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	<title>Erlasssammlung Luftrecht</title>
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	<description>Philip Bärtschi, Martin Steiger</description>
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		<title>Bundesrat verabschiedet Sachplan-Objektblatt für Flughafen Basel-Mulhouse</title>
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		<pubDate>Wed, 15 May 2013 12:23:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 15.05.2013 – Der Flughafen Basel-Mulhouse dient primär dem Linien- und Charterverkehr für Destinationen in Europa. Er bildet zusammen mit den Flughäfen Zürich und Genf die zentrale Infrastruktur der schweizerischen Luftfahrt. Der Bund prüft, ob Basel-Mulhouse an das Eisenbahn-Fernverkehrsnetz angebunden werden kann. Weiter wird der Flughafen verpflichtet, periodisch über die Lärmbelastung zu berichten. Dies hat [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 15.05.2013 – Der Flughafen Basel-Mulhouse dient primär dem Linien- und Charterverkehr für Destinationen in Europa. Er bildet zusammen mit den Flughäfen Zürich und Genf die zentrale Infrastruktur der schweizerischen Luftfahrt. Der Bund prüft, ob Basel-Mulhouse an das Eisenbahn-Fernverkehrsnetz angebunden werden kann. Weiter wird der Flughafen verpflichtet, periodisch über die Lärmbelastung zu berichten. Dies hat der Bundesrat heute bei der Verabschiedung des Objektblattes des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Basler Flughafen entschieden.</p>
<p>Mit dem SIL-Objektblatt beschreibt der Bund einerseits die Rolle sowie den Betrieb des Flughafens und setzt die Rahmenbedingungen für dessen Entwicklung bis 2030. Andererseits legt das SIL-Objektblatt die Grenzen des zulässigen Fluglärms auf Schweizer Territorium in Form von Lärmbelastungskurven fest. Grundlagen für den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse sind der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich von 1949, die Grundsätze des Bundesrats zur Luftfahrtpolitik der Schweiz von 2004, die gesamtschweizerische Nachfrageprognose für den Luftverkehr von 2005 und die Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden von Frankreich und der Schweiz über die Benutzung des ILS auf die Piste 33 von 2006.</p>
<p>Obwohl der Flughafen Basel-Mulhouse auf französischem Territorium liegt, betreffen die Auswirkungen des Flugbetriebes auch Schweizer Gebiet, weshalb der Bund ein SIL-Objektblatt erstellen muss. Dieses schafft sowohl für die betroffenen Gemeinden als auch für den Flughafen langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Die Festlegungen im Objektblatt sind für die schweizerischen Behörden verbindlich.</p>
<p>Am 22. Juni 2011 informierte das BAZL zusammen mit den Kantonen Baselland und Basel-Stadt die betroffenen Behörden über den SIL. Im Sommer 2012 erfolgte deren Anhörung sowie das Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung. Auf Grund der Stellungnahmen wurde der Entwurf für das SIL-Objektblatt angepasst.</p>
<p>Der Bund bekennt sich im nun verabschiedeten SIL-Objektblatt klar zum binationalen Flughafen und anerkennt dessen trinationale Bedeutung für die Regionen Nordwestschweiz, Elsass und Baden-Württemberg. Zusammen mit Zürich und Genf bildet der Flughafen Basel-Mulhouse die zentrale Infrastruktur der Schweizer Zivilluftfahrt. Er dient vor allem dem Linien- und Charter-Verkehr. Von wirtschaftlich grosser Bedeutung sind die Frachttransporte. Das SIL-Objektblatt hält ausserdem fest, dass der Flughafen an das schweizerische Eisenbahnnetz angebunden werden soll. Langfristig ist aus der Sicht des Bundes ein direkter Anschluss an das schweizerische Fernverkehrsnetz wichtig und nicht nur der Anschluss an das Netz der S-Bahn. Damit sollen direkte Verbindungen aus den wichtigen Zentren der Schweiz an den Flughafen ermöglicht werden. Der Bahnanschluss soll zudem zur besseren Aufgabenteilung zwischen Schiene und Strasse beitragen und damit langfristig eine gute Erreichbarkeit des Flughafens sicherstellen.</p>
<p>Die Grundlagen für die Berechnungen der Lärmbelastungskurven entsprechen denjenigen zum französischen «Plan d&#8250;exposition au bruit (PEB)» von 2004. Der Kanton Basel-Landschaft stellt die raumplanerische Abstimmung zwischen der Entwicklung des Flugbetriebs und der Siedlung im Richtplan sicher. Für die Überwachung der Lärmentwicklung wird vom Flughafenhalter neu ein periodischer Nachweis der effektiven Lärmbelastung verlangt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>BAZL legt Gesuch für den Ostflügel (Aile Est) des Flughafens Genf auf</title>
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		<pubDate>Wed, 08 May 2013 09:32:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 08.05.2013 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt das Gesuch des Flughafens Genf für den Neubau des Ost-Flügels (Aile Est) öffentlich auf. Das neue Abfertigungsgebäude ist für den Flughafen Genf von grosser Bedeutung. Der Neubau mit den Abfertigungseinrichtungen für die Passagiere soll das bisherige provisorische Gebäude ersetzen und weist eine Breite von 20 Metern [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.05.2013 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt das Gesuch des Flughafens Genf für den Neubau des Ost-Flügels (Aile Est) öffentlich auf. Das neue Abfertigungsgebäude ist für den Flughafen Genf von grosser Bedeutung.</p>
<p><span id="more-8311"></span></p>
<p>Der Neubau mit den Abfertigungseinrichtungen für die Passagiere soll das bisherige provisorische Gebäude ersetzen und weist eine Breite von 20 Metern und eine Länge von 520 Metern auf. Der Baubeginn für den neuen Ost-Flügel ist für 2014 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund dreieinhalb Jahren gerechnet. Die Konstruktion des Gebäudes soll so erfolgen, dass es allenfalls in zwei Etappen in Betrieb genommen werden kann.</p>
<p>Beim neuen Ost-Flügel am Flughafen Genf handelt es sich um den Ersatz des bisherigen Abfertigungsgebäudes. Er bietet keine zusätzlichen Standplätze für Grossraumflugzeuge an. Der Neubau bringt den Passagieren und den Arbeitenden am Flughafen Genf aber mehr Komfort und stellt sicher, dass die Normen der internationalen Zivilluftfahrt eingehalten werden. Zudem wird die Energiebilanz des Flughafens verbessert.</p>
<p>Das BAZL hat das Gesuch des Flughafens Genf heute in die öffentliche Auflage gegeben. Die Einsprachefrist läuft bis am 6. Juni 2013. Das Gesuch liegt in Genf und Bern  zur Einsicht auf. Mit einem Entscheid über die Plangenehmigung durch das UVEK ist in rund einem Jahr zu rechnen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Fluggastrechte: Ergebnisse der Verwaltungsstrafverfahren</title>
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		<pubDate>Tue, 07 May 2013 11:14:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 07.05.2013 – Im Frühjahr 2011 hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gegen 14 Fluggesellschaften Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der europäischen Bestimmungen über die Fluggastrechte eingeleitet. Die Verfahren gegen elf Fluggesellschaften sind mittlerweile abgeschlossen, zwei Verfahren sind noch hängig. Zudem hat das BAZL das Verfahren gegen eine der Fluggesellschaften eingestellt, nachdem diese inzwischen freiwillig Wiedergutmachung für [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 07.05.2013 – Im Frühjahr 2011 hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gegen 14 Fluggesellschaften Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der europäischen Bestimmungen über die Fluggastrechte eingeleitet. Die Verfahren gegen elf Fluggesellschaften sind mittlerweile abgeschlossen, zwei Verfahren sind noch hängig. Zudem hat das BAZL das Verfahren gegen eine der Fluggesellschaften eingestellt, nachdem diese inzwischen freiwillig Wiedergutmachung für die geschädigten Fahrgäste geleistet hat.</p>
<p><span id="more-8309"></span></p>
<p>Aufgrund einer EU-Verordnung, die am 1. Dezember 2006 auch für die Schweiz in Kraft getreten ist, geniessen Fluggäste bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung von Flügen klar definierte Ansprüche und einen verbesserten rechtlichen Schutz gegenüber den Fluggesellschaften. Jedes Land ist verpflichtet, eine sogenannte Durchsetzungsstelle einzurichten, die für die Einhaltung dieser Bestimmungen sorgt. In der Schweiz obliegt diese Aufgabe dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dabei prüft das Amt, ob Beschwerden von Fluggästen über nicht gewährte Passagierrechte berechtigt sind oder ob die beschuldigten Fluggesellschaften Gründe geltend machen können, die sie von ihrer Haftung entbinden. Im Falle eines Verstosses kann das Amt eine Busse von bis zu 20 000 Franken gegen die betreffende Fluggesellschaft verhängen. Hingegen kann es die Luftfahrtunternehmen nicht dazu zwingen, den geschädigten Passagieren die vorgesehenen Entschädigungen auszuzahlen. Die bestrittenen Leistungen müssen von den Fluggästen auf zivilrechtlichem Weg eingefordert werden. Beim weitaus überwiegenden Teil der beim BAZL eingehenden Fälle ziehen die Passagiere ihre Beschwerde zurück oder zahlen die Fluggesellschaften die vorgeschriebene Entschädigung.</p>
<p>Dennoch leitete das BAZL im Frühling 2011 gegen 14 Fluggesellschaften Verwaltungsstrafverfahren wegen möglicher Verstösse gegen die europäischen Bestimmungen über die Fluggastrechte ein. Diese Verfahren betrafen insgesamt 366 Fälle, die sich zwischen 2006 und 2011 ereignet hatten. Beschuldigt waren vier aussereuropäische, neun europäische und eine Schweizer Airline. Die festgestellten Verfehlungen betrafen insbesondere die Pflicht, eine Entschädigung zu leisten oder den Ticketpreis zurückzuerstatten, aber auch mangelhafte Unterstützung bei Flugannullierungen. Mittlerweile hat das BAZL die Verfahren gegen elf Fluggesellschaften abgeschlossen. Drei Airlines haben in der Zwischenzeit Konkurs angemeldet, fünf haben die vom BAZL verhängte Busse bezahlt und zwei konnten nachweisen, dass sie nicht gegen die europäische Verordnung verstossen hatten. Gegen zwei Luftfahrtunternehmen sind die Verfahren noch im Gange.</p>
<p>Ausserdem hat das BAZL die Einstellung der Verfahren gegen eine dieser Fluggesellschaften beschlossen, nachdem diese die geschädigten Fluggäste entschädigt und sich bereit erklärt hat, als Wiedergutmachung einen Pauschalbetrag an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen. Das BAZL anerkennt die inzwischen erfolgte Zahlung als Teil der Anstrengungen, die die Airline auf dem Gebiet der Fluggastrechte unternommen hat. Angesichts dessen hat das Amt die zwischen 2006 und 2011 eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Artikel 53 des schweizerischen Strafgesetzbuchs eingestellt und verzichtet auf eine Bestrafung der Fluggesellschaft.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Informationstreffen zum Staatsvertrag mit Deutschland</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2013/04/22/informationstreffen-zum-staatsvertrag-mit-deutschland/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Apr 2013 13:21:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 22.04.2013 – Vertreter der Schweiz und Deutschlands haben sich heute in Basel bei einem Informationstreffen über verschiedene Punkte des Fluglärm-Staatsvertrages ausgetauscht. Die Schweiz bekräftigte dabei, dass es keine Nachverhandlungen des Vertrages geben werde, zeigte sich aber bereit, offene Fragen zur Anwendung des Vertrages zu klären. Am Montag, 22. April 2013, haben sich in Basel [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 22.04.2013 – Vertreter der Schweiz und Deutschlands haben sich heute in Basel bei einem Informationstreffen über verschiedene Punkte des Fluglärm-Staatsvertrages ausgetauscht. Die Schweiz bekräftigte dabei, dass es keine Nachverhandlungen des Vertrages geben werde, zeigte sich aber bereit, offene Fragen zur Anwendung des Vertrages zu klären.</p>
<p><span id="more-8306"></span></p>
<p>Am Montag, 22. April 2013, haben sich in Basel Vertreter der Schweiz und Deutschlands bei einem Informationstreffen über die Auswirkungen des Fluglärm-Staatsvertrags ausgetauscht. Der Vertrag, der die Auswirkungen des Zürcher Flughafenbetriebes auf deutsches Hoheitsgebiet regelt, wurde im September 2012 von den Verkehrsministern beider Länder unterzeichnet.</p>
<p>Die schweizerische Seite machte klar, dass es keine Nachverhandlungen des Vertrages geben werde. Sie ist aber bereit, die von deutscher Seite aufgetauchten Fragen entgegenzunehmen und zu klären. Das kann gegebenenfalls mit einem Noten-Austausch erfolgen. Beim Staatsvertrag handelt es sich um einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss. Der Ständerat hat ihm im März zugestimmt. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession darüber befinden.</p>
<p>Die Schweizer Seite wurde am Informationstreffen von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), vertreten. Auf deutscher Seite nahmen Gerold Reichle, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im deutschen Verkehrsministerium sowie Politiker und Vertreter von Bürgerorganisationen aus den betroffenen süddeutschen Gebieten an der Veranstaltung teil.</p>
<p>aalbazl</p>
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		<title>Weststarts auf dem Flughafen Zürich: Aussprache mit betroffenen Gemeinden</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Mar 2013 14:06:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 22.03.2013 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Mitte März mit Vertretern der Gemeinden Regensdorf, Dällikon sowie Buchs über die Weststarts auf dem Flughafen Zürich gesprochen. Die Gemeinden äusserten ihre Unzufriedenheit über die bestehende Situation. Das BAZL verweist auf erste Massnahmen, die getroffen worden sind. Vertreter der Gemeinden Regensdorf und Dällikon haben am 15. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 22.03.2013 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Mitte März mit Vertretern der Gemeinden Regensdorf, Dällikon sowie Buchs über die Weststarts auf dem Flughafen Zürich gesprochen. Die Gemeinden äusserten ihre Unzufriedenheit über die bestehende Situation. Das BAZL verweist auf erste Massnahmen, die getroffen worden sind.</p>
<p>Vertreter der Gemeinden Regensdorf und Dällikon haben am 15. März 2013 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ihre Unzufriedenheit über die Zunahme der Überflüge von bewohntem Gebiet in ihren Gemeinden zum Ausdruck gebracht. Trotz entsprechender Aufforderung des Bundesgerichts sei bis jetzt keine Abhilfe geschaffen worden. Am Treffen, an dem auch die Gemeinde Buchs vertreten war, hat sich gezeigt, dass bis jetzt unterschiedliche Auffassungen über die Ursachen der gegenwärtig unbefriedigenden Situation bestanden haben. Das BAZL hat darauf hingewiesen, dass auf seine Anweisung hin Programmierungsfehler bei den Navigationscomputern der Flugzeuge behoben worden sind. Damit konnte seit anfangs Jahr die Streuung der Flugspuren und damit die Ausbreitung des Lärms reduziert werden.</p>
<p>Die Teilnehmer am Treffen haben den gemeinsamen Willen bekundet, eine weitere Verbesserung der Situation anzustreben. Mit dem Flughafen sollen entsprechende Lösungsansätze erörtert werden. Zu diesen Arbeiten sollen auch die Gemeinden beigezogen werden. Es wird deshalb ein weiteres Gespräch im Beisein von Vertretern des Flughafens stattfinden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>9. Serie der SIL-Objektblätter geht in die öffentliche Mitwirkung</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Mar 2013 09:45:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 19.03.2013 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schickt die 9. Serie der Objektblätter zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) in die öffentliche Mitwirkung. Die Objektblätter betreffen die Flugplätze Locarno, Lodrino, Schänis und Winterthur. Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist das Planungsinstrument des Bundes im Bereich der Zivilluftfahrt. Die allgemeinen Ziele und Vorgaben des SIL [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 19.03.2013 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schickt die 9. Serie der Objektblätter zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) in die <a href="http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/00293/02503/index.html?lang=de">öffentliche Mitwirkung</a>. Die Objektblätter betreffen die Flugplätze Locarno, Lodrino, Schänis und Winterthur.</p>
<p><span id="more-8301"></span></p>
<p>Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist das Planungsinstrument des Bundes im Bereich der Zivilluftfahrt. Die allgemeinen Ziele und Vorgaben des SIL wurden im Jahr 2000 vom Bundesrat verabschiedet. Der SIL bildet die Grundlage für die Entwicklung der Luftfahrt und definiert den künftigen Rahmen für die Bauten und den Betrieb von Flugplätzen. Für jeden Flugplatz werden in einem SIL-Objektblatt verbindliche Aussagen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zu Natur- und Landschaftsschutz gemacht. Die Objektblätter werden vom Bundesrat verabschiedet.</p>
<p>Heute hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die öffentliche Mitwirkung zu den SIL-Objektblättern für die Flugplätze Locarno, Lodrino, Schänis und Winterthur eröffnet. Die Bevölkerung kann sich bis zum 19. April 2013 zu den Objektblattentwürfen äussern, für die Anliegergemeinden und die Kantone Tessin, St. Gallen und Zürich läuft die Frist zur Stellungnahme bis zum 24. Mai 2013. Voraussichtlich gegen Ende Jahr werden die Objektblätter in ihrer definitiven Form vom Bundesrat verabschiedet.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>BAZL und Stadt Genf beginnen mit Ausarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Genf</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Mar 2013 09:50:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 15.03.2013 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gab gestern den Startschuss für die Ausarbeitung des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Genf. Bei diesem Prozess geht es darum, einerseits den Rahmen für den Betrieb und für die Entwicklung der Infrastruktur des Flughafens Genf bis ins Jahr 2030 abzustecken und andererseits [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 15.03.2013 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gab gestern den Startschuss für die Ausarbeitung des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Genf. Bei diesem Prozess geht es darum, einerseits den Rahmen für den Betrieb und für die Entwicklung der Infrastruktur des Flughafens Genf bis ins Jahr 2030 abzustecken und andererseits die Kohärenz dieser Vorhaben mit dem kantonalen Richtplan zu gewährleisten. Die Ausarbeitung des Objektblatts wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit wird sich das BAZL zu Koordinationszwecken regelmässig mit den Genfer Behörden und den Verantwortlichen des Flughafens Genf austauschen.</p>
<p><span id="more-8299"></span></p>
<p>Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Bereits im Jahr 2000 definierte der Bundesrat die allgemeinen Ziele des SIL. Dabei wurden die strategische Ausrichtung festgelegt und die nationale Bedeutung des Flughafens Genf bekräftigt. Konkret legt das SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf namentlich folgende Parameter verbindlich fest: die betrieblichen Rahmenbedingungen, den Flugplatzperimeter, die baulichen Anlagen, den Lärmkataster, das Gebiet mit Hindernisbegrenzung sowie die Massnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz. Das SIL-Objektblatt muss vom Bundesrat genehmigt werden.</p>
<p>Gestern leitete das BAZL in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des Flughafens Genf den Koordinationsprozess ein, der zur Ausarbeitung des SIL-Objektblatts für den Genfer Flughafen erforderlich ist. Die aus Vertretern des Bundes, des Kantons Genf und des Flughafens zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Projekte für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flughafens Genf unter dem Aspekt der Auswirkungen auf die Umwelt unter die Lupe zu nehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Flughafen seine Aufgabe im Dienst der nationalen Interessen ohne Abstriche bei der Sicherheit erfüllen kann. Das SIL-Objektblatt legt ferner den kantonalen Handlungsspielraum im Bereich der Raumplanung fest, und zwar namentlich im Zusammenhang mit dem Lärmschutz. </p>
<p>Die Ausarbeitung des Objektblatts erfordert eine laufende Koordination zwischen den zuständigen Bundesstellen, dem Kanton Genf und dem Flughafen. Da im Kanton Genf mehrere parlamentarische Interventionen zu diesem Thema eingereicht wurden, wird der Kanton die betroffenen Gemeinden regelmässig über die Fortschritte des Projekts informieren. Der Prozess wird sich über mehrere Jahre hinziehen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neues Flugzeug für den Lufttransportdienst des Bundes</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2013/03/08/neues-flugzeug-fuer-den-lufttransportdienst-des-bundes/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Mar 2013 13:20:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 08.03.2013 &#8211; Die neu beschaffte Dassault Falcon 900EX wird im Juni 2013 ihren Dienst am Standort Flughafen Bern-Belp aufnehmen. Der Kauf des Occasionsflugzeug erfolgte mit einem Kostendach von 35 Millionen Franken. Die Falcon 900EX war zuvor Regierungsflugzeug von Monaco und wird unter der militärischen Kennung T-785 der Schweizer Luftwaffe immatrikuliert werden. Das Flugzeug mit [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.03.2013 &#8211; Die neu beschaffte Dassault Falcon 900EX wird im Juni 2013 ihren Dienst am Standort Flughafen Bern-Belp aufnehmen. Der Kauf des Occasionsflugzeug erfolgte mit einem Kostendach von 35 Millionen Franken.</p>
<p><span id="more-8297"></span></p>
<p>Die Falcon 900EX war zuvor Regierungsflugzeug von Monaco und wird unter der militärischen Kennung T-785 der Schweizer Luftwaffe immatrikuliert werden. Das Flugzeug mit Baujahr 2008 ersetzt die 32-jährige Falcon 50.</p>
<p>Die Beschaffung erfolgte unter der Leitung von armasuisse gemäss Bundesratsbeschluss vom Juni 2012. Das vom Bundesrat vorgegebene Budget von 35 Millionen für ein modernes Occasionsflugzeug wurde eingehalten und beinhaltet neben dem Kaufpreis und MWSt nötige Anpassungen, Ausbildung von Betriebspersonal und Ersatz- und Bodenmaterial.</p>
<p>Bis zur Inbetriebnahme im Juni 2013 durch den Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) werden noch Anpassungen am Flugzeug vorgenommen. Die Arbeiten umfassen Verbesserungen bei der Einsatz- und Navigationsfähigkeit der Maschine sowie die Einbindung in die militärische Bodeninfrastruktur.</p>
<p>Zudem müssen für den Betrieb des Flugzeugs im Dienste der Eidgenossenschaft das Design angepasst, Piloten und Bodenpersonal der Luftwaffe ausgebildet und entsprechende Logistik aufgebaut werden.</p>
<p>Die Finanzierung der Falcon 900 EX erfolgte zu Lasten des ordentlichen VBS-Budget. Die Einnahmen des Verkaufs der Falcon 50 fliessen in die Bundeskasse.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport  (VBS).</em></p>
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		<title>Kerosin-Abgabe zu Gunsten der Luftfahrt</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Mar 2013 11:54:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 08.03.2013 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat 2012 knapp 34 Millionen Franken für Projekte im Zusammenhang mit der zivilen Luftfahrt in der Schweiz vergeben. Weitere 26 Millionen Franken gehen an die Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen. Die Gelder stammen aus der Kerosin-Abgabe, welche grösstenteils auf Flügen im Inland erhoben wird. Im Jahr 2012 hat [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.03.2013 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat 2012 knapp 34 Millionen Franken für Projekte im Zusammenhang mit der zivilen Luftfahrt in der Schweiz vergeben. Weitere 26 Millionen Franken gehen an die Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen. Die Gelder stammen aus der Kerosin-Abgabe, welche grösstenteils auf Flügen im Inland erhoben wird.</p>
<p><span id="more-8295"></span></p>
<p>Im Jahr 2012 hat das BAZL zum ersten Mal Gelder gesprochen, welche auf Grund des neuen Artikels 86 der Bundesverfassung für Massnahmen im Bereich der Luftfahrt vorgesehen sind. Die finanziellen Mittel stammen aus der Kerosin-Abgabe, die vor allem auf Flügen im Inland erhoben wird.  </p>
<p>2012 wurden insgesamt 102 Gesuche eingereicht. 70 Gesuche profitieren nun von Finanzhilfen, die bis 2016 ausgerichtet werden. Zusätzlich wurden 26 Millionen Franken als Abgeltung für die Mitfinanzierung der defizitären An- und Abflugsicherungsdienstleistungen gesprochen, die im Interesse der Luftsicherheit  auf Regionalflugplätzen erbracht werden.</p>
<p>Die Gelder aus der Kerosin-Abgabe fliessen in verschiedene Bereiche: Im Bereich Umweltschutz unterstützt das BAZL mit rund 23 Millionen Franken Massnahmen, die von Lärmkursen bis zur Erprobung von Sensoren zur Effizienzsteigerung und der Messung von Feinstaub bei Triebwerken oder den Bau von Schallschutzhallen gehen. Im Bereich Schutzmassnahmen (Security) werden mit vier Millionen Franken beispielsweise der Testbetrieb von neuartigen Security Scanners oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Steigerung der Effizienz von Sicherheitskontrollen mitfinanziert. Bei der technischen Sicherheit (Safety) gehen Beiträge in der Höhe von insgesamt sechs Millionen Franken an die Erforschung von Massnahmen gegen so genannte Birdstrikes oder an die Entwicklung von Sensoren zur Ermittlung von Vulkanaschepartikeln für Passagierflugzeuge.</p>
<p>Abgelehnt wurden Gesuche, deren Wirksamkeit nicht ausreichend dokumentiert oder plausibel gemacht werden konnten. Keine Unterstützung erhielten ferner Projekte, die als nicht kosteneffizient beurteilt wurden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Bundesrat prüft Dübendorf zivilaviatisch weiter zu nutzen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2013/02/28/bundesrat-prueft-duebendorf-zivilaviatisch-weiter-zu-nutzen/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2013 09:44:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.02.2013 &#8211; Der Bundesrat hält aus grundsätzlichen Überlegungen vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste des Militärflugplatzes Dübendorf fest. Er hat deshalb das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem VBS ein öffentliches Einladungsverfahren durchzuführen, damit mögliche Interessenten eine Offerte als Betreiber des Flugplatzes für einen Zeitraum von 20 Jahren einreichen können. Das UVEK wird [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.02.2013 &#8211; Der Bundesrat hält aus grundsätzlichen Überlegungen vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste des Militärflugplatzes Dübendorf fest. Er hat deshalb das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem VBS ein öffentliches Einladungsverfahren durchzuführen, damit mögliche Interessenten eine Offerte als Betreiber des Flugplatzes für einen Zeitraum von 20 Jahren einreichen können. Das UVEK wird dem Bundesrat bis spätestens Mitte 2014 über die Ergebnisse Bericht erstatten. Das VBS kann die Piste aus finanziellen Gründen mittelfristig nicht mehr weiter betreiben.</p>
<p><span id="more-8293"></span></p>
<p>Mit dem Stationierungskonzept von 2005 hatte das VBS entschieden, Dübendorf längstens bis Ende 2014 als Militärflugplatz zu nutzen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee wird das VBS ein neues Stationierungskonzept erarbeiten und entscheiden, welche militärischen Nutzungen am Standort Dübendorf bleiben. Bereits jetzt hat sich aufgrund der finanziellen Vorgaben gezeigt, dass das VBS die Piste nicht mehr weiter betreiben, sondern langfristig höchstens eine Basis für Helikopter aufrecht erhalten kann. Wann die Nutzung der Piste eingestellt wird und ob eine Helikopterbasis bleibt, kann erst mit dem neuen Stationierungskonzept definitiv entschieden werden.</p>
<p>Der Flugplatz Dübendorf stellt aus Sicht der Luftfahrt eine einmalige Reserve dar, insbesondere in Verbindung mit dem Flughafen Zürich-Kloten. Der Bundesrat hat im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt den Auftrag erteilt, eine vermehrte zivile Mitbenützung des Flugplatzes zu prüfen. Das UVEK und das VBS haben deshalb eine Studie über die Machbarkeit und die wirtschaftlichen und raumplanerischen Auswirkungen einer militärisch-zivilen Nutzung erarbeitet. Die Studie kommt zum Schluss, dass die untersuchten fliegerischen Nutzungsvarianten betrieblich machbar sind und ein Teil des Flugplatzareals für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann. Ein ziviler Flugbetrieb dürfte aber kaum rentabel sein. Die Ergebnisse der Studie werden nach dem Beschluss des Bundesrates veröffentlicht.</p>
<p>Der Bundesrat will nun konkret abklären, ob sich ein Betreiber des Flugplatzes für einen Zeitraum von 20 Jahren finden lässt. Er hat deshalb das UVEK beauftragt, ein öffentliches Einladungsverfahren durchzuführen und ihm bis Mitte 2014 Bericht über die Ergebnisse zu erstatten. Der Bundesrat geht dabei von einem zivilen Flugfeld für die Geschäftsfliegerei, Leichtaviatik und Werkfliegerei ohne Linien- oder regelmässigen Charterverkehr aus, das auch militärisch mitbenützt werden kann. Er hat das UVEK beauftragt, bei der Vorbereitung des Verfahrens auch die Zürcher Behörden mit einzubeziehen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>BAZL bewilligt nächtliche Messflüge am Flughafen Zürich für das Jahr 2013</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2013/02/26/bazl-bewilligt-naechtliche-messfluege-am-flughafen-zuerich-fuer-das-jahr-2013/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Feb 2013 20:31:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 26.02.2013 &#8211; Der Flughafen Zürich erhält die Möglichkeit, im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen zu lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG genehmigt. Die Messflüge finden Mitte März sowie von Ende August bis Anfang September statt. Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 26.02.2013 &#8211; Der Flughafen Zürich erhält die Möglichkeit, im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen zu lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG genehmigt. Die Messflüge finden Mitte März sowie von Ende August bis Anfang September statt.</p>
<p><span id="more-8291"></span></p>
<p>Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden müssen. Dazu ist jeweils eine Reihe von Anflügen mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug erforderlich. In der Schweiz werden die Flüge durch die Flugsicherungsfirma Skyguide ausgeführt.</p>
<p>Um den Verkehrsablauf nicht unnötig zu behindern, liess die Flughafen Zürich AG diese Flüge früher teilweise ausserhalb der Betriebszeiten durchführen. Mit dem seit 2011 geltenden vorläufigen Betriebsreglement verfügt der Flughafen nicht mehr über die Kompetenz, solche Flüge während der Nachtflugsperre zuzulassen. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Messflüge während des Tages den Betriebsablauf stören, reichte der Flughafen beim BAZL ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung für die nächtlichen Messflüge ein.</p>
<p>Das BAZL ist bei der Prüfung des Gesuchs zum Schluss gekommen, dass die Messflüge den Verkehrsablauf belasten und die Stabilität des Betriebs beeinträchtigen können. Deshalb hat das Amt der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, auch im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr vornehmen zu lassen.</p>
<p>Die erste Reihe der Messflüge findet vom 11. bis 23. März, die zweite vom 26. August bis 7. September 2013 statt. Zum Einsatz gelangt ein Propellerflugzeug, das weniger Lärm verursacht als ein Jet.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Bericht zur Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich liegt vor</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Feb 2013 11:43:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 21.02.2013 &#8211; Als Reaktion auf den schweren Vorfall zwischen zwei startenden Verkehrsflugzeugen im März 2011 auf dem Flughafen Zürich hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eine umfassende Analyse der Betriebsverfahren in Auftrag gegeben. Der Bericht zur Sicherheitsüberprüfung liegt nun vor. Er benennt Risiken des heutigen Betriebs und beschreibt eine Reihe von Massnahmen, mit welchen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.02.2013 &#8211; Als Reaktion auf den schweren Vorfall zwischen zwei startenden Verkehrsflugzeugen im März 2011 auf dem Flughafen Zürich hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eine umfassende Analyse der Betriebsverfahren in Auftrag gegeben. Der Bericht zur Sicherheitsüberprüfung liegt nun vor. Er benennt Risiken des heutigen Betriebs und beschreibt eine Reihe von Massnahmen, mit welchen die Sicherheit auf dem Flughafen verstärkt werden kann. Das BAZL klärt zusammen mit den beteiligten Akteuren die Umsetzung von Massnahmen.</p>
<p><span id="more-8288"></span></p>
<p>Nach dem schweren Vorfall vom 15. März 2011 zwischen zwei startenden Verkehrsflugzeugen hat die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST eine umfassende Analyse der Betriebsverfahren für den Flughafen Zürich empfohlen, um die komplexen Betriebsabläufe zu vereinfachen und systemische Risiken zu verringern. Das BAZL hat als Reaktion auf den Vorfall erste Sofortmassnahmen veranlasst. So werden nunmehr die meisten Navigationsmessflüge in der Nacht durchgeführt. Zudem wird in Spitzenzeiten ein zusätzlicher Flugverkehrslotse eingesetzt und das technische Kontrollsystem wurde aufgerüstet. Der Flughafen Zürich hat zudem im Auftrag des BAZL in der Folge gemeinsam mit Skyguide, Swiss und der Luftwaffe eine eingehende Untersuchung der Sicherheitssituation auf dem Flughafen Zürich vorgenommen. Diese Sicherheitsüberprüfung liegt nun vor. Die für den Bericht verwendete Methode entspricht den internationalen Richtlinien und erlaubt eine zuverlässige Einschätzung des heutigen Betriebes.</p>
<p>Der Flughafen ist zertifiziert und er wird heute ausreichend sicher betrieben. Bedingt durch die geographische Lage, die Pistenkonstellation und aus lärmpolitischen Gründen ist das System jedoch vergleichsweise komplex und stellt sowohl an die Flugsicherung wie an die Piloten hohe Anforderungen. Der Luftraum rund um den Flughafen wird zudem nicht nur vom Linien- und Charterverkehr, sondern auch von der Geschäfts- und Leichtaviatik sowie von der Luftwaffe beansprucht und wird deshalb sehr dicht beflogen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund finden sich im Bericht Vorschläge, wie die Sicherheitsmarge am Flughafen zusätzlich erhöht werden kann. Der Bericht listet acht Hauptrisiken auf und nennt dreissig Massnahmen zur Optimierung der Sicherheit. Er identifiziert jedoch keine neuen Gefahren. Die im Bericht erwähnten Massnahmen sind zu einem wesentlichen Teil bereits im SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich aufgeführt. Das BAZL prüft nun zusammen mit den involvierten Akteuren bis Mitte Jahr, welche weiteren Massnahmen vorgesehen werden sollen. Der Flughafen wird in der Folge entsprechende Gesuche einreichen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
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		<title>Sicherheitsprozesse am Flugplatz Les Eplatures gemäss ICAO-Vorgaben zertifiziert</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Feb 2013 10:14:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 21.02.2013 &#8211; Die Sicherheitsprozesse des Flugplatzes Les Eplatures erfüllen die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft ARESA (Aéroport Régional Les Eplatures SA – La Chaux-de-Fonds) das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel Hügli hat das Dokument heute dem ARESA-Direktor Simon Loichat übergeben. Die ICAO hat in ihren Standards [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.02.2013 &#8211; Die Sicherheitsprozesse des Flugplatzes Les Eplatures erfüllen die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft ARESA (Aéroport Régional Les Eplatures SA – La Chaux-de-Fonds) das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel Hügli hat das Dokument heute dem ARESA-Direktor Simon Loichat übergeben.</p>
