Flughafengebühren: erst verhandeln, dann festlegen

10. Mai 2012

Bern, 10.05.2012 – Das Verfahren zur Festlegung der Gebühren, welche Fluggesellschaften auf den Schweizer Flughäfen zu bezahlen haben, wird neu geregelt. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Flughafengebühren genehmigt. Sie tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Die Verordnung enthält für die Landesflughäfen ein zweistufiges Verfahren: Wenn sich ein Flughafen mit den Fluggesellschaften in Verhandlungen nicht einigen kann, muss er den Gebührentarif dem Bund zur Genehmigung unterbreiten.

Mit der 2011 verabschiedeten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes hat das Parlament Grundsätze für die Festlegung der Benutzungsgebühren erlassen, welche Fluggesellschaften auf Schweizer Flughäfen entrichten müssen. Die Details hat der Bundesrat nun in der Verordnung über die Flughafengebühren geregelt. Während die heutige Praxis für die Regionalflugplätze praktisch unverändert weitergeführt wird – die Flughäfen erlassen den Tarif in einem vereinfachten Verfahren –, kommt bei den Landesflughäfen Genf und Zürich künftig ein zweistufiges Modell zur Anwendung.

In einem ersten Schritt verhandeln die Flughäfen und die Fluggesellschaften über die Höhe der Gebühren. Können sich die Parteien nicht einigen, muss der Flughafen dem BAZL einen Vorschlag machen. Das Amt prüft diesen Vorschlag und genehmigt die Gebühren oder verlangt deren Anpassung. Bei der Überprüfung wendet das Amt in der Verordnung definierte Berechnungskriterien an. So ist ein Teil der Erträge, die ein Flughafen ausserhalb des Flugbetriebs erzielt, bei der Festlegung der Gebühren mit zu berücksichtigen. Dabei geht es beispielsweise um Erträge des Flughafens aus den Zollfrei-Läden und Parkplatzgebühren. 30 Prozent des so genannten ökonomischen Mehrwerts sind in die Kalkulation der Gebühren mit einzubeziehen. Der ökonomische Mehrwert ist jener Betrag, den der Flughafenhalter zusätzlich zur minimal erforderlichen Verzinsung seines Kapitals verdient.

Als Alternative zu diesem Berechnungsmodell kann ein Flughafen beim BAZL beantragen, die Gebühren anhand eines Vergleichs mit europäischen Flughäfen mit vergleichbarem Verkehrsaufkommen genehmigen zu lassen. Dabei dürfen die Gebühren nicht höher sein als der Durchschnitt der entsprechenden Flughäfen.

Die neue Regelung ist wegen der teilweise marktbeherrschenden Stellung der Flughäfen angezeigt. Sie ermöglicht aber auch, dass Flughäfen eine angemessene Rendite und einen Mehrwert erzielen können. Die Verordnung dient zudem der Umsetzung verschiedener EU-Erlasse zu den Flughafengebühren, welche die Schweiz übernommen hat.

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).