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	<title>Erlasssammlung Luftrecht</title>
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	<description>Philip Bärtschi, Martin Steiger</description>
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		<title>Sicherheitsbericht 2009 stellt Schweizer Luftfahrt gutes Zeugnis aus</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 17:30:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 31.08.2010 – Die Sicherheit der schweizerischen Zivilluftfahrt hat sich auch 2009 positiv entwickelt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) in seinem Sicherheitsbericht f&#252;r das vergangene Jahr. Im Sicherheitsbericht f&#252;r 2009 pr&#228;sentiert das BAZL wie in den beiden Vorjahren Daten und Erkenntnisse aus seiner Aufsichtst&#228;tigkeit &#252;ber die Schweizer Zivilluftfahrt. Der Sicherheitsbericht erscheint [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 31.08.2010 – Die Sicherheit der schweizerischen Zivilluftfahrt hat sich auch 2009 positiv entwickelt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) in seinem Sicherheitsbericht f&#252;r das vergangene Jahr.</p>
<p><span id="more-7980"></span></p>
<p>Im <a href="http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/studien/00337/02494/index.html?lang=de">Sicherheitsbericht f&#252;r 2009</a> pr&#228;sentiert das BAZL wie in den beiden Vorjahren Daten und Erkenntnisse aus seiner Aufsichtst&#228;tigkeit &#252;ber die Schweizer Zivilluftfahrt. Der Sicherheitsbericht erscheint gemeinsam mit dem Bericht &#252;ber die Schweizer Zivilluftfahrt, der jeweils die Aviatik aktuell pr&#228;gende Themen behandelt. Das BAZL gelangt gesamthaft zum Schluss, dass die Schweizer Luftfahrt 2009 in Sachen Sicherheit eine gute Leistung erbracht hat. Die Kennzahlen &#252;ber Unf&#228;lle und schwere Vorkommnisse haben sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert, und ein erstmals durchgef&#252;hrter Vergleich mit den Zahlen der  EU-Staaten zeigt, dass die Schweizer Luftfahrt gut dasteht.</p>
<p>Damit sich das erreichte Sicherheitsniveau erhalten oder allenfalls gar noch verbessern l&#228;sst, braucht es Anstrengungen sowohl der Luftfahrtindustrie als auch des BAZL. Das Amt erhofft sich vor allem von den Sicherheits-Management-Systemen, welche die kommerziellen Betriebe in der Luftfahrt einrichten m&#252;ssen, eine St&#228;rkung des Sicherheitsdenkens. Diese Instrumente verpflichten die Unternehmen, Daten systematisch zu erheben und zu bewerten sowie aus den Resultaten allf&#228;lligen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten. Das BAZL wird die Einf&#252;hrung von Sicherheits-Management-Systemen in der Industrie weiter eng begleiten. Das Amt verf&#252;gt seit 2005 zur Steuerung seiner Aufsichtst&#228;tigkeit &#252;ber ein eigenes solches System.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>SIL-Objektblatt f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich geht in &#246;ffentliche Anh&#246;rung</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 10:53:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 20.08.2010 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) gibt das Objektblatt des Sachplans Infrastruk-tur der Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich in die &#246;ffentliche Anh&#246;rung. Das Objektblatt setzt den Rahmen f&#252;r den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens bis ins Jahr 2030. Es basiert auf dem Schlussbericht zum f&#252;nfj&#228;hrigen SIL-Koordinationsprozess. Kantone, Institutionen und Private haben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 20.08.2010 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) gibt das Objektblatt des Sachplans Infrastruk-tur der Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich in die &#246;ffentliche Anh&#246;rung. Das Objektblatt setzt den Rahmen f&#252;r den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens bis ins Jahr 2030. Es basiert auf dem Schlussbericht zum f&#252;nfj&#228;hrigen SIL-Koordinationsprozess. Kantone, Institutionen und Private haben bis Ende Oktober Zeit, sich zum Inhalt des Objektblatts zu &#228;ussern.</p>