<p><span id="more-8286"></span></p>
<p>Die ICAO hat in ihren Standards und Empfehlungen die Vorgaben für sicherheitsrelevante Prozesse auf den Flugplätzen festgelegt. Die in Anhang 14 enthaltenen Anforderungen definieren etwa, wie ein Flugplatz die Betankung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die periodische Zustandskontrolle der Pisten und der Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat. Mit den Vorgaben will die ICAO gewährleisten, dass die Infrastruktur auf einem Flugplatz jederzeit sicher und reibungslos funktioniert. Die sicherheitsrelevanten Prozesse müssen in einem Flugplatzhandbuch festgehalten sein, das gleichzeitig die Grundlage für ein Sicherheitsmanagement-System bildet. Ein solches System beschreibt, wie eine Organisation vorhandene Risiken identifiziert, bewertet und mit geeigneten Massnahmen reduziert.</p>
<p>Das BAZL überprüft in einem mehrtägigen Audit, ob die Flugplätze die Prozesse und Verfahren wie beschrieben anwenden. Nach erfolgreicher Erst-Zertifizierung führt das Amt alle drei respektive fünf Jahre Wiederholungs-Audits durch, um festzustellen, ob die sicherheitsrelevanten Prozesse der Flughäfen den ICAO-Vorgaben noch entsprechen.</p>
<p>Les Eplatures ist nach Genf, Zürich, St. Gallen-Altenrhein, Bern, Sion, Lugano-Agno und Samedan der achte Flugplatz in der Schweiz, den das BAZL gemäss den Anforderungen der ICAO zertifiziert hat. Damit verfügen alle Schweizer Flugplätze mit Linien- und Charterverkehr sowie die Flugplätze Samedan und Les Eplatures über das entsprechende Zertifikat.</p>
<p>In einem weiteren Schritt ist die Zertifizierung der übrigen Schweizer Regionalflugplätze Grenchen, Birrfeld, Ecuvillens, Lausanne und Bressaucourt geplant. Der binationale Flughafen Basel-Mulhouse wird von den französischen Aufsichtsbehörden unter Beteiligung des BAZL zertifiziert.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Flughafen Genf: BAZL bewilligt Nachtflüge zur Kalibrierung des Instrumentenlandesystems</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2013/02/14/flughafen-genf-bazl-bewilligt-nachtfluege-zur-kalibrierung-des-instrumentenlandesystems-2/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Feb 2013 11:35:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 14.02.2013 &#8211; Der Internationale Flughafen Genf (Aéroport international de Genève, AIG) darf im Jahr 2013 zwei Serien von Flügen zur Kalibrierung und Überprüfung der Radionavigationsanlagen des Instrumentenlandesystem (ILS) durchführen. Diese Flüge erfolgen ausserhalb der Betriebszeiten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafenbetreiberin genehmigt. Die nächtlichen Kalibrierungsflüge sind für April und [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 14.02.2013 &#8211; Der Internationale Flughafen Genf (Aéroport international de Genève, AIG) darf im Jahr 2013 zwei Serien von Flügen zur Kalibrierung und Überprüfung der Radionavigationsanlagen des Instrumentenlandesystem (ILS) durchführen. Diese Flüge erfolgen ausserhalb der Betriebszeiten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafenbetreiberin genehmigt. Die nächtlichen Kalibrierungsflüge sind für April und September 2013 vorgesehen.</p>
<p><span id="more-8284"></span></p>
<p>Gemäss internationalen Luftfahrtnormen müssen Navigationsanlagen auf Flughäfen regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit und Genauigkeit hin überprüft werden. Dazu wird jeweils mit einem speziell ausgerüsteten Flugzeug eine Reihe von Anflügen durchgeführt. In der Schweiz ist die Flugsicherungsbehörde Skyguide für die Abwicklung solcher Kalibrierungsflüge zuständig.</p>
<p>Da Kalibrierungsflüge tagsüber den Flugbetrieb beeinträchtigen könnten, ersuchte die Flughafenbetreiberin das BAZL um eine Ausnahmebewilligung, um diese Flüge nachts nach Betriebsschluss durchführen zu können. Das BAZL bestätigte, dass Kalibrierungsflüge den Flugverkehr stören und den Flughafenbetrieb erschweren können, und hiess das Gesuch gut.</p>
<p>Der Flughafen kann nun für das Jahr 2013 zwei Serien von Kalibrierungsflügen ausserhalb der Betriebszeiten planen. Die erste Serie findet in den Nächten vom 22. auf den 23. und vom 23. auf den 24. April 2013 statt, die zweite in den Nächten vom 16. auf den 17. und vom 17. auf den 18. September 2013. Für den Fall, dass weitere Kalibrierungsflüge erforderlich werden oder die Witterungsbedingungen ungünstig sind, wurden vorsorglich auch die Nächte vom 24. auf den 25. und vom 25. auf den 26. April 2013 sowie vom 18. auf den 19. und vom 23. auf den 24. September 2013 reserviert.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
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		<title>Sicherheits-Prozesse am Flugplatz Samedan gemäss ICAO-Vorgaben zertifiziert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2013/02/06/sicherheits-prozesse-am-flugplatz-samedan-gemaess-icao-vorgaben-zertifiziert/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2013 11:57:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 06.02.2013 – Der Sicherheits-Prozesse des Flugplatzes Samedan erfüllen die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Engadin Airport AG das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel Hügli hat das Dokument heute dem Flugplatzleiter der Engadin Airport AG, Corado Manzoni, übergeben. Die ICAO hat in ihren Standards und Empfehlungen die [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 06.02.2013 – Der Sicherheits-Prozesse des Flugplatzes Samedan erfüllen die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Engadin Airport AG das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel Hügli hat das Dokument heute dem Flugplatzleiter der Engadin Airport AG, Corado Manzoni, übergeben.</p>
<p><span id="more-8281"></span></p>
<p>Die ICAO hat in ihren Standards und Empfehlungen die Vorgaben für sicherheitsrelevante Prozesse auf den Flugplätzen festgelegt. Die in Annex 14 enthaltenen Anforderungen definieren etwa, wie ein Flugplatz die Betankung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat. Mit den Vorgaben will die ICAO sicherstellen, dass die Infrastruktur auf einem Flugplatz jederzeit sicher und reibungslos funktioniert. Die sicherheitsrelevanten Prozesse müssen in einem Flugplatzhandbuch festgehalten sein, das gleichzeitig die Grundlage bildet für ein Sicherheits-Management-System. Ein solches System beschreibt, wie eine Organisation vorhandene Risiken identifiziert, bewertet und mit geeigneten Massnahmen reduziert.</p>
<p>Das BAZL überprüft in einem mehrtägigen Audit, ob die Flugplätze die Prozesse und Verfahren wie beschrieben anwenden. Nach erfolgreicher Erst-Zertifizierung führt das Amt alle drei resp. fünf Jahre Wiederholungs-Audits durch um festzustellen, ob die sicherheitsrelevanten Prozesse der Flughäfen den ICAO-Vorgaben noch entsprechen.</p>
<p>Samedan ist nach Genf, Zürich, St. Gallen-Altenrhein, Bern, Sion und Lugano-Agno der siebente Flugplatz in der Schweiz, den das BAZL gemäss den Anforderungen der ICAO zertifiziert hat. Damit verfügen alle Flugplätze mit Linien- und Charterverkehr sowie der Flugplatz Samedan über das entsprechende Zertifikat.</p>
<p>In einem weiteren Schritt ist die Zertifizierung der übrigen Schweizer Regionalflugplätze Les Eplatures, Grenchen, Birrfeld, Ecuvillens, Lausanne und Bressaucourt geplant. Der binationale Flughafen Basel-Mulhouse wird von den französischen Aufsichtsbehörden zertifiziert, unter Beteiligung des BAZL.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.airlaw.ch/2013/02/06/sicherheits-prozesse-am-flugplatz-samedan-gemaess-icao-vorgaben-zertifiziert/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesrat gewährt Überflugrechte im Zusammenhang mit Mali-Einsatz</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2013/01/30/bundesrat-gewaehrt-ueberflugrechte-im-zusammenhang-mit-mali-einsatz/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2013 12:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 30.01.2013 &#8211; Der Bund gewährt Staaten, welche sich im Zusammenhang mit dem Mali-Einsatz engagieren, Überflugrechte über die Schweiz. Dies gilt auch für Flugzeuge, die Waffen und Munition an Bord haben. Die Bewilligung derartiger Überflüge ist mit der Neutralität der Schweiz vereinbar, da der militärische Einsatz auf Einladung der malischen Regierung erfolgt. Zudem steht das [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.01.2013 &#8211; Der Bund gewährt Staaten, welche sich im Zusammenhang mit dem Mali-Einsatz engagieren, Überflugrechte über die Schweiz. Dies gilt auch für Flugzeuge, die Waffen und Munition an Bord haben. Die Bewilligung derartiger Überflüge ist mit der Neutralität der Schweiz vereinbar, da der militärische Einsatz auf Einladung der malischen Regierung erfolgt. Zudem steht das französische Eingreifen im Zusammenhang mit UNO-Sicherheitsratsresolution 2085. Letztmals hatte die Schweiz im Zusammenhang mit dem UNO-Einsatz in Libyen solche Überflugrechte gewährt.</p>
<p><span id="more-8279"></span></p>
<p>Staatsluftfahrzeuge benötigen beim Überflug über andere Staaten jeweils eine Sonderbewilligung, eine sog. Diplomatic Clearance. Im Normalfall erteilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Luftwaffe diese Bewilligung. Davon ausgenommen sind jedoch Flüge mit Waffen oder Munition an Bord, die der Unterstützung von Kampfhandlungen dienen. Für solche Flüge braucht es jeweils einen Entscheid des Bundesrates.</p>
<p>An ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung dem Gesuch eines Staates entsprochen, Transportflüge über die Schweiz mit Waffen und Munition an Bord im Zusammenhang mit dem laufenden Militäreinsatz in Mali durchzuführen. Die Schweiz erlaubt damit Staaten, die sich im Rahmen der Mali-Mission engagieren, nicht nur Truppen und Versorgungsgüter über die Schweiz zu transportieren, sondern auch Flüge mit Waffen oder Munition durchzuführen. Die Bewilligung derartiger Überflüge ist mit der Neutralität der Schweiz vereinbar. Die militärische Intervention Frankreichs fand auf Einladung der Regierung Malis statt. Zudem steht das französische Eingreifen im Zusammenhang mit der vom UNO-Sicherheitsrat am 20. Dezember 2012 verabschiedeten Resolution 2085. Frankreich hat denn auch unverzüglich den UNO-Sicherheitsrat über seinen Einsatz in Mali informiert. UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon begrüsste ausdrücklich das militärische Engagement Frankreichs.</p>
<p>Letztmals hatte der Bundesrat 2011 im Zusammenhang mit dem Konflikt in Libyen Luft-Transporte mit Waffen und Munition erlaubt. Dabei stützte sich die Schweiz auf die Resolution 1973 des UNO-Sicherheitsrates.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>UVEK erteilt Plangenehmigung für neue Flugzeug-Standplätze auf Flughafen Zürich</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2013/01/18/uvek-erteilt-plangenehmigung-fuer-neue-flugzeug-standplaetze-auf-flughafen-zuerich/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Jan 2013 09:03:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 18.01.2013 &#8211; Das UVEK hat das Gesuch der Flughafen Zürich AG um eine Erweiterung der Flugzeugstandplatzfläche nördlich des Docks E genehmigt. Die Standplätze werden nötig, weil die neuen Regionalflugzeuge der Swiss mehr Platz beanspruchen als ihre Vorgänger. Die Zahl der Standplätze bleibt aber gleich. Seit einigen Jahren ist ein Trend zu grösseren Flugzeugen feststellbar. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.01.2013 &#8211; Das UVEK hat das Gesuch der Flughafen Zürich AG um eine Erweiterung der Flugzeugstandplatzfläche nördlich des Docks E <a href="http://www.bazl.admin.ch/themen/infrastruktur/00300/01241/index.html?lang=de">genehmigt</a>. Die Standplätze werden nötig, weil die neuen Regionalflugzeuge der Swiss mehr Platz beanspruchen als ihre Vorgänger. Die Zahl der Standplätze bleibt aber gleich.</p>
<p><span id="more-8277"></span></p>
<p>Seit einigen Jahren ist ein Trend zu grösseren Flugzeugen feststellbar. Ist im Jahr 2000 noch mit durchschnittlich 70 Passagieren pro Flugbewegung gerechnet worden, lag dieser Wert im Jahr 2012 bereits bei 106. Somit können wachsende Passagierzahlen mit verhältnismässig weniger Flugbewegungen kompensiert  werden. Umgekehrt verlangen die grösseren Flugzeuge aber nach mehr Standplatzfläche.</p>
<p>Auch die Swiss hat als Ersatz ihrer «Jumbolinos» neue und moderne Flugzeuge vom Typ Bombardier C-100 bestellt. Die ersten Flugzeuge sollen gegen Ende 2014 in Dienst gestellt werden. Da die neuen Swiss-Flugzeuge aber eine wesentlich grössere Spannweite haben, müssen laut Flughafen Zürich AG bis zu diesem Zeitpunkt zusätzliche Flugzeugabstellflächen erstellt werden, weil die heutige enge Aufstellung auf dem Vorfeld nördlich des Docks A nicht mehr möglich sein wird.</p>
<p>Nominell wird die Anzahl der Standplätze mit dem jetzt genehmigten Vorhaben nicht erhöht, wohl aber die versiegelte Fläche. Mit Inbetriebnahme der neuen Standplätze wird die Flughafen Zürich AG die Anzahl der Standplätze in den bisher für die «Jumbolinos» genutzten Bereichen nördlich des Docks A um die gleiche Anzahl reduzieren. Während der öffentlichen Auflage des Gesuchs ist eine Einsprache des Vertreters umliegender Gemeinden eingegangen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>«Plattform Luftfahrt» diskutiert aktuelle Herausforderungen</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jan 2013 12:30:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 11.01.2013 &#8211; Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» hat an ihrer heutigen Sitzung in Bern über die Umsetzung des Flugverkehr-Staatsvertrages mit Deutschland sowie die anstehende Teilrevision des Luftfahrgesetzes gesprochen. Unter der Leitung von Bundesrätin Doris Leuthard trafen sich Vertreter des Bundes, der Standortkantone der Landesflughäfen sowie der kommerziellen Luftfahrt. Im Zentrum des Gesprächs stand die Umsetzung [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 11.01.2013 &#8211; Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» hat an ihrer heutigen Sitzung in Bern über die Umsetzung des Flugverkehr-Staatsvertrages mit Deutschland sowie die anstehende Teilrevision des Luftfahrgesetzes gesprochen. Unter der Leitung von Bundesrätin Doris Leuthard trafen sich Vertreter des Bundes, der Standortkantone der Landesflughäfen sowie der kommerziellen Luftfahrt.</p>
<p><span id="more-8275"></span></p>
<p>Im Zentrum des Gesprächs stand die Umsetzung des Flugverkehr-Staatsvertrages mit Deutschland. Bundesrätin Doris Leuthard bekräftigte die Bereitschaft der Schweiz, die von deutscher Seite aufgetauchten Fragen rechtsverbindlich zu klären, zum Beispiel über einen gemeinsamen Austausch einer diplomatischen Note. Da die deutsche Seite mit dem Ratifikationsprozess zum Staatsvertrag vorderhand zuwartet, prüft das UVEK in Bezug auf dessen Umsetzung, ob der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) etappiert werden soll und jene Teile vorgezogen werden sollen, die von der Umsetzung des Staatsvertrages unabhängig sind.</p>
<p>Die «Plattform» diskutierte zudem die anstehende Teilrevision des Luftfahrtgesetzes. Hier steht die Infrastruktur im Vordergrund und damit verbunden die Prüfung weiterer Instrumente, mit denen der Bund beim Betrieb der Landesflughäfen dem Landesinteresse an diesen Schlüsselinfrastruktur-anlagen besser Achtung verschaffen kann. Ebenfalls kurz angesprochen wurde die Wettbewerbs-fähigkeit der Schweizer Luftfahrt. Dazu wurde im letzten Jahr erstmals ein Monitoring veröffentlicht. Es soll in regelmässigen Abständen fortgeführt werden, um so die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrt in der Schweiz verfolgen zu können. Schliesslich informierte das UVEK auch noch über die Gründe für den schleppenden Fortgang beim Projekt für einen einheitlichen europäischen Luftraum (SES) und beim Funktionalen Luftraum für Zentraleuropa (FABEC).</p>
<p>Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» ist ein Forum für den Gedankenaustausch zu grundsätzlichen Themen des schweizerischen Luftverkehrs. Geleitet wird das Gremium von UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard. Neben Vertretern der Bundesverwaltung nehmen Delegationen der Landesflughäfen, der Standortkantone Zürich, Genf, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Fluggesellschaft Swiss, des Dachverbandes der Schweizerischen Luft- und Raumfahrt «Aerosuisse» und der Flugsicherung Skyguide daran teil. Die Plattform hat konsultativen Charakter, der Austausch findet in der Regel einmal pro Jahr statt.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		<title>Schweizer Flugsicherung für Einheitlichen europäischen Luftraum zertifiziert</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Dec 2012 13:39:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 21.12.2012 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Skyguide und MeteoSchweiz als Anbieter von Flugsicherungs- und Flugwetterdiensten für den Einheitlichen europäischen Luftraum (SES) rezertifiziert. Die Erneuerung der 2006 erteilten Zertifizierung festigt die Rolle der beiden Anbieter im SES. Der Einheitliche europäische Luftraum (Single European Sky, SES) ist ein Projekt der EU und soll das [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.12.2012 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Skyguide und MeteoSchweiz als Anbieter von Flugsicherungs- und Flugwetterdiensten für den Einheitlichen europäischen Luftraum (SES) rezertifiziert. Die Erneuerung der 2006 erteilten Zertifizierung festigt die Rolle der beiden Anbieter im SES.</p>
<p><span id="more-8271"></span></p>
<p>Der Einheitliche europäische Luftraum (Single European Sky, SES) ist ein Projekt der EU und soll das Flugsicherungswesen in Zukunft vereinfachen. Der SES sieht vor, sogenannte funktionale Luftraumblöcke zu schaffen, die sich konsequent nach den Verkehrsströmen ausrichten. Heute verlaufen die Zuständigkeitsgebiete der verschiedenen Flugsicherungen mehrheitlich entlang der Landesgrenzen. Diese Neugestaltung soll die Sicherheit und Effizienz des Flugverkehrsmanagements steigern und gleichzeitig die Kosten und die Umweltauswirkungen verringern.</p>
<p>Zum SES gehört ein einheitliches Zertifizierungssystem für die Anbieter von Flugsicherungs- und Flugwetterdiensten. Um in Europa als qualifizierte Dienstleistungsbetriebe zugelassen zu sein, benötigen die Flugsicherungsunternehmen eine Zertifizierung gemäss den SES-Verordnungen. Als Zertifizierungsinstanzen fungieren die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Die Schweiz nimmt seit dem 1. Dezember 2006 offiziell am SES teil und hat folglich dessen Regeln anzuwenden.</p>
<p>Im Hinblick auf die Rezertifizierung hat das BAZL bei Skyguide als Anbieterin von Flugsicherungsdienstleistungen und beim Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) als Erbringer von Flugwetterdiensten eine Reihe von Audits durchgeführt. Dabei wurden verschiedenste Bereiche wie etwa der Aufbau und die Funktionsweise des Sicherheits- und Risikomanagementsystems erneut überprüft. Gestützt auf die Ergebnisse der Audits hat das BAZL sowohl Skyguide als auch MeteoSchweiz rezertifiziert. Die Übergabe des Zertifikats an Skyguide findet am 21. Dezember 2012 statt, diejenige an MeteoSchweiz am 22. Dezember 2012. Im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion stellt das BAZL durch laufende Inspektionen und Audits sicher, dass die beiden Anbieter die europäischen Vorgaben einhalten.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Flugverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Staatsvertrag</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/12/19/flugverkehr-bundesrat-verabschiedet-botschaft-zum-staatsvertrag/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Dec 2012 12:43:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 19.12.2012 &#8211; Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Flugverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland verabschiedet und an das Parlament weitergeleitet. Der Vertrag sieht keine zahlenmässige Beschränkung der Nordanflüge vor, garantiert Deutschland am frühen Abend aber längere anflugfreie Zeiten. Damit wird die südbadische Bevölkerung deutlich entlastet. Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag als akzeptablen Kompromiss: Die Schweiz erhält [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 19.12.2012 &#8211; Der Bundesrat hat heute die <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/29162.pdf">Botschaft</a> zum Flugverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland verabschiedet und an das Parlament weitergeleitet. Der Vertrag sieht keine zahlenmässige Beschränkung der Nordanflüge vor, garantiert Deutschland am frühen Abend aber längere anflugfreie Zeiten. Damit wird die südbadische Bevölkerung deutlich entlastet. Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag als akzeptablen Kompromiss: Die Schweiz erhält damit Rechtssicherheit und der Flughafen Zürich kann sich moderat weiterentwickeln.</p>
<p><span id="more-8269"></span></p>
<p>Der Staatsvertrag zum Flugverkehr sieht vor, dass Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium verzichtet, an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher wieder Nordanflüge zulässt und grundsätzlich einen satellitengestützten gekrümmten Nordanflug akzeptiert, der ausschliesslich über Schweizer Gebiet führen würde. Zudem gilt eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten aller Elemente des Vertrags. Die Schweiz garantiert Deutschland im Gegenzug längere anflugfreie Zeiten: Der Flughafen Zürich darf gemäss Vertrag unter der Woche von 18.00 bis 6.30 Uhr nicht mehr von Norden angeflogen werden (Wochenende: von 18.00 bis 9.00 Uhr). Damit wird die südbadische Bevölkerung deutlich entlastet. Ab 2020 müssen rund 25‘000 bisher über den Norden geführte Flüge über eine andere Route zum Flughafen Zürich geleitet werden. Ausserhalb der Sperrzeiten kann sich die Zahl der Anflüge gemäss dem Verkehrsaufkommen bewegen. Damit bleibt eine moderate Entwicklung des Flughafens möglich. </p>
<p>Die betriebliche Umsetzung des Staatsvertrags wird im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgelegt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Anfang Oktober eine Reihe möglicher Betriebsvarianten vorgestellt und diese bei den betroffenen Kantonen, dem Flughafen Zürich und der Flugsicherung Skyugide in Konsultation gegeben. Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Betriebsvarianten sind deren Auswirkungen auf die Sicherheit, die Kapazitäten und den Lärm. Ursprünglich war geplant, dass der Bundesrat seine Vorstellungen für den künftigen Betrieb am Flughafen Zürich mit der vorliegenden Botschaft zum Staatsvertrag darlegen würde. Da das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ende November jedoch angekündigt hat, mit dem Ratifikationsprozess vorderhand zuzuwarten, bis gewisse Fragen geklärt sind, hält es der Bundesrat nicht für sinnvoll, sich zur betrieblichen Umsetzung festzulegen. Bevor dies erfolgt, muss klar sein, dass Deutschland den Staatsvertrag ratifizieren will. Sobald feststeht, dass dies der Fall ist, wird der Bundesrat dem Parlament mit einem Zusatzbericht zur Botschaft die Angaben zur betrieblichen Umsetzung des Vertrags unterbreiten. Zum Entwurf des SIL-Objektblatts wird es im Frühling eine weitere Anhörung der Behörden und eine Mitwirkung der Bevölkerung geben. Es ist geplant, dass der Bundesrat das SIL-Objektblatt bis Ende 2013 genehmigt.</p>
<p>Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. In der Schweiz untersteht er dem fakultativen Referendum. Der Staatsvertrag  ermöglicht es, eine jahrelange Auseinandersetzung um die Regelung der An- und Abflüge am Flughafen Zürich zu beenden.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		</item>
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		<title>Schweiz übernimmt neue EU-Regelungen auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/11/30/schweiz-uebernimmt-neue-eu-regelungen-auf-dem-gebiet-der-zivilluftfahrt/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Nov 2012 13:09:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 30.11.2012 &#8211; An der 11. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum bilateralen Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU hat die Schweiz zugestimmt, mehrere europäische Regelungen betreffend Sicherheit, Schutzmassnahmen und Flugsicherung zu übernehmen. Die neuen Regelungen treten in der Schweiz am 1. Februar 2013 in Kraft. Die Schweiz hat heute der Übernahme mehrerer Regelungen der Europäischen Union im Bereich der [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.11.2012 &#8211; An der 11. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum bilateralen Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU hat die Schweiz zugestimmt, mehrere europäische Regelungen betreffend Sicherheit, Schutzmassnahmen und Flugsicherung zu übernehmen. Die neuen Regelungen treten in der Schweiz am 1. Februar 2013 in Kraft.</p>
<p><span id="more-8267"></span></p>
<p>Die Schweiz hat heute der Übernahme mehrerer Regelungen der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit (Safety) und der Schutzmassnahmen (Security) im Luftverkehr zugestimmt. Die Bestimmungen werden in den Anhang zum bilateralen Luftverkehrsabkommen aufgenommen. Sie betreffen namentlich die Anwendungsmodalitäten der Lizenzen für das Flugpersonal und die Fluglotsen sowie die Anwendungsbestimmungen zu den Lufttüchtigkeitszeugnissen und Umweltzertifikaten für Luftfahrzeuge. Zudem tangieren sie die Umsetzung der Normen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Auch die Bestimmungen über die Kontrolle von Luftfracht und Luftpost sowie über den Zugang von anderen Personen als Flugpassagieren zu bestimmten Flughafensektoren werden gestärkt.</p>
<p>Im Rahmen der Umsetzung des Projekts «Einheitlicher europäischer Luftraum» (Single European Sky, SES) anerkennt die Schweiz gleichzeitig die neuen europäischen Anforderungen auf dem Gebiet der Sicherheitsaufsicht und der Erbringung von Flugsicherungsdiensten. Die neuen Normen bezwecken in erster Linie, die Leistungen der Flugsicherungsdienste zu verbessern. Das Projekt, an dem die Schweiz seit 2006 beteiligt ist, strebt eine Neuorganisation der Flugsicherung an. Diese soll sich nicht mehr wie bisher an den Landesgrenzen, sondern an den Luftverkehrsströmen orientieren. Die neue Ausrichtung hat zum Ziel, die Sicherheit und Effizienz des Flugverkehrsmanagements zu verbessern.</p>
<p>An der Sitzung des Gemischten Ausschusses hat die Schweiz erneut ihr Anliegen vorgebracht, das bilaterale Luftverkehrsabkommen auf Inlandflüge auszuweiten (Kabotage-Rechte). Für die Kommission ist eine solche Übereinkunft allerdings erst möglich, wenn die offenen Fragen zum Einbezug des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem (EHS) geklärt sind und für die derzeit offenen institutionellen Fragen eine Lösung gefunden wurde.</p>
<p>Die Übernahme der EU-Regelungen erfolgt im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens. Dieses wird regelmässig an die Entwicklung des relevanten EU-Rechts angepasst, um dadurch die Harmonisierung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die neuen Bestimmungen treten in der Schweiz am 1. Februar 2013 in Kraft.</p>
<p>Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Delegation der EU wurde von Philippe Burghelle-Vernet, Leiter des Bereichs Luftfahrt der Europäischen Kommission, angeführt. Der Bundesrat hatte am 21. November 2012 dem BAZL das Verhandlungsmandat erteilt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BAZL bewilligt Flüge mit Ultraleicht-Flugzeugen über dem Genfersee</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Nov 2012 10:32:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 19.11.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine auf ein Jahr befristete Bewilligung für Flüge mit zwei Ultraleicht-Flugzeugen (UL) über dem Genfersee erteilt. Die Bewilligung steht im Zusammenhang mit dem Wissenschaftsprojekt «Léman-Baïkal», welches von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) zusammen mit mehreren russischen Forschungsinstituten durchgeführt wird. Das Projekt «Léman-Baïkal» ist Teil eines [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 19.11.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine auf ein Jahr befristete Bewilligung für Flüge mit zwei Ultraleicht-Flugzeugen (UL) über dem Genfersee erteilt. Die Bewilligung steht im Zusammenhang mit dem Wissenschaftsprojekt «Léman-Baïkal», welches von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) zusammen mit mehreren russischen Forschungsinstituten durchgeführt wird.</p>
<p><span id="more-8265"></span></p>
<p>Das Projekt «Léman-Baïkal» ist Teil eines wissenschaftlichen Zusammenarbeitsprogramms zwischen der EPFL und verschiedenen russischen Hochschuleinrichtungen. Diese Partnerschaft bezweckt in erster Linie die Entwicklung neuer Untersuchungsverfahren und den Vergleich limnologischer Daten über den Genfer- und den Baikalsee.</p>
<p>Im Hinblick auf die Durchführung dieser wissenschaftlichen Studie hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Flüge mit zwei Ultraleicht-Flugzeugen (UL) vom Typ Tanarg 912S über dem Genfersee bewilligt. Die Bewilligung gilt für den Sektor zwischen dem schweizerischen und dem französischen Ufer und zwischen Montreux und Nyon. Der Einsatz von Ultraleicht-Flugzeugen im Rahmen des Forschungsprojekts ist nötig, weil nur solche Luftfahrzeuge in der Lage sind, die erforderlichen Messinstrumente aufzunehmen und den See sowohl in hoher als auch in niedriger Flughöhe sowie mit geringer Geschwindigkeit zu überfliegen. Eine erste Reihe von Testflügen dürfte zwischen November und Dezember 2012 beginnen.</p>
<p>Die Bewilligung ist auf ein Jahr befristet und auf Werktage beschränkt. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Flughafen Zürich: Abschluss der Vernehmlassung zum Staatsvertrag mit Deutschland</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/11/07/flughafen-zuerich-abschluss-der-vernehmlassung-zum-staatsvertrag-mit-deutschland/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Nov 2012 07:45:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 07.11.2012 – Der Staatsvertrag mit Deutschland über das An- und Abflugregime auf den Flughafen Zürich wird vor dem Hintergrund des jahrelangen Konflikts von den Kantonen und den interessierten Kreisen mehrheitlich begrüsst. Hingegen gehen bezüglich Umsetzung des Vertrags die Meinungen teilweise deutlich auseinander. Dies geht aus der Vernehmlassung hervor. Gestützt darauf arbeitet der Bundesrat bis [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 07.11.2012 – Der Staatsvertrag mit Deutschland über das An- und Abflugregime auf den Flughafen Zürich wird vor dem Hintergrund des jahrelangen Konflikts von den Kantonen und den interessierten Kreisen mehrheitlich begrüsst. Hingegen gehen bezüglich Umsetzung des Vertrags die Meinungen teilweise deutlich auseinander. Dies geht aus der Vernehmlassung hervor. Gestützt darauf arbeitet der Bundesrat bis Ende Jahr eine Botschaft aus.</p>
<p><span id="more-8261"></span></p>
<p>Anfang September haben Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer den Staatsvertrag betreffend den An- und Abflugverkehr des Flughafens Zürich durch deutschen Luftraum unterzeichnet. Der Vertrag ermöglicht es, die jahrelange Auseinandersetzung der beiden Staaten um die Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet zu beenden.</p>
<p>Innerhalb der Vernehmlassungsfrist gingen insgesamt rund 60 Stellungnahmen ein. Die Kantone, aber auch die meisten Verbände sprechen sich in ihren Stellungnahmen zwar grundsätzlich für den Vertrag aus, bemängeln aber gleichzeitig, dass er in den Abendzeiten Anflüge über dicht besiedeltes Gebiet in der Schweiz erforderlich macht. Im Interesse einer Beilegung des Konflikts erklären sie sich indessen bereit, diese Nachteile hinzunehmen. Allerdings erwarten die verschiedenen Regionen bei der Umsetzung des Vertrages eine Berücksichtigung ihrer Anliegen. Dabei stehen Forderungen nach einer Kanalisierung des Verkehrs dem Anliegen gegenüber, die Belastungen zu verteilen. Die Vertreter der Luftfahrtindustrie bedauern zwar die zusätzlichen Einschränkungen für den Flughafen, gewichten aber die mit dem Vertrag erlangte Rechtssicherheit stärker.</p>
<p>Bei den politischen Parteien löst der Staatsvertrag unterschiedliche Reaktionen aus. Während ihn die CVP und die FDP als tragbare Lösung für einen nachhaltigen Betrieb des Flughafens werten, lehnt die SVP den Vertrag wegen der zusätzlichen An- und Abflüge über Schweizer Gebiet ab. Auch die Grünen sprechen sich gegen den Vertrag aus, weil er die Lärmbelastung erhöhe und letztlich zu einer Kapazitätssteigerung des Flughafens führe.</p>
<p>Die SP ist an einer Verhandlungslösung interessiert, hat aber Vorbehalte bezüglich der Nachhaltigkeit der angestrebten Lösung und wird über ihre Haltung erst bei Vorliegen der Umsetzungsmodalitäten entscheiden.</p>
<p>Parallel zur Vernehmlassung zum Staatsvertrag wird derzeit im Rahmen des SIL-Prozesses eine Konsultation zu den Umsetzungsvarianten des Staatsvertrags durchgeführt. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie der SIL-Konsultation wird der Bundesrat seine Vorstellungen für den künftigen Betrieb am Flughafen Zürich im Rahmen der Verabschiedung der Botschaft Ende Jahr darlegen.</p>
<p>Anschliessend werden die nötigen Änderungen am Entwurf des SIL-Objektblattes vorgenommen. Dieses wird im Jahr 2013 öffentlich aufgelegt. Das Parlament wird sich Mitte nächsten Jahres mit dem Staatsvertrag befassen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Monitoring der Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrt in der Schweiz</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Nov 2012 07:45:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 06.11.2012 &#8211; Die schweizerische Zivilluftfahrt erreicht im internationalen Vergleich bezüglich Effizienz und Qualität der Dienstleistungen einen überdurchschnittlichen Standard. In Bezug auf Infrastruktur und Kapazität weist sie hingegen deutliche Wettbewerbsnachteile auf. Auch sind die staatlichen Auflagen zugunsten des Umweltschutzes vergleichsweise streng. Dies ergibt der erste Monitoringbericht, welcher von einem Münchner Planungsbüro erstellt worden ist. Im [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 06.11.2012 &#8211; Die schweizerische Zivilluftfahrt erreicht im internationalen Vergleich bezüglich Effizienz und Qualität der Dienstleistungen einen überdurchschnittlichen Standard. In Bezug auf Infrastruktur und Kapazität weist sie hingegen deutliche Wettbewerbsnachteile auf. Auch sind die staatlichen Auflagen zugunsten des Umweltschutzes vergleichsweise streng. Dies ergibt der erste Monitoringbericht, welcher von einem Münchner Planungsbüro erstellt worden ist.</p>
<p><span id="more-8263"></span></p>
<p>Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, der Aerosuisse, der Flugsicherungsgesellschaft Skyguide, der Swiss sowie der Swiss International Airports Association wurde erstmals die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zivilluftfahrt in den Bereichen Verkehrsnachfrage, Infrastruktur und Verkehrsangebot, politische und fiskalische Rahmenbedingungen, Umweltschutz und Flugsicherheit erfasst. Die Auftraggeber beabsichtigen, das Monitoring im Zweijahresrhythmus fortzuführen, um so die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrt in der Schweiz verfolgen zu können.</p>
<p>Der heute veröffentlichte Monitoringbericht zeigt, dass die schweizerische Luftfahrt  in vielen Bereichen wettbewerbsfähig ist. Positiv hervorgehoben wird der hohe Anteil an Flugpassagieren, die mit dem öffentlichen Verkehr zu den Flughäfen anreisen, sowie das überdurchschnittliche Sicherheitsniveau.</p>
