Neuigkeiten aus dem Luftrecht

Bundesrat verabschiedet Sachplan-Objektblatt für Flughafen Basel-Mulhouse

15. Mai 2013

Bern, 15.05.2013 – Der Flughafen Basel-Mulhouse dient primär dem Linien- und Charterverkehr für Destinationen in Europa. Er bildet zusammen mit den Flughäfen Zürich und Genf die zentrale Infrastruktur der schweizerischen Luftfahrt. Der Bund prüft, ob Basel-Mulhouse an das Eisenbahn-Fernverkehrsnetz angebunden werden kann. Weiter wird der Flughafen verpflichtet, periodisch über die Lärmbelastung zu berichten. Dies hat der Bundesrat heute bei der Verabschiedung des Objektblattes des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Basler Flughafen entschieden.

Mit dem SIL-Objektblatt beschreibt der Bund einerseits die Rolle sowie den Betrieb des Flughafens und setzt die Rahmenbedingungen für dessen Entwicklung bis 2030. Andererseits legt das SIL-Objektblatt die Grenzen des zulässigen Fluglärms auf Schweizer Territorium in Form von Lärmbelastungskurven fest. Grundlagen für den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse sind der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich von 1949, die Grundsätze des Bundesrats zur Luftfahrtpolitik der Schweiz von 2004, die gesamtschweizerische Nachfrageprognose für den Luftverkehr von 2005 und die Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden von Frankreich und der Schweiz über die Benutzung des ILS auf die Piste 33 von 2006.

Obwohl der Flughafen Basel-Mulhouse auf französischem Territorium liegt, betreffen die Auswirkungen des Flugbetriebes auch Schweizer Gebiet, weshalb der Bund ein SIL-Objektblatt erstellen muss. Dieses schafft sowohl für die betroffenen Gemeinden als auch für den Flughafen langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Die Festlegungen im Objektblatt sind für die schweizerischen Behörden verbindlich.

Am 22. Juni 2011 informierte das BAZL zusammen mit den Kantonen Baselland und Basel-Stadt die betroffenen Behörden über den SIL. Im Sommer 2012 erfolgte deren Anhörung sowie das Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung. Auf Grund der Stellungnahmen wurde der Entwurf für das SIL-Objektblatt angepasst.

Der Bund bekennt sich im nun verabschiedeten SIL-Objektblatt klar zum binationalen Flughafen und anerkennt dessen trinationale Bedeutung für die Regionen Nordwestschweiz, Elsass und Baden-Württemberg. Zusammen mit Zürich und Genf bildet der Flughafen Basel-Mulhouse die zentrale Infrastruktur der Schweizer Zivilluftfahrt. Er dient vor allem dem Linien- und Charter-Verkehr. Von wirtschaftlich grosser Bedeutung sind die Frachttransporte. Das SIL-Objektblatt hält ausserdem fest, dass der Flughafen an das schweizerische Eisenbahnnetz angebunden werden soll. Langfristig ist aus der Sicht des Bundes ein direkter Anschluss an das schweizerische Fernverkehrsnetz wichtig und nicht nur der Anschluss an das Netz der S-Bahn. Damit sollen direkte Verbindungen aus den wichtigen Zentren der Schweiz an den Flughafen ermöglicht werden. Der Bahnanschluss soll zudem zur besseren Aufgabenteilung zwischen Schiene und Strasse beitragen und damit langfristig eine gute Erreichbarkeit des Flughafens sicherstellen.

Die Grundlagen für die Berechnungen der Lärmbelastungskurven entsprechen denjenigen zum französischen «Plan d›exposition au bruit (PEB)» von 2004. Der Kanton Basel-Landschaft stellt die raumplanerische Abstimmung zwischen der Entwicklung des Flugbetriebs und der Siedlung im Richtplan sicher. Für die Überwachung der Lärmentwicklung wird vom Flughafenhalter neu ein periodischer Nachweis der effektiven Lärmbelastung verlangt.

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).

BAZL legt Gesuch für den Ostflügel (Aile Est) des Flughafens Genf auf

8. Mai 2013

Bern, 08.05.2013 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt das Gesuch des Flughafens Genf für den Neubau des Ost-Flügels (Aile Est) öffentlich auf. Das neue Abfertigungsgebäude ist für den Flughafen Genf von grosser Bedeutung.

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Fluggastrechte: Ergebnisse der Verwaltungsstrafverfahren

7. Mai 2013

Bern, 07.05.2013 – Im Frühjahr 2011 hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gegen 14 Fluggesellschaften Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der europäischen Bestimmungen über die Fluggastrechte eingeleitet. Die Verfahren gegen elf Fluggesellschaften sind mittlerweile abgeschlossen, zwei Verfahren sind noch hängig. Zudem hat das BAZL das Verfahren gegen eine der Fluggesellschaften eingestellt, nachdem diese inzwischen freiwillig Wiedergutmachung für die geschädigten Fahrgäste geleistet hat.

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Informationstreffen zum Staatsvertrag mit Deutschland

22. April 2013

Bern, 22.04.2013 – Vertreter der Schweiz und Deutschlands haben sich heute in Basel bei einem Informationstreffen über verschiedene Punkte des Fluglärm-Staatsvertrages ausgetauscht. Die Schweiz bekräftigte dabei, dass es keine Nachverhandlungen des Vertrages geben werde, zeigte sich aber bereit, offene Fragen zur Anwendung des Vertrages zu klären.

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Weststarts auf dem Flughafen Zürich: Aussprache mit betroffenen Gemeinden

22. März 2013

Bern, 22.03.2013 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Mitte März mit Vertretern der Gemeinden Regensdorf, Dällikon sowie Buchs über die Weststarts auf dem Flughafen Zürich gesprochen. Die Gemeinden äusserten ihre Unzufriedenheit über die bestehende Situation. Das BAZL verweist auf erste Massnahmen, die getroffen worden sind.

Vertreter der Gemeinden Regensdorf und Dällikon haben am 15. März 2013 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ihre Unzufriedenheit über die Zunahme der Überflüge von bewohntem Gebiet in ihren Gemeinden zum Ausdruck gebracht. Trotz entsprechender Aufforderung des Bundesgerichts sei bis jetzt keine Abhilfe geschaffen worden. Am Treffen, an dem auch die Gemeinde Buchs vertreten war, hat sich gezeigt, dass bis jetzt unterschiedliche Auffassungen über die Ursachen der gegenwärtig unbefriedigenden Situation bestanden haben. Das BAZL hat darauf hingewiesen, dass auf seine Anweisung hin Programmierungsfehler bei den Navigationscomputern der Flugzeuge behoben worden sind. Damit konnte seit anfangs Jahr die Streuung der Flugspuren und damit die Ausbreitung des Lärms reduziert werden.

Die Teilnehmer am Treffen haben den gemeinsamen Willen bekundet, eine weitere Verbesserung der Situation anzustreben. Mit dem Flughafen sollen entsprechende Lösungsansätze erörtert werden. Zu diesen Arbeiten sollen auch die Gemeinden beigezogen werden. Es wird deshalb ein weiteres Gespräch im Beisein von Vertretern des Flughafens stattfinden.

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).