<p>Mit dem Objektblatt definiert der Bund den Rahmen f&#252;r den k&#252;nftigen Betrieb eines Flughafens und die erforderlichen Anlagen wie Pisten, Rollwege und Geb&#228;ude. Es beschreibt die Rolle des Flughafens, definiert die m&#246;glichen Betriebsformen und legt die Grenzen des zul&#228;ssigen Flugl&#228;rms in Form von Belastungskurven fest. Das Objektblatt f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich ist auf den im vergangenen Februar publizierten Schlussbericht zum SIL-Prozess abgest&#252;tzt. In diesem hatte das UVEK nach intensiven Vorarbeiten in den Jahren 2004 bis 2009 und soweit als m&#246;glich in Abstimmung mit Kantonen, Gemeinden und Akteuren der Luftfahrt seine Entscheide zu den Betriebsvarianten begr&#252;ndet.</p>
<p>Das Objektblatt f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich enth&#228;lt die folgenden wesentlichen Festlegungen:</p>
<ul>
<li>    Der Flughafen Z&#252;rich bietet als gr&#246;sster Landesflughafen der Schweiz Verbindungen innerhalb Europas und zu den wichtigen Zentren rund um die Welt an. Er unterh&#228;lt die f&#252;r diese Betriebsform erforderliche Infrastruktur.</li>
<li>    Die Betriebszeiten des Flughafens Z&#252;rich erstrecken sich von 6.00 bis 23.00 Uhr; um Versp&#228;tungen abbauen zu k&#246;nnen, sind Starts und Landungen bis 23.30 Uhr m&#246;glich. Diese Betriebszeiten sind seit Ende Juli in Kraft. Da die im internationalen Vergleich strenge Regelung bei gr&#246;sseren Versp&#228;tungen wenig Spielraum gew&#228;hrt, l&#228;sst das Objektblatt die M&#246;glichkeit offen, sp&#228;ter im Betriebsreglement f&#252;r den Abbau der Versp&#228;tungen weitere Ausnahmen von der Nachtflugsperre in der Stunde zwischen 23.30 und 0.30 Uhr festzulegen.</li>
<li>    Die Sicherheitsnormen f&#252;r den Flugbetrieb sind grunds&#228;tzlich anzuwenden.</li>
<li>    F&#252;r den Flugbetrieb sind drei Varianten vorgesehen. W&#228;hrend zwei dieser Varianten («E optimiert» und «E DVO») auf dem heutigen Pistensystem basieren, erfordert die dritte («J optimiert») eine Verl&#228;ngerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden. «E optimiert» orientiert sich weit gehend am fr&#252;her praktizierten Nordbetrieb (Landungen haupts&#228;chlich von Norden), «E DVO» bildet die heute praktizierte Betriebsform mit den morgendlichen S&#252;dlandungen und den abendlichen Ostanfl&#252;gen ab und «J optimiert» setzt auf eine Kombination von Nord- und Ostbetrieb (im Tagesverlauf wechselweise Landungen aus Norden und Osten). Sowohl «E optimiert» als auch «J optimiert» ber&#252;cksichtigen die morgendlichen und abendlichen Sperrzeiten der deutschen Verordnung nicht und erfordern deshalb eine neue Regelung f&#252;r die Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums. Gespr&#228;che mit Deutschland hierzu sind auf Fachebene im Gang.</li>
<li>    Solange die deutschen Einschr&#228;nkungen weiter bestehen, bleibt der gekr&#246;pfte Nordanflug eine Option als Alternative zu den S&#252;danfl&#252;gen. Dazu muss jedoch ein geeignetes satellitengest&#252;tztes Verfahren zur Verf&#252;gung stehen, das den sicherheitstechnischen Anforderungen gen&#252;gt und eine ausreichende Kapazit&#228;t aufweist.</li>
<li>    Zur Stabilisierung des Betriebs bei Nebel- und Bisenlagen sehen alle drei Varianten Starts nach S&#252;den geradeaus vor. Pro Jahr ist mit rund 1000 solcher S&#252;dstarts zu rechnen.</li>