<p>Allerdings identifiziert der Bericht bei den politischen und fiskalischen Rahmenbedingungen auch Bereiche, in welchen die schweizerische Luftfahrt gegenüber gewissen Unternehmen im  Ausland schlechter gestellt ist, so etwa bei den Entschädigungsverpflichtungen wegen Lärm oder in Bezug auf die Übernahme einzelner Securitykosten durch den Staat.  Schliesslich weist er nach, dass die Schweizer Luftfahrt bei der Infrastruktur an Kapazitätsgrenzen stösst. Das Monitoring zeigt, dass die meisten untersuchten ausländischen Flughäfen über ein Parallelpistensystem verfügen bzw. ein solches  realisieren. In Zürich wurde der Bau eines solchen Systems verworfen. Auch auf dem Flughafen Genf sind Kapazitätsengpässe vorhanden: An keinem andern Flughafen in Europa ohne Hub-Betrieb finden derart viele Flugbewegungen auf einer Piste statt wie in Genf. Der einzige Landesflughafen, dessen Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind, ist der Flughafen Basel-Mulhouse, der aber nicht als interkontinentaler Hub konzipiert ist. Als Wettbewerbsnachteil erweisen sich aus betrieblicher Sicht auch die restriktiven Nachtflugregelungen auf schweizerischen Flughäfen sowie die Überflugsverbote über deutschem Territorium.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Treffen der Begleitgruppe zum Flugverkehr-Staatsvertrag</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/11/02/treffen-der-begleitgruppe-zum-flugverkehr-staatsvertrag/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Nov 2012 15:29:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 02.11.2012 &#8211; Auf Einladung von Bundesrätin Doris Leuthard haben sich heute in Bern die Vertreter der Begleitgruppe getroffen, die zum Flugverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland eingesetzt worden ist. Beim Gespräch ging es um den Ratifizierungsprozess sowie mögliche Betriebsvarianten zur Umsetzung des Staatsvertrags. Der Bundesrat will mit der Botschaft zum Staatsvertrag Ende Jahr seine Vorstellungen für den [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 02.11.2012 &#8211; Auf Einladung von Bundesrätin Doris Leuthard haben sich heute in Bern die Vertreter der Begleitgruppe getroffen, die zum Flugverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland eingesetzt worden ist. Beim Gespräch ging es um den Ratifizierungsprozess sowie mögliche Betriebsvarianten zur Umsetzung des Staatsvertrags. Der Bundesrat will mit der Botschaft zum Staatsvertrag Ende Jahr seine Vorstellungen für den künftigen Betrieb am Flughafen Zürich darlegen.</p>
<p><span id="more-8259"></span></p>
<p>Bundesrätin Doris Leuthard und Peter Müller, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), informierten die Vertreter der Begleitgruppe heute über den Stand des Ratifizierungsverfahrens und die weiteren Schritte zur Umsetzung des Staatsvertrags. Derzeit werden die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung ausgewertet. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat ist für Ende Jahr geplant. Der Bundesrat wird darin seine Vorstellungen für das künftige Betriebskonzept am Flughafen Zürich darlegen. „Wir wollen Transparenz schaffen zu den Auswirkungen des Staatsvertrags auf die betroffenen Regionen&#0187; betonte Bundesrätin Leuthard.</p>
<p>Die zur Umsetzung des Staatsvertrags nötigen raumplanerischen Vorgaben und Flugroutenkonzepte sind im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu definieren. Zu den möglichen Betriebsvarianten am Flughafen Zürich läuft momentan eine Konsultation bei den betroffenen Kantonen, dem Flughafen und der Flugsicherung Skyguide. Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Betriebsvarianten sind deren Auswirkungen bezüglich Sicherheit, Kapazität und Lärm. Dabei sind sowohl die An- als auch die Abflüge zu berücksichtigen. Der Bund will vermeiden, dass eine Region allein die Folgen des Staatsvertrags tragen muss. Nach Abschluss der Konsultation, die bis Mitte November 2012 dauert, wird sich das UVEK für eine Betriebsvariante aussprechen und diese im Entwurf für das SIL-Objektblatt festhalten. Zu diesem Entwurf wird es eine weitere Anhörung der Behörden und eine Mitwirkung der Bevölkerung geben. Es ist geplant, dass der Bundesrat das SIL-Objektblatt bis Ende 2013 genehmigt. </p>
<p>Der Begleitgruppe gehören Vertreter der Kantone Zürich, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, St. Gallen, Zug und Schwyz sowie Vertreter des Flughafens, der Swiss, Skyguide und der Verwaltung an.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		<title>Flughafen Zürich AG führt neues GPS-Abflugverfahren ein</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/10/17/flughafen-zuerich-ag-fuehrt-neues-gps-abflugverfahren-ein/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Oct 2012 06:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Der satellitengestützte Anflug auf die Piste 14 ist seit März vergangenen Jahres möglich. Nun führt die Flughafenbetreiberin per 18. Oktober 2012 in Zusammenarbeit mit Skyguide auch einen satellitengestützten Abflug ein. Während die Technologie ändert, bleiben die Abflugrouten dieselben. Als erster Flughafen in der Schweiz implementierten der Flughafen Zürich und Skyguide am 10. März 2011 einen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Der satellitengestützte Anflug auf die Piste 14 ist seit März vergangenen Jahres möglich. Nun führt die Flughafenbetreiberin per 18. Oktober 2012 in Zusammenarbeit mit Skyguide auch einen satellitengestützten Abflug ein. Während die Technologie ändert, bleiben die Abflugrouten dieselben.</p>
<p><span id="more-8256"></span></p>
<p>Als erster Flughafen in der Schweiz implementierten der Flughafen Zürich und Skyguide am 10. März 2011 einen satellitengestützten Anflug. Das moderne Anflugverfahren leitet Flugzeuge mittels GPS-Technologie von Norden auf die Piste 14. Ab dem 18. Oktober 2012 wird nun auch ein neues Abflugverfahren gestützt auf Satellitennavigation auf der Piste 34 möglich sein. </p>
<p>Erstmals wird damit in der Schweiz ein Abflugverfahren angewendet, bei dem neu für den Kurvenflug ein Kurvenradius definiert wird. Die neue, satellitengestützte Abflugroute verläuft im Grundsatz deckungsgleich mit der bestehenden Abflugroute. Während sich die Technologie ändert, bleiben die Routen dieselben. Mit dem neuen Abflugverfahren verspricht man sich eine genauere Routenführung und damit eine Reduktion der Streuung im Kurvenflug. Mit welcher Technologie die Abflüge auf der Piste 34 erfolgen, hängt von der Ausrüstung der Flugzeuge ab und liegt letztlich im Ermessen des Piloten. Das Projekt dient Skyguide, dem Flughafen Zürich sowie der Fluggesellschaft Swiss dazu, mit neuen technologischen Möglichkeiten erste Erfahrungen zu neuen An- und Abflugverfahren sammeln zu können.</p>
<p><strong>Über SESAR und CHIPS: mehr Effizienz im Luftverkehr<br />
</strong><br />
Die Flughafen Zürich AG ist als Mitglied des europäischen Forschungsprojektes SESAR bei der Entwicklung und Einführung neuer Flugverfahren international führend involviert. Unter dem Projektnamen SESAR (Single European Sky ATM (Air Traffic Management) Research) arbeiten führende Vertreter europäischer Flugsicherungen, Flugzeughersteller, Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Systemhersteller für die Luftfahrtindustrie Hand in Hand an der Modernisierung und Effizienz des europäischen Luftverkehrsmanagements.</p>
<p>Die Verfahren für GPS-Anflüge und GPS-Abflüge werden im Rahmen der schweizerischen Innovationsplattform CHIPS entwickelt. CHIPS steht für „CH-wide Implementation Program for SESAR Related Activities”. Nebst der Flughafen Zürich AG und Skyguide ist darin unter der Führung des BAZL auch die Fluggesellschaft SWISS involviert. Mit dem Vorhaben bekräftigt der Flughafen Zürich seine Rolle als führender Flughafen bei der Entwicklung und Einführung satellitengestützter Flugverfahren.</p>
<p><em>Quelle: Flughafen Zürich AG.</em></p>
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		</item>
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		<title>Flughafen Genf: BAZL bewilligt Nachtflüge zur Kalibrierung des Instrumentenlandesystems</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/10/11/flughafen-genf-bazl-bewilligt-nachtfluege-zur-kalibrierung-des-instrumentenlandesystems/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Oct 2012 10:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 11.10.2012 &#8211; Der Internationale Flughafen Genf (Aéroport International de Genève, AIG) darf im Oktober 2012 zwei Serien von Flügen zur Kalibrierung und Überprüfung der Radionavigationsanlagen des Instrumentenlandesystem (ILS) durchführen. Diese Flüge erfolgen ausserhalb der Betriebszeiten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafenbetreiberin genehmigt. Die Flüge sind für die Nächte vom [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 11.10.2012 &#8211; Der Internationale Flughafen Genf (Aéroport International de Genève, AIG) darf im Oktober 2012 zwei Serien von Flügen zur Kalibrierung und Überprüfung der Radionavigationsanlagen des Instrumentenlandesystem (ILS) durchführen. Diese Flüge erfolgen ausserhalb der Betriebszeiten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafenbetreiberin genehmigt. Die Flüge sind für die Nächte vom 22. auf den 23. und vom 23. auf den 24. Oktober 2012 geplant.</p>
<p><span id="more-8254"></span></p>
<p>Gemäss internationalen Luftfahrtnormen müssen Navigationsanlagen auf Flughäfen regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit und Genauigkeit hin überprüft werden. Dazu wird jeweils mit einem speziell ausgerüsteten Flugzeug eine Reihe von Anflügen durchgeführt. In der Schweiz ist die Flugsicherungsbehörde Skyguide für die Abwicklung solcher Kalibrierungsflüge zuständig.</p>
<p>Da Kalibrierungsflüge während des Tages den Flugbetrieb beeinträchtigen könnten, ersuchte die Flughafenbetreiberin das BAZL um eine Ausnahmebewilligung, um diese Flüge nachts nach Betriebsschluss durchführen zu können. Das BAZL bestätigte, dass Kalibrierungsflüge den Flugverkehr stören und den Flughafenbetrieb erschweren können, und hiess das Gesuch gut. Der Flughafen kann nun in den nächsten Wochen zwei Serien von Kalibrierungsflügen ausserhalb der Betriebszeiten planen.</p>
<p>Die Genehmigung des BAZL gilt für zwei Serien von Kalibrierungsflügen. Die erste Serie findet in den Nächten vom 22. auf den 23. und vom 23. auf den 24. Oktober 2012 statt. Für den Fall, dass zusätzliche Flüge erforderlich werden oder die meteorologischen Bedingungen ungünstig sind, wurden auch die Nächte vom 24. bis zum 26. Oktober 2012 reserviert. Die Flüge werden mit einem Propellerflugzeug durchgeführt, das weniger Lärm verursacht als ein Strahlflugzeug.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
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		<title>Flugverbindung Bern-Lugano; Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Oct 2012 14:17:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 10.10.2012 &#8211; Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2012 den Bericht «Flugverbindung Bern-Lugano; Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung» in Erfüllung des Postulats 11.3658 Lombardi vom 17. Juni 2011 verabschiedet. Quelle: Schweizerischer Bundesrat.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 10.10.2012 &#8211; Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2012 den <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/28228.pdf">Bericht</a> «Flugverbindung Bern-Lugano; Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung» in Erfüllung des Postulats 11.3658 Lombardi vom 17. Juni 2011 verabschiedet.</p>
<p><em>Quelle: Schweizerischer Bundesrat.</em></p>
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		<title>Flughafen Zürich: Konsultation zur Umsetzung des Staatsvertrags mit Deutschland</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/10/09/flughafen-zuerich-konsultation-zur-umsetzung-des-staatsvertrags-mit-deutschland/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Oct 2012 14:18:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 09.10.2012 – Mit Blick auf die Umsetzung des Staatsvertrags zum Flugverkehr am Flughafen Zürich sind sowohl Anpassungen bei der Infrastruktur als auch beim Betriebskonzept vorzunehmen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den betroffenen Kantonen hierzu einen Bericht zugestellt, der eine Reihe möglicher Varianten darlegt. Bis am 15. November können sich die betroffenen Kantone sowie [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 09.10.2012 – Mit Blick auf die Umsetzung des Staatsvertrags zum Flugverkehr am Flughafen Zürich sind sowohl Anpassungen bei der Infrastruktur als auch beim Betriebskonzept vorzunehmen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den betroffenen Kantonen hierzu einen <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/28206.pdf">Bericht</a> zugestellt, der eine Reihe möglicher Varianten darlegt. Bis am 15. November können sich die betroffenen Kantone sowie der Flughafen Zürich und die Flugsicherung Skyguide dazu äussern</p>
<p><span id="more-8251"></span></p>
<p>In der Botschaft zum Staatsvertrag will der Bundesrat Ende Jahr aufzeigen, welche Auswirkungen der Vertrag hat und mit welchen betrieblichen Konzepten er umgesetzt werden soll. Die entsprechende Routenführung muss im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgelegt werden. In einem Bericht legt das BAZL nun sechs mögliche Varianten vor, die sich in Bezug auf die Anflugrichtungen (Norden, Osten und Süden) unterscheiden. Zudem werden die sogenannten gekrümmten West- oder Ostanflüge beschrieben, deren technische Umsetzbarkeit indes noch zu klären ist. Änderungen bei den Anflügen wirken sich stets auch auf das Abflugregime aus, deshalb wird auch dieses in die Abklärungen einbezogen. Die Konsultation richtet sich an die vom Flugverkehr betroffenen Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St.Gallen und Schwyz sowie den Flughafen Zürich und die Flugsicherung Skyguide. Diese waren bereits bisher in die Vorbereitungsarbeiten eingebunden.</p>
<p>Der Bericht zeigt Vor- und Nachteile der sechs Varianten auf und ermöglicht so eine fundierte Diskussion. Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Varianten sind Sicherheit, Kapazität und Lärmschutz. Die Betriebsvarianten, welche die Umsetzung des Staatsvertrags ermöglichen, müssen im Entwurf des Objektblatts des SIL festgeschrieben werden. Mit dem SIL definiert der Bund den raumplanerischen Rahmen für die Entwicklung des Flughafens. Nach Abschluss der Konsultation wird das UVEK entscheiden, welche Optionen in das SIL-Objektblatt aufgenommen  werden sollen. Dazu werden auch Lärmrechnungen durchzuführen sein. Voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2013 werden sich die betroffenen Kreise noch einmal äussern können. Der Bundesrat wird das SIL-Objektblatt bis Ende 2013 genehmigen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Flughafen Zürich: Geltungsdauer der Projektierungszone für die Ost-Westpiste verlängert</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Sep 2012 09:07:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 26.09.2012 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Geltungsdauer der seit 2007 bestehenden Projektierungszone im Westen der Piste 28 auf dem Flughafen Zürich um drei Jahre verlängert. Mit der Projektierungszone soll sichergestellt werden, dass in der Verlängerung der Ost-Westpiste 28 keine Bauten errichtet werden, die eine künftige Realisierung dieses Vorhabens beeinträchtigen. Um den [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 26.09.2012 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Geltungsdauer der seit 2007 bestehenden Projektierungszone im Westen der Piste 28 auf dem Flughafen Zürich um drei Jahre verlängert. Mit der Projektierungszone soll sichergestellt werden, dass in der Verlängerung der Ost-Westpiste 28 keine Bauten errichtet werden, die eine künftige Realisierung dieses Vorhabens beeinträchtigen.</p>
<p><span id="more-8246"></span></p>
<p>Um den Luftverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland umsetzen zu können, ist vorgesehen, auf dem Flughafen Zürich die Ost-Westpiste 28 und eine der beiden Nord-Süd-Pisten zu verlängern. Mit der Verlängerung der Piste 28 kann ein wesentlicher Beitrag zur Stabilität des Betriebs auf dem Flughafen geleistet werden. Die Projektierungszone soll sicherstellen, dass das für die Pistenverlängerung vorgesehene Terrain frei bleibt.</p>
<p>Eine Projektierungszone kann maximal für die Dauer von fünf Jahren festgelegt und einmal um drei Jahre verlängert werden. Da die Gültigkeitsdauer der bestehenden Projektierungszone im Westen der Piste 28 Mitte Oktober ablaufen würde, hat das BAZL diese auf Gesuch der Flughafen Zürich AG um drei Jahre verlängert. Der Kanton hat der Verlängerung zugestimmt; die Gemeinde und die Grundeigentümer haben dagegen keine Einwände  erhoben.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Flugverkehr: Bundesrat verabschiedet Vernehmlassungsvorlage zum Staatsvertrag</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/09/21/flugverkehr-bundesrat-verabschiedet-vernehmlassungsvorlage-zum-staatsvertrag/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Sep 2012 10:19:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=8242</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 21.09.2012 &#8211; Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Flugverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland eröffnet. Diese dauert bis am 25. Oktober 2012. Parallel dazu wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den betroffenen Kantonen geprüft, mit welchem Betriebskonzept am Flughafen Zürich der Vertrag umgesetzt werden soll. Ein entsprechender Vorschlag soll bis zur Verabschiedung der Botschaft Ende [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.09.2012 &#8211; Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/27833.pdf">Flugverkehr-Staatsvertrag</a> mit Deutschland eröffnet. Diese dauert bis am 25. Oktober 2012. Parallel dazu wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den betroffenen Kantonen geprüft, mit welchem Betriebskonzept am Flughafen Zürich der Vertrag umgesetzt werden soll. Ein entsprechender Vorschlag soll bis zur Verabschiedung der Botschaft Ende Jahr vorliegen.</p>
<p><span id="more-8242"></span></p>
<p>Anfang September haben Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer den Luftverkehr-Staatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag ermöglicht es, eine jahrelange Auseinandersetzung der beiden Staaten um die Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich zu beenden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. Der Bundesrat hat dazu heute die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Interessierte Kreise haben bis am 25. Oktober Zeit, sich zu äussern. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat ist für Ende Jahr geplant.</p>
<p>Das Abkommen sieht vor, dass Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium verzichtet, an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher wieder Nordanflüge zulässt und grundsätzlich einen satellitengestützten gekröpften Nordanflug akzeptiert, der auf Schweizer Seite der Grenze entlang führen würde. Zudem gilt eine siebenjährige Übergangszeit bis zum Inkrafttreten aller Elemente des Vertrages. Die Schweiz ist im Gegenzug bereit, die am frühen Abend landenden Flugzeuge anstatt von Norden her über eine andere Route zum Flughafen Zürich zu führen.</p>
<p>Damit die Regelungen des Staatsvertrages umgesetzt werden können, ist geplant, am Flughafen Zürich die Ost-Westpiste und eine der beiden Nord-Süd-Pisten zu verlängern. Die neuen Ruhezeiten für Deutschland treten deshalb erst in Kraft, wenn der Pistenausbau abgeschlossen ist, spätestens auf Anfang 2020. Als kurzfristige Massnahme, die ab Ratifikation des Abkommens in Kraft tritt, wird die Ruhezeit für Deutschland unter der Woche am Abend um eine Stunde vorverlegt.</p>
<p>Als Alternativen für Anflüge von Norden kommen während den deutschen Ruhezeiten grundsätzlich Ostanflüge, Südanflüge oder ein satellitengestützter gekröpfter Nordanflug in Frage. Derzeit wird vertieft geprüft, was diese Varianten bezüglich Sicherheit, Kapazität und Lärmbelastung bedeuten würden und welches Betriebskonzept letztlich umgesetzt werden soll. Bis zur Verabschiedung der Botschaft an das Parlament sollte dazu ein Vorschlag vorliegen. Die entsprechende Variante wird dann im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) in den Entwurf für das Objektblatt des Flughafens Zürich integriert. Zu diesem überarbeiteten Objektblatt findet danach eine Konsultation der Kantone statt. Die Verabschiedung des Objektblatts durch den Bundesrat ist für die erste Hälfte 2013 vorgesehen. Im selben Zeitraum ist die Behandlung des Vertrages durch die Eidgenössischen Räte geplant.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		<title>Urs Holderegger wird neuer Leiter Kommunikation</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Sep 2012 12:04:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 18.09.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat einen neuen Leiter Kommunikation. Urs Holderegger tritt die Nachfolge von Daniel Göring an, der in die Privatwirtschaft wechselt. Mit dem 49-jährigen Urs Holderegger übernimmt ein erfahrener Medienschaffender die Leitung der Kommunikation im BAZL. Seit beinahe zwei Jahrzehnten ist er journalistisch aktiv und arbeitete unter anderem für [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.09.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat einen neuen Leiter Kommunikation. Urs Holderegger tritt die Nachfolge von Daniel Göring an, der in die Privatwirtschaft wechselt.</p>
<p><span id="more-8240"></span></p>
<p>Mit dem 49-jährigen Urs Holderegger übernimmt ein erfahrener Medienschaffender die Leitung der Kommunikation im BAZL. Seit beinahe zwei Jahrzehnten ist er journalistisch aktiv und arbeitete unter anderem für die Aargauer Zeitung und die Schweizerische Depeschenagentur. Seit 2001 ist Urs Holderegger für die Online-Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung tätig, die letzten zwei Jahre als Redaktionsleiter. Urs Holderegger wird seine neue Funktion im Verlauf der nächsten Monate aufnehmen.</p>
<p>Der Kommunikationsdienst des BAZL ist verantwortlich für die Information der Medien, den Unterhalt der Internetplattformen und die Kommunikation innerhalb des Amtes.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Flughafen Zürich: UVEK erteilt Plangenehmigung für Schallschutzhalle</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/09/14/flughafen-zuerich-uvek-erteilt-plangenehmigung-fuer-schallschutzhalle/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Sep 2012 10:57:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 14.09.2012 &#8211; Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bau einer Schallschutzhalle für die Standläufe von Flugzeugtriebwerken am Flughafen Zürich genehmigt. Die Halle wird die Lärmauswirkungen der Standläufe in den umliegenden Gemeinden deutlich reduzieren. Das seit Mitte 2010 geltende vorläufige Betriebsreglement verpflichtet den Flughafen Zürich zum Bau einer neuen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 14.09.2012 &#8211; Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bau einer Schallschutzhalle für die Standläufe von Flugzeugtriebwerken am Flughafen Zürich genehmigt. Die Halle wird die Lärmauswirkungen der Standläufe in den umliegenden Gemeinden deutlich reduzieren.</p>
<p><span id="more-8237"></span></p>
<p>Das seit Mitte 2010 geltende vorläufige Betriebsreglement verpflichtet den Flughafen Zürich zum Bau einer neuen Schallschutzanlage für die Standläufe von Flugzeugtriebwerken, wie sie nach durchgeführten Wartungsarbeiten vorgeschrieben sind. Grund dafür ist, dass diese Standläufe beträchtlichen Lärm verursachen. Die neue Anlage soll denn auch dazu dienen, die Lärmbelastung der Bevölkerung in den umliegenden Gemeinden &#8211; vor allem bei nächtlichen Triebwerktests &#8211; deutlich zu reduzieren. Die veralteten offenen Schalldämpfer in Form von Röhren vermochten die heutigen Anforderungen nicht mehr ausreichend zu erfüllen.</p>
<p>Nach Prüfung verschiedener technischer Möglichkeiten hatte die Flughafen Zürich AG beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Ende 2011 ein Gesuch für den Bau einer geschlossenen Schallschutzhalle für die Triebwerkstandläufe eingereicht. Die jetzt genehmigte Anlage weist eine Länge von 113 Metern, eine Breite von 90 Metern und eine Höhe von 26 Metern auf. Diese Dimensionen ermöglichen es, dass alle Flugzeuge bis zur Grösse einer Boeing 747 (Jumbo-Jet) ihre Standläufe in der Halle absolvieren können. Die Anlage wird auf dem Vorfeld vor der Werft gebaut. Unmittelbar neben diesem Standort hat die Flughafen Zürich AG eine provisorische offene Anlage errichtet. Diese steht für Standläufe zur Verfügung, bis die neue Halle in Betrieb genommen werden kann.</p>
<p>Während der öffentlichen Auflage Anfang 2012 sind beim BAZL keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die <a href="http://www.bazl.admin.ch/themen/infrastruktur/00300/01241/index.html?lang=de">Plangenehmigung</a> nicht angefochten wird.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Flughafen Genf: BAZL lehnt segmentierten Anflug über dem Genfersee ab</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/09/13/flughafen-genf-bazl-lehnt-segmentierten-anflug-ueber-dem-genfersee-ab/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 11:07:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 13.09.2012 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) spricht sich gegen einen segmentierten Anflug über dem Genfersee auf den Flughafen Genf aus. Dieses Anflugverfahren ist aus Sicht des BAZL nicht ausreichend stabil und sicher sowie aus technischer und betrieblicher Sicht zu riskant. 2006 hatte die damalige Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) zu verschiedenen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 13.09.2012 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) spricht sich gegen einen segmentierten Anflug über dem Genfersee auf den Flughafen Genf aus. Dieses Anflugverfahren ist aus Sicht des BAZL nicht ausreichend stabil und sicher sowie aus technischer und betrieblicher Sicht zu riskant.</p>
<p><span id="more-8235"></span></p>
<p>2006 hatte die damalige Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) zu verschiedenen Beschwerden im Zusammenhang mit der Lärmbelästigung rund um den Flughafen Genf-Cointrin Stellung genommen. Die Rekurskommission (deren Aufgaben heute vom Bundesverwaltungsgericht wahrgenommen werden) hatte den Flughafen Genf angewiesen, die betriebliche Machbarkeit des sogenannten segmentierten Anflugs auf die Piste 23 (Ost-Piste) erneut zu prüfen. Das BAZL seinerseits wurde beauftragt, eine diesbezügliche Verfügung zu treffen. Der segmentierte Anflug ist kein Standardverfahren. Er zwingt die Flugzeuge dazu, während der Landephase eine Schleife über dem See zu ziehen, bevor sie auf die vom Instrumentenlandesystem (ILS) vorgeschriebene Verlängerung der Pistenachse einschwenken können.</p>
<p>Wie das BAZL festhält, ist die betriebliche Machbarkeit eines solchen Anflugverfahrens nicht gewährleistet. Aus technischen Gründen auf der einen sowie aus sicherheitsbezogenen Erwägungen auf der anderen Seite hat das Amt entschieden, nicht auf den segmentierten Anflug einzutreten. Bei diesem Manöver müssten die Piloten namentlich in der heiklen Landephase eine doppelte Kurve fliegen, bevor sie das Flugzeug für den Endanflug in eine stabile Lage bringen können. Dieses Verfahren wird als zu komplex und unsicher eingestuft. Das Risiko eines solchen Anflugs für den Flughafenbetrieb wäre zu hoch.</p>
<p>Das BAZL will in Sachen Flugverfahren auch weiterhin neue Entwicklungen fördern und unterstützen. Das bisherige Sicherheitsniveau darf dadurch indessen nicht in Frage gestellt werden. Mit seiner Verfügung will das BAZL auch in Zukunft einen stabilen und sicheren Anflug auf den Flughafen Genf gewährleisten.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>BAZL legt Gesuch für Erweiterung der Vorfeldfläche West am Flughafen Zürich auf</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/09/11/bazl-legt-gesuch-fuer-erweiterung-der-vorfeldflaeche-west-am-flughafen-zuerich-auf/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 11:45:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 11.09.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt das Gesuch des Flughafens Zürich für die Erweiterung der Vorfeldflächen im westlichen Teil des Flughafens öffentlich auf. Die neuen Abstellflächen sollen gebaut werden, weil durch den Bau der Schallschutzhalle im Bereich der Werft grössere Flächen künftig nicht mehr genutzt werden können. In den letzten Jahren hat [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 11.09.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt das Gesuch des Flughafens Zürich für die Erweiterung der Vorfeldflächen im westlichen Teil des Flughafens öffentlich auf. Die neuen Abstellflächen sollen gebaut werden, weil durch den Bau der Schallschutzhalle im Bereich der Werft grössere Flächen künftig nicht mehr genutzt werden können.</p>
<p><span id="more-8232"></span></p>
<p>In den letzten Jahren hat sich in der Luftfahrt eine deutliche Tendenz zum Einsatz von grösseren und vor allem breiteren Flugzeugen gezeigt. So reisten zum Beispiel im Jahr 2011 knapp 2 Mio. Passagiere mehr als im Jahr 2000 über den Flughafen Zürich, während die Zahl der Flugbewegungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 50‘000 abnahm. Dadurch sind am Flughafen Zürich insbesondere Abstellplätze für Langstreckenflugzeuge, die mehrere Stunden Bodenzeit haben und abseits der Docks parkiert werden müssen, sowie Standplätze für Flugzeuge in der Werft knapp geworden.</p>
<p>Vor allem im Bereich zwischen Bogenhangar und Cateringgebäude wie auch im Werftareal im Süden des Flughafens müssen Grossraumflugzeuge teilweise eng beeinander parkiert werden, was sowohl aus betrieblichen wie auch aus Sicherheitsgründen nicht optimal ist. Mit dem Bau der vorgesehenen Schallschutzhalle wird im Bereich der Werft sodann weitere Vorfeldfläche verloren gehen.</p>
<p>Mit der ersten Etappe in der Zone West will der Flughafen Vorfeldflächen realisieren, die dazu dienen, die im Bereich der Wert wegfallenden Standplätze zu ersetzen. Dabei handelt es sich um eine Fläche von rund 16,5 Hektaren.</p>
<p>Das BAZL hat das Gesuch der Flughafen Zürich AG in die öffentliche Auflage gegeben. Die Einsprachefrist läuft bis am 16. Oktober 2012.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue BAZL-Website für Luftfahrt-Profis</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/09/11/neue-bazl-website-fuer-luftfahrt-profis/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 11:44:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 11.09.2012 &#8211; Seit heute ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit einer neuen Website im Internet präsent: Das neue Online-Fachportal des BAZL richtet sich an Organisationen und Personen, die beruflich oder privat in der Luftfahrt aktiv sind. Ihnen bietet die neue BAZL-Website einen erleichterten den Zugriff auf fachspezifische Informationen. Unter der Adresse www.zivilluftfahrt.admin.ch finden [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 11.09.2012 &#8211; Seit heute ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit einer neuen Website im Internet präsent: Das neue Online-Fachportal des BAZL richtet sich an Organisationen und Personen, die beruflich oder privat in der Luftfahrt aktiv sind. Ihnen bietet die neue BAZL-Website einen erleichterten den Zugriff auf fachspezifische Informationen.</p>
<p><span id="more-8230"></span></p>
<p>Unter der Adresse <a href="http://www.bazl.admin.ch/experten/index.html?lang=de">www.zivilluftfahrt.admin.ch</a> finden Fachleute künftig sämtliche Informationen, die sie in ihrem Berufsalltag benötigen. Auf diesem unabhängigen Portal wurden sämtliche Inhalte für Fachleute zusammengeführt, die bisher in die offizielle BAZL-Website www.bazl.admin.ch integriert waren. Damit verfügen die Fachleute aus der Luftfahrtbranche seit heute über eine eigene Website.</p>
<p>Die neue BAZL-Website erleichtert den Zugriff auf fachbezogene Informationen. Nutzerinnen und Nutzer aus den verschiedensten Tätigkeitsbereichen können Informationen, Dokumente und Formulare, die sie in ihrem Berufsalltag benötigen, leichter auffinden. Mit der neuen Website will das BAZL sein Online-Informationsangebot für Fachleute aus der Luftfahrtbranche ausbauen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Flugverkehr-Staatsvertrag unterzeichnet</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/09/04/flugverkehr-staatsvertrag-unterzeichnet/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 Sep 2012 10:02:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 04.09.2012 – Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben heute in Bern den Staatsvertrag zum Flugverkehr unterzeichnet. Mit diesem Vertrag können die Schweiz und Deutschland eine seit Jahren dauernde Auseinandersetzung um die Neuregelung der Anflüge auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet beenden. Er bedarf nun noch der Ratifikation durch die [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 04.09.2012 – Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben heute in Bern den <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/27833.pdf">Staatsvertrag zum Flugverkehr</a> unterzeichnet. Mit diesem Vertrag können die Schweiz und Deutschland eine seit Jahren dauernde Auseinandersetzung um die Neuregelung der Anflüge auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet beenden. Er bedarf nun noch der Ratifikation durch die Parlamente beider Staaten.</p>
<p><span id="more-8226"></span></p>
<p>Der von den Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschlands Anfang Juli 2012 vereinbarte Vertrag sieht vor, dass Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium verzichtet, an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher wieder Nordanflüge zulässt und grundsätzlich einen satellitengestützten gekröpften Nordanflug akzeptiert, der auf Schweizer Seite der Grenze entlang führen würde. Zudem gilt eine siebenjährige Übergangszeit. Die Schweiz ist im Gegenzug bereit, die am frühen Abend landenden Flüge anstatt von Norden her über eine andere Route zum Flughafen Zürich zu führen. Mit dem Staatsvertrag kann ein jahrelanges Ringen zwischen den beiden Staaten um das Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich beendet werden, betonten der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer und Bundesrätin Doris Leuthard heute bei der Unterzeichnung. «Der Staatsvertrag schafft Rechtssicherheit für die Bevölkerung und den Flughafen Zürich und belässt dem Flughafen die Möglichkeit für eine moderate Entwicklung», erklärte Bundesrätin Leuthard. «Beide Seiten haben Kompromisse gemacht, um eine Einigung zu erzielen.» </p>
<p>Damit die Regelungen des Staatsvertrages umgesetzt werden können, müssen am Flughafen Zürich die Ost-Westpiste und eine der beiden Nord-Süd-Pisten verlängert werden. Die neuen Ruhezeiten für Deutschland treten deshalb erst in Kraft, wenn der Pistenausbau abgeschlossen ist, spätestens allerdings auf Anfang 2020. Als Gegenstück für die lange Übergangsfrist enthält der Vertrag einen Passus, wonach ab Ratifikation des Abkommens die Ruhezeiten für Deutschland unter der Woche am Abend um eine Stunde auf 20 Uhr vorverlegt werden.</p>
<p>Die Ratifikation des Vertrages fällt in die Kompetenz der Parlamente der beiden Staaten. Der Bundesrat wird die Botschaft zuhanden der Eidgenössischen Räte bis Ende Jahr verabschieden. Das Parlament kann den Vertrag somit im Verlauf des Jahres 2013 behandeln. In der Botschaft soll soweit möglich aufgezeigt werden, mit welchen betrieblichen Konzepten der Staatsvertrag umgesetzt werden kann. Der Bund strebt dabei einen fairen Ausgleich an, um weiterhin einen sicheren Flugbetrieb zu  gewährleisten, die Kapazitäten zu bewältigen und der Lärmbelastung der Bevölkerung Rechnung zu tragen.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schweizer Zivilluftfahrt: Grossmehrheitlich positive Sicherheitsbilanz</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/09/01/schweizer-zivilluftfahrt-grossmehrheitlich-positive-sicherheitsbilanz/</link>
