Bundesrat gibt grünes Licht für strafloses Meldewesen in der Zivilluftfahrt
9. März 2007Ab 1. April gilt in der Schweizer Zivilluftfahrt das Prinzip des straflosen Meldewesens. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Luftfahrtverordnung gutgeheissen. Neu werden die Verursacher von sicherheitsrelevanten Vorfällen nicht mehr belangt, wenn sie diese im Rahmen eines Meldesystems den Behörden bekannt machen. Ausgenommen von der Strafbefreiung sind vorsätzliche und grobfahrlässige Verstös-se gegen luftrechtliche Normen. Das straflose Meldewesen ist ein bewährtes Mittel zur Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt.
In der Zivilluftfahrt geniesst die Meldekultur seit jeher einen hohen Stellenwert. Fehler und Missgeschicke werden genutzt, um daraus Lehren zu ziehen und Massnahmen zu ergreifen, die das System und damit die Sicherheit gezielt verbessern. Die Sicherheit lässt sich jedoch nur dann wirkungsvoll und dauerhaft erhöhen, wenn die Behörden möglichst umfassend über Zwischenfälle und Ereignisse informiert sind. Der Bereitschaft, Vorfälle zu melden, steht aber oft die Angst der Akteure vor strafrechtlichen oder administrativen Konsequenzen im Weg. Aus dieser Erkenntnis heraus ist das straflose Meldewesen entstanden: Sofern sie Vorkommnisse melden, welche die Sicherheit beeinträchtigen, werden die Verursacher grundsätzlich nicht mehr belangt.
Nachdem die EU das Prinzip übernommen hatte, schufen die Eidgenössischen Räte Ende 2005 mit einer Änderung des Luftfahrtgesetzes die Grundlage für die Einführung eines straflosen Meldewesens auch in der Schweiz. Die Ausgestaltung des Meldesystems hat der Bundesrat nun durch eine Ergänzung der Luftfahrtverordnung geregelt. Mit der Anwendung des straflosen Meldewesens auf einen gesamten Industriezweig betritt der Bund eigentliches Neuland.
Akteure der Zivilluftfahrt sind künftig verpflichtet, sämtliche Ereignisse, welche die Sicherheit des Flugverkehrs in irgendeiner Form beeinträchtigen könnten, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu melden. Das BAZL wiederum gewährleistet die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen über solche Vorkommnisse. Dies geschieht dadurch, dass weder Namen von Personen noch andere persönliche Informationen registriert werden. Das BAZL bietet auch die Möglichkeit, Ereignisse in anonymisierter Form zu melden. Dadurch sollen Akteure einen zusätzlichen Anreiz erhalten, über Vorkommnisse zu informieren, die ansonsten nicht bekannt geworden wären.
Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt im BAZL organisatorisch unabhängig und getrennt von den Abteilungen, die mit Aufsichtsaufgaben sowie der Durchführung von Strafverfahren betraut sind. Das Amt versteht das Meldesystem als Teil einer neuen Kultur der angemessenen Berichterstattung (Just Culture). Just Culture ist durch eine Atmosphäre geprägt, die die Akteure ermutigt, wichtige sicherheitsbezogene Informationen offen zu melden, die aber krasse Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften nicht toleriert.
Das neue Meldesystem bietet denn auch nicht in jedem Fall Schutz vor Strafe. Das BAZL verzichtet nur unter zwei Bedingungen darauf, ein Strafverfahren einzuleiten: Erstens handelt es sich nicht um einen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verstoss gegen Normen und Vorschriften, und zweitens hat das Amt vom Vorfall durch das speziell dafür eingerichtete Meldesystem Kenntnis erhalten.
Bei Unfällen und schweren Vorfällen ist ebenfalls keine automatische Strafbefreiung möglich. Für solche Vorkommnisse besteht bereits eine Meldepflicht, und sie werden weiterhin gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen untersucht sowie behandelt.
Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)