<li>    Verzichtet wird hingegen auf S&#252;dabfl&#252;ge geradeaus zur St&#228;rkung der Flughafenkapazit&#228;t in den Hauptverkehrszeiten. Der Bund misst in diesem Punkt dem Schutz der Bev&#246;lkerung vor zus&#228;tzlichem L&#228;rm eine h&#246;here Bedeutung bei als den Interessen des Flugverkehrs.</li>
<li>    Bei starkem Nordwind und schlechter Sicht sind S&#252;danfl&#252;ge auch ausserhalb der deutschen Sperrzeiten vorgesehen. Sie liegen im Interesse eines stabilen Betriebs und tragen somit zur Sicherheit bei. Es handelt sich um einige hundert Anfl&#252;ge pro Jahr, welche die Kapazit&#228;t des Flughafens nicht erh&#246;hen.</li>
<li>    Der Bund verzichtet darauf, die Fl&#228;che f&#252;r einen allf&#228;lligen sp&#228;teren Bau einer Parallelpiste zu reservieren. Obwohl es l&#228;ngerfristig nur auf einem System mit Parallelpisten m&#246;glich sein d&#252;rfte, die Nachfrage nach Flugbewegungen abzudecken, stuft der Bund die Folgen f&#252;r die Anwohnerinnen und Anwohner durch eine Reservation als zu gross ein.</li>
</ul>
<p>Die Festlegungen im Objektblatt schaffen einen Ausgleich zwischen den Interessen an einem leistungsf&#228;higen Flughafen und den Anliegen, die negativen Auswirkungen des Luftverkehrs auf Menschen und Umwelt m&#246;glichst zu begrenzen. Soziale, &#246;konomische und &#246;kologische Anliegen sowie Gesichtspunkte sind gegeneinander abgewogen worden. Diesen Gedanken der nachhaltigen Entwicklung will der Bund auch im Kapitel &#252;ber die Landesflugh&#228;fen im allgemeinen Teil des SIL verankern, der aus dem Jahr 2000 stammt. So sollen sich die Landesflugh&#228;fen zwar weiterhin der Nachfrage entsprechend entwickeln k&#246;nnen &#8211; allerdings nur soweit, als dies mit den Grunds&#228;tzen der Nachhaltigkeit in Einklang steht.</p>
<p>Die Anh&#246;rung zum Objektblatt Z&#252;rich beginnt am 23. August und dauert bis zum 29. Oktober. Neben den betroffenen Kantonen und Gemeinden k&#246;nnen sich auch Organisationen und Private zum Inhalt des Objektblattes &#228;ussern. Gleichzeitig mit dem Objektblatt geben die Kantone Z&#252;rich und Aargau die den Flughafen betreffenden Kapitel ihrer Richtpl&#228;ne in eine &#246;ffentliche Auflage. Der Richtplan des Kantons Schaffhausen ben&#246;tigt keine Anpassung. Nach Eingang der Stellungnahmen wird das BAZL das Objektblatt &#252;berarbeiten. Die Genehmigung des Objektblattes und der kantonalen Richtpl&#228;ne durch den Bundesrat ist f&#252;r 2012 vorgesehen.</p>
<p>Das Objektblatt legt den raumplanerischen Rahmen fest, in welchen sich der Betrieb eines Flugplatzes einpassen muss. Die Details wie etwa die An- und Abflugrouten oder die zeitlichen Vorgaben f&#252;r die Pistenbenutzungen werden dann im Betriebsreglement fixiert. Deshalb wird im k&#252;nftigen Betriebsreglement des Flughafens Z&#252;rich definitiv bestimmt, welche der drei Betriebsvarianten «E optimiert», «E DVO» und «J optimiert» zur Umsetzung gelangt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Sicherheits-Prozesse am Flughafen Sion gem&#228;ss ICAO-Vorgaben zertifiziert</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 10:42:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 20.08.2010 &#8211; Der Flughafen Sion erf&#252;llt mit der Organisation und Dokumentation seiner Sicherheits-Prozesse die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft – der Stadt Sion &#8211; das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel H&#252;gli &#252;berreichte das Dokument heute dem Direktor des Flughafens Sion, Bernard Karrer. Die ICAO hat in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 20.08.2010 &#8211; Der Flughafen Sion erf&#252;llt mit der Organisation und Dokumentation seiner Sicherheits-Prozesse die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft – der Stadt Sion &#8211; das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel H&#252;gli &#252;berreichte das Dokument heute dem Direktor des Flughafens Sion, Bernard Karrer.</p>