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		<pubDate>Sat, 01 Sep 2012 08:03:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=8224</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 31.08.2012 &#8211; Grossmehrheitlich kann der Schweizer Zivilluftfahrt auch im Jahre 2011 eine positive Sicherheitsbilanz attestiert werden. Besonders hervorzuheben ist, dass in der kommerziellen Luftfahrt weder Unfälle noch Tote zu verzeichnen waren. Dennoch ist die Bilanz aufgrund der Unfälle in der Leichtaviatik nicht ganz ungetrübt, wie der Bericht über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt für [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 31.08.2012 &#8211; Grossmehrheitlich kann der Schweizer Zivilluftfahrt auch im Jahre 2011 eine positive Sicherheitsbilanz attestiert werden. Besonders hervorzuheben ist, dass in der kommerziellen Luftfahrt weder Unfälle noch Tote zu verzeichnen waren. Dennoch ist die Bilanz aufgrund der Unfälle in der Leichtaviatik nicht ganz ungetrübt, wie der Bericht über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt für das Jahr 2011 zeigt.</p>
<p><span id="more-8224"></span></p>
<p>Bei der Leichtaviatik musste im Vergleich zu 2010 ein substanzieller Anstieg der Unfälle und Toten verzeichnet werden. Die Zahlen waren zwar im Zehnjahresvergleich leicht unterdurchschnittlich und gegenüber den letzten fünf Jahren ungefähr gleich. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ist derzeit trotz allem daran abzuklären, ob es sich hier um eine Trendwende handelt.</p>
<p>Anlass zu einer eingehenden Analyse der Sicherheitssituation auf dem Flughafen Zürich gab der Vorfall vom 15. März 2011, bei dem zwei Flugzeuge von der Flugsicherung gleichzeitig die Starterlaubnis auf sich kreuzenden Pisten erhalten hatten. In der Folge hat das BAZL eine Reihe von operationellen, technischen und baulichen Verbesserungen vorgeschlagen, die insbesondere zu einer Verringerung der Komplexität des Flugbetriebs beitragen sollen.</p>
<p>Schliesslich wird im Bericht auf das schwierige Umfeld der schweizerischen Luftfahrt hingewiesen. Bei seiner Aufsichtstätigkeit muss das BAZL darauf achten, dass die Luftfahrtbetriebe trotz der angespannten finanziellen Situation den Belangen der Sicherheit die nötige Aufmerksamkeit schenken.</p>
<p><em>Das BAZL publiziert seit 2007 einen jährlichen <a href="http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/studien/00337/03630/index.html?lang=de">Sicherheitsbericht</a>. Er erscheint jeweils als Ergänzung zum Bericht über die Schweizer Zivilluftfahrt. Dieser behandelt zentrale Themen des vergangenen und des laufenden Jahres aus der nationalen Aviatik.<br />
</em><br />
<em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Begleitgruppe Flugverkehr erörtert Umsetzung des Staatsvertrags</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/08/29/begleitgruppe-flugverkehr-eroertert-umsetzung-des-staatsvertrags/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Aug 2012 17:54:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 29.08.2012 &#8211; Bundesrätin Doris Leuthard hat sich heute in Bern mit den Vertretern der Begleitgruppe zum Flugverkehr-Staatsvertrag getroffen. Im Zentrum des Gesprächs standen das weitere Vorgehen in der Schweiz und die Folgen, die sich aus der Umsetzung des Staatsvertrags landesintern für die betroffenen Kantone sowie den Flughafen, die Flugsicherung und die Fluggesellschaft Swiss ergeben. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 29.08.2012 &#8211; Bundesrätin Doris Leuthard hat sich heute in Bern mit den Vertretern der Begleitgruppe zum Flugverkehr-Staatsvertrag getroffen. Im Zentrum des Gesprächs standen das weitere Vorgehen in der Schweiz und die Folgen, die sich aus der Umsetzung des Staatsvertrags landesintern für die betroffenen Kantone sowie den Flughafen, die Flugsicherung und die Fluggesellschaft Swiss ergeben.</p>
<p><span id="more-8222"></span></p>
<p>Bundesrätin Doris Leuthard und Peter Müller, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), orientierten heute die Mitglieder der Begleitgruppe über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen rund um den Staatsvertrag mit Deutschland betreffend den Flugverkehr am Flughafen Zürich. Der von den Verhandlungsdelegationen Anfang Juli 2012 paraphierte Staatsvertrag wurde vom Bundesrat inzwischen genehmigt. Die Unterzeichnung wird am 4. September 2012 in Bern stattfinden. Im Herbst wird der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage verabschieden. Die Botschaft an das Parlament soll bis Ende Jahr vorliegen. Darin soll soweit möglich aufgezeigt werden, welche Auswirkungen der Staatsvertrag hat und mit welchen betrieblichen Konzepten er umgesetzt werden kann. Heute finden rund 78 % der Anflüge über deutsches Territorium statt.</p>
<p>Mit dem Staatsvertrag verzichtet Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium, lässt an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher Nordanflüge zu, akzeptiert grundsätzlich einen gekröpften Nordanflug und ist einverstanden mit einer siebenjährigen Übergangszeit. Die Schweiz ist im Gegenzug verpflichtet, am frühen Abend Anflüge statt von Norden her mit einem anderen Konzept landen zu lassen. Wie dieses Anflugkonzept aussieht, ist Sache der Schweiz. Dazu sind verschiedene Varianten denkbar. Die genaue Verteilung ist jedoch offen. «Der Bund strebt einen fairen Lastenausgleich an», bekräftigte Bundesrätin Leuthard am Treffen mit der Begleitgruppe. Für den Bund ist zudem zentral, dass der Flugbetrieb weiterhin sicher und effizient abgewickelt werden kann.</p>
<p>Der Begleitgruppe, die sich schon während der Verhandlungen mehrfach getroffen hat, gehören Vertreter des Kantons Zürich, der Nachbarkantone sowie des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss, von Skyguide sowie Vertreter der Bundesverwaltung an. Sie wird auch eingebunden in die anstehenden Arbeiten am Objektblatt für den Flughafen Zürich im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Damit der Staatsvertrag umgesetzt werden kann, muss dessen Inhalt im SIL-Objektblatt abgebildet werden.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) / Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Flughafen Zürich: UVEK erteilt Plangenehmigung für Ausbau der Parkierungsanlagen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/08/07/flughafen-zuerich-uvek-erteilt-plangenehmigung-fuer-ausbau-der-parkierungsanlagen/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Aug 2012 09:10:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=8219</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 07.08.2012 &#8211; Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Ausbau der Parkierungsanlagen am Flughafen Zürich teilweise genehmigt. Es hat der Flughafen Zürich AG die Plangenehmigung für die Ost-Erweiterung des Parkhauses 6 und den Bau eines Parkdecks neben dem Werkhof erteilt. Dabei handelt es sich um 3000 Parkplätze. Das Gesuch [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 07.08.2012 &#8211; Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Ausbau der Parkierungsanlagen am Flughafen Zürich teilweise genehmigt. Es hat der Flughafen Zürich AG die <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/27635.pdf">Plangenehmigung</a> für die Ost-Erweiterung des Parkhauses 6 und den Bau eines Parkdecks neben dem Werkhof erteilt. Dabei handelt es sich um 3000 Parkplätze. Das Gesuch für weitere knapp 4000 Parkplätze hat das UVEK noch nicht bewilligt.</p>
<p><span id="more-8219"></span></p>
<p>Im Herbst 2010 hatte die Flughafen Zürich AG dem UVEK ein Gesuch für eine Erweiterung der Parkierungsanlagen um 7100 Parkplätze eingereicht. Sie umfasst insgesamt vier Projekte: die Erweiterung des bestehenden Parkhauses 6 um 2817 Parkplätze nach Osten, die Erstellung eines neuen Parkdecks mit 242 zusätzlichen Plätzen auf dem Parkplatz P70 im Bereich Werkhof, den Bau eines neuen Parkhauses mit 3041 Plätzen im Gebiet Unterhau/Rorholz sowie die definitive Weiternutzung von 1000 bisher provisorisch bewilligten Parkplätzen im Bereich des Flughafenkopfs. Der Flughafen hatte dazu einen umfassenden Umweltverträglichkeitsbericht erstellt.</p>
<p>Da die Nachfrage nach zusätzlichen Parkplätzen am Flughafen Zürich gegeben ist, hat das UVEK zwei Projekte gutgeheissen. Das UVEK berücksichtigte bei seinem Entscheid, dass der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Modal-Split bis 2020 auf 42 % erhöht werden soll.</p>
<p>Mit der Plangenehmigung kann der Flughafen das Parkhaus P6 nach Osten erweitern sowie das Parkdeck P70 erstellen. Damit steigt die Anzahl Parkplätze am Flughafen um insgesamt 3059. Die beiden anderen Vorhaben mit gesamthaft 4041 Parkplätzen hat das UVEK noch nicht genehmigt. Der Flughafen wurde beauftragt, weitere Abklärungen zu treffen. Unter anderem muss er die Standorte der geplanten zwei Anlagen überprüfen.</p>
<p>Der Entscheid des UVEK kann bis am 14. September 2012 beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. </p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Bundesamt für Zivilluftfahrt beobachtet Abstürze von Segelfliegern aufmerksam</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Aug 2012 13:25:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 06.08.2012 &#8211; In diesem Sommer haben sich mehrere tödliche Unfälle mit Segelflugzeugen ereignet. Nach den ersten Erkenntnissen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) lassen sich die Unfälle nicht auf eine gemeinsame Ursache zurückführen. Das Amt verfolgt aber die weiteren Segelflugaktivitäten aufmerksam. Sollte sich zeigen, dass die Unfälle auf generelle Mängel beim Unterhalt oder Betrieb des [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 06.08.2012 &#8211; In diesem Sommer haben sich mehrere tödliche Unfälle mit Segelflugzeugen ereignet. Nach den ersten Erkenntnissen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) lassen sich die Unfälle nicht auf eine gemeinsame Ursache zurückführen. Das Amt verfolgt aber die weiteren Segelflugaktivitäten aufmerksam. Sollte sich zeigen, dass die Unfälle auf generelle Mängel beim Unterhalt oder Betrieb des Flugzeugs zurückzuführen sind, wird das Amt Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu erhöhen.</p>
<p><span id="more-8217"></span></p>
<p>Segelflug ist ein Sport, der fast ausschliesslich im Sommer betrieben wird. Deshalb häufen sich jeweils in den Sommermonaten Unfälle mit Segelflugzeugen. In den letzten Wochen waren mehrere Unfälle mit Todesfolge zu verzeichnen.</p>
<p>Nach den ersten Erkenntnissen des Amtes gibt es für die Unfälle kein gemeinsames Muster. Diese Einschätzung teilt vorderhand auch die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (SUST), welche gegenwärtig die Ursachen für die Abstürze der Segelflugzeuge analysiert. Sollten sich bei den weiteren Abklärungen auffällige Gemeinsamkeiten bei den Unfallursachen zeigen, wird das BAZL geeignete Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit ergreifen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>BAZL bewilligt zwei Nachtflüge ab Bern nach Fussball-Länderspiel England–Italien</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jul 2012 09:20:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 31.07.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Bewilligung erteilt, damit die Fussball-Nationalmannschaften Italiens und Englands nach einem Spiel Mitte August vom Flughafen Bern ausserhalb der Betriebszeiten zurückfliegen können. Am 15. August findet in Bern ein Freundschaftsspiel zwischen den Fussball-Nationalteams von England und Italien statt. Im Anschluss an das Spiel können die beiden [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 31.07.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Bewilligung erteilt, damit die Fussball-Nationalmannschaften Italiens und Englands nach einem Spiel Mitte August vom Flughafen Bern ausserhalb der Betriebszeiten zurückfliegen können.</p>
<p><span id="more-8215"></span></p>
<p>Am 15. August findet in Bern ein Freundschaftsspiel zwischen den Fussball-Nationalteams von England und Italien statt. Im Anschluss an das Spiel können die beiden Mannschaften mit dem Flugzeug in ihre Heimat zurückkehren. Das BAZL hat die Bewilligung erteilt, damit die zwei Flugzeuge ausserhalb der Betriebszeiten vom Flughafen Bern starten können. Damit entspricht das Amt einem Anliegen des Veranstalters. Kanton und Stadt Bern haben das Gesuch unterstützt, um ein attraktives Spiel zweier international renommierter Mannschaften zu ermöglichen. Das BAZL kann bei besonderen Situationen Flüge ausserhalb der Betriebszeiten von Flughäfen &#8211; im Fall von Bern dauern diese von 06.00 bis 22.00 Uhr &#8211; ausnahmsweise bewilligen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Bundesrat verabschiedet revidiertes SIL-Objektblatt für den Flughafen Bern</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jul 2012 09:45:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 04.07.2012 &#8211; Der Bundesrat hat das revidierte Objektblatt aus dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Bern-Belp genehmigt. Das neue Objektblatt berücksichtigt die Pläne des Flughafens, die Anlagen für die Geschäfts- und die Sportfliegerei auf die Südseite der Hauptpiste zu verlegen. Gegenüber der alten Version aus dem Jahr 2002 ist die Lärmbelastungskurve [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 04.07.2012 &#8211; Der Bundesrat hat das revidierte Objektblatt aus dem <a href="http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/00293/00361/index.html?lang=de">Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt</a> (SIL) für den Flughafen Bern-Belp genehmigt. Das neue Objektblatt berücksichtigt die Pläne des Flughafens, die Anlagen für die Geschäfts- und die Sportfliegerei auf die Südseite der Hauptpiste zu verlegen. Gegenüber der alten Version aus dem Jahr 2002 ist die Lärmbelastungskurve kleiner geworden. Grund dafür sind unter anderem Anpassungen beim Flugbetrieb der Helikopter. Neben demjenigen für den Flughafen Bern-Belp hat der Bundesrat auch das Objektblatt für den Flugplatz Thun sowie eine Anpassung des Objektblatts für den Regionalflugplatz Lausanne-La Blécherette verabschiedet.</p>
<p><span id="more-8209"></span></p>
<p>Die Betreiberin des Flughafens Bern-Belp, die Alpar AG, will den heutigen Flugbetrieb entflechten. Vorgesehen ist, die Anlagen des Geschäftsreiseverkehrs, der Wartungsfirmen, der Flugschulen und der Sportfliegerei südlich der Hauptpiste anzusiedeln. Damit verbunden ist auch eine Zusammenlegung der Gras- und Segelflugpiste und eine Verlegung des Helikopterlandeplatzes in den Südwesten des Flughafenareals.  Zudem ist geplant, ein satellitengestütztes Anflugverfahren von Süden auf die Piste 32 einzurichten. Diese Neuerungen erfordern eine Anpassung des SIL-Objektblattes, das den raumplanerischen Rahmen für den Flugbetrieb vorgibt. Keine Änderungen sind an den Betriebszeiten und an der Funktion des Flughafens vorgesehen. Bern-Belp soll weiterhin als Regionalflugplatz dienen und die Anbindung der Region an den internationalen Luftverkehr sicherstellen. Ausgehend von den Plänen des Flughafens sind die Verkehrsprognose und die Lärmbelastung für das Jahr 2020 aktualisiert worden. Daraus hat sich im Vergleich zum heutigen Objektblatt eine Reduktion der Lärmbelastungskurve sowohl im Südwesten wie im Osten ergeben. Diese ist vor allem auf geplante Anpassungen an den An- und Abflugrouten für Helikopter zurückzuführen. Die Anzahl der prognostizierten Flugbewegungen im Jahr 2020 beläuft sich unverändert auf 75‘000 pro Jahr. Der Bundesrat hat zudem im Objektblatt die Erwartung formuliert, dass der Flughafen Bern-Belp die Parkplätze konsequent bewirtschaftet und das Angebot an Parkplätzen nur zurückhaltend erweitert. Ausgebaut werden soll auch die Busverbindung von Bern zum Flughafen. Ziel dieser Massnahmen ist es, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs als Zubringer weiter zu steigern. Gleichzeitig mit dem SIL-Objektblatt für den Flughafen Bern-Belp hat der Bundesrat auch dasjenige für den Flugplatz Thun genehmigt. Das Objektblatt Thun basiert auf dem heutigen Flugbetrieb, der in erster Linie dem Motor- und Segelflugsport sowie der fliegerischen Aus- und Weiterbildung dient. Im Objektblatt für den Regionalflugplatz Lausanne-La Blécherette wurde der Flugplatzperimeter geringfügig angepasst.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Flugverkehr: Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschland haben sich geeinigt</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jul 2012 14:35:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 02.07.2012 &#8211; Die Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschland haben sich bei den Flügen im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich auf einen Kompromiss geeinigt. Danach verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer zahlenmässigen Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet und lässt werktags bereits eine halbe Stunde früher Anflüge über Süddeutschland zu. Im [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 02.07.2012 &#8211; Die Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschland haben sich bei den Flügen im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich auf einen Kompromiss geeinigt. Danach verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer zahlenmässigen Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet und lässt werktags bereits eine halbe Stunde früher Anflüge über Süddeutschland zu. Im Gegenzug werden am Abend die Anflüge drei Stunden früher als heute über Schweizerisches Gebiet geführt. Die Umsetzung dieser Betriebsform soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn der hierfür erforderliche Ausbau von Pisten am Flughafen Zürich realisiert worden ist, spätestens aber 2020. </p>
<p><span id="more-8206"></span></p>
<p>Nach fünf Verhandlungsrunden haben sich die Delegationen der Schweiz und Deutschlands auf einen Kompromiss in der Frage der Anflüge auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet (Nordanflüge) geeinigt. Der Entwurf für einen <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/07/04/flughafen-zuerich-totaler-deutscher-sieg-im-fluglaermstreit/#staatsvertrag">Staatsvertrag</a> enthält die folgenden Eckpunkte:</p>
<p>- Nordanflüge über deutschem Staatsgebiet unter Flugfläche 100 sind an Werktagen von 6.30 bis 18.00 Uhr möglich.<br />
- An Wochenenden und Feiertagen sind Nordanflüge von 9.00 bis 18.00 Uhr zulässig.<br />
- Diese Betriebsform erfordert die Verlängerung der Ost-West-Piste Richtung Westen und der Nord-Süd-Pisten gegen Norden. Die erwähnten Regelungen treten deshalb erst in Kraft, wenn die Pistenverlängerungen realisiert sind, spätestens aber ab dem Jahr 2020. Diese achtjährige Übergangsfrist hat Deutschland der Schweiz zugestanden.<br />
- Der gekröpfte Nordanflug über Schweizer Gebiet ist als mögliche Option nicht ausgeschlossen.<br />
- Im Gegenzug für die lange Übergangsfrist ist die Schweiz im Sinn einer Vorabmassnahme bereit, ab Ratfizierung des Vertrages die Flüge an Werktagen eine Stunde früher als heute über Schweizer Gebiet zu führen. Dadurch erfolgt die Umstellung der Anflüge ab 20 Uhr, so wie dies an Wochenenden schon heute der Fall ist. </p>
<p>Die Unterzeichnung des Vertrages wird durch die Verkehrsminister erfolgen. Er konkretisiert die Absichtserklärung, welche Doris Leuthard und Peter Ramsauer im Januar 2012 in Davos vorgelegt haben. Gemäss Vertragsentwurf verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer maximalen Zahl von Anflügen über süddeutsches Gebiet, wodurch dem Flughafen ein gewisses Entwicklungspotenzial verbleibt. Zudem hat Deutschland der Forderung der Schweiz nach Aufhebung der morgendlichen Sperrzeit von 6.00 bis 7.00 teilweise entsprochen. Im Gegenzug gewährt die Schweiz Deutschland pro Woche zusätzliche 16,5 Stunden ohne Flugverkehr.</p>
<p>Durch das Abkommen kann eine jahrelange Streitigkeit in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten beendet und Rechtssicherheit für den Flughafen Zürich sowie die Bevölkerung beidseits der Grenze geschaffen werden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente der beiden Staaten ratifizieren.</p>
<p>Für die schweizinterne Lösung zum Vollzug des Staatsvertrages wird die Begleitgruppe (Vertreter der Kantone ZH, AG, TG, SH, SG sowie des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss sowie von Skyguide) ihre Arbeiten nach der Sommerpause konkretisieren. Dabei wird ein gerechter Lastenausgleich angestrebt.<br />
<em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine finanzielle Unterstützung für Fluglinie Lugano–Bern</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/06/27/keine-finanzielle-unterstuetzung-fuer-fluglinie-lugano-bern/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Jun 2012 13:20:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 27.06.2012 – Der Bundesrat lehnt eine finanzielle Unterstützung der Fluglinie Lugano–Bern ab. Aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen hat die Landesregierung entschieden, die Fluglinie und deren Subventionierung nicht auszuschreiben. Bereits vor fünf Jahren war eine solche Ausschreibung ergebnislos geblieben. Mit zwei Vorstössen haben Tessiner Parlamentarier den Bundesrat aufgefordert, eine zeitlich befristete Subventionierung der Fluglinie Lugano–Bern zu [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 27.06.2012 – Der Bundesrat lehnt eine finanzielle Unterstützung der Fluglinie Lugano–Bern ab. Aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen hat die Landesregierung entschieden, die Fluglinie und deren Subventionierung nicht auszuschreiben. Bereits vor fünf Jahren war eine solche Ausschreibung ergebnislos geblieben.</p>
<p><span id="more-8200"></span></p>
<p>Mit zwei Vorstössen haben Tessiner Parlamentarier den Bundesrat aufgefordert, eine zeitlich befristete Subventionierung der Fluglinie Lugano–Bern zu prüfen und somit die Wiederaufnahme der Verbindung zu ermöglichen. Der Bundesrat anerkennt zwar, dass eine regelmässige Flugverbindung zwischen Lugano und Bern das Tessin besser an die Bundeshauptstadt anbinden könnte. Er hegt jedoch Zweifel, ob die Linie nach Ablauf einer allfälligen Subventionierung durch die öffentliche Hand rentabel wäre und folglich weiterbetrieben würde. Da ein nachhaltiger Effekt des Einsatzes von Bundesmitteln nicht gewährleistet wäre, hat der Bundesrat aus grundsätzlichen finanzpolitischen Erwägungen beschlossen, darauf zu verzichten, die Fluglinie und deren Subventionierung öffentlich auszuschreiben.</p>
<p> Bereits 2007 war eine Ausschreibung der Linie Lugano–Bern durchgeführt worden. Damals war es nicht gelungen, eine Airline zu finden, die willens und in der Lage gewesen wäre, die Verbindung mit der zugesagten Unterstützung durch die öffentliche Hand zu bedienen. Die Fluggesellschaft Darwin hatte die Linie kurz zuvor aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>GPS-Anflug auf den Flughafen Zürich: Plangenehmigungsgesuch für Bodenstation eingereicht</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jun 2012 08:32:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Flughafen Zürich sind GPS-Anflüge auf die Piste 14 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Flughafen Zürich AG und die Flugsicherungsorganisation Skyguide wollen das satellitengestützte Anflugverfahren weiter optimieren und haben deshalb beim Bundesamt für Zivilluftfahrt ein Plangenehmigungsgesuch für eine Bodenstation eingereicht. Der Flughafen Zürich verfügt seit dem 10. März 2011 über einen satellitengestützten Anflug (siehe Medienmitteilung [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am Flughafen Zürich sind GPS-Anflüge auf die Piste 14 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Flughafen Zürich AG und die Flugsicherungsorganisation Skyguide wollen das satellitengestützte Anflugverfahren weiter optimieren und haben deshalb beim Bundesamt für Zivilluftfahrt ein Plangenehmigungsgesuch für eine Bodenstation eingereicht.</p>
<p><span id="more-8198"></span></p>
<p>Der Flughafen Zürich verfügt seit dem 10. März 2011 über einen satellitengestützten Anflug (siehe Medienmitteilung vom 10. März 2011). Das moderne Anflugverfahren leitet Flugzeuge, die entsprechend ausgerüstet sind, mittels GPS-Technologie von Norden auf die Piste 14. Während die Technologie neu ist, bleiben die Flugrouten dieselben und die Flugzeuge folgen exakt den bestehenden Flugwegen. Deshalb wird das Verfahren auch als «Overlay» bezeichnet. Es nutzt – ähnlich dem Navigationssystem im Auto – Satelliten zur genauen Positionsbestimmung. Flugzeuge folgen dabei einer Reihe fixer Wegpunkte im dreidimensionalen Raum. Im Unterschied zur Autofahrt muss die Navigation bei einem Anflug sicherheitstechnisch sehr viel präziser und zuverlässiger sein.</p>
<h2>Optimiertes satellitengestütztes Anflugsystem dank Bodenstation</h2>
<p>Mittels einer auf dem Flughafenareal platzierten Bodenstation – einem so genannten GBAS (für «Ground Based Augmentation System») – soll die Präzision des GPS-Signals nun zusätzlich erhöht werden. Entsprechend ausgerüstete Flugzeuge können zukünftig somit auch bei tiefliegenden Wolken oder bei schlechten Sichtverhältnissen mit GPS-Technologie anfliegen.</p>
<p>Die involvierten Partner Flughafen Zürich AG und Skyguide haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Plangenehmigungsgesuch für die erforderliche Bodenstation eingereicht. Der Baubeginn für die neue Anlage ist für Oktober 2012 vorgesehen. Im Frühjahr 2014 soll die Anlage versuchsweise in Betrieb gehen, um nach der erforderlichen Zertifizierung für den regulären Betrieb zugelassen zu werden.</p>
<h2>Über SESAR und CHIPS: mehr Effizienz im Luftverkehr</h2>
<p>Unter dem Projektnamen SESAR (Single European Sky ATM (Air Traffic Management) Research) arbeiten führende Vertreter europäischer Flugsicherungen, Flugzeughersteller, Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Systemhersteller für die Luftfahrtindustrie Hand in Hand an der Modernisierung und Effizienz des europäischen Luftverkehrsmanagements. So soll SESAR die Koordination und Konzentration von relevanten Forschungs- und Entwicklungsprojekten der beteiligten Unternehmen sicherstellen mit dem Ziel, den Anforderungen der künftigen Luftverkehrsentwicklung in Europa gerecht zu werden.</p>
<p>Den Flughäfen als Knotenpunkte des europäischen Luftverkehrsnetzwerks kommt dabei eine zentrale Aufgabe zu, denn hier herrscht die grösste Verkehrsdichte und hier läuft auch ein Grossteil der Daten zusammen. Die Flughafen Zürich AG beteiligt sich deshalb im Rahmen eines Konsortiums mit den Flughäfen Amsterdam, Frankfurt, London, München und Paris an SESAR.</p>
<p>Das GPS-Anflugverfahren wie auch das optimierte satellitengestützte Anflugsystem GBAS werden im Rahmen der schweizerischen Innovationsplattform CHIPS entwickelt. CHIPS steht für »CH-wide Implementation Program for SESAR Related Activities». Nebst der Flughafen Zürich AG und Skyguide sind darin auch das BAZL sowie die Fluggesellschaft SWISS involviert. Mit dem Vorhaben bekräftigt der Flughafen Zürich seine Rolle als führender Flughafen bei der Entwicklung und Einführung satellitengestützter Flugverfahren.</p>
<p>Quelle: Flughafen Zürich AG.</p>
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		</item>
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		<title>Verhandlungen über Fluglärm: Optionen diskutiert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/06/14/verhandlungen-ueber-fluglaerm-optionen-diskutiert/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Jun 2012 19:52:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 14.06.2012 – An der dritten Verhandlungsrunde haben die Delegationen der Schweiz und Deutschlands heute in Zürich Optionen für den Staatsvertrag besprochen, mit dem die Flüge vom und zum Flughafen Zürich geregelt werden sollen. Definitive Festlegungen wurden keine getroffen. Eine weitere Verhandlungsrunde ist auf Ende Juni festgesetzt worden. Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 14.06.2012 – An der dritten Verhandlungsrunde haben die Delegationen der Schweiz und Deutschlands heute in Zürich Optionen für den Staatsvertrag besprochen, mit dem die Flüge vom und zum Flughafen Zürich geregelt werden sollen. Definitive Festlegungen wurden keine getroffen. Eine weitere Verhandlungsrunde ist auf Ende Juni festgesetzt worden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>BAZL baut Information über EASA auf Website aus</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/06/11/bazl-baut-information-ueber-easa-auf-website-aus/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Jun 2012 13:05:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 11.06.2012 &#8211; Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) wird in den nächsten Jahren ihre Zuständigkeit schrittweise auf alle Bereiche der Luftfahrt in Europa ausdehnen. Da die Schweiz über das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU in das europäische Luftfahrt-System eingebunden ist, wird die EASA auch für die hiesige Aviatik immer mehr zu einem wichtigen Ansprechpartner. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 11.06.2012 &#8211; Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) wird in den nächsten Jahren ihre Zuständigkeit schrittweise auf alle Bereiche der Luftfahrt in Europa ausdehnen. Da die Schweiz über das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU in das europäische Luftfahrt-System eingebunden ist, wird die EASA auch für die hiesige Aviatik immer mehr zu einem wichtigen Ansprechpartner. </p>
<p><span id="more-8192"></span></p>
<p>Nachdem die Agentur seit einigen Jahren für die Regelungen im technischen Bereich zuständig ist, steht nun die Erweiterung auf die operativen Belange an. Ihr wird schliesslich die Übernahme der Zuständigkeit für die Infrastruktur folgen. Damit sich alle Betroffenen künftig noch besser und einfacher orientieren können, welche Schritte von Seiten der EASA zu erwarten sind und wie die neuen Regulierungen in der Schweiz umgesetzt werden, hat das BAZL den ganzen Bereich EASA auf seiner Website neu gegliedert und ausgebaut. Die Informationen sind künftig unter www.bazl.admin.ch/easa zu finden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Neues Regime für ausländische Taxis am Flughafen Zürich wird aufgeschoben</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jun 2012 08:49:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 08.06.2012 &#8211; Die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften für deutsche und österreichische Taxis am Flughafen Zürich wird bis auf weiteres aufgeschoben. Der Bund wird rechtzeitig über den neuen Zeitpunkt der Inkraftsetzung informieren. Ursprünglich hätte das neue Regime ab 1. Juli 2012 gelten sollen. Die Verschiebung ergibt sich aufgrund der noch laufenden Fluglärm-Verhandlungen mit Deutschland. Anfang [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.06.2012 &#8211; Die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften für deutsche und österreichische Taxis am Flughafen Zürich wird bis auf weiteres aufgeschoben. Der Bund wird rechtzeitig über den neuen Zeitpunkt der Inkraftsetzung informieren. Ursprünglich hätte das neue Regime ab 1. Juli 2012 gelten sollen. Die Verschiebung ergibt sich aufgrund der noch laufenden Fluglärm-Verhandlungen mit Deutschland. Anfang Jahr war beschlossen worden, die Taxi-Frage in die Verhandlungen aufzunehmen.</p>
<p><span id="more-8189"></span></p>
<p>Eine Koordinationsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten und des Flughafens Zürich hatte sich im letzten Sommer auf ein neues Regime für deutsche und österreichische Taxis am Flughafen Zürich geeinigt. Demnach haben ausländische Taxis gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU einen Rechtsanspruch darauf, während 90 Tagen pro Kalenderjahr Passagiere zum Flughafen zu bringen oder von dort auf Bestellung abzuholen. Für die Zeit über 90 Tage hinaus sollen die Staatsverträge von 1953 bzw. 1958 angewendet werden. Das bedeutet, dass deutsche und österreichische Taxifahrer nach 90 Tagen nur noch Passagiere zum Flughafen bringen, aber dort keine neuen Fahrgäste aufnehmen dürfen.</p>
<p>Diese Regelung hätte nach Ablauf einer Übergangsfrist per 1. Juli 2012 in Kraft treten sollen. Indes vereinbarten die Schweiz und Deutschland am 28. Januar 2012 auf Ministerebene, die Taxi-Frage in die <a href="http://www.steigerlegal.ch/2012/01/28/flughafen-zuerich-schweiz-kapituliert-vor-deutschland/">Verhandlungen über die Fluglärm-Problematik</a> zu integrieren. Die Verhandlungen laufen derzeit noch und sollen bis Sommer 2012 abgeschlossen sein. Aufgrund der neuen Ausgangslage wurde nach Rücksprache mit Bundesrätin Doris Leuthard beschlossen, die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften für die Taxis bis auf weiteres aufzuschieben. Der Bund wird rechtzeitig über den neuen Zeitpunkt der Inkraftsetzung informieren, damit genügend Zeit für eine geordnete Umstellung bleibt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Verkehr (BAV).</em></p>
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		<title>Flughafen Genf: Massnahmen zur Optimierung der Startverfahren</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/06/06/flughafen-genf-massnahmen-zur-optimierung-der-startverfahren/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jun 2012 11:44:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 06.06.2012 &#8211; Der Flughafen Genf muss seine Startverfahren optimieren. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Massnahmen verlangt, um die negativen Auswirkungen sogenannter Wirbelschleppen zu verringern. Die neuen Massnahmen treten im Oktober 2013 in Kraft. Der Flughafen Genf (Aéoroport International de Genève, AIG) betreibt neben einer Betonpiste (die primär dem Linienverkehr zur Verfügung steht) auch [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 06.06.2012 &#8211; Der Flughafen Genf muss seine Startverfahren optimieren. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Massnahmen verlangt, um die negativen Auswirkungen sogenannter Wirbelschleppen zu verringern. Die neuen Massnahmen treten im Oktober 2013 in Kraft.</p>
<p><span id="more-8187"></span></p>
<p>Der Flughafen Genf (Aéoroport International de Genève, AIG) betreibt neben einer Betonpiste (die primär dem Linienverkehr zur Verfügung steht) auch eine Graspiste, die parallel zur Betonpiste verläuft und die hauptsächlich für die Kleinfliegerei genutzt wird. Diese beiden Pisten liegen zu nahe beieinander, um unabhängig voneinander genutzt werden zu können.</p>
<p>Der Grund dafür sind die so genannten Wirbelschleppen (engl. wake turbulence). Derartige Luftverwirbelungen können entstehen, wenn zwei verschieden schwere Flugzeuge gleichzeitig oder kurz hintereinander von diesen beiden Pisten starten. Für startende Flugzeuge können Wirbelschleppen ein grosses Risiko bedeuten. Deshalb muss mit geeigneten Massnahmen ein ausreichender zeitlicher Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Flugzeugstarts von der Beton- und der Graspiste sichergestellt werden.</p>
<p>Die Massnahmen treten im Herbst 2013, das heisst  mit dem für Oktober festgelegten Flugplanwechsel in Kraft.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sachplan für den Flughafen Basel-Mulhouse geht in die öffentliche Anhörung</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/05/23/sachplan-fuer-den-flughafen-basel-mulhouse-geht-in-die-oeffentliche-anhoerung/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2012 14:09:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 23.05.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse in die öffentliche Anhörung. Organisationen und Private haben bis am 23. Juni 2012 Zeit, sich zum Inhalt des Objektblatts zu äussern, Kantone und Gemeinden bis zum 27. August. Mit dem Objektblatt beschreibt der Bund [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 23.05.2012 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt das <a href="http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/00293/02503/index.html?lang=de">Objektblatt</a> des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse in die öffentliche Anhörung. Organisationen und Private haben bis am 23. Juni 2012 Zeit, sich zum Inhalt des Objektblatts zu äussern, Kantone und Gemeinden bis zum 27. August.</p>
<p><span id="more-8184"></span></p>
<p>Mit dem Objektblatt beschreibt der Bund die Rolle des Flughafens und die voraussichtliche Entwicklung bis ins Jahr 2030, definiert die Betriebsform und legt die Grenzen des zulässigen Fluglärms auf Schweizer Territorium in Form von Belastungskurven fest. Das Objektblatt für den Flughafen Basel-Mulhouse stützt sich auf den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich vom 4. Juli 1949, ferner auf die Grundsätze zur Luftfahrtpolitik des Bundes vom Dezember 2004, die gesamtschweizerische Nachfrageprognose für den Luftverkehr von 2005 und auf die Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden von Frankreich und der Schweiz über die Benutzung des ILS auf die Piste 33 vom 10. Februar 2006.</p>
<p>Wie das SIL-Objektblatt festhält, ist Basel-Mulhouse ein binationaler Flughafen mit trinationaler Bedeutung. Für die Schweiz bildet er zusammen mit den Flughäfen Zürich und Genf die zentrale Infrastruktur der schweizerischen Luftfahrt. Der Flughafen dient primär dem Linien- und Charterverkehr. Er steht auch der gewerbs- und nichtgewerbsmässigen allgemeinen Luftfahrt offen. Von wirtschaftlich grosser Bedeutung sind die Frachttransporte. Basel-Mulhouse ist auch Standort einer Basis der schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega).</p>
<p>Obwohl der Flughafen Basel-Mulhouse auf französischem Territorium liegt, betreffen die Auswirkungen des Flughafens auch Schweizer Gebiet, weshalb ein SIL-Objektblatt die entsprechende Lärmbelastung auszuweisen hat. Dieses schafft sowohl für die betroffenen Gemeinden als auch den Flughafen langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Die Feststellungen im SIL-Objektblatt sind für die schweizerischen Behörden verbindlich. An einer Informationsveranstaltung für Behördenvertreter und interessierte Organisationen haben das BAZL und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft heute in Basel den Entwurf für das SIL-Objektblatt vorgestellt. Die Festlegungen im Objektblatt basieren auf dem heutigen Betrieb.</p>
<p>Die Berechnungen zum Gebiet mit Lärmauswirkungen entsprechen dem französischen «Plan d&#8250;exposition au bruit (PEB)» von 2004. Dieser PEB enthält darüber hinaus als langfristige Planungsoption einen Betrieb, der auf einem System mit einer zusätzlichen Piste beruht, die parallel zur bestehenden Nord-Südpiste verlaufen würde. Konkrete Pläne für den Bau einer solchen Parallelpiste existieren jedoch keine. Als Voraussetzung für die Realisierung einer neuen Piste müsste auf schweizerischer Seite eine neue Lärmberechnung durchgeführt und das SIL-Objektblatt entsprechend angepasst werden.</p>
<p>Weiter hält der Entwurf des SIL-Objektblattes fest, dass der Flughafen an das schweizerische Eisenbahnnetz angebunden werden soll. Diese Verbindung soll die Voraussetzung für eine Zusammenarbeit und eine sinnvolle Verkehrsteilung zwischen den Landesflughäfen im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion für das Luftfahrtsystem Schweiz schaffen. Sie soll zudem zur besseren Aufgabenteilung zwischen Schiene und Strasse beitragen und damit langfristig eine gute Erreichbarkeit des Flughafens sicherstellen.</p>
<p>Die Anhörung zum Objektblatt Basel-Mulhouse, an der sich neben den Kantonen und Gemeinden auch Organisationen und Private beteiligen können, dauert bis zum 23. Juni. Die beiden Kantone haben für ihre Eingabe Zeit bis 27. August. Nach Eingang der Stellungnahmen wird das BAZL das Objektblatt  überarbeiten. Die Genehmigung des Objektblattes durch den Bundesrat ist noch für dieses Jahr vorgesehen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
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		<title>Bund will Flugplatz Raron erhalten</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/05/16/bund-will-flugplatz-raron-erhalten/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 09:03:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 16.05.2012 – Der Bundesrat bestätigt den Erhalt des Flugfeldes Raron als ziviles Flugfeld, so wie dies im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt des Bundes (SIL) bereits festgelegt ist. Diese Haltung wird vom Kanton Wallis unterstützt. Die Gemeinde Raron hatte eine Aufhebung des Flugplatzes verlangt. Der ehemalige Militärflugplatz von Raron wird seit 1977 zivil genutzt. Nun [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 16.05.2012 – Der Bundesrat bestätigt den Erhalt des Flugfeldes Raron als ziviles Flugfeld, so wie dies im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt des Bundes (SIL) bereits festgelegt ist. Diese Haltung wird vom Kanton Wallis unterstützt. Die Gemeinde Raron hatte eine Aufhebung des Flugplatzes verlangt.</p>
<p><span id="more-8175"></span></p>
<p>Der ehemalige Militärflugplatz von Raron wird seit 1977 zivil genutzt. Nun soll er definitiv in einen ziviles Flugfeld umgewandelt werden. Gleichzeit soll der Flugbetrieb vom westlichen Teil der Piste auf den östlichen Teil verlegt werden. Eine Ausweitung des Flugbetriebs ist nicht vorgesehen.</p>
<p>Die Gemeinde Raron beantragte beim Bund, den Flugplatz ganz aufzuheben, damit sie auf dem Gebiet andere Pläne verwirklichen kann. Der Kanton Wallis sprach sich Mitte November 2011 allerdings für den Erhalt des Flugplatzes aus. Der Kanton bestätigte damit die Auffassung des Bundes, dass sich an den Voraussetzungen für den Flugbetrieb in Raron nichts geändert habe und es folglich auch keinen Grund gebe, auf dieses Flugfeld zu verzichten. Ausser dem Fremdenverkehr im Goms und der fliegerischen Aus- und Weiterbildung dient das Flugfeld auch als Ausweichflugplatz für Kleinflugzeuge, die nicht in Sion landen können.</p>
<p>Der definitive zivile Weiterbetrieb des Flugfeldes Raron bedingt allerdings noch ein Umnutzungsverfahren. Dieses soll nun, nachdem der Bundesrat den Entscheid am Flugfeld Raron festzuhalten bestätigt hat, unter Federführung des BAZL und nach Absprache mit den zuständigen Stellen des Kantons und der Standortgemeinde, eingeleitet werden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Südanflüge auf Flughafen Basel-Mülhausen 2011: Nutzungsbedingungen eingehalten</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/05/10/suedanfluege-auf-flughafen-basel-muelhausen-2011-nutzungsbedingungen-eingehalten/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 09:06:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 10.05.2012 – Die Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mühlhausen haben 2011 der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich entsprochen. Die beiden Luftfahrtbehörden stellen in ihrer gemeinsamen Analyse fest, dass die Nutzungsbedingungen für das Instrumentenlandesystem (ILS) der Südpiste 33 eingehalten worden sind. Der Anteil der Anflüge auf das ILS 33 betrug im vergangenen Jahr 4,8 Prozent. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 10.05.2012 – Die Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mühlhausen haben 2011 der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich entsprochen. Die beiden Luftfahrtbehörden stellen in ihrer gemeinsamen Analyse fest, dass die Nutzungsbedingungen für das Instrumentenlandesystem (ILS) der Südpiste 33 eingehalten worden sind. Der Anteil der Anflüge auf das ILS 33 betrug im vergangenen Jahr 4,8 Prozent. Unter Einbezug der Anflüge gemäss dem früheren Verfahren lagen die Südlandungen bei 6,2 Prozent.</p>
<p><span id="more-8182"></span></p>
<p>Seit 2007 ist auf dem binationalen Flughafen Basel-Mühlhausen ein ILS für Anflüge auf die Südpiste 33 in Betrieb. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die französische Direction générale de l&#8250;aviation civile (DGAC) haben in einem Abkommen die Bedingungen für die Nutzung des Systems festgelegt. Südanflüge finden statt, wenn der Nordwind die kritische Stärke überschreitet und Landungen aus Norden nicht mehr zulässt. Der im Abkommen verankerte Wert für die Rückenwindkomponente, ab dem auf Südanflüge umgestellt werden muss, beträgt 5 Knoten (rund 9 Stundenkilometer). Die Vereinbarung sieht vor, dass die beiden Behörden jährlich einen Bericht über den Einsatz des ILS 33 vorlegen.</p>
<p>Der Bericht für das 2011 zeigt, dass der Anteil der Anflüge auf das ILS 33 von knapp 10 Prozent im Vorjahr auf 4,8 Prozent gesunken ist. Bedingt durch Sanierungsarbeiten an der Nord-Südpiste war das ILS jedoch nur während knapp zehn Monaten in Betrieb. Von Anfang Mai bis Anfang Juli erfolgten die Anflüge gemäss dem früheren Verfahren, bei dem die Piloten kurz vor der Landung eine Kurve nach Sicht fliegen mussten. Werden die mit diesem Verfahren durchgeführten Südanflüge hinzugezählt, erreicht der Anteil der Landungen 6,2 Prozent. Der Bericht enthält weiter Informationen über die Verteilung der Südanflüge auf Monate, Wochentage und Tagszeiten.</p>
<p>Das BAZL und die DGAC stellen fest, dass die Abläufe und Durchführung der Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mühlhausen 2011 wie in den Vorjahren dem zwischen den beiden Behörden geschlossenen Abkommen entsprachen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
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		<title>Flughafengebühren: erst verhandeln, dann festlegen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/05/10/flughafengebuehren-erst-verhandeln-dann-festlegen/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 09:06:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 10.05.2012 – Das Verfahren zur Festlegung der Gebühren, welche Fluggesellschaften auf den Schweizer Flughäfen zu bezahlen haben, wird neu geregelt. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Flughafengebühren genehmigt. Sie tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Die Verordnung enthält für die Landesflughäfen ein zweistufiges Verfahren: Wenn sich ein Flughafen mit den Fluggesellschaften in [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 10.05.2012 – Das Verfahren zur Festlegung der Gebühren, welche Fluggesellschaften auf den Schweizer Flughäfen zu bezahlen haben, wird neu geregelt. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Flughafengebühren genehmigt. Sie tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Die Verordnung enthält für die Landesflughäfen ein zweistufiges Verfahren: Wenn sich ein Flughafen mit den Fluggesellschaften in Verhandlungen nicht einigen kann, muss er den Gebührentarif dem Bund zur Genehmigung unterbreiten.</p>
<p><span id="more-8180"></span></p>
<p>Mit der 2011 verabschiedeten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes hat das Parlament Grundsätze für die Festlegung der Benutzungsgebühren erlassen, welche Fluggesellschaften auf Schweizer Flughäfen entrichten müssen. Die Details hat der Bundesrat nun in der Verordnung über die Flughafengebühren geregelt. Während die heutige Praxis für die Regionalflugplätze praktisch unverändert weitergeführt wird &#8211; die Flughäfen erlassen den Tarif in einem vereinfachten Verfahren &#8211;, kommt bei den Landesflughäfen Genf und Zürich künftig ein zweistufiges Modell zur Anwendung.</p>
<p>In einem ersten Schritt verhandeln die Flughäfen und die Fluggesellschaften über die Höhe der Gebühren. Können sich die Parteien nicht einigen, muss der Flughafen dem BAZL einen Vorschlag machen. Das Amt prüft diesen Vorschlag und genehmigt die Gebühren oder verlangt deren Anpassung. Bei der Überprüfung wendet das Amt in der Verordnung definierte  Berechnungskriterien an. So ist ein Teil der Erträge, die ein Flughafen ausserhalb des Flugbetriebs erzielt, bei der Festlegung der Gebühren mit zu berücksichtigen. Dabei geht es beispielsweise um Erträge des Flughafens aus den Zollfrei-Läden und Parkplatzgebühren. 30 Prozent des so genannten ökonomischen Mehrwerts sind in die Kalkulation der Gebühren mit einzubeziehen. Der ökonomische Mehrwert ist jener Betrag, den der Flughafenhalter zusätzlich zur minimal erforderlichen Verzinsung seines Kapitals verdient.</p>
<p>Als Alternative zu diesem Berechnungsmodell kann ein Flughafen beim BAZL beantragen, die Gebühren anhand eines Vergleichs mit europäischen Flughäfen mit vergleichbarem Verkehrsaufkommen genehmigen zu lassen. Dabei dürfen die Gebühren nicht höher sein als der Durchschnitt der entsprechenden Flughäfen.</p>
<p>Die neue Regelung ist wegen der teilweise marktbeherrschenden Stellung der Flughäfen angezeigt. Sie ermöglicht aber auch, dass Flughäfen eine angemessene Rendite und einen Mehrwert erzielen können. Die Verordnung dient zudem der Umsetzung verschiedener EU-Erlasse zu den Flughafengebühren, welche die Schweiz übernommen hat.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Grünes Licht für neue Fluglizenzen und für Körperscanner</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/05/09/gruenes-licht-fuer-neue-fluglizenzen-und-fuer-koerperscanner/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 09:05:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 09.05.2012 – Der Bundesrat hat heute die Übernahme mehrerer europäischer Regelungen beschlossen. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Lizenzen für Flugpersonal sowie den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Körperscannern in Sicherheitseinrichtungen. Die neuen Massnahmen treten für die Schweiz Mitte Mai 2012 in Kraft. Die Einführung der neuen europäischen Regelung für das Flugpersonal betrifft [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 09.05.2012 – Der Bundesrat hat heute die Übernahme mehrerer europäischer Regelungen beschlossen. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Lizenzen für Flugpersonal sowie den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Körperscannern in Sicherheitseinrichtungen. Die neuen Massnahmen treten für die Schweiz Mitte Mai 2012 in Kraft.</p>
<p><span id="more-8178"></span></p>
<p>Die Einführung der neuen europäischen Regelung für das Flugpersonal betrifft nicht nur das Lizenzwesen, sondern auch die flugärztlichen Untersuchungen, denen sich Pilotinnen und Piloten unterziehen müssen. So wird unter anderem eine neue Lizenz für das Führen von Leichtflugzeugen eingeführt. Pilotinnen und Piloten, die bereits im Besitz europäischer Lizenzen sind, erhalten neue, ebenfalls europaweit gültige Lizenzen. Die neue Regelung tangiert auch die Organisationen, für die Ausbildung von Pilotinnen und Piloten, sowie die Flugärztinnen und -ärzte und Aeromedical Centers (AMC), welche die Flugtauglichkeit der Luftfahrzeugführerinnen und -führer beurteilen. Sie benötigen unter anderem eine erneute Zertifizierung. Mit der Übernahme dieser Regelung wird die schweizerische Gesetzgebung an das EU-Recht angepasst.</p>
<p>Darüber hinaus hat der Bundesrat die europäische Regelung übernommen, die den rechtlichen Rahmen für einen allfälligen Einsatz von Körperscannern im Sicherheitsdispositiv der Flughäfen absteckt. Körperscanner können Leibesvisitationen ersetzen. Die neuen Bestimmungen schaffen die Grundlagen dafür, dass beim Einsatz von Körperscannern die Gesundheit nicht beeinträchtigt und der Datenschutz gewährleistet ist. Derzeit sind in der Schweiz keine Körperscanner in Betrieb. Ihre Einführung ist nicht verpflichtend, sondern liegt im Ermessen der Flughäfen.</p>
<p>Schliesslich anerkennt die Schweiz, dass im Hinblick auf die Realisierung des einheitlichen Luftraums über Europa gewisse Aufgaben des gesamten Flugverkehrsmanagements an Eurocontrol übertragen werden können. Diese Organisation, der die Schweiz seit 1992 angehört, ist für die Harmonisierung und Vereinheitlichung der europäischen Flugsicherungssysteme zuständig.</p>
<p>Die neuen Bestimmungen treten für die Schweiz am 15. Mai 2012 in Kraft. Die Übernahme der EU-Regelungen erfolgt auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der Europäischen Union.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fluglärm-Verhandlungen: Schweiz und Deutschland legen Vorstellungen dar</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/03/27/fluglaerm-verhandlungen-schweiz-und-deutschland-legen-vorstellungen-dar/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 14:32:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=8173</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 27.03.2012 &#8211; In Frankfurt hat heute die zweite Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und Deutschland für einen Staatsvertrag stattgefunden, mit dem die Flüge von und zum Flughafen Zürich geregelt werden sollen. Dabei legten die beiden Delegationen ihre Vorstellungen für den Vertragsinhalt dar. Diese Vorstellungen liegen deutlich auseinander. Die Delegationen der Schweiz und Deutschlands haben von [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 27.03.2012 &#8211; In Frankfurt hat heute die zweite Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und Deutschland für einen Staatsvertrag stattgefunden, mit dem die Flüge von und zum Flughafen Zürich geregelt werden sollen. Dabei legten die beiden Delegationen ihre Vorstellungen für den Vertragsinhalt dar. Diese Vorstellungen liegen deutlich auseinander.</p>
<p><span id="more-8173"></span></p>
<p>Die Delegationen der Schweiz und Deutschlands haben von ihren Verkehrsministern den Auftrag erhalten, bis im Sommer einen Staatsvertrag zum Flugverkehr auszuhandeln. Er soll die Grundzüge weiter konkretisieren, auf die sich Bundesrätin Doris Leuthard und ihr deutscher Amtskollege Peter Ramsauer Ende Januar geeinigt hatten.</p>
<p>Nachdem sie zum Auftakt der Verhandlungen Anfang März die Modalitäten festgelegt hatten, präsentierten die beiden Delegationen heute ihre Vorstellungen für den Inhalt des Vertrages. Dabei stellten sie fest, dass die Positionen deutlich auseinanderliegen. Die Delegationen überprüfen nun, wie die unterschiedlichen Positionen überbrückt werden könnten.</p>
<p>Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), die deutsche Seite führte Gerold Reichle an, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im Verkehrsministerium. Auf Schweizer Seite waren zudem der Kanton Zürich, der Flughafen Zürich und die Flugsicherung Skyguide vertreten, der deutschen Delegation gehörten Vertreter des Landes Baden-Württemberg, der Landkreise Waldshut und Konstanz sowie der deutschen Flugsicherung (DFS) an.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Erste Verhandlungsrunde für Fluglärm-Staatsvertrag</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 13:38:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 02.03.2012 – Die Schweiz und Deutschland haben heute in Rüschlikon die Verhandlungen für einen Staatsvertrag zur Fluglärmfrage aufgenommen. Die beiden Delegationen vereinbarten dabei die Verhandlungsmodalitäten. Inhaltliche Punkte kamen noch nicht zur Sprache. Ende Januar einigten sich Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer auf die Grundzüge für eine Vereinbarung zur Nutzung des [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 02.03.2012 – Die Schweiz und Deutschland haben heute in Rüschlikon die Verhandlungen für einen Staatsvertrag zur Fluglärmfrage aufgenommen. Die beiden Delegationen vereinbarten dabei die Verhandlungsmodalitäten. Inhaltliche Punkte kamen noch nicht zur Sprache.</p>
<p><span id="more-8168"></span></p>
<p>Ende Januar einigten sich Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer auf die Grundzüge für eine Vereinbarung zur Nutzung des süddeutschen Luftraumes für Anflüge auf den Flughafen Zürich. Diese Grundzüge müssen noch weiter konkretisiert und in einem Staatsvertrag verankert werden. Der Staatsvertrag soll bis im Sommer dieses Jahres vorliegen.</p>
<p>Heute haben sich die beiden Delegationen in Rüschlikon bei Zürich zur ersten Verhandlungsrunde getroffen. Sie fand in einer konstruktiven Atmosphäre statt, beide Seiten betonten den Willen, die Verhandlungen zügig vorwärtszubringen. Dabei einigten sie sich auf das weitere Verfahren und die Struktur der Verhandlungen, innerhalb derer über die inhaltlichen Positionen gesprochen werden soll. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 27. März in Frankfurt statt.</p>
<p>Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), die deutsche Seite wurde von Gerold Reichle angeführt, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im deutschen Verkehrsministerium. Auf Schweizer Seite waren im Weiteren der Kanton Zürich, der Flughafen Zürich und die Flugsicherung Skyguide vertreten, Deutschland war mit Vertretern des Landes Baden-Württemberg, der Landkreise Waldshut und Schwarzwald-Baar sowie der deutschen Flugsicherung (DFS) präsent.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>BAZL bewilligt nächtliche Messflüge am Flughafen Zürich für das Jahr 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 15:29:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.02.2012 – Der Flughafen Zürich erhält die Möglichkeit, im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen zu lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG genehmigt. Die Messflüge finden bis Mitte März und von Ende August bis Anfang September statt. Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.02.2012 – Der Flughafen Zürich erhält die Möglichkeit, im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen zu lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG genehmigt. Die Messflüge finden bis Mitte März und von Ende August bis Anfang September statt.</p>
<p><span id="more-8165"></span></p>
<p>Die internationalen Luftfahrt-Normen sehen vor, dass die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden müssen. Dazu ist jeweils eine Reihe von Anflügen mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug erforderlich. In der Schweiz werden die Flüge durch die Flugsicherung Skyguide ausgeführt. </p>
<p>Um den Verkehrsablauf nicht unnötig zu behindern, liess die Flughafen Zürich AG diese Flüge früher teilweise ausserhalb der Betriebszeiten durchführen. Mit dem seit 2011 geltenden vorläufigen Betriebsreglement verfügt der Flughafen nicht mehr über die Kompetenz, solche Flüge während der Nachtflugsperre zuzulassen. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Messflüge während des Tages den Betriebsablauf stören können, ersuchte der Flughafen beim BAZL um eine Ausnahmebewilligung für die nächtlichen Messflüge. Das Amt erteilte dem Flughafen in der Folge die Bewilligung, im Sommer 2011 zwei Serien von Messflügen bei Bedarf ausserhalb der Betriebszeiten abzuwickeln. </p>
<p>Da ein Teil dieser Flüge effektiv während der Nachtflugsperre erfolgen musste, hat der Flughafen für 2012 erneut ein Gesuch um Durchführung von Messflügen nach Betriebsschluss eingereicht. Das BAZL ist bei der Prüfung des Gesuchs zum Schluss gekommen, dass die Messflüge den Verkehrsablauf belasten und die Komplexität des Betriebs erhöhen. Deshalb hat das Amt der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, auch im laufenden Jahr zwei Serien von Messflügen während der Nachtflugsperre vornehmen zu lassen. </p>
<p>Die erste Reihe der Messflüge findet vom 5. bis 16. März, die zweite vom 27. August bis 7. September 2012 statt. Zum Einsatz gelangt ein Propellerflugzeug, das weniger Lärm verursacht als eine Jet-Maschine.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>BAZL legt das Schutzkonzept Süd für den Flughafen Zürich öffentlich auf</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 14:31:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 21.02.2012 – Der Flughafen Zürich hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das vom Bundesgericht verlangte Schutzkonzept für die Anwohner im Süden des Flughafens eingereicht. Das BAZL gibt dieses Konzept nun in die öffentliche Auflage. Mit Urteil vom 22. Dezember 2010 zum so genannten vorläufigen Betriebsreglement (vBR) hatte das Bundesgericht unter anderem die Flughafen Zürich [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.02.2012 – Der Flughafen Zürich hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das vom Bundesgericht verlangte Schutzkonzept für die Anwohner im Süden des Flughafens eingereicht. Das BAZL gibt dieses Konzept nun in die öffentliche Auflage.</p>
<p><span id="more-8163"></span></p>
<p>Mit Urteil vom 22. Dezember 2010 zum so genannten vorläufigen Betriebsreglement (vBR) hatte das Bundesgericht unter anderem die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem BAZL innert Jahresfrist ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Die Flughafenbetreiberin hat dieses Konzept innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht. </p>
<p>Nach einer ersten pauschalen Prüfung des Dossiers legt das BAZL das Schutzkonzept Süd in den betroffenen Gemeinden öffentlich auf. Es handelt sich um Opfikon-Glattbrugg, Wallisellen, Dübendorf und Zürich (Schwamendingen). Die Einsprachefrist läuft vom 27. Februar bis zum 28. März 2012. Vor seinem abschliessenden Entscheid holt das BAZL auch die Stellungnahmen der Lärm-Fachstellen des Kantons Zürich und des Bundes ein. </p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Fluglärm: Bundesrat erteilt UVEK Mandat für Verhandlungen mit Deutschland</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 12:31:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 15.02.2012 &#8211; Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Mandat für Verhandlungen mit Deutschland über einen Staatsvertrag zu den An- und Abflügen auf den Flughafen Zürich erteilt. Zum Verhandlungsleiter ernannt hat die Landesregierung den Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Peter Müller. Ende Januar einigten sich Bundesrätin [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 15.02.2012 &#8211; Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Mandat für Verhandlungen mit Deutschland über einen Staatsvertrag zu den An- und Abflügen auf den Flughafen Zürich erteilt. Zum Verhandlungsleiter ernannt hat die Landesregierung den Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Peter Müller.</p>
<p><span id="more-8161"></span></p>
<p>Ende Januar einigten sich Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer in Davos auf Grundzüge für eine Vereinbarung zur Nutzung des süddeutschen Luftraums für Anflüge auf den Flughafen Zürich. Um die Grundzüge weiter konkretisieren zu können, vereinbarten die beiden Verkehrsminister die Aufnahme von Verhandlungen für einen Staatsvertrag. Dieser Vertrag soll im Verlauf des Sommers zur Paraphierung vorliegen. </p>
<p>Der Bundesrat hat heute dem UVEK das Mandat für die Verhandlungen zu einem Staatsvertrag mit Deutschland erteilt. Die Delegation der Schweiz wird aus Vertretern des UVEK, des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Kantons Zürich, des Flughafens Zürich und der Flugsicherung Skyguide bestehen. Zum Delegationsleiter ernannt hat der Bundesrat BAZL-Direktor Peter Müller. Um den Einbezug der Nachbarkantone und der Fluggesellschaft Swiss sicherzustellen, wird der Bund zudem eine Begleitgruppe unter der Leitung des UVEK einsetzen.</p>
<p>Da aufgrund der Verhandlungen Aussicht auf eine Einigung mit Deutschland in der Fluglärmfrage besteht, hat das UVEK beim Europäischen Gerichtshof ein Gesuch um Sistierung der Klage der Schweiz gegen die deutschen Einschränkungen zur Nutzung des süddeutschen Luftraumes eingereicht. Die Sistierung soll bis zum Abschluss der Staatsvertragsverhandlungen gelten.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Fluglärm: Schweiz und Deutschland haben sich auf Grundzüge für Lösung verständigt</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 13:32:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 28.01.2012 – Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben sich heute in Davos auf die Grundzüge für eine Lösung des Fluglärmkonflikts geeinigt und dazu eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Diese Grundzüge werden nun noch weiter konkretisiert und in einem Staatsvertrag verankert. Der Staatsvertrag soll bis im Sommer 2012 unterzeichnet werden. Nach jahrelangen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.01.2012 – Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben sich heute in Davos auf die Grundzüge für eine Lösung des Fluglärmkonflikts geeinigt und dazu eine gemeinsame <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/25632.pdf">Absichtserklärung</a> unterzeichnet. Diese Grundzüge werden nun noch weiter konkretisiert und in einem Staatsvertrag verankert. Der Staatsvertrag soll bis im Sommer 2012 unterzeichnet werden.</p>
<p><span id="more-8157"></span></p>
<p>Nach jahrelangen Gesprächen zwischen der Schweiz und Deutschland haben sich die zuständigen Minister auf die Grundzüge für eine Vereinbarung zur Nutzung des Luftraums über Süddeutschland für Anflüge auf den Flughafen Zürich geeinigt. Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben die dazu nötigen Arbeiten in den letzten Wochen intensiv vorangetrieben und heute in Davos gemeinsam eine Absichtserklärung unterzeichnet. Die Grundzüge müssen jetzt weiter konkretisiert und in einem Staatsvertrag verankert werden. Dieser soll bis im Sommer 2012 paraphiert werden. Sodann muss er von beiden Staaten ratifiziert werden. In der Schweiz ist dafür das Parlament zuständig. Die Arbeiten werden mit hoher Priorität vorangetrieben.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		<title>«Plattform Luftfahrt»: Landesflughäfen im Zentrum der Diskussionen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/01/20/plattform-luftfahrt-landesflughaefen-im-zentrum-der-diskussionen/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 11:38:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 20.01.2012 &#8211; Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» hat sich an ihrer heutigen Sitzung in Bern insbesondere dem Betrieb der Landesflughäfen angenommen. Unter der Leitung von Bundesrätin Doris Leuthard trafen sich Vertreter des Bundes, der Standortkantone der Landesflughäfen sowie der kommerziellen Luftfahrt. Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» ist ein Forum für den Gedankenaustausch zu grundsätzlichen Themen des [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 20.01.2012 &#8211; Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» hat sich an ihrer heutigen Sitzung in Bern insbesondere dem Betrieb der Landesflughäfen angenommen. Unter der Leitung von Bundesrätin Doris Leuthard trafen sich Vertreter des Bundes, der Standortkantone der Landesflughäfen sowie der kommerziellen Luftfahrt.</p>
<p><span id="more-8155"></span></p>
<p>Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» ist ein Forum für den Gedankenaustausch zu grundsätzlichen Themen des schweizerischen Luftverkehrs. Geleitet wird das Gremium von der Vorsteherin des UVEK, Bundesrätin Doris Leuthard. Neben Vertretern der Bundesverwaltung nehmen Vertreter der Landesflughäfen, der Standortkantone Zürich, Genf, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Fluggesellschaft Swiss und der Flugsicherung Skyguide daran teil. Die Plattform hat konsultativen Charakter, der Austausch findet in der Regel einmal pro Jahr statt.</p>
<p>An der heutigen Sitzung in Bern kam die Funktion der Landesflughäfen als nationale Schlüsselinfrastrukturen zur Sprache, welche die Anbindung der Schweiz an die internationalen Wirtschaftszentren sicherstellen. Sollen die Flughäfen konkurrenzfähig  bleiben, muss ihnen ein gewisses Entwicklungspotential zugestanden werden. Gleichzeitig sollen sie aber die Belastung der Umwelt möglichst gering halten. Vor diesem Hintergrund lässt der Bundesrat prüfen, wie der Bund seine luftfahrtpolitische Verantwortung künftig wahrnehmen will. Bundesrätin Doris Leuthard informierte die Vertreter der «Plattform Luftfahrt»,  dass die Revision II des Luftfahrtgesetzes voraussichtlich diese und weitere Fragen der aviatischen Infrastruktur zum Gegenstand haben werde. Erste Konsultationen der interessierten Kreise finden demnächst statt.</p>
<p>Weiter diskutierte die «Plattform Luftfahrt» über die Nachtflugregelungen und die Siedlungsentwicklung rund um die Landesflughäfen. Schliesslich sprachen die Teilnehmer über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Luftverkehr, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Flugsicherung und Lärmauswirkungen.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		<title>BAZL legt Projekt für Schallschutzhalle am Flughafen Zürich öffentlich auf</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2012/01/17/bazl-legt-projekt-fuer-schallschutzhalle-am-flughafen-zuerich-oeffentlich-auf/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 10:41:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.01.2012 &#8211; Der Flughafen Zürich will eine Schallschutzhalle für die Standläufe von Flugzeugtriebwerken erstellen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das entsprechende Gesuch in die öffentliche Auflage gegeben . Das seit Mitte 2010 geltende vorläufige Betriebsreglement verpflichtet den Flughafen Zürich zum Bau einer neuen Schallschutzanlage für die Standläufe von Flugzeugtriebwerken, wie sie nach durchgeführten [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.01.2012 &#8211; Der Flughafen Zürich will eine Schallschutzhalle für die Standläufe von Flugzeugtriebwerken erstellen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das entsprechende Gesuch in die öffentliche Auflage gegeben</p>
<p><span id="more-8152"></span>.</p>
<p>Das seit Mitte 2010 geltende vorläufige Betriebsreglement verpflichtet den Flughafen Zürich zum Bau einer neuen Schallschutzanlage für die Standläufe von Flugzeugtriebwerken, wie sie nach durchgeführten Wartungsarbeiten vorgeschrieben sind. Die Anlage soll die Lärmbelastung der Bevölkerung in den umliegenden Gemeinden &#8211; vor allem bei nächtlichen Triebwerktests &#8211; deutlich reduzieren. Die veralteten offenen Röhrenschalldämpfer vermögen die heutigen Anforderungen nicht mehr ausreichend zu erfüllen.</p>
<p>Nach Prüfung verschiedener technischer Möglichkeiten hat die Flughafen Zürich AG beim BAZL ein Gesuch für den Bau einer geschlossenen Schallschutzhalle für die Triebwerkstandläufe eingereicht. Die geplante Anlage weist eine Länge von 113 Metern, eine Breite von 90 Metern und eine Höhe von 26 Metern auf. Diese Dimensionen ermöglichen es, dass alle Flugzeuge bis zur Grösse einer Boeing 747 ihre Standläufe in der Halle absolvieren können. Vorgesehen ist die Anlage auf dem Vorfeld vor der Werft. Unmittelbar neben diesem Standort errichtet der Flughafen Zürich derzeit eine provisorische offene Anlage. Diese soll für Standläufe zur Verfügung stehen, bis die neue Halle in Betrieb genommen werden kann.</p>
<p>Das BAZL hat das Gesuch der Flughafen Zürich AG für die Schallschutzhalle in die öffentliche Auflage gegeben. Die Einsprachefrist läuft vom 23. Januar bis zum 21. Februar 2012.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Flugplatz Samedan: Einweisungskonzept für Piloten tritt in Kraft</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/12/13/flugplatz-samedan-einweisungskonzept-fuer-piloten-tritt-in-kraft/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 14:11:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 13.12.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Einweisungskonzept für den Flugplatz Samedan teilweise genehmigt und durch eine Änderung des Betriebsreglements in Kraft gesetzt. Ab dem 15. Dezember 2011 müssen Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen ein obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Über die Form der Einweisung für Piloten von kleineren Flugzeugen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 13.12.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Einweisungskonzept für den Flugplatz Samedan teilweise genehmigt und durch eine Änderung des Betriebsreglements in Kraft gesetzt. Ab dem 15. Dezember 2011 müssen Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen ein obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Über die Form der Einweisung für Piloten von kleineren Flugzeugen entscheidet das BAZL später.</p>
<p><span id="more-8149"></span></p>
<p>In den vergangenen Jahren kam es bei Anflügen auf den Flugplatz Samedan zu mehreren tödlichen Unfällen. Um die Sicherheit des Flugbetriebs zu verbessern, ergriff das BAZL vor einem Jahr in Absprache mit dem Flugplatz Massnahmen. So wurde die Mindestsicht für Landungen mit Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen von 1,5 auf 5 Kilometer erhöht. Zudem erarbeitete der Flugplatz ein Einweisungskonzept, um die Piloten mit dem anspruchsvollen Anflug in der gebirgigen Umgebung vertraut zu machen.</p>
<p>Das Konzept sieht für alle Piloten ein jährliches obligatorisches Briefing und einen Online-Test vor. Zudem müssen Piloten, die das erste Mal nach Samedan fliegen wollen oder seit mehr als 24 Monaten nicht mehr dort gelandet sind, einen Einweisungsflug machen. Während Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen diesen Einweisungsflug bei guten Wetterbedingungen durchführen müssen, haben ihn Piloten kleinerer Maschinen unter Aufsicht eines Fluglehrers zu absolvieren. Dieses Konzept gab das BAZL Anfang November in eine öffentliche Anhörung.</p>
<p>Während der Auflagefrist sind verschiedene Einsprachen gegen die Einweisung für Piloten von kleineren Maschinen eingegangen. Um diese Einsprachen gründlich prüfen zu können, hat das BAZL beschlossen, über die Massnahmen für Piloten von kleineren Maschinen später zu entscheiden. Die Regelungen für Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen erachtet das BAZL in der vorliegenden Form als gerechtfertigt und mit Blick auf die Sicherheit als vordringlich. Deshalb hat das Amt diesen Teil des Konzeptes beziehungsweise das entsprechend angepasste Betriebsreglement des Flugplatzes Samedan per 15. Dezember 2011 in Kraft gesetzt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Flugplatz Lugano: Operationelle Übergangsmassnahmen für Anflüge bei Nacht aufgehoben</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/12/05/flugplatz-lugano-operationelle-uebergangsmassnahmen-fuer-anfluege-bei-nacht-aufgehoben/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 09:07:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=8147</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 05.12.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die seit Herbst 2009 geltenden Einschränkungen für Nachtanflüge auf den Flugplatz Lugano aufgehoben. Mit der Inbetriebnahme von zusätzlichen optischen Hilfen für den Flugbetrieb sind die Übergangsmassnahmen nicht mehr notwendig. Um einen optimalen Flugbetrieb zu gewährleisten und die Sicherheit zu verstärken, hat der Flugplatz Lugano ein Optimierungsprojekt [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 05.12.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die seit Herbst 2009 geltenden Einschränkungen für Nachtanflüge auf den Flugplatz Lugano aufgehoben. Mit der Inbetriebnahme von zusätzlichen optischen Hilfen für den Flugbetrieb sind die Übergangsmassnahmen nicht mehr notwendig.</p>
<p><span id="more-8147"></span></p>
<p>Um einen optimalen Flugbetrieb zu gewährleisten und die Sicherheit zu verstärken, hat der Flugplatz Lugano ein Optimierungsprojekt umgesetzt. Dieses beinhaltet die Beleuchtung von Geländehindernissen sowie die Installation einer Leit- und Anflugbefeuerung auf die Nordpiste (Piste 19). Zweck dieser Installationen ist es, den Besatzungen beim Anflug während der Nacht die Orientierung zu erleichtern und die visuellen Referenzen bei Dunkelheit zu verbessern. Die umfangreichen Arbeiten sind in der Zwischenzeit abgeschlossen und das BAZL hat mittels Kontrollflügen festgestellt, dass die Anlagen einwandfrei funktionieren und für den Flugbetrieb freigegeben werden können.</p>
<p>Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um die Übergangsregelung aufzuheben, die das BAZL im Interesse der Sicherheit im Oktober 2009 verfügt hatte. Diese Regelung besagte, dass Anflüge nach Lugano nur noch durchgeführt werden dürfen, wenn nachts unterhalb von 3000 Fuss (ca. 900 Meter über Meer) keine Wolken mehr vorhanden sind. Ziel der Massnahme war es, zu vermeiden, dass die Besatzungen beim Anflug auf Piste 19 bei einem allfälligen plötzlichen Sichtverlust die Orientierung verlieren, was zu unakzeptablen Risiken für das anfliegende Flugzeug hätte führen können. Die neue Leit- und Anflugbeleuchtung ermöglicht es den Flugzeugen, bei einer Wolkenuntergrenze von 2600 Fuss (ca. 800 Meter über Meer) und einer Mindestsicht von 5 Kilometern zu landen, so wie dies bereits vor den im Oktober 2009 erlassenen Einschränkungen der Fall war.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Weiteres Vorgehen im Fluglärmdossier besprochen Weiteres Vorgehen im Fluglärmdossier besprochen</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 19:35:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 01.12.2011 &#8211; Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben an ihrem heutigen Treffen in Berlin das weitere Vorgehen im Fluglärmdossier festgelegt. Ziel bleibt eine einvernehmliche Lösung. Die entsprechenden Arbeiten werden intensiv vorangetrieben. Die Schweiz und Deutschland führen seit längerem Gespräche auf Verwaltungsebene zur Lösung des Lärmstreits im Zusammenhang mit den Anflügen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.12.2011 &#8211; Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer haben an ihrem heutigen Treffen in Berlin das weitere Vorgehen im Fluglärmdossier festgelegt. Ziel bleibt eine einvernehmliche Lösung. Die entsprechenden Arbeiten werden intensiv vorangetrieben.</p>
<p><span id="more-8145"></span></p>
<p>Die Schweiz und Deutschland führen seit längerem Gespräche auf Verwaltungsebene zur Lösung des Lärmstreits im Zusammenhang mit den Anflügen über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich. An ihrem heutigen Treffen in Berlin haben sich Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer über die Gespräche der Arbeitsgruppe ausgetauscht. Sie haben die Absicht bekräftigt, bis Ende des Jahres Grundlagen für eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die entsprechenden Arbeiten werden intensiv vorangetrieben. Bundesrätin Doris Leuthard und Verkehrsminister Peter Ramsauer haben das Treffen genutzt, um auch über weitere Verkehrsdossiers zu sprechen, unter anderem über die Zulaufstrecke zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen NEAT.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		<title>Bundesrätin Doris Leuthard trifft den deutschen Verkehrsminister Peter Ramsauer</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 16:08:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.11.2011 &#8211; Bundesrätin Doris Leuthard reist am 1. Dezember 2011 für einen Arbeitsbesuch nach Berlin. Sie wird sich dort mit dem deutschen Amtskollegen Peter Ramsauer treffen. Beim Gespräch geht es schwergewichtig um das Fluglärmdossier und weitere Verkehrsthemen wie die Zulaufstrecke zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT). Das Treffen mit dem deutschen Verkehrsminister Peter Ramsauer dient dazu, [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.11.2011 &#8211; Bundesrätin Doris Leuthard reist am 1. Dezember 2011 für einen Arbeitsbesuch nach Berlin. Sie wird sich dort mit dem deutschen Amtskollegen Peter Ramsauer treffen. Beim Gespräch geht es schwergewichtig um das Fluglärmdossier und weitere Verkehrsthemen wie die Zulaufstrecke zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT).</p>
<p><span id="more-8142"></span></p>
<p>Das Treffen mit dem deutschen Verkehrsminister Peter Ramsauer dient dazu, sich über die Gespräche der Arbeitsgruppe auszutauschen, die von der Schweiz und Deutschland zur Fluglärmfrage gemeinsam eingesetzt worden ist. Die beiden Delegationen haben sich in den letzten Monaten mehrmals getroffen und ihre Vorstellungen für die künftige Regelung der An-und Abflüge zum Flughafen Zürich dargelegt.</p>
<p>Anlässlich des Arbeitsbesuchs werden auch noch weitere Verkehrsthemen zur Sprache kommen, u.a. die Zulaufstrecke zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT. Eine zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossene Vereinbarung sieht vor, dass Deutschland die Bahnstrecke im Rheintal ausbaut, damit die NEAT möglichst gut ausgelastet werden kann. </p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		<title>Schweiz und EU starten Verhandlungen über Inlandflüge</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/11/25/schweiz-und-eu-starten-verhandlungen-ueber-inlandfluege/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 17:00:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 25.11.2011 &#8211; Die Schweiz und die EU haben heute in Brüssel Verhandlungen über Inlandflüge aufgenommen. Das so genannte Kabotage-Recht würde es Schweizer Fluggesellschaften ermöglichen, Flüge innerhalb eines einzelnen EU-Landes durchzuführen. Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt seit 2002. Mit dem Abkommen haben die Schweizer Fluggesellschaften das Recht erhalten, von der Schweiz [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 25.11.2011 &#8211; Die Schweiz und die EU haben heute in Brüssel Verhandlungen über Inlandflüge aufgenommen. Das so genannte Kabotage-Recht würde es Schweizer Fluggesellschaften ermöglichen, Flüge innerhalb eines einzelnen EU-Landes durchzuführen.</p>
<p><span id="more-8139"></span></p>
<p>Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt seit 2002. Mit dem Abkommen haben die Schweizer Fluggesellschaften das Recht erhalten, von der Schweiz aus jeden Punkt in der EU anzufliegen und auch Verbindungen zwischen EU-Ländern anzubieten. Einzig Flüge innerhalb eines EU-Landes (zum Beispiel auf der Strecke Paris-Nizza) sind bis heute nicht möglich. Eine Klausel im Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass die beiden Partner fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages Verhandlungen über die Inlandflüge (auch Kabotage genannt) aufnehmen können.</p>
<p>Die Schweiz brachte in der Folge bei der EU wiederholt das Anliegen nach Verhandlungen über die Kabotage vor. Im vergangenen Frühjahr erteilte der Verkehrsministerrat der EU-Kommission ein entsprechendes Mandat, und im Juni stattete der Bundesrat auch die Schweizer Delegation mit einem solchen aus. Eine auf Wunsch der EU durchgeführte Studie hatte zuvor gezeigt, dass vom Kabotage-Recht vor allem die Geschäftsfliegerei profitieren könnte.</p>
<p>Heute hat in Brüssel die erste Verhandlungsrunde über die Erweiterung des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU auf die Kabotage stattgefunden. Die beiden Delegationen einigten sich über die Verhandlungsmodalitäten und legten gegenseitig ihre Positionen dar. Die Verhandlungen sollen Anfang nächsten Jahres fortgesetzt werden.</p>
<p>Weiter haben sich die Schweiz und die EU darauf geeinigt, eine Reihe neuer technischer Verordnungen in das Luftverkehrsabkommen zu integrieren. Es handelt sich unter anderem um Verordnungen über die Flugsicherheit und den Schutz vor kriminellen Übergriffen auf den Luftverkehr.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>BAZL genehmigt satellitengestützten Anflug auf Flugplätze Altenrhein und Les Eplatures</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 08:23:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.11.2011 &#8211; Die Regionalflugplätze St. Gallen-Altenrhein und La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures erhalten satellitengestützte Anflüge. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Gesuche der Flugplätze für ein entsprechendes Verfahren genehmigt. Die Flugwege der neuen Anflüge bleiben identisch mit den bestehenden Verfahren. Anflüge auf grössere Flugplätze basieren seit Jahrzehnten auf Instrumentenlandesystemen (ILS), die eine präzisere Führung der [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.11.2011 &#8211; Die Regionalflugplätze St. Gallen-Altenrhein und La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures erhalten satellitengestützte Anflüge. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Gesuche der Flugplätze für ein entsprechendes Verfahren genehmigt. Die Flugwege der neuen Anflüge bleiben identisch mit den bestehenden Verfahren.</p>
<p><span id="more-8136"></span></p>
<p>Anflüge auf grössere Flugplätze basieren seit Jahrzehnten auf Instrumentenlandesystemen (ILS), die eine präzisere Führung der Flugzeuge und auch Landungen bei schlechten Sichtverhältnissen erlauben. Ein ILS bedingt, dass mindestens die letzten Kilometer eines Anfluges in der Verlängerung der Pistenachse erfolgen. Im Gegensatz dazu ermöglichen neue Navigationsformen wie etwa die Satellitentechnologie eine grössere Flexibilität bei der Gestaltung der Flugwege.</p>
<p>Mit den satellitengestützen Anflugverfahren machen die Regionalflugplätze St. Gallen-Altenrhein und La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures erste Schritte in der Nutzung der neuen Navigationstechnologien. Die Führung der Flugzeuge erfolgt durch Satellitensignale. Die Flugwege der neuen Verfahren entsprechen den bisherigen, das heisst, die Flugzeuge fliegen sowohl horizontal wie vertikal gleich an wie heute. Deshalb wird das Verfahren auch als «Overlay» bezeichnet. Wegen des unveränderten Flugwegs hat das neue Verfahren keine zusätzlichen Lärmauswirkungen.</p>
<p>Flugzeuge, die gestützt auf das Satellitensystem die beiden Regionalflugplätze anfliegen wollen, müssen mit den für den Empfang und die Auswertung der Signale erforderlichen Instrumenten ausgerüstet sein. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Landung weiterhin mit Hilfe des Instrumentenlandesystems. Auch in Fällen, in welchen das Satelliten-System vorübergehend nicht verfügbar ist, gelangen die konventionellen Anflugverfahren zur Anwendung.</p>
<p>Das BAZL hat nach Prüfung der Unterlagen die Gesuche für die satellitengestützten Anflüge auf die Regionalflugplätze St. Gallen-Altenrhein und La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures  bewilligt. Die Flugplätze nehmen das neue Verfahren am 17. November in Betrieb. Bereits eingeführt wurden ein Overlay-Verfahren auf eine der Nordpisten am Flughafen Zürich und einen Anflug für die Helikopter der Rettungsflugwacht auf das Inselspital Bern.</p>
<p>Die Verfahren dienen auch dazu, Erfahrungen zu sammeln, um die Satellitennavigation weiterentwickeln zu können. Zu diesem Zweck besteht ein nationales Programm für Satellitennavigation, in dem alle Projekte und Ideen enthalten sind. Das Programm steht unter der Leitung des BAZL, daran beteiligt sind die Flughäfen Genf und Zürich, die Flugsicherung Skyguide, die Fluggesellschaften Swiss und Easy Jet, die Luftwaffe sowie die Regionalflugplätze.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BAZL legt Gesuch für neue Standplätze am Flughafen Zürich auf</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/11/08/bazl-legt-gesuch-fuer-neue-standplaetze-am-flughafen-zuerich-auf/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 09:34:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 08.11.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt das Gesuch des Flughafens Zürich für den Bau von neuen Flugzeug-Standplätzen öffentlich auf. Die neuen Standplätze sind erforderlich, weil die Fluggesellschaft Swiss einen Teil ihrer Flotte durch Flugzeuge mit grösserer Spannweite ersetzen will. Die Swiss beabsichtigt, ihre Flugzeuge des Typs Avro RJ 100 («Jumbolino» genannt) ab [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.11.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt das Gesuch des Flughafens Zürich für den Bau von neuen Flugzeug-Standplätzen öffentlich auf. Die neuen Standplätze sind erforderlich, weil die Fluggesellschaft Swiss einen Teil ihrer Flotte durch Flugzeuge mit grösserer Spannweite ersetzen will.</p>
<p><span id="more-8133"></span></p>
<p>Die Swiss beabsichtigt, ihre Flugzeuge des Typs Avro RJ 100 («Jumbolino» genannt) ab dem Jahr 2014 durch Maschinen der Bombardier-C-Serie zu ersetzen. Da die neuen Flugzeuge eine um rund 9 Meter grössere Flügelspannweite aufweisen, muss der Flughafen Zürich die Fläche für Standplätze erweitern. Das Gesuch der Flughafen Zürich AG sieht vor, nordwestlich des Docks E Standplätze für maximal sieben Flugzeuge der Grösse der Bombardier-C-Serie einzurichten.</p>
<p>Das BAZL hat das Gesuch der Flughafen Zürich AG in die öffentliche Auflage gegeben. Die Einsprachefrist läuft bis am 13. Dezember.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Flugplatz Samedan: Einweisungskonzept für Piloten steht</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/11/01/flugplatz-samedan-einweisungskonzept-fuer-piloten-steht/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:26:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 01.11.2011 &#8211; Piloten, die den Flugplatz Samedan anfliegen wollen, müssen künftig ein obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Damit soll die Sicherheit des Flugbetriebs verbessert werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das vom Flugplatz Samedan erstellte Konzept gutgeheissen und in eine Anhörung gegeben. In den vergangenen Jahren ereigneten sich bei Anflügen auf den [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.11.2011 &#8211; Piloten, die den Flugplatz Samedan anfliegen wollen, müssen künftig ein obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Damit soll die Sicherheit des Flugbetriebs verbessert werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das vom Flugplatz Samedan erstellte Konzept gutgeheissen und in eine Anhörung gegeben.</p>
<p><span id="more-8129"></span></p>
<p>In den vergangenen Jahren ereigneten sich bei Anflügen auf den Flugplatz Samedan mehrere Unfälle. Um die Sicherheit des Flugbetriebs zu verbessern und die Piloten bei dem anspruchsvollen Anflug in der gebirgigen Umgebung zu unterstützen, entschied das BAZL im Dezember 2010 in Absprache mit dem Flugplatz, Massnahmen zu ergreifen. Einerseits wurde die notwendige Mindestsicht für Landungen mit Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen von 1,5 auf 5 Kilometer erhöht. Anderseits erhielt der Flugplatz den Auftrag, eine Einweisungspflicht für Piloten einzuführen. Die Verantwortlichen des Flugplatzes erstellten ein entsprechendes Konzept, welches das BAZL nun gutgeheissen hat. Es sieht vor, dass sämtliche Piloten, die nach Samedan fliegen wollen, jährlich via Internet ein Briefing absolvieren und einen Online-Test bestehen müssen.</p>
<p>Zudem müssen die Piloten abhängig von der Flugzeugkategorie einen Einweisungsflug unter Aufsicht eines Fluglehrers respektive einen Flug bei guten Wetterbedingungen durchführen, sofern sie das erste Mal nach Samedan fliegen wollen oder ihre letzte Landung dort mehr als 24 Monate zurückliegt. Segelflugpiloten müssen eine minimale Anzahl Flugstunden und Windenstarts nachweisen. Für Helikopterpiloten ist weiterhin keine Einweisung vorgeschrieben. Sie müssen jedoch ebenfalls das Internet-Briefing durchführen.</p>
<p>Das BAZL hat das Einweisungskonzept für Samedan gutgeheissen. Bevor dieses in Kraft gesetzt wird, führt das Amt eine Anhörung durch. Vom Einweisungskonzept Betroffene haben bis am 21. November Gelegenheit, sich zum Inhalt zu äussern. Es ist geplant, das Konzept Mitte Dezember 2011 einzuführen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Unfalluntersuchung neu organisiert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/10/14/unfalluntersuchung-neu-organisiert/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 19:10:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 12.10.2011 – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Mitglieder der Geschäftsleitung der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) bestimmt und verschiedene Erlasse zur Tätigkeit der neuen Behördenkommission in Kraft gesetzt. Diese tritt am 1. November an die Stelle des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe (UUS). Der Bundesrat hat heute [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 12.10.2011 – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Mitglieder der Geschäftsleitung der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) bestimmt und verschiedene Erlasse zur Tätigkeit der neuen Behördenkommission in Kraft gesetzt. Diese tritt am 1. November an die Stelle des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe (UUS).</p>
<p><span id="more-8123"></span></p>
<p>Der Bundesrat hat heute André Piller zum Präsidenten der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) und Cornelia Appetito sowie Werner Bösch als weitere Mitglieder der Geschäftsleitung gewählt. In der Herbstsession 2010 hatte das Parlament das Luftfahrtgesetz revidiert und damit den Weg für eine Reorganisation der Unfalluntersuchungsbehörden freigegeben. Diese umfasst folgende Elemente: </p>
<ul>
<li>Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und die Untersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe (UUS) werden zusammengelegt.
</li>
<li>Geleitet wird die neue Einheit von einer ausserparlamentarischen Kommission. Diese wählt die Geschäftsstelle, welche die eigentlichen Untersuchungen durchführt, und kontrolliert die Untersuchungsberichte.
</li>
<li>Die Eidgenössische Flugunfallkommission (EFUK) wird aufgehoben.
</li>
</ul>
<p>Die Reorganisation dient folgenden Zielen: </p>
<ul>
<li>Die Zusammenlegung der beiden Unfalluntersuchungsstellen erleichtert den Austausch des Fachwissens und die Herstellung einer „unité de doctrine“ bei der Unfalluntersuchung.
</li>
<li>Der Status der Geschäftsleitung als Kommission betont ihre fachliche Unabhängigkeit von der Verwaltung.
</li>
<li>Bis anhin konnten die vom BFU verfassten Untersuchungsberichte von einer am Unfall beteiligten Partei zur Überprüfung an die EFUK weiter gezogen werden. Diese Qualitätskontrolle war wertvoll, hatte aber auch Nachteile: Sie erfolgte immer nur auf „Beschwerde“ hin und kostete Zeit, weil die EFUK praktisch ein neues Verfahren eröffnen musste. Deshalb hatte die holländische Firma NLR in ihrer Studie von 2006 über die Organisation der Aufsicht über die schweizerische Zivilluftfahrt u.a. empfohlen, die EFUK aufzuheben und stattdessen in der Untersuchungsbehörde selber eine durchgängige Qualitätskontrolle einzurichten. Mit der Schaffung der SUST kann diese Empfehlung jetzt umgesetzt werden.
</li>
</ul>
<p>Zusammen mit der Wahl der Geschäftsleitung konnte der Bundesrat nun auch jene Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes in Kraft setzen, welche die SUST betreffen. Das gleiche gilt für die zugehörigen Ausführungsbestimmungen, die der Bundesrat bereits am 23. März 2011 erlassen hatte.</p>
<p><em>Quelle: Schweizerischer Bundesrat / Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitsgruppe Schweiz-Deutschland zum Fluglärm: mögliche Optionen erläutert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/09/13/arbeitsgruppe-schweiz-deutschland-zum-fluglaerm-moegliche-optionen-erlaeutert/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 08:46:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 13.09.2011 &#8211; Die schweizerisch-deutsche Arbeitsgruppe hat am Flughafen Zürich erneut über eine Regelung der Fluglärmfrage gesprochen. Im Zentrum standen Verständnisfragen zum Betrieb und mögliche Optionen zur Lärmreduktion. Die von den Verkehrsministern der Schweiz und Deutschlands eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, Ansätze für eine Vereinbarung zu finden, wie die An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 13.09.2011 &#8211; Die schweizerisch-deutsche Arbeitsgruppe hat am Flughafen Zürich erneut über eine Regelung der Fluglärmfrage gesprochen. Im Zentrum standen Verständnisfragen zum Betrieb und mögliche Optionen zur Lärmreduktion.</p>
<p><span id="more-8121"></span></p>
<p>Die von den Verkehrsministern der Schweiz und Deutschlands eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, Ansätze für eine Vereinbarung zu finden, wie die An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich künftig geführt werden sollen. Vorgängig hatte die Arbeitsgruppe 2009 gemeinsam eine Analyse der vom Flughafen Zürich ausgehenden Lärmbelastung beidseits der Grenze durchgeführt.</p>
<p>Nachdem die beiden Delegationen früher ihre Vorstellungen für eine künftige Regelung der Flüge dargelegt hatten, standen am gestrigen Treffen Verständnisfragen zum Betrieb am Flughafen Zürich und mögliche Optionen zur Reduktion des Lärms im Zentrum. Die Arbeitsgruppe will sich im Herbst zu einem weiteren Gespräch treffen.</p>
<p>Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), und Gerold Reichle, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im deutschen Verkehrsministerium. Der Schweizer Delegation gehören auch Vertreter des Kantons Zürich und der Flughafen Zürich AG an, auf deutscher Seite nehmen Vertreter des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Waldshut teil.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schweizer Luftfahrt mit hohem Sicherheitsniveau</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/09/08/schweizer-luftfahrt-mit-hohem-sicherheitsniveau/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 09:29:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 08.09.2011 &#8211; Die Schweizer Zivilluftfahrt hat 2010 ein hohes Sicherheitsniveau aufgewiesen. Die Anzahl der Unfälle sank auf den tiefsten Wert innerhalb des letzten Jahrzehnts. So lauten die zentralen Erkenntnisse aus dem Sicherheitsbericht für das vergangene Jahr, den das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soeben veröffentlicht hat. Das BAZL beleuchtet in einem jährlichen Bericht den Zustand [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.09.2011 &#8211; Die Schweizer Zivilluftfahrt hat 2010 ein hohes Sicherheitsniveau aufgewiesen. Die Anzahl der Unfälle sank auf den tiefsten Wert innerhalb des letzten Jahrzehnts. So lauten die zentralen Erkenntnisse aus dem <a href="http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/studien/00337/02692/index.html?lang=de">Sicherheitsbericht für das vergangene Jahr</a>, den das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soeben veröffentlicht hat.</p>
<p><span id="more-8119"></span></p>
<p>Das BAZL beleuchtet in einem jährlichen Bericht den Zustand der Schweizer Zivilluftfahrt aus dem Blickwinkel der Sicherheit. Das Amt präsentiert Daten und Erkenntnisse, die es aus seiner Aufsichtstätigkeit über die Schweizer Luftfahrt gewonnen hat und beschreibt Massnahmen, die es ergreifen will, um Risiken weiter zu vermindern.</p>
<p>Nachdem sich die Sicherheit der Schweizer Luftfahrt bereits 2009 positiv entwickelt hatte, setzte sich der Trend im vergangenen Jahr fort. Die 25 registrierten Unfälle &#8211; wovon keiner in der kommerziellen Luftfahrt &#8211; bedeuten den tiefsten Wert im Laufe eines Jahrzehnts. Im Vergleich zu den Zahlen der EU-Staaten steht die Schweiz in der Unfallstatistik wiederum gut da.</p>
<p>In seiner Analyse kommt das BAZL zum Schluss, dass die Schweizer Luftfahrt 2010 ein hohes Sicherheitsniveau erreicht hat. Auch das Sicherheitsbewusstsein in der Industrie hat sich weiter verbessert. Trotz dieser positiven Gesamtbeurteilung wird das BAZL in seinen Bemühungen nicht nachlassen, die Sicherheitskultur in der Schweizer Luftfahrt noch zu stärken. Dies soll mit entsprechenden Ausbildungsprogrammen und insbesondere mit der systematischen Einführung eines Sicherheitsmanagements in den Unternehmen geschehen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Revidiertes SIL-Objektblatt für Flughafen Bern geht in die Mitwirkung</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Aug 2011 09:53:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 30.08.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt das überarbeitete Objektblatt aus dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Bern-Belp in die öffentliche Mitwirkung. Auslöser für die Änderungen am Objektblatt aus dem Jahr 2002 sind die Pläne des Flughafens, die Anlagen für die Geschäfts- und Sportfliegerei auf die Südseite der Hauptpiste zu [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.08.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt das überarbeitete Objektblatt aus dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Bern-Belp in die öffentliche Mitwirkung. Auslöser für die Änderungen am Objektblatt aus dem Jahr 2002 sind die Pläne des Flughafens, die Anlagen für die Geschäfts- und Sportfliegerei auf die Südseite der Hauptpiste zu verlagern. Vorgesehene Anpassungen insbesondere beim Helikopterbetrieb führen dazu, dass sich die Lärmbelastungskurve verkleinert. Gleichzeitig mit demjenigen für den Flughafen Bern-Belp geht das neue Objektblatt für den Flugplatz Thun in die Anhörung.</p>
<p>Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt. Er dient dazu, die Entwicklung eines Flugplatzes mit anderen Nutzungen und der Richtplanung der Kantone abzustimmen. Der SIL legt für jeden Flugplatz in einem Objektblatt insbesondere den Zweck, den Perimeter und die maximal zulässige Lärmbelastung fest, die in Form von so genannten Lärmkurven ausgewiesen wird. Das Objektblatt bildet die Grundlage und den Rahmen für die Organisation des Flugbetriebes. Dieser wird detailliert in einem Betriebsreglement festgeschrieben. </p>
<p>Das SIL-Objektblatt des Flughafens Bern-Belp stammt aus dem Jahr 2002. Eine vom Flughafen geplante Entflechtung des Betriebes macht nun eine Anpassung des Objektblattes erforderlich. Vorgesehen ist, die Anlagen des Geschäftsreiseverkehrs, der Wartungsfirmen, der Flugschulen und der Sportfliegerei südlich der Hauptpiste anzusiedeln. Damit verbunden ist auch eine Zusammenlegung der Gras- und Segelflugpiste und eine Verlegung des Helikopterlandeplatzes in den Südwesten des Flughafenareals. Zudem plant der Flughafen, ein satellitengestütztes Anflugverfahren auf die Südpiste 32 einzurichten. Keine Änderungen sind an den Betriebszeiten und den heutigen Verkehrsformen vorgesehen. </p>
<p>Ausgehend von diesen Plänen und einer aktualisierten Verkehrsprognose hat der Flughafen die Lärmbelastung für das Jahr 2020 neu berechnet. Daraus resultierte im Vergleich zum heute gültigen Objektblatt eine Reduktion der Lärmbelastungskurve sowohl im Südwesten wie im Osten. Diese ist vor allem auf geplante Anpassungen an den An- und Abflugrouten für Helikopter zurückzuführen. </p>
<p>Das BAZL hat für das überarbeitete Objektblatt das Verfahren der öffentlichen Mitwirkung gestartet. Die Bevölkerung kann sich bis am 30. September zum Entwurf äussern. Die Frist für eine Stellungnahme der tangierten Gemeinden läuft bis am 21. Oktober, diejenige für den Kanton Bern bis am 25. November. </p>
<p>Parallel mit dem SIL-Objektblatt für den Flughafen Bern-Belp geht auch dasjenige für den Flugplatz Thun bei Kanton und Gemeinden in eine Anhörung. Das Objektblatt Thun basiert auf dem heutigen Flugbetrieb, der in erster Linie dem Motor- und Segelflugsport sowie der fliegerischen Aus- und Weiterbildung dient. Die Genehmigung der beiden Objektblätter durch den Bundesrat ist für Frühjahr 2012 vorgesehen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Sicherheits-Prozesse am Flughafen Lugano gemäss ICAO-Vorgaben zertifiziert</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 09:57:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 03.08.2011 – Der Sicherheits-Prozesse des Flughafens Lugano-Agno erfüllen die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Lugano Airport AG das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel Hügli hat das Dokument heute dem Direktor der Lugano Airport AG, Alessandro Sozzi, übergeben. Damit verfügen alle Schweizer Flugplätze mit Linien- und Charterverkehr [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 03.08.2011 – Der Sicherheits-Prozesse des Flughafens Lugano-Agno erfüllen die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Lugano Airport AG das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel Hügli hat das Dokument heute dem Direktor der Lugano Airport AG, Alessandro Sozzi, übergeben. Damit verfügen alle Schweizer Flugplätze mit Linien- und Charterverkehr über die entsprechende Anerkennung.</p>
<p><span id="more-8114"></span></p>
<p>Die ICAO hat in ihren Standards und Empfehlungen die Vorgaben für sicherheitsrelevante Prozesse auf den Flugplätzen festgelegt. Die in Annex 14 enthaltenen Anforderungen definieren etwa, wie ein Flugplatz die Betankung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat. Mit den Vorgaben will die ICAO sicherstellen, dass die Infrastruktur auf einem Flugplatz jederzeit sicher und reibungslos funktioniert. Die sicherheitsrelevanten Prozesse müssen in einem Flugplatzhandbuch festgehalten sein, das gleichzeitig die Grundlage bildet für ein Sicherheits-Management-System. Ein solches System beschreibt, wie eine Organisation vorhandene Risiken identifiziert, bewertet und mit geeigneten Massnahmen reduziert.</p>
<p>Das BAZL überprüft in einem mehrtägigen Audit, ob die Flughäfen die Prozesse und Verfahren wie beschrieben anwenden. Nach erfolgreicher Erst-Zertifizierung führt das Amt alle drei Jahre Wiederholungs-Audits durch um festzustellen, ob die sicherheitsrelevanten Prozesse der Flughäfen den ICAO-Vorgaben noch entsprechen.</p>
<p>Lugano-Agno ist nach Genf, Zürich, St. Gallen-Altenrhein, Bern und Sion der sechste Flugplatz in der Schweiz, den das BAZL gemäss den Anforderungen der ICAO zertifiziert hat. Damit verfügen alle Flugplätze mit Linien- und Charterverkehr über das entsprechende Zertifikat.</p>
<p>In einem zweiten Schritt ist die Zertifizierung der übrigen Schweizer Regionalflugplätze Les Eplatures, Grenchen, Samedan, Birrfeld, Ecuvillens, Lausanne und Bressaucourt geplant. Der binationale Flughafen Basel-Mulhouse wurde bereits von den französischen Aufsichtsbehörden zertifiziert, unter Beteiligung des BAZL.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>BAZL gibt Anflüge mit Satellitennavigation auf Inselspital Bern frei</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Jul 2011 09:13:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 27.07.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Anflüge mit Satellitennavigation auf das Inselspital in Bern freigegeben. Die Rettungsflugwacht (Rega) kann die Anflüge mit ihren Helikoptern nun auch bei schlechtem Wetter durchführen. Das neue Anflugverfahren, das auf Satellitennavigation basiert, ermöglicht es der Rega, Flüge mit Patienten zum Inselspital auch bei Nebel oder tief [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 27.07.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Anflüge mit Satellitennavigation auf das Inselspital in Bern freigegeben. Die Rettungsflugwacht (Rega) kann die Anflüge mit ihren Helikoptern nun auch bei schlechtem Wetter durchführen.</p>
<p><span id="more-8111"></span></p>
<p>Das neue Anflugverfahren, das auf Satellitennavigation basiert, ermöglicht es der Rega, Flüge mit Patienten zum Inselspital auch bei Nebel oder tief hängenden Wolken durchzuführen. Bis anhin erfolgten die Anflüge in einem so genannten Sichtverfahren, wodurch sie nur ausgeführt werden konnten, sofern gute Wetterbedingungen herrschten. Mit dem neuen Verfahren navigiert der Pilot den Helikopter gestützt auf Satellitennavigation und unter Aufsicht der Flugsicherung bis zu einem definierten Punkt im dreidimensionalen Raum. Verfügt er bei diesem Punkt über Sichtkontakt zur Landestelle, kann er den Anflug fortsetzen und den letzten Teil inklusive die Landung nach Sicht absolvieren. Ist der Landeplatz jedoch von diesem Punkt aus nicht erkennbar, muss der Anflug aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.</p>
<p>Seit dem vergangenen Herbst hatte die Rega in zwei Phasen Probeflüge mit Satellitennavigation auf das Inselspital durchgeführt. Die Testflüge sollten zeigen, wie sich das neue Verfahren in das Flugverkehrssystem der Region Bern integrieren lässt und ob bei den Anflügen wichtige Merk- und Referenzpunkte am Boden sowie allfällige Hindernisse insbesondere bei Nacht gut sichtbar sind. Nachdem die Auswertung der Probeflüge gezeigt hat, dass die erforderlichen Kriterien an die Sicherheit der Flüge erfüllt sind, hat das BAZL die satellitengestützten Anflüge der Rega auf das Inselspital definitiv freigegeben.</p>
<p>Das Anflugverfahren der Rega ist Teil eines nationalen Programms zur Förderung von satellitengestützen Anflügen in der Schweiz. Unter der Leitung des BAZL sind verschiedene Akteure an diesem Programm beteiligt, das über ein Dutzend Projekte und Ideen zur Anwendung von Satellitennavigation umfasst. Mitte Februar hatte das BAZL dem Flughafen Zürich die Genehmigung für Satellitenanflüge auf die Nordpiste 14 erteilt. Das Verfahren verläuft auf dem gleichen Flugweg wie der seit Jahrzehnten in Betrieb stehende Instrumentenanflug.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Bundesrat genehmigt SIL-Objektblatt für Flugplatz St. Gallen-Altenrhein</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 13:38:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 06.07.2011 &#8211; Der Bundesrat hat heute das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein genehmigt. Das Objektblatt setzt den Rahmen für den Betrieb und die Infrastruktur des Regionalflugplatzes. Auf eine Konzessionierung des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein wird bis auf Weiteres verzichtet. Mit dem Objektblatt sichert der Bund den Raum für [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 06.07.2011 &#8211; Der Bundesrat hat heute das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein genehmigt. Das Objektblatt setzt den Rahmen für den Betrieb und die Infrastruktur des Regionalflugplatzes. Auf eine Konzessionierung des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein wird bis auf Weiteres verzichtet.</p>
<p><span id="more-8102"></span></p>
<p>Mit dem Objektblatt sichert der Bund den Raum für den künftigen Betrieb eines Flugplatzes und die dazu erforderlichen Anlagen wie Pisten, Rollwege und Gebäude. Es beschreibt die Rolle des Flugplatzes, definiert die möglichen Betriebsformen und legt die Grenzen des zulässigen Fluglärms in Form von Belastungskurven fest.</p>
<p>Nach Koordinationsgesprächen mit dem Kanton St. Gallen, den Nachbarkantonen, den betroffenen Gemeinden und dem österreichischen Bundesland Vorarlberg erfolgte im vergangenen Herbst eine Anhörung der Behörden und eine öffentliche Mitwirkung. Grundsätzliche Einwände gegen den Inhalt des Objektblattes wurden dabei keine vorgebracht.</p>
<p>Das vom Bundesrat genehmigte Objektblatt für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein enthält die folgenden wesentlichen Festlegungen:</p>
<ul>
<li>    Der Flugplatz ist von regionaler Bedeutung. Seine Entwicklung richtet sich nach dem regionalwirtschaftlichen Bedarf. Obergrenze für die Entwicklung bilden die Lärmkurven. Es werden keine Erleichterungen nach Lärmschutzverordnung (LSV) gewährt.</li>
<li>    Der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein bleibt ein privates Flugfeld und wird bis auf Weiteres nicht eine öffentliche, konzessionierte Anlage.</li>
<li>    Der Flugplatz wird im bisherigen Rahmen weiterbetrieben. Die Grundlagen dafür finden sich insbesondere im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich und dem bestehenden Betriebsreglement.</li>
<li>    Mittelfristig sollen die Voraussetzungen für einen massvollen Ausbau des Flugbetriebs mit verstärktem Linienangebot geschaffen werden. Bei einem solchen Ausbau ist die Zahl der Flugbewegungen auf jährlich 36&#8242;500 begrenzt.</li>
</ul>
<p>Weiter enthält das SIL-Objektblatt Vorgaben zum Natur- und Landschaftsschutz, zur Hindernisbegrenzung und zur Erschliessung.</p>
<p>Nach schweizerischem Luftfahrtgesetz benötigen Flugplätze mit Linienverkehr eine Betriebskonzession. Österreich lehnt jedoch eine Konzessionierung des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein ab und hat dies im Rahmen der Anhörung zum SIL-Objektblatt auch so geäussert. Deshalb wird bis auf Weiteres auf eine Konzessionierung verzichtet. Eine solche soll allenfalls im Einvernehmen mit Österreich erfolgen.</p>
<p>Ferner hat der Bundesrat den Heliport Benken im Kanton St. Gallen aufgehoben. Bereits seit 2005 wird dieser Heliport nicht mehr betrieben. Sowohl die Gemeinde Benken als auch der Kanton St. Gallen haben sich mit der Aufhebung einverstanden erklärt.</p>
<p><em>Quellen: Bundesrat, Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</em></p>
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		</item>
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		<title>BAZL bewilligt nächtliche Messflüge am Flughafen Zürich</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 09:44:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 01.07.2011 &#8211; Der Flughafen Zürich kann im Sommer zwei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG teilweise gutgeheissen. Nicht genehmigt hat das Amt Messflüge in den kommenden Jahren. Gemäss den internationalen Normen müssen die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.07.2011 &#8211; Der Flughafen Zürich kann im Sommer zwei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG teilweise gutgeheissen. Nicht genehmigt hat das Amt Messflüge in den kommenden Jahren.</p>
<p><span id="more-8099"></span></p>
<p>Gemäss den internationalen Normen müssen die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden. Dazu ist jeweils eine Reihe von Anflügen mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug erforderlich. Ausgeführt werden die Flüge durch die Flugsicherungsfirma Skyguide. Um den Verkehr am Flughafen nicht zu behindern, liess die Flughafen Zürich AG diese Flüge bisher teilweise ausserhalb der Betriebszeiten durchführen. Abgestützt war diese Praxis auf einen entsprechenden Passus im Betriebsreglement des Flughafens Zürich.</p>
<p>Das neu in Kraft getretene so genannte vorläufige Betriebsreglement enthält diese Möglichkeit nicht mehr. Deshalb hat die Flughafen Zürich AG beim BAZL um eine Ausnahmebewilligung für nächtliche Messflüge nachgesucht. Das BAZL verfügt über die Kompetenz, Messflüge auf den Landesflughäfen Genf und Zürich während der Nacht zu bewilligen. Voraussetzung ist, dass sich diese Flüge nicht ordnungsgemäss während des Tagesbetriebs abwickeln lassen.</p>
<p>Das BAZL hat nun der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, während des laufenden Sommers zwei Serien von Messflügen bei Bedarf ausserhalb der Betriebszeiten vornehmen zu lassen. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Sommer ist das Amt zum Schluss gekommen, dass die Messflüge die Stabilität des Betriebsablaufs beeinträchtigen könnten. Weitere vom Flughafen beantragte Flüge für die kommenden Jahre hat das BAZL jedoch vorläufig abgelehnt. Auch bei künftigen Messflügen soll der Bedarf für die Erteilung einer Ausnahme vom Betriebsreglement auf Gesuch hin neu geprüft werden.</p>
<p>Die erste Reihe von Messflügen findet vom 4. bis 8. Juli, die zweite vom 29. August bis 9. September 2011 statt. In dieser Zeit dürfen die Messflüge, die mit einem lärmgünstigen Propellerflugzeug durchgeführt werden, nach Betriebsschluss um 23.30 Uhr stattfinden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BAZL gibt grünes Licht für die Eröffnung des Regionalflugplatzes Bressaucourt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/06/30/bazl-gibt-gruenes-licht-fuer-die-eroeffnung-des-regionalflugplatzes-bressaucourt/</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 17:44:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 30.06.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat grünes Licht für die Eröffnung des Regionalflugplatzes Bressaucourt am 1. Juli 2011 gegeben. Dieser Schritt markiert das Ende des Zulassungsverfahrens. Der neue Flugplatz im Kanton Jura ersetzt das heutige Flugfeld von Pruntrut und wird als Regionalflugplatz ohne Linienflugverkehr, jedoch mit betrieblicher Ausrichtung auf kommerzielle Flüge, betrieben. [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.06.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat grünes Licht für die Eröffnung des Regionalflugplatzes Bressaucourt am 1. Juli 2011 gegeben. Dieser Schritt markiert das Ende des Zulassungsverfahrens. Der neue Flugplatz im Kanton Jura ersetzt das heutige Flugfeld von Pruntrut und wird als Regionalflugplatz ohne Linienflugverkehr, jedoch mit betrieblicher Ausrichtung auf kommerzielle Flüge, betrieben.</p>
<p><span id="more-8097"></span></p>
<p>2005 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Pläne der Société Cooperative Aérodrome du Jura für die Schaffung eines Flugplatzes in Bressaucourt gutgeheissen und der Genossenschaft eine Betriebskonzession erteilt. Gleichzeitig genehmigte das BAZL das Betriebsreglement des künftigen Flugplatzes. Städteplanerische Probleme im Westen Pruntruts und die Tatsache, dass keine Pistenverlängerung möglich war, hatten dazu geführt, dass das Flugfeld durch den neuen Flugplatz in Bressaucourt ersetzt werden sollte.</p>
<p>Das BAZL als zuständige Behörde hat nun überprüft, ob die Infrastruktur, die Organisation sowie die An- und Abflugverfahren dem national und international geltenden Recht entsprechen. Im Rahmen der Zulassung wurden Flughafeninstallationen wie Bauten, Markierungen, Nachtbeleuchtung usw. überprüft. Weiter wurde die Organisation bezüglich Kompetenzverteilung, Brandbekämpfung, Anpassung von Luftfahrtpublikationen etc. kontrolliert. In einer letzten Etappe schliesslich wurde in den letzten Tagen mit Hilfe von Testflügen geprüft, ob die Flugverfahren mit den internationalen Vorschriften übereinstimmen. Mit der Betriebsaufnahme des Flugplatzes Bressaucourt werden die fliegerischen Aktivitäten auf dem Flugfeld Pruntrut eingestellt.</p>
<p>Als konzessionierter Regionalflugplatz ohne Linienverkehr konzentriert sich Bressaucourt auf  Geschäfts-, Tourismus- und Arbeitsflüge sowie auf Ausbildungs- und Sportflüge. Der neue Flugplatz, der mit einer Hartpiste versehen ist, ist ausschliesslich für Luftfahrzeuge zugelassen, die nach Sicht fliegen (VFR). Er richtet sich nach dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), dem Koordinierungs- und Planungsinstrument der Eidgenossenschaft im Bereich der Zivilluftfahrt. Der SIL setzt eine jährliche Bewegungslimite von 16&#8242;000 Flügen fest. Gemäss Beriebsreglement wird der Flugplatz täglich ab 7.00 Uhr &#8211; oder ab Morgendämmerung, wenn diese später einsetzt &#8211; bis zur Abenddämmerung geöffnet sein.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Erträge aus Kerosinsteuer fliessen zurück in die Luftfahrt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/06/29/ertraege-aus-kerosinsteuer-fliessen-zurueck-in-die-luftfahrt/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 09:05:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=8095</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 29.06.2011 &#8211; Die Erträge aus der Kerosinbesteuerung können ab dem 1. August 2011 in die Luftfahrt zurückfliessen. Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen genehmigt und in zwei Verordnungen verankert. Pro Jahr kann die Luftfahrt mit 40 bis 50 Millionen Franken rechnen. Im November 2009 hatte das Stimmvolk einer Änderung der Bundesverfassung zugestimmt und damit die [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 29.06.2011 &#8211; Die Erträge aus der Kerosinbesteuerung können ab dem 1. August 2011 in die Luftfahrt zurückfliessen. Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen genehmigt und in zwei Verordnungen verankert. Pro Jahr kann die Luftfahrt mit 40 bis 50 Millionen Franken rechnen.</p>
<p><span id="more-8095"></span></p>
<p>Im November 2009 hatte das Stimmvolk einer Änderung der Bundesverfassung zugestimmt und damit die Grundlage geschaffen, dass ein Teil der Gelder, die der Bund durch die Kerosinbesteuerung einnimmt, für Belange der Luftfahrt eingesetzt werden kann. Heute fliessen die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen einerseits in die allgemeine Bundeskasse (50 Prozent des Reinertrages) und anderseits in den Strassenverkehr (50 Prozent des Reinertrages und 100 Prozent des Steuerzuschlags). Die vom Volk genehmigte Verfassungsänderung sieht vor, dass jener Teil der Steuererträge, die der Strasse zugutekommt, künftig in die Luftfahrt zurückfliesst. Der Steuerpflicht unterstehen Flüge im Inland und solche zu privaten Zwecken. Kommerzielle Flüge mit einer Verbindung zum Ausland sind gestützt auf eine UNO-Konvention von der Steuer befreit.</p>
<p>Mit einer Revision des Gesetzes über die Verwendung der Mineralölsteuererträge legte das Parlament in groben Zügen fest, wofür diese Gelder eingesetzt werden: die eine Hälfte für Massnahmen zugunsten der technischen Sicherheit, die andere Hälfte zu je gleichen Teilen für Vorkehrungen zum Schutz gegen Attentate und zugunsten von Umweltmassnahmen. Die Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung belaufen sich nach Abzug des Anteils für die Bundeskasse pro Jahr auf 40 bis 50 Millionen Franken.</p>
<p>Der Bundesrat hat nun in zwei Verordnungen die Details zur Verwendung dieser Erträge festgelegt. Darin wird insbesondere geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Verwaltung vom oben erwähnten Verteilschlüssel abweichen kann. Dies soll insbesondere möglich sein, um innovative Projekte oder dringliche Massnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz realisieren zu können. Die Schwerpunkte für die Verwendung der Steuererträge werden alle vier Jahre in einem Mehrjahresprogramm festgelegt. Die Genehmigung dieses Mehrjahresprogramms erfolgt durch das UVEK, für die Verteilung der Gelder ist das BAZL zuständig.</p>
<p>Die zur Förderung der technischen Sicherheit vorgesehenen Gelder kommen weit gehend der Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen zugute. Heute werden diese Dienste mit Erträgen aus der Flugsicherung auf den Landesflughäfen und aus dem Überflug über die Schweiz quersubventioniert. Internationale Bestimmungen lassen diese Praxis künftig so nicht mehr zu, so dass eine Deckungslücke bei der Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen droht. Mit den Mitteln aus der Kerosinbesteuerung soll diese zumindest teilweise geschlossen werden. Gleichzeitig wird bei der Flugsicherung ein Systemwechsel vorgenommen. Während heute auf allen Flugplätzen die gleichen Tarife für die Flugsicherung gelten, werden künftig auf den Landesflughäfen und den Regionalflugplätzen verschiedene Ansätze zur Anwendung kommen. Dadurch wird dem Prinzip der Kostenwahrheit besser entsprochen.</p>
<p>Zudem gleicht der Bund der Flugsicherung Skyguide während maximal neun Jahren die Erträge aus, die ihr fehlen, weil die umliegenden Staaten mit Ausnahme Frankreichs sie für erbrachte Flugsicherungsdienste nur teilweise entschädigen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für Flughafen Basel-Mulhouse vorgestellt</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 16:08:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 22.06.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben heute über den Ablauf des Verfahrens zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse informiert. Basis für das SIL-Objektblatt, das den raumplanerischen Rahmen des Flughafens absteckt, bildet der heutige Flugbetrieb. Die Mitwirkung von Kantonen und Bevölkerung zum [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 22.06.2011 &#8211; Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben heute über den Ablauf des Verfahrens zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse informiert. Basis für das SIL-Objektblatt, das den raumplanerischen Rahmen des Flughafens absteckt, bildet der heutige Flugbetrieb. Die Mitwirkung von Kantonen und Bevölkerung zum Objektblatt ist für Anfang 2012 vorgesehen.</p>
<p>Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt. Er dient dazu, die Entwicklung eines Flughafens mit anderen Nutzungen und den Richtplanungen der Kantone abzustimmen. Der SIL legt für jeden Flugplatz in einem so genannten Objektblatt insbesondere den Zweck und die maximal zulässige Lärmbelastung fest, die in Form von so genannten Lärmkurven ausgewiesen wird.</p>
<p>Obwohl der Flughafen Basel-Mulhouse auf französischem Territorium liegt und sein Betrieb in einem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich geregelt ist, braucht es für das Schweizer Gebiet aus raumplanerischen Gründen ein SIL-Objektblatt. Dieses schafft sowohl für die betroffenen Gemeinden als auch den Flughafen langfristig Rechtssicherheit. An einer Informationsveranstaltung  für die regionalen Behördenvertreter haben das BAZL und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft heute in Reinach den Ablauf des SIL-Verfahrens für den Flughafen Basel vorgestellt.</p>
<p>Die Organisation und der Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse sind im 1949 zwischen der Schweiz und Frankreich geschlossenen Staatsvertrag geregelt. Unter anderem ist darin der binationale Charakter des Flughafens verankert, der in der Schweiz neben Genf und Zürich den Status eines Landesflughafens hat. In seinem luftfahrtpolitischen Bericht von 2004 hat sich der Bundesrat zur Fortführung dieses partnerschaftlichen Betriebs bekannt. Der SIL für den Flughafen Basel-Mulhouse orientiert sich an diesen beiden Grundlagen. Weitere Vorgaben bilden die Nachfragestudie und eine breit angelegte Diskussion über Betriebsvarianten aus dem Jahr 2000 sowie die Vereinbarung für die Nutzung des Instrumentenlandesystems (ILS) auf die Südpiste 33, welche das BAZL und die französische Luftfahrtbehörde DGAC 2006 abgeschlossen haben. Aufgrund dieser bereits abgestimmten Elemente erübrigt sich für den Flughafen Basel-Mulhouse ein so genannter Koordinationsprozess, mit dem jeweils die Grundlagen für die Entwicklung eines Flugplatzes ermittelt werden. Das BAZL wird deshalb gestützt auf den heutigen Betrieb einen Entwurf für das Objektblatt erstellen. Im Rahmen der nach Raumplanungsgesetz vorgesehenen Anhörung können sich Anfang nächsten Jahres sowohl die beiden Kantone als auch die Bevölkerung dazu äussern. Die Genehmigung des Objektblattes fällt in die Kompetenz des Bundesrates. Dessen Entscheid ist für Ende 2012 vorgesehen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Bundesrat beschliesst Mandat für Verhandlungen mit EU über Inlandflüge</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 14:07:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 22.06.2011 &#8211; Die Schweiz will mit der EU über Inlandflüge verhandeln. Der Bundesrat hat heute ein entsprechendes Mandat verabschiedet, das nun den parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation unterbreitet wird. Das so genannte Kabotage-Recht würde Schweizer Fluggesellschaften ermöglichen, Flüge innerhalb eines einzelnen EU-Landes durchzuführen. 2002 ist das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 22.06.2011 &#8211; Die Schweiz will mit der EU über Inlandflüge verhandeln. Der Bundesrat hat heute ein entsprechendes Mandat verabschiedet, das nun den parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen zur Konsultation unterbreitet wird. Das so genannte Kabotage-Recht würde Schweizer Fluggesellschaften ermöglichen, Flüge innerhalb eines einzelnen EU-Landes durchzuführen.</p>
<p><span id="more-8091"></span></p>
<p>2002 ist das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Dadurch haben Schweizer Fluggesellschaften das Recht erhalten, von der Schweiz aus jeden Punkt in der EU anzufliegen und auch Verbindungen zwischen EU-Ländern anzubieten. Einzig Flüge innerhalb eines EU-Landes (zum Beispiel auf der Strecke Frankfurt­-Berlin), auch Kabotage genannt, sind heute nicht möglich. Eine Klausel im Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass die beiden Partner fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten Verhandlungen über die Ausweitung des Abkommens auf das Kabotage-Recht aufnehmen können.</p>
<p>Nachdem die Schweiz seit 2007 wiederholt das Anliegen nach Verhandlungen vorgebracht hatte, erteilte der Verkehrsministerrat der EU-Kommission im Frühjahr 2011 ein entsprechendes Mandat. Eine in der Zwischenzeit auf Wunsch der EU durchgeführte Studie hatte ergeben, dass vom Kabotage-Recht kaum Auswirkungen auf den Linienverkehr zu erwarten wären und vor allem die Geschäftsfliegerei davon profitieren würde.</p>
<p>Der Bundesrat hat heute einen Mandatsentwurf für die Verhandlungen mit der EU über das Kabotage-Recht verabschiedet. Das Mandat steht unter dem Vorbehalt der Konsultation der Kantone sowie der Kommissionen für Verkehr und Aussenpolitik von National- und Ständerat. Die Aufnahme der Verhandlungen ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen.   </p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Schweiz übernimmt EU-Verordnungen zum einheitlichen europäischen Luftraum</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 08:53:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 22.06.2011 – Die Schweiz übernimmt neue Verordnungen im Rahmen des Projektes für einen einheitlichen europäischen Luftraum (SES). Diese haben insbesondere das Ziel, die Leistungen der Flugsicherungen zu verbessern. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen in das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU aufgenommen. Die Schweiz beteiligt sich seit 2006 am Projekt für einen einheitlichen europäischen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 22.06.2011 – Die Schweiz übernimmt neue Verordnungen im Rahmen des Projektes für einen einheitlichen europäischen Luftraum (SES). Diese haben insbesondere das Ziel, die Leistungen der Flugsicherungen zu verbessern. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen in das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU aufgenommen.</p>
<p><span id="more-8089"></span></p>
<p>Die Schweiz beteiligt sich seit 2006 am Projekt für einen einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky, SES). Der SES will die Zuständigkeiten für die Flugsicherung, die heute primär entlang der Landesgrenzen festgelegt sind, künftig nach dem Verkehrsfluss ausrichten. Zu diesem Zweck ist der einheitliche Luftraum in mehrere so genannte funktionale Luftraumblöcke aufgeteilt, die sich teilweise über mehrere Länder erstrecken. Diese Neugestaltung soll die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Flugsicherungsdienste verbessern und gleichzeitig sowohl die Kosten als auch die Umweltauswirkungen des Flugverkehrs reduzieren.</p>
<p>Die meisten der von der Schweiz übernommenen Verordnungen bezwecken hauptsächlich eine Verbesserung der Leistungen der Flugsicherungen. Sie geben den nationalen Luftfahrtbehörden die Kompetenz, innerhalb des entsprechenden Luftraumblocks einen Leistungsplan festzulegen. Dieser Performance-Plan enthält Leistungsvorgaben für die Flugsicherungsgesellschaften in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Kapazität und Umwelt. Dabei berücksichtigt er unter anderem die Verkehrsprognosen, die veranschlagten Kosten und die erforderlichen Investitionen der Flugsicherungen. Überdies soll eine Harmonisierung der Flugsicherungsgebühren die Kostentransparenz erhöhen. Die heute vom Bundesrat übernommenen Verordnungen stehen im Zusammenhang mit der Teilnahme der Schweiz am funktionalen Luftraumblock für Zentraleuropa (FABEC). Partnerländer im FABEC sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande.</p>
<p>Neben den SES-Verordnungen hat der Bundesrat auch mehrere Erlasse im Bereich der Schutzmassnahmen gegen kriminelle Übergriffe übernommen. Die Verordnungen treten alle am 1. August 2011 in Kraft.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
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		<title>Wertschöpfung der Luftfahrt ist gestiegen</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 17:57:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 01.06.2011 &#8211; Die Wertschöpfung der Schweizer Zivilluftfahrt hat innert vier Jahren von insgesamt 24,3 Milliarden auf 30,3 Milliarden Franken zugenommen. Dies zeigt die aufdatierte Studie über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Schweizer Luftfahrt, welche das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Dachverband der Schweizer Luftfahrt, Aerosuisse, gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Im Jahr 2006 hatten [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.06.2011 &#8211; Die Wertschöpfung der Schweizer Zivilluftfahrt hat innert vier Jahren von insgesamt 24,3 Milliarden auf 30,3 Milliarden Franken zugenommen. Dies zeigt die aufdatierte <a href="http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/studien/index.html?lang=de">Studie über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Schweizer Luftfahrt</a>, welche das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Dachverband der Schweizer Luftfahrt, Aerosuisse, gemeinsam in Auftrag gegeben haben.</p>
<p>Im Jahr 2006 hatten das BAZL und die Aerosuisse eine Studie über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt durchführen lassen. Die vom Forschungs- und Beratungsbüro Infras erarbeitete Untersuchung bezog neben den Fluggesellschaften und Unterhaltsbetrieben auch die Flughäfen mit in die Berechnung ein. Basierend auf Zahlen aus dem Jahr 2004 kam sie zum Schluss, dass die Schweizer Luftfahrt direkt und indirekt über Zulieferer eine Wertschöpfung von 6,7 Milliarden Franken erreichte sowie 42‘600 Arbeitsplätze anbot. Sämtliche weiteren Effekte eingeschlossen, betrug die Wertschöpfung 24,3 Milliarden Franken und die Anzahl der Arbeitsplätze belief sich auf 163‘000. Unter den weiteren Effekten sind namentlich Ausgaben von Beschäftigten der Luftfahrtbranche und von ausländischen Passagieren zu verstehen. Letztere resultieren aus einer besseren Erreichbarkeit der Schweiz dank mehr und attraktiveren Flugverbindungen.</p>
<p>Die Studie von 2006 haben das BAZL und die Aerosuisse nun aktualisieren lassen. Die dafür verwendeten Daten stammen hauptsächlich aus dem Jahr 2008. Die neue Erhebung zeigt, dass die volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt deutlich zugenommen hat. Die direkte und indirekte Wertschöpfung ist um 45 Prozent auf 9,7 Milliarden gestiegen, und die Arbeitsplätze haben sich um 24 Prozent auf 52‘400 ausgeweitet. Unter Berücksichtigung der weiteren Effekte liegt die volkswirtschaftliche Bedeutung mit 30,3 Milliarden Franken um 25 Prozent höher als vor vier Jahren, die Anzahl Arbeitsplätze mit 178‘900 um 10 Prozent. Direkt und indirekt trägt die Luftfahrt mit 1,8 Prozent zum Bruttoinlandprodukt der Schweiz und mit 1,6 Prozent zur Anzahl der Beschäftigten bei.</p>
<p>Diese Zahlen widerspiegeln das Wachstum der Zivilluftfahrt und illustrieren die Bedeutung der Aviatik für die Schweizer Volkswirtschaft. Weiter zeigen die Ergebnisse gemäss der Studie, dass gute Luftverkehrsverbindungen die Standortgunst eines Landes im globalen Wettbewerb verbessern.</p>
<p>Ergänzend haben die Verfasser der Studie die externen Kosten der Luftfahrt thematisiert. Dabei haben sie sich darauf beschränkt, eine allgemeine qualitative Einschätzung vorzunehmen und für sechs Kostenkategorien vom Klima bis hin zu den Unfällen Kostensätze anzugeben. Detailliertere Berechnungen werden in einer anderen, umfassenderen Studie zu den Transportkosten ausgewiesen, die der Bund derzeit erarbeitet.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Vulkanasche überquert die Schweiz – keine Gefahr für den Flugverkehr</title>
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		<pubDate>Sat, 28 May 2011 06:38:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 27.05.2011 &#8211; Die Aschewolke des isländischen Vulkans Grimsvötn wird im Verlauf des Nachmittags den Schweizer Luftraum erreichen. Sie stellt aufgrund der geringen Dichte keine Gefahr für den Flugverkehr dar. Ein Ausläufer der vom Vulkan Grimsvötn ausgestossenen Aschewolke wird heute Freitagnachmittag aus nordwestlicher Richtung die Schweiz in grosser Höhe (oberhalb von 6700 Metern über Meer) [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 27.05.2011 &#8211; Die Aschewolke des isländischen Vulkans Grimsvötn wird im Verlauf des Nachmittags den Schweizer Luftraum erreichen. Sie stellt aufgrund der geringen Dichte keine Gefahr für den Flugverkehr dar.</p>
<p><span id="more-8084"></span></p>
<p>Ein Ausläufer der vom Vulkan Grimsvötn ausgestossenen Aschewolke wird heute Freitagnachmittag aus nordwestlicher Richtung die Schweiz in grosser Höhe (oberhalb von 6700 Metern über Meer) erreichen. Sie dürfte sich bis am Samstagmittag aufgelöst haben, insbesondere, weil der Vulkan seit Mitte Woche keine Asche mehr ausstösst. Die Wolke weist eine Dichte auf, die für Flugzeuge keine Gefahr darstellt. Deshalb sind mit Blick auf die Sicherheit des Flugverkehrs keine Einschränkungen erforderlich. Die Schweizer Fluggesellschaften müssen jedoch ihre Maschinen nach Flügen durch die Aschewolke visuell auf Ascherückstände überprüfen. Diese Vorsichtsmassnahme hatte das BAZL bereits vor Jahresfrist angeordnet, als der Vulkan Eyjafiallajökull auf Island ausgebrochen war.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt</em></p>
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		<title>Der Bund prüft die Möglichkeiten einer zukünftigen militärisch-zivilen Mischnutzung in Dübendorf</title>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 09:11:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 12.05.2011 &#8211; Im Rahmen des neuen Stationierungskonzepts der Armee entscheidet das VBS über die weitere militärische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf. Mit Blick auf die luftfahrtpolitische Verantwortung des Bundes soll auch ein Weiterbetrieb des Flugplatzes nach 2014 unter verstärkter ziviler Mitbenützung geprüft werden. Deshalb haben das VBS und das UVEK bis Ende 2011 die Erarbeitung [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 12.05.2011 &#8211; Im Rahmen des neuen Stationierungskonzepts der Armee entscheidet das VBS über die weitere militärische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf. Mit Blick auf die luftfahrtpolitische Verantwortung des Bundes soll auch ein Weiterbetrieb des Flugplatzes nach 2014 unter verstärkter ziviler Mitbenützung geprüft werden. Deshalb haben das VBS und das UVEK bis Ende 2011 die Erarbeitung einer Studie zu den Möglichkeiten und Auswirkungen einer fliegerischen Mischnutzung in Auftrag gegeben.</p>
<p><span id="more-8080"></span></p>
<p>Gestützt auf den Entscheid des Bundesrates zum Armeebericht erarbeitet das VBS zur Zeit ein neues Stationierungskonzept der Armee, welches bis Ende dieses Jahres im Entwurf vorliegen wird. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das VBS auch darüber entscheiden, ob die Luftwaffe den Militärflugplatz Dübendorf nach 2014 weiternutzen oder aber &#8211; wie ursprünglich geplant &#8211; definitiv aufgeben wird.</p>
<p>Für den Fall einer Freigabe des Militärflugplatzes durch das VBS hat der Zürcher Regierungsrat eine Testplanung durchführen lassen und daraufhin beschlossen, beim Bund auf eine Aufgabe der fliegerischen Nutzung hinzuwirken. Im Entwurf des revidierten Zürcher Richtplans, der bis vor kurzem in der öffentlichen Auflage war, soll das Gelände in Dübendorf deshalb nicht mehr als Flugplatz ausgewiesen werden. Im Vorprüfungsbericht der Bundesstellen ist dazu ein Vorbehalt angebracht.</p>
<p>Der bestehende Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) des Bundes verlangt die Prüfung einer verstärkten zivilen Mitbenützung des Militärflugplatzes Dübendorf. Diese sich im Eigentum des Bundes befindliche Infrastruktur ist von strategischem Interesse, insbesondere mit Blick auf die steigenden Bewegungszahlen der Zivilluftfahrt. Eine massvolle Ausdehnung des zivilen Flugverkehrs in Dübendorf könnte möglicherweise dazu beitragen, den Flughafen Zürich zu entlasten und gleichzeitig auch den Weiterbetrieb des Militärflugplatzes zu sichern. Voraussetzung ist aber eine tragfähige Lösung auf der Basis eines entsprechenden Kostenteilers.</p>
<p>Der Bund will seine luftfahrtpolitische Verantwortung wahrnehmen. Das VBS und das UVEK haben deshalb beschlossen, die hierfür erforderliche Entscheidgrundlage zu schaffen und bis Ende 2011 eine Studie über die wirtschaftlichen, operationellen und raumplanerischen Möglichkeiten und Auswirkungen einer militärisch-zivilen Mischnutzung in Dübendorf erarbeiten zu lassen. Diese Studie soll auch die Möglichkeit anderer, nichtfliegerischer Nutzungen mitberücksichtigen.</p>
<p><em>Quelle: Schweizerischer Bundesrat</em></p>
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		<title>Passagierrechte: BAZL eröffnet Verfahren gegen 14 Fluggesellschaften</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/05/05/passagierrechte-bazl-eroeffnet-verfahren-gegen-14-fluggesellschaften/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 May 2011 08:47:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 05.05.2011 &#8211; Die europäischen Bestimmungen über die Passagierrechte im Bereich der Zivilluftfahrt gelten auch in der Schweiz. Jetzt hat das Amt gegen 14 Gesellschaften ein Verwaltungsstrafverfahren wegen möglicher Verletzung der Passagierrechte eingeleitet. Mit den am 1. Dezember 2006 in der Schweiz wirksam gewordenen europäischen Passagierrechten verfügen die Fluggäste bei Verspätungen, Absagen oder Überbuchungen von [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 05.05.2011 &#8211; Die europäischen Bestimmungen über die Passagierrechte im Bereich der Zivilluftfahrt gelten auch in der Schweiz. Jetzt hat das Amt gegen 14 Gesellschaften ein Verwaltungsstrafverfahren wegen möglicher Verletzung der Passagierrechte eingeleitet.</p>
<p><span id="more-8078"></span></p>
<p>Mit den am 1. Dezember 2006 in der Schweiz wirksam gewordenen europäischen Passagierrechten verfügen die Fluggäste bei Verspätungen, Absagen oder Überbuchungen von Flügen über klare und verbesserte Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften. Je nach Art des Vorfalls, Länge des Flugs oder Umfang der Verspätung stehen den Passagieren Unterstützungsleistungen in Form von Getränken, Mahlzeiten und Übernachtungen oder Entschädigungen bis zu 600 Euro zu.</p>
<p>Für die Aufsicht über die Anwendung der Passagierrechte ist in jedem Land eine so genannte Durchsetzungsstelle zuständig. In der Schweiz obliegt diese Aufgabe dem BAZL. Dabei prüft das Amt, ob Beschwerden von Fluggästen über ihnen nicht gewährte Passagierrechte berechtigt sind oder ob die Fluggesellschaft einen Grund geltend machen kann, der sie zum Beispiel von Entschädigungszahlungen befreit. Letzteres ist etwa der Fall, wenn eine Airline einen Flug wegen heftiger Schneefälle oder Gewitterstürmen annullieren muss. Bei Verstössen gegen die Passagierrechte kann das BAZL eine Fluggesellschaft büssen. Das BAZL kann die verurteilten Fluggesellschaften jedoch nicht zwingen, den betroffenen Kunden die verweigerte Entschädigung zu bezahlen. Die bestrittenen finanziellen Leistungen müssen die Fluggäste in jedem Fall selber auf zivilrechtlichem Weg einfordern.</p>
<p>Beim überwiegenden Teil der beim BAZL eingehenden Fälle erweisen sich die Beschwerden als nicht berechtigt. Die Passagiere zogen ihre Beschwerde zurück oder die Fluggesellschaften zahlten den Fluggästen im Nachhinein Entschädigungen. Nun hat das Amt aber gegen 14 Fluggesellschaften ein Verwaltungsstrafverfahren wegen möglicher Verletzung der Passagierrechte eingeleitet. Die betroffenen Fluggesellschaften wurden aufgefordert, zu konkreten Sachfragen Stellung zu nehmen. Das BAZL wird die eingehenden Antworten auswerten und entscheiden, ob die Gesellschaft gebüsst werden soll.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kontrollen von Flüssigkeiten im Handgepäck werden beibehalten</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/04/21/kontrollen-von-fluessigkeiten-im-handgepaeck-werden-beibehalten/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 08:41:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 21.04.2011 &#8211; Die Kontrollen von Flüssigkeiten im Handgepäck werden in der Schweiz im bisherigen Rahmen beibehalten. Anders als in einigen Ländern der EU werden die entsprechenden Regeln nicht gelockert. Das hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) entschieden. Passagiere, die aus Staaten von ausserhalb der Europäischen Union einreisen und in der Schweiz umsteigen, dürfen auf [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.04.2011 &#8211; Die Kontrollen von Flüssigkeiten im Handgepäck werden in der Schweiz im bisherigen Rahmen beibehalten. Anders als in einigen Ländern der EU werden die entsprechenden Regeln nicht gelockert. Das hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) entschieden. Passagiere, die aus Staaten von ausserhalb der Europäischen Union einreisen und in der Schweiz umsteigen, dürfen auf ihrem Weiterflug demnach weiterhin keine Flüssigkeiten aus diesen Ländern mitführen.</p>
<p>Auf den 29. April 2011 wird in der EU die Regelung grundsätzlich aufgehoben, die es Reisenden verbietet, Flüssigkeiten auf ihrem Weiterflug mitzunehmen, die in einem Zollfrei-Geschäft ausserhalb der Europäischen Union oder an Bord eines Flugzeugs aus einem solchen Land gekauft wurden. Aufgrund einer Risiko- und Bedrohungsanlayse haben mehrere EU-Staaten jedoch beschlossen, am bisherigen Verbot festzuhalten, darunter Frankreich, Italien und Grossbritannen.</p>