<p>Die ICAO hat in ihren Standards und Empfehlungen die Vorgaben f&#252;r sicherheitsrelevante Prozesse auf den Flugpl&#228;tzen festgelegt. Die im so genannten Annex 14 enthaltenen Anforderungen definieren etwa, wie ein Flugplatz die Schneer&#228;umung der Pisten, die Enteisung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die Betankung der Flugzeuge und die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung zu organisieren hat. Mit den Vorgaben will die ICAO sicherstellen, dass die Infrastruktur auf einem Flugplatz jederzeit sicher und reibungslos funktioniert. Die sicherheitsrelevanten Prozesse m&#252;ssen in einem Flugplatzhandbuch festgehalten sein, das gleichzeitig die Grundlage bildet f&#252;r ein Sicherheits-Management-System. Ein solches System beschreibt, wie eine Organisation vorhandene Risiken identifiziert, bewertet und mit geeigneten Massnahmen reduziert.</p>
<p>In der Schweiz werden vorerst die Flugpl&#228;tze mit Linien- und Charterverkehr gem&#228;ss den ICAO-Vorgaben zertifiziert. Es sind dies die Landesflugh&#228;fen Genf und Z&#252;rich sowie die Regionalflugpl&#228;tze Bern, Lugano, Sion und St. Gallen-Altenrhein. Das BAZL hat gemeinsam mit diesen Flugpl&#228;tzen die Grundlagen f&#252;r das Flugplatzhandbuch und das Sicherheits-Management-System erarbeitet. Basierend auf diesen Vorgaben erstellen die Flugpl&#228;tze die f&#252;r ihre Infrastruktur geltenden Betriebs- und Kontrollabl&#228;ufe. Das BAZL analysiert hernach die Dokumente und &#252;berpr&#252;ft in einem mehrt&#228;gigen Audit, ob die Flugh&#228;fen die Prozesse und Verfahren wie beschrieben anwenden. Nach erfolgreicher Erst-Zertifizierung f&#252;hrt das BAZL alle drei Jahre Wiederholungs-Audits durch um festzustellen, ob die sicherheitsrelevanten Prozesse der Flugh&#228;fen den ICAO-Vorgaben noch entsprechen. Der binationale Flughafen Basel-Mulhouse wird von den franz&#246;sischen Aufsichtsbeh&#246;rden zertifiziert, unter Beteiligung des BAZL.</p>
<p>Der Flughafen Sion ist nach Genf, Z&#252;rich, St. Gallen-Altenrhein und Bern der f&#252;nfte in der Schweiz, den das BAZL gem&#228;ss den Anforderungen der ICAO zertifiziert hat. Der Flughafen Lugano soll im n&#228;chsten Jahr hinzukommen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL gibt Luftr&#228;ume f&#252;r Trainingsfl&#252;ge der Luftwaffe mit PC-21 in Vernehmlassung</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 08:40:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 17.06.2010 &#8211; Die Schweizer Luftwaffe nimmt Ende Oktober die Ausbildungsfl&#252;ge mit ihren Pilatus-PC-21-Flugzeugen wieder auf. Aus Gr&#252;nden der Sicherheit hat sie beim BAZL beantragt, f&#252;r diese Operationen zwei Trainingsr&#228;ume festzulegen und diese f&#252;r den zivilen Verkehr einzuschr&#228;nken. Das BAZL gibt das Konzept mit den beiden Luftr&#228;umen nun bei den aviatischen Kreisen in eine Vernehmlassung. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.06.2010 &#8211; Die Schweizer Luftwaffe nimmt Ende Oktober die Ausbildungsfl&#252;ge mit ihren Pilatus-PC-21-Flugzeugen wieder auf. Aus Gr&#252;nden der Sicherheit hat sie beim BAZL beantragt, f&#252;r diese Operationen zwei Trainingsr&#228;ume festzulegen und diese f&#252;r den zivilen Verkehr einzuschr&#228;nken. Das BAZL gibt das Konzept mit den beiden Luftr&#228;umen nun bei den aviatischen Kreisen in eine Vernehmlassung.</p>
<p><span id="more-7974"></span></p>