<p>Das BAZL seinerseits hat die Lage zusammen mit den Sicherheitsorganen des Bundes analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass es aufgrund der Bedrohungslage angezeigt ist, die bisherige Regelungen vorderhand aufrecht zu erhalten. Auf Weiterflügen aus der Schweiz dürfen demzufolge weiterhin keine Flüssigkeiten aus Ländern ausserhalb der EU transportiert werden. Vom Verbot  ausgenommen bleiben Transfer-Passagiere aus Mitgliedstaaten der EU, Island, Norwegen, Singapur, Malaysia, Kroatien, Kanada, und den USA. Diese Länder verfügen über gleichwertige Sicherheitskontrollen, wie sie innerhalb der EU gelten. Passagiere aus diesen Ländern dürfen wie bis anhin Flüssigkeiten mitführen, die sie zum Beispiel während des Flugs an Bord gekauft haben.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Verlängerte Nachtruhe am Flughafen Zürich wird eingehalten</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 09:32:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 13.04.2011 &#8211; Eine Monitoring-Guppe unter Federführung des BAZL hat die Anwendung von Ausnahmen für Landungen und Starts am Flughafen Zürich nach Betriebsschluss eng begleitet. Während der Periode des Winterflugplans (31. Oktober 2010 bis 26. März 2011) hat der Flughafen die verlängerte Nachtruhe grundsätzlich eingehalten. Ausnahmen wurden vor allem wegen starker Schneefälle in Europa im [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 13.04.2011 &#8211; Eine Monitoring-Guppe unter Federführung des BAZL hat die Anwendung von Ausnahmen für Landungen und Starts am Flughafen Zürich nach Betriebsschluss eng begleitet. Während der Periode des Winterflugplans (31. Oktober 2010 bis 26. März 2011) hat der Flughafen die verlängerte Nachtruhe grundsätzlich eingehalten. Ausnahmen wurden vor allem wegen starker Schneefälle in Europa im Dezember bewilligt.</p>
<p>Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine verlängerte Nachtruhe. Flugzeuge dürfen neu noch von 6 bis 23 Uhr landen und starten, bei Verspätungen bis 23.30 Uhr. Zuvor war der Betriebsschluss auf 24 Uhr respektive 00.30 Uhr festgelegt. Damit verfügt der Flughafen Zürich über eine der strengsten Nachtflugregelungen in Europa. Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen hat der Flughafen jedoch gestützt auf das Betriebsreglement die Möglichkeit, verspätete Maschinen auch nach Betriebsschluss, das heisst nach 23.30 Uhr noch anfliegen oder starten zu lassen. Gründe dafür können Streiks, technische Probleme oder schwierige Wettersituationen wie Gewitter oder starke Schneefälle sein.</p>
<p>Um die Anwendung der neuen Nachtflugregelung und ihre Auswirkungen auf den Flugbetrieb analysieren zu können, hat das BAZL ein Monitoring eingerichtet. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten des BAZL, des Flughafens, der Fluggesellschaften und des Kantons Zürich, hat die Praxis der Flüge nach Betriebsschluss begleitet und beurteilt.</p>
<p>Die Analyse der Monitoring-Gruppe hat für den Winterflugplan folgende Erkenntnisse ergeben:</p>
<p>    Für die meisten Ausnahmebewilligungen ist das Wetter verantwortlich. Von insgesamt 134 beanspruchten Flügen nach 23.30 Uhr während des Winterflugplans erfolgten 113 im Dezember 2010.</p>
<p>    Alle Beteiligten &#8211; der Flughafen, die Flug- und die Abfertigungsgesellschaften etc. &#8211; haben sich bemüht, die verlängerte Nachtflugsperre einzuhalten, und ihre Prozesse laufend optimiert.</p>
<p>Wegen der verlängerten Nachtflugsperre wurden insgesamt 21 Flüge mit 1780 Passagieren von und nach Zürich annulliert und verpassten 515 Passagiere ihren Anschlussflug. Ohne Ausnahmebewilligungen wären rund 18 900 Passagiere in Zürich gestrandet. Die Swiss hat zudem 14 Extraflüge durchgeführt, um rund 762 Anschlusspassagiere rechtzeitig von Genf nach Zürich zu holen.</p>
<p>Die Monitoring-Guppe kommt zur Einschätzung, dass der Flughafen Zürich  bestrebt ist, die Nachtflugregelung strikte einzuhalten. Die Ausnahmebewilligungen, die erteilt worden sind, fallen im wesentlichen auf den Dezember  2010, als europaweit sehr schwierige Wetterbedingungen herrschten. Das Monitoring wird über die kommenden Flugplanperioden weitergeführt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Roland Steiner neuer Vizedirektor im BAZL</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 16:51:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 01.04.2011 &#8211; Ab 1. Oktober 2011 wird Roland Steiner neuer Vizedirektor im Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Als Nachfolger von Werner Bösch, der in Pension geht, übernimmt Roland Steiner die Leitung der Abteilung Sicherheit Flugbetrieb. Das UVEK hat Roland Steiner zum neuen Vizedirektor im Bundesamt für Zivilluftfahrt ernannt. Der 53-jährige Steiner hat an der ETH [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.04.2011 &#8211; Ab 1. Oktober 2011 wird Roland Steiner neuer Vizedirektor im Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Als Nachfolger von Werner Bösch, der in Pension geht, übernimmt Roland Steiner die Leitung der Abteilung Sicherheit Flugbetrieb.</p>
<p>Das UVEK hat Roland Steiner zum neuen Vizedirektor im Bundesamt für Zivilluftfahrt ernannt. Der 53-jährige Steiner hat an der ETH in Zürich studiert und als Dipl. El. Ing. ETH abgeschlossen. Er bringt jahrelange Erfahrung als Pilot und als Führungskraft bei der damaligen Swissair und heutigen Swiss mit. Zudem hat er den Studiengang „Bachelor of Science (BSc) in Aviation“ an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) aufgebaut und leitet diesen bis heute.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Probeflüge mit Satellitennavigation auf Inselspital Bern gehen in zweite Phase</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 09:01:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 29.03.2011 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Rettungsflugwacht (Rega) grünes Licht gegeben für die zweite Phase von Probeflügen mit Helikoptern auf das Inselspital in Bern. Neu dürfen die Flüge auch in der Nacht stattfinden. Die Rega will für Helikopterflüge mit Patienten auf das Inselspital ein neues Verfahren einführen, das auch bei Nebel [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 29.03.2011 – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Rettungsflugwacht (Rega) grünes Licht gegeben für die zweite Phase von Probeflügen mit Helikoptern auf das Inselspital in Bern. Neu dürfen die Flüge auch in der Nacht stattfinden.</p>
<p><span id="more-8064"></span></p>
<p>Die Rega will für Helikopterflüge mit Patienten auf das Inselspital ein neues Verfahren einführen, das auch bei Nebel oder tief hängenden Wolken Landungen und Starts ermöglicht. Heute erfolgen diese Bewegungen gänzlich nach Sicht und können deshalb nur bei  guten Wetterbedingungen durchgeführt werden. Das neue Verfahren basiert auf Satellitennavigation. Es ermöglicht den Piloten, Anflüge auf das Inselspital bis zu einem definierten Punkt im Raum gestützt auf Satellitendaten durchzuführen, um dann erst den letzten Teil des Anflugs und die Landung nach Sicht vorzunehmen.</p>
<p>Im vergangenen Oktober hatte das BAZL der Rega die Bewilligung für Probeflüge mit Satellitennavigation während des Tages und bei guten Wetterbedingungen erteilt. Diese Auflage hätte den Piloten selbst bei einem Ausfall des Navigationssystems eine sichere Fortsetzung des Flugs erlaubt.</p>
<p>Nachdem diese Testflüge erfolgreich verlaufen sind, hat das BAZL der Rega grünes Licht für die zweite Phase gegeben. Neu dürfen die Piloten mit Satellitennavigation auch Flüge in der Nacht durchführen. Dabei wird insbesondere abgeklärt, ob wichtige Merk- und Referenzpunkte am Boden ebenso wie allfällige Hindernisse während der Nacht von den Piloten bemerkt werden können. Diese zweite Phase ist befristet bis Ende Juni 2011. Läuft alles nach Plan, kann die Rega das neue Verfahren voraussichtlich bald im ordentlichen Betrieb anwenden.</p>
<p>Das Verfahren der Rega ist Teil eines unter der Leitung des BAZL stehenden nationalen Programms zur Förderung von satellitengestützten Anflügen in der Schweiz.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Basel-Mulhouse: Starker Nordwind in erster Hälfte 2010 führte zu mehr Südanflügen</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Mar 2011 10:13:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 16.03.2011 &#8211; Ausgeprägte Nordwindlagen in der ersten Jahreshälfte haben dazu geführt, dass die Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mulhouse 2010 einen Anteil von 9,96 Prozent erreichten (2009: 7,8 Prozent). Dies hat eine gemeinsame vertiefte Analyse der Luftfahrtbehörden der Schweiz und Frankreichs ergeben. Die beiden Behörden haben weitere Massnahmen getroffen, um die Benutzung des Landesystems für [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 16.03.2011 &#8211; Ausgeprägte Nordwindlagen in der ersten Jahreshälfte haben dazu geführt, dass die Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mulhouse 2010 einen Anteil von 9,96 Prozent erreichten (2009: 7,8 Prozent). Dies hat eine gemeinsame vertiefte Analyse der Luftfahrtbehörden der Schweiz und Frankreichs ergeben. Die beiden Behörden haben weitere Massnahmen getroffen, um die Benutzung des Landesystems für die Südanflüge zu optimieren.</p>
<p><span id="more-8060"></span></p>
<p>Seit Ende 2007 ist auf dem binationalen Flughafen Basel-Mulhouse ein Instrumentenlandesystem (ILS) für Anflüge auf die Südpiste 33 in Betrieb. Die Luftfahrtbehörden der beiden Länder, das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Direction générale de l&#8250;aviation civile (DGAC), haben in einem Abkommen die Modalitäten für dessen Benutzung festgelegt. Zu Flügen von Süden auf das ILS 33 kommt es, wenn der Nordwind die kritische Stärke überschreitet und Landungen aus Norden nicht mehr zulässt.</p>
<p>Der im Abkommen festgelegte Wert für die nördliche Rückenwindkomponente, ab dem der Betrieb auf Südanflüge umgestellt werden muss, beträgt 5 Knoten (rund 9 Stundenkilometer). Er basiert auf internationalen Empfehlungen. Die Vereinbarung enthält weiter die Bestimmung, dass die beiden Behörden eine vertiefte Analyse durchführen, sofern der Anteil der Südanflüge in einem Kalenderjahr mehr als 8 Prozent aller Instrumentenlandungen ausmacht.</p>
<p>Da die Anflüge auf das ILS 33 im vergangenen Jahr den Wert von 9,96 Prozent erreichten, haben das BAZL und die DGAC die entsprechende Analyse durchgeführt. Sie kommen zum Schluss, dass ausgeprägte Nordwindlagen in der ersten Jahreshälfte der Grund waren, weshalb der Anteil der Südanflüge gegenüber 2009 um 2,1 Prozentpunkte angestiegen ist und auch 1 Prozentpunkt über dem Wert von 2008 lag, dem ersten Betriebsjahr des ILS 33.</p>
<p>Ein vom BAZL in Auftrag gegebenes Gutachten des Deutschen Wetterdienstes bestätigte diese Erkenntnis und stellte fest, dass die Nordwindlagen im Vergleich zu den letzten zehn Jahren insbesondere im zweiten Quartal 2010 am stärksten waren. Seit 2008 nehmen die Nordwindlagen tendenziell zu, was gemäss Gutachten auf ein in Zyklen auftretendes Wetterphänomen zurückzuführen ist.</p>
<p>Die vertiefte Analyse liefert auch Informationen über die Verteilung der Südanflüge nach Monaten, Wochentagen und Tageszeiten. Diese zeigen, dass der höchste Anteil an Südanflügen im Mai mit 23,9 Prozent und der tiefste im August mit 2,3 Prozent verzeichnet wurden. Aufgeteilt auf die Tage gab es am meisten Anflüge montags und dienstags, am wenigsten samstags. Zudem orientiert die Studie über selten vorkommende Wetterlagen wie an den beiden letzten Dezembertagen, als trotz starken Windes Landungen von Norden erfolgten, da die Sicht für Südanflüge ungenügend war. Gesamthaft halten die beiden Behörden fest, dass das ILS 33 2010 wie schon in den Vorjahren gemäss Vereinbarung benutzt worden ist.</p>
<p>In Ergänzung der vertieften Analyse hat die DGAC in Absprache mit dem BAZL weitere Optimierungen am Betrieb des ILS 33 vorgenommen. Dabei handelt es sich um Verbesserungen in der Darstellung der Daten des Informatiksystems, das die Fluglotsen bei der Pistenwahl unterstützt und um die Installation eines Messgerätes direkt neben der Piste, das noch exaktere aktuelle Windwerte liefern soll. Zudem hat die DGAC im Bestreben, den Anteil der Südanflüge möglichst gering zu halten, Trainingsflüge auf das ILS 33 untersagt. Zuvor bestand lediglich eine Aufforderung an die Piloten, auf solche Flüge zu verzichten. 2009 waren bereits Anpassungen am Informatiksystem durchgeführt und der Parallelbetrieb der Landesysteme für Nord- und Südanflüge aufgenommen worden.</p>
<p>2011 wird der Flugbetrieb in Basel-Mulhouse vorübergehend eine Änderung erfahren. Auslöser ist die Sanierung der Nord-Südpiste. Durch die Bauarbeiten wird die Piste von Anfang Mai bis Anfang Juli nicht in der gesamten Länge zur Verfügung stehen, weshalb die Landesysteme ausser Betrieb gesetzt werden müssen. Während dieser Zeit kommt für die Südanflüge das alte Verfahren zur Anwendung, bei dem die Piloten ein anderes Gebiet überqueren und kurz vor der Landung eine langgezogene Kurve nach Sicht fliegen müssen. Da sich das Abkommen zwischen BAZL und DGAC auf Anflüge bezieht, die mit Hilfe der ILS durchgeführt werden, haben die beiden Behörden entschieden, während den Bauarbeiten an der Piste die Landungen sowohl von Norden wie von Süden nicht zu zählen. Der Anteil der Südanflüge für 2011 wird folglich anhand des Verkehrs in der übrigen Zeit des Jahres errechnet.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Weiteres Treffen der Arbeitsgruppe Schweiz-Deutschland zum Fluglärm</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/03/15/weiteres-treffen-der-arbeitsgruppe-schweiz-deutschland-zum-fluglaerm/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 11:23:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 15.03.2011 – Die deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe zur Regelung des Fluglärmstreits um den Flughafen Zürich hat sich am 14. März 2011 am Flughafen Frankfurt zu einem weiteren Gespräch getroffen. Im Nachgang dieses Gesprächs halten die beiden Delegationen in einer gemeinsamen Stellungnahme folgende 8 Punkte fest: Einer vertraglichen Lösung des Jahrzehnte währenden Konflikts zwischen beiden Staaten um [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 15.03.2011 – Die deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe zur Regelung des Fluglärmstreits um den Flughafen Zürich hat sich am 14. März 2011 am Flughafen Frankfurt zu einem weiteren Gespräch getroffen. Im Nachgang dieses Gesprächs halten die beiden Delegationen in einer gemeinsamen Stellungnahme folgende 8 Punkte fest:</p>
<ol>
<li>    Einer vertraglichen Lösung des Jahrzehnte währenden Konflikts zwischen beiden Staaten um den Flughafen Zürich wird der Vorzug vor einseitigen Massnahmen gegeben.</li>
<li>    Beide Seiten sind sich darin einig, dass eine Vereinbarung alle aus heutiger Sicht strittigen Punkte regeln muss, um Rechtsfrieden auf beiden Seiten zu schaffen.</li>
<li>    Die Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass die deutsche Bundesregierung die Zahl der Anflüge über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich deutlich reduzieren will; demgegenüber bevorzugt die Schweiz eine Lösung mit einer Lärmobergrenze.</li>
<li>    Deutschland nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz bei den Sperrzeiten für Anflüge über deutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich eine flexiblere Regelung, insbesondere am Morgen, haben möchte; demgegenüber will Deutschland die heutigen Sperrzeiten beibehalten.</li>
<li>    Die Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass Abflüge in deutsches Hoheitsgebiet auch künftig nicht unter 15.000 Fuss (ca. 4.600 m) erfolgen sollen.</li>
<li>    Beide Seiten sind grundsätzlich übereingekommen, dass die deutsche Bevölkerung bzw. deren Interessenvertreter zukünftig bei für sie relevanten Massnahmen am und um den Flughafen Zürich grundsätzlich wie die schweizerische Bevölkerung mitwirken kann.</li>
<li>    Beide Seiten sind sich einig, dass die Flugstreckenführung im europäischen Streckennetz grundsätzlich beibehalten wird.</li>
<li>    Den Erlass einseitiger Massnahmen während der Gesprächsphase schliessen beide Seiten aus. Die Gespräche um eine einvernehmliche Lösung sollen spätestens bis Ende 2011 abgeschlossen werden.</li>
</ol>
<p>Die Arbeitsgruppe wird innerhalb der nächsten Wochen erneut zusammenkommen. Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), und Gerold Reichle, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Der schweizerischen Delegation gehören auch Vertreter des Kantons Zürich und der Flughafen Zürich AG an, auf deutscher Seite nahmen Vertreter des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Waldshut teil.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verordnungen an revidiertes Luftfahrtgesetz angepasst</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/03/04/verordnungen-an-revidiertes-luftfahrtgesetz-angepasst/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 12:03:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 04.03.2011 – Änderungen bei der Finanzierung der Flugsicherung Skyguide und neue Kompetenzen für das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in Ausnahmesituationen zur Wahrung von übergeordneten öffentlichen Interessen: Diese Anpassungen hat der Bundesrat heute an den Ausführungsverordnungen zum revidierten Luftfahrtgesetz vorgenommen. In der Herbstsession 2010 hat das Parlament das revidierte Luftfahrtgesetz verabschiedet. Als Folge davon hat [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 04.03.2011 – Änderungen bei der Finanzierung der Flugsicherung Skyguide und neue Kompetenzen für das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in Ausnahmesituationen zur Wahrung von übergeordneten öffentlichen Interessen: Diese Anpassungen hat der Bundesrat heute an den Ausführungsverordnungen zum revidierten Luftfahrtgesetz vorgenommen.</p>
<p><span id="more-8054"></span></p>
<p>In der Herbstsession 2010 hat das Parlament das revidierte Luftfahrtgesetz verabschiedet. Als Folge davon hat der Bundesrat heute an seiner Sitzung Änderungen an rund einem halben Dutzend Ausführungsverordnungen genehmigt.</p>
<p>Unter anderem betreffen die Anpassungen die Finanzierung der Flugsicherung Skyguide. Mit dem revidierten Luftfahrtgesetz hat der Bund neu die Möglichkeit, Ertragsausfälle für Dienstleistungen von Skyguide im Ausland für längstens neun Jahre zu entschädigen. Dies soll nun geschehen. Kosten für den Bund: rund 40 Mio. Franken pro Jahr. Dafür muss Skyguide künftig die Kosten für die operative Aufsicht durch das BAZL und die Beiträge an die europäische Flugsicherungsorganisation Eurocontrol selber tragen. Diese belaufen sich auf insgesamt knapp 20 Millionen Franken pro Jahr. Am 19. Dezember 2003 hatte der Bundesrat zur Entlastung von Skyguide beschlossen, dass der Schweizer Flugsicherung die Aufsichtskosten durch das BAZL nicht mehr in Rechnung gestellt werden und dass der Bund die Beitragszahlungen an Eurocontrol  übernimmt.</p>
<p>Das BAZL erhält neu zudem die Kompetenz, zur Wahrung übergeordneter öffentlicher Interessen ausnahmsweise Flüge während der Nachtflugsperre zu erlauben. Gedacht wird an Situationen wie sie nach dem Ausbruch des Vulkans in Island herrschten,  wo zur möglichst raschen Herstellung eines geordneten Flugbetriebs einzelne Landungen und Starts ausserhalb der Betriebszeiten von Flughäfen erlaubt wurden. Zu denken ist ferner an internationale Grossanlässe wie Fussballeuropameisterschaften, wo Fans zwecks Verhinderung von Ausschreitungen möglichst rasch ausgeflogen werden sollen. Vor einem solchen Entscheid muss das BAZL die betroffenen Kantone und Flugplätze anhören.</p>
<p>Eine weitere Änderung betrifft die Strafnormen im Luftrecht. Bisher bestand im Luftfahrtgesetz nur eine sehr allgemein gefasste Strafbestimmung  Neu enthalten die Verordnungen im Interesse der Rechtssicherheit präzise Strafnormen. Die Strafbarkeit der Luftfahrtakteure wird dadurch aber nicht ausgedehnt. Die geänderten Verordnungen treten zusammen mit dem revidierten Luftfahrtgesetz am 1. April 2011 in Kraft.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>«Plattform Luftfahrt Schweiz» diskutierte über Wettbewerbsfähigkeit</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2011/02/18/plattform-luftfahrt-schweiz-diskutierte-ueber-wettbewerbsfaehigkeit/</link>
		<comments>http://www.airlaw.ch/2011/02/18/plattform-luftfahrt-schweiz-diskutierte-ueber-wettbewerbsfaehigkeit/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 11:57:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=8052</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 18.02.2011 &#8211; Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» hat sich an ihrer heutigen Sitzung dem Thema Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt angenommen. Unter der Leitung von Bundesrätin Doris Leuthard und in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann diskutierten Vertreter des Bundes, der Standortkantone der Landesflughäfen sowie der kommerziellen Luftfahrt über die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Aviatik. Die [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.02.2011 &#8211; Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» hat sich an ihrer heutigen Sitzung dem Thema Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt angenommen. Unter der Leitung von Bundesrätin Doris Leuthard und in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann diskutierten Vertreter des Bundes, der Standortkantone der Landesflughäfen sowie der kommerziellen Luftfahrt über die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Aviatik.</p>
<p><span id="more-8052"></span></p>
<p>Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» ist ein Forum für den Gedankenaustausch zu grundsätzlichen Themen des schweizerischen Luftverkehrs. Neben Vertretern der Bundesverwaltung nehmen Vertreter der Landesflughäfen, der Standortkantone Zürich, Genf, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Fluggesellschaft Swiss und der Flugsicherung Skyguide daran teil. Die Plattform hat für den Bund konsultativen Charakter, der Austausch findet in der Regel einmal pro Jahr statt.</p>
<p>Zentrales Thema der diesjährigen Sitzung unter der Leitung von UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard bildete die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt. Bundesrätin Leuthard erwähnte in ihren einleitenden Worten, dass sich die internationale Luftfahrt 2010 nach dem vorangegangenen Krisenjahr erholt hat und wies dabei unter anderem auf die weltweit um über 8 Prozent gestiegenen Passagierzahlen hin. Das überdurchschnittliche Wachstum von Gesellschaften aus dem Nahen Osten zeigt, wo die hauptsächliche Konkurrenz für die europäische und auch die Schweizer Luftfahrt angesiedelt ist.</p>
<p>Die Bundesvertreter beurteilen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Aviatik auch im internationalen Vergleich als durchwegs gut. Als Zeichen dafür erwähnten sie etwa die 2010 markant gestiegenen Passagierzahlen der Flughäfen Zürich und Genf sowie der Fluggesellschaft Swiss. Durch die Erträge aus der Kerosinbesteuerung kann die Luftfahrt künftig jährlich mit 40 bis 60 Millionen Franken an Beiträgen rechnen, die heute noch in den Strassenverkehr fliessen. Damit die vom Stimmvolk im November 2009 genehmigte neue Verfassungsbestimmung in Kraft treten kann, muss das Parlament das entsprechende Gesetz anpassen. Der Ständerat wird sich als Zweitrat in der Frühlingsession damit befassen.</p>
<p>Zur detaillierten Messung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Monitoring gestartet. Erste Resultate sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen.</p>
<p>Weitere Themen der «Plattform Luftfahrt Schweiz» waren der künftige Flugbetrieb auf dem Flughafen Zürich und die Frage, ob der Bund mehr Einfluss auf den Betrieb dieser national besonders bedeutenden Infrastruktur nehmen soll. Das UVEK wird im Rahmen einer nächsten Revision des Luftfahrtgesetzes bis im kommenden Jahr konkrete Vorschläge dazu erarbeiten, so wie dies der Bundesrat bereits in seinem luftfahrtpolitischen Bericht aus dem Jahr 2004 verlangt hatte.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>BAZL genehmigt satellitengestützten Anflug auf Flughafen Zürich</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 12:48:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 17.02.2011 &#8211; Der Flughafen Zürich erhält als erster in der Schweiz einen satellitengestützten Anflug. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Gesuch der Flughafen Zürich AG für ein entsprechendes Verfahren auf die Nordpiste 14 genehmigt. Der Flugweg des neuen Anflugs ist identisch mit dem bestehenden Landeverfahren. Anflüge auf Flugplätze basieren seit Jahrzehnten auf Instrumentenlandesystemen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.02.2011 &#8211; Der Flughafen Zürich erhält als erster in der Schweiz einen satellitengestützten Anflug. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Gesuch der Flughafen Zürich AG für ein entsprechendes Verfahren auf die Nordpiste 14 genehmigt. Der Flugweg des neuen Anflugs ist identisch mit dem bestehenden Landeverfahren.</p>
<p><span id="more-8050"></span></p>
<p>Anflüge auf Flugplätze basieren seit Jahrzehnten auf Instrumentenlandesystemen (ILS), die mit Leitstrahlen vom Boden aus eine exakte horizontale und vertikale Führung des Flugzeuges erlauben. Ein ILS bedingt, dass mindestens die letzten 10 Kilometer eines Anfluges in der Verlängerung der Pistenachse erfolgen. Im Gegensatz dazu ermöglichen neue Navigationsformen wie etwa die Satellitentechnologie eine grössere Flexibilität bei der Gestaltung der Flugwege.</p>
<p>Mit dem satellitengestützen Anflug von Norden auf die Piste 14 macht der Flughafen Zürich einen ersten Schritt in der Nutzung der neuen Navigationstechnologie. Die Führung der Flugzeuge erfolgt durch Satellitensignale, die den Piloten bis zur Landung eine Reihe fixer Wegpunkte im dreidimensionalem Raum vorgeben. Der Flugweg des neuen Verfahrens entspricht dem bisherigen, das heisst, die Flugzeuge fliegen sowohl horizontal wie vertikal exakt gleich an wie heute. Deshalb wird das Verfahren auch als «Overlay» bezeichnet. Durch den unveränderten Flugweg hat das neue Verfahren keine zusätzlichen Lärmauswirkungen.</p>
<p>Flugzeuge, die gestützt auf das Satelliten-System auf die Piste 14 anfliegen wollen, müssen mit den für den Empfang und die Auswertung der Signale erforderlichen Instrumenten ausgerüstet sein. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Landung weiterhin mit Hilfe des ILS. Auch für den Fall, dass das Satelliten-System vorübergehend nicht verfügbar ist, kommt als Ersatz das ILS zum Einsatz.</p>
<p>Das BAZL hat nach Prüfung der Unterlagen und nach der durch die Flugsicherung Skyguide vorgenommenen Sicherheitsüberprüfung des Anflugs das Gesuch für den satellitengestützten Anflug auf die Piste 14 bewilligt. Der Flughafen plant das Verfahren am 10. März in Betrieb zu nehmen. Gegen den Entscheid des BAZL kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.</p>
<p>Mit dem auf Satellitendaten basierenden Anflug will der Flughafen Zürich Erfahrungen sammeln, die in der weiteren Anwendung dieser neuen Navigationstechnologie von Nutzen sein können. Das Projekt ist Bestandteil des Programms «Chips», das als Ideenplattform für Satelliten-Anflüge in der Schweiz dient. An dem Programm arbeiten unter der Leitung des BAZL die Flughäfen Genf und Zürich, die Flugsicherung Skyguide, die Fluggesellschaften Swiss und Easy-Jet, die Luftwaffe sowie die Regionalflugplätze mit. Im vergangenen Herbst hatte das BAZL der Rettungsflugwacht (Rega) die Bewilligung für Probeflüge mit Satellitennavigation auf das Berner Inselspital erteilt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Bundesrätin Doris Leuthard empfängt Vertreter der Zürcher Regierung und der Gemeinden zum Flughafen Zürich</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Feb 2011 19:47:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 01.02.2011 – Bundesrätin Doris Leuthard hat heute in Bern die beiden Zürcher Regierungsräte Ernst Stocker und Markus Kägi, Vertreter der Gemeinden rund um den Flughafen Zürich sowie Thomas Kern, Direktor des Flughafens Zürich, zu einem Gespräch empfangen. Dabei ging es um das Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung in [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.02.2011 – Bundesrätin Doris Leuthard hat heute in Bern die beiden Zürcher Regierungsräte Ernst Stocker und Markus Kägi, Vertreter der Gemeinden rund um den Flughafen Zürich sowie Thomas Kern, Direktor des Flughafens Zürich, zu einem Gespräch empfangen. Dabei ging es um das Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung in den durch Fluglärm betroffenen Gemeinden.</p>
<p><span id="more-8046"></span></p>
<p>Der Betrieb des Flughafens Zürich hat für die Anrainergemeinden Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung. Das liegt am nationalen Lärmschutzrecht, das in gewissen Gebieten Einschränkungen bei der Bau- und Planungstätigkeit nach sich zieht. Das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich, das bis Ende Oktober 2010 in der öffentlichen Anhörung war, macht deutlich, welche Gebiete in den Gemeinden langfristig von Fluglärm über dem Grenzwert und damit von Einschränkungen in der Siedlungsentwicklung betroffen sind.</p>
<p>Um ihre Einschätzungen und Anliegen zur Siedlungsentwicklung in den von Fluglärm betroffenen Gebieten darlegen zu können, ersuchten der Kanton Zürich und die Gemeinden um ein Gespräch mit dem Bund. UVEK-Vorteherin Doris Leuthard hat deshalb heute die beiden Zürcher Regierungsräte Ernst Stocker und Markus Kägi sowie Vertreter der Anrainergemeinden in Bern zu einem Gespräch empfangen. Anwesend waren die Vertreter von Bachenbülach, Bülach, Höri, Kloten, Opfikon, Rümlang und Wallisellen. Beim Treffen ebenfalls dabei waren Thomas Kern, Direktor des Flughafens Zürich, und Vertreter der UVEK-Ämter BAZL, BAFU und ARE. Die Anwesenden haben sich darauf verständigt, gewisse Fragen zum Lärmschutz und der Raumplanung vertieft zu prüfen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundes eingesetzt. Bis Ende Jahr sollen erste Resultate dazu vorliegen.</p>
<p>Das SIL-Objektblatt bildet die Grundlage für den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich. Es definiert den raumplanerischen Rahmen für den Flugbetrieb und legt das Gebiet mit Lärmauswirkungen fest. Das Objektblatt  ist für den Zeitraum bis ins Jahr 2030 ausgelegt. Während der öffentlichen Anhörung, die von Ende August bis Ende Oktober letzten Jahres gedauert hat, sind beim BAZL über 15‘000 Eingaben zum Entwurf für das Objektblatt eingegangen. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat das überarbeitete Objektblatt gemeinsam mit den auf den SIL abgestimmten Richtplänen der Kantone Aargau und Zürich 2012 genehmigt.</p>
<p><em>Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>Weniger Fluglärm in Landschaftsruhezonen</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Jan 2011 09:26:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 11.01.2011 – In Landschaften, die zur Erholung der Menschen besonders geeignet sind, soll es künftig weniger Fluglärm geben. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat vier Gebiete zu Landschaftsruhezonen erklärt. Piloten sind gehalten, diese Regionen möglichst zu meiden oder zumindest in grosser Höhe zu überfliegen. Im Jahr 2000 hatte der Bundesrat mit dem Sachplan Infrastruktur [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 11.01.2011 – In Landschaften, die zur Erholung der Menschen besonders geeignet sind, soll es künftig weniger Fluglärm geben. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat vier Gebiete zu Landschaftsruhezonen erklärt. Piloten sind gehalten, diese Regionen möglichst zu meiden oder zumindest in grosser Höhe zu überfliegen.</p>
<p><span id="more-8044"></span></p>
<p>Im Jahr 2000 hatte der Bundesrat mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) das UVEK beauftragt, das Netz der Gebirgslandeplätze in der Schweiz zu überprüfen. Gleichzeitig bestimmte er, dass im Zusammenhang mit diesen Arbeiten zu klären sei, wie so genannte Ruhezonen geschaffen werden können, die möglichst wenig Fluglärm ausgesetzt sind. In solchen Landschaftsruhezonen sollen sich die Menschen weit gehend ungestört erholen können. Eine Arbeitsgruppe des Bundes unter der Leitung des BAZL machte in der Folge parallel zur laufenden Überprüfung der Gebirgslandeplätze den Vorschlag, vier solche Ruhezonen zu bezeichnen. Es handelt sich um den Nationalpark einschliesslich einer Erweiterung im Norden und Osten, das Gebiet Adula/Greina im Grenzgebiet der Kantone Graubünden und Tessin sowie die Regionen Binntal und Weissmies im Wallis.</p>
<p>Nachdem eine Konsultation von aviatischen und Umweltorganisationen zu dem Vorschlag Ende 2009 ein überwiegend positives Echo ergab, hat das BAZL die vier Landschaftsruhezonen nun festgelegt. Um den Erholungscharakter dieser Regionen zu bewahren, sollen die Piloten motorisierter Luftfahrzeuge die Gebiete nach Möglichkeit meiden oder sie mindestens auf direktem Weg und in möglichst grosser Höhe überfliegen. Die Aufforderung wird auf der Luftfahrtkarte der Schweiz angebracht, deren aktualisierte Ausgabe im März erscheint. Heute gilt für Flüge über nicht besiedelten Gebieten in der Schweiz eine Mindestflughöhe von 150 Metern.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL richtet Monitoring für Nachtflüge in Zürich ein</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 13:32:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 23.12.2010 &#8211; Das BAZL will die Anwendung von Ausnahmen für Landungen und Starts am Flughafen Zürich nach Betriebsschluss eng begleiten. Zu diesem Zweck hat das Amt ein Monitoring eingerichtet. Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine verlängerte Nachtruhe. Flugzeuge dürfen neu noch von 6 bis 23 Uhr landen und starten, bei Verspätungen [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 23.12.2010 &#8211; Das BAZL will die Anwendung von Ausnahmen für Landungen und Starts am Flughafen Zürich nach Betriebsschluss eng begleiten. Zu diesem Zweck hat das Amt ein Monitoring eingerichtet.</p>
<p><span id="more-8035"></span></p>
<p>Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine verlängerte Nachtruhe. Flugzeuge dürfen neu noch von 6 bis 23 Uhr landen und starten, bei Verspätungen bis 23.30 Uhr. Zuvor war der Betriebsschluss auf 24 Uhr respektive 00.30 Uhr festgelegt. Damit verfügt der Flughafen Zürich über eine der strengsten Nachtflugregelungen in Europa. Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen hat der Flughafen jedoch gestützt auf die rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit, verspätete Maschinen auch nach Betriebsschluss, das heisst nach 23.30 Uhr noch anfliegen oder starten zu lassen. Solche Gründe können Streiks, technische Probleme oder schwierige Wettersituationen wie Gewitter oder starke Schneefälle sein.</p>
<p>Nachdem der Flughafen in den ersten Monaten nur wenige Ausnahmen für Starts und Landungen nach Betriebsschluss erteilt hatte, ist die Anzahl wegen des Wintereinbruchs seit Anfang Dezember merklich angestiegen. Um die Anwendung der neuen Nachtflugregelung und ihre Auswirkungen auf den Flugbetrieb genau analysieren zu können, hat das BAZL ein Monitoring eingerichtet. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten des BAZL, des Flughafens, der Fluggesellschaften und des Kantons Zürich, wird die Praxis der Flüge nach Betriebsschluss begleiten und beurteilen.</p>
<p>In die Analyse einbezogen werden auch die beim BAZL eingegangenen Anzeigen und Beschwerden gegen einzelne nach 23.30 Uhr durchgeführte Flüge. Für die definitive Beurteilung der Fälle ebenso wie allfällige Sanktionen bleibt jedoch das BAZL zuständig. Im Fall einer beanstandeten Landung von Anfang August hat das BAZL inzwischen festgestellt, dass die Ausnahmebewilligung des Flughafens gerechtfertigt war. Das Amt hat entsprechenden Anzeigen deshalb keine Folge gegeben.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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