<p>Seit dem Sp&#228;tsommer 2008 verf&#252;gt die Schweizer Luftwaffe f&#252;r ihre Pilotenausbildung &#252;ber Flugzeuge des Typs Pilauts PC-21. Die Lehrg&#228;nge f&#252;r dieses Flugzeug verlangen, dass die Piloten in gewissen Flugphasen intensiv Instrumente bedienen und kontrollieren. Dadurch sind sie nicht mehr in der Lage, den umgebenden Luftraum jederzeit ausreichend zu beobachten. Um zu verhindern, dass es zu gef&#228;hrlichen Ann&#228;herungen oder gar Kollisionen mit anderen Flugzeugen kommt, will die Luftwaffe solche Ausbildungsfl&#252;ge in separaten Trainingsr&#228;umen durchf&#252;hren, die f&#252;r den zivilen Verkehr eingeschr&#228;nkt sind.</p>
<p>Das BAZL hatte im August 2008 auf Antrag der Luftwaffe zwei entsprechende Luftr&#228;ume in der Ostschweiz und im Gebiet Berner Oberland/Innerschweiz befristet f&#252;r ein Jahr festgelegt. &#220;ber einen dritten Luftraum im Jura verf&#252;gte die Luftwaffe bereits. Seit September 2009 f&#252;hrt die Luftwaffe weniger Fl&#252;ge mit den PC-21-Maschinen durch, weshalb sich vor&#252;bergehend keine Einschr&#228;nkungen f&#252;r den zivilen Luftverkehr aufdr&#228;ngten.</p>
<p>Mit der Wiederaufnahme des Schulungsbetriebs Ende Oktober 2010 macht die Luftwaffe erneut Bedarf f&#252;r die beiden Trainingsr&#228;ume geltend. W&#228;hrend der Ausbildungsfl&#252;ge sollen grunds&#228;tzlich keine zivilen Maschinen in die Luftr&#228;ume einfliegen d&#252;rfen. Die Beschr&#228;nkungen sollen nur f&#252;r die Zeit gelten, in denen Trainingsfl&#252;ge mit PC-21-Flugzeugen stattfinden. Die Fl&#252;ge erfolgen ausschliesslich an Arbeitstagen zwischen 8.30 und 11.50 Uhr sowie von 13.30 bis 17 Uhr.</p>
<p>Der Trainingsraum «Hohgant» umfasst das Gebiet zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen, der Raum «Speer» ist zwischen Glarus, der liechtensteinischen Grenze, Urn&#228;sch und Sch&#228;nis situiert. Die Untergrenze der beiden Luftr&#228;ume liegt bei 10&#8242;000 Fuss (rund 3000 Meter) &#252;ber Meer, die Obergrenze bei 18&#8242;000 Fuss (knapp 5500 Meter). Im nicht kontrollierten und nicht eingeschr&#228;nkten Luftraum k&#246;nnen im Sichtflug verkehrende Piloten normalerweise bis auf eine H&#246;he von 13&#8242;000 Fuss (rund 4000 Meter) frei fliegen.</p>
<p>Das BAZL gibt die von der Lufwaffe beantragte Festlegung der Trainingsr&#228;ume bei den Luftfahrtkreisen in eine Vernehmlassung. Diese Praxis wendet das Amt bei jeder Anpassung der Luftraumstruktur in der Schweiz an. Die Luftfahrtakteure haben bis Mitte Juli Zeit, Stellung zu nehmen. Gleichzeitig erhalten die Kantone, &#252;ber deren Gebiet sich die entsprechenden Luftr&#228;ume befinden, das Konzept ebenfalls zur Information. Nach Auswertung der Stellungnahmen entscheidet das BAZL &#252;ber die Festsetzung der beiden Luftr&#228;ume.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Schweiz und Kanada anerkennen gegenseitig Zertifikate in der Luftfahrt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/06/04/schweiz-und-kanada-anerkennen-gegenseitig-zertifikate-in-der-luftfahrt/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 15:51:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=7972</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 04.06.2010 – Die Schweiz und Kanada schliessen ein so genanntes «Bilateral Aviation Safety Agreement» (BASA). Darin vereinbaren beide Parteien die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten f&#252;r Flugzeuge, Luftfahrzeugteile und Unterhaltsbetriebe. Dieses Abkommen entspricht den Regelungen zwischen der EU und Kanada. Das Abkommen, das die EU mit Kanada abgeschlossen hat, gew&#228;hrleistet, dass Lizenzen und Bewilligungen, welche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 04.06.2010 – Die Schweiz und Kanada schliessen ein so genanntes «Bilateral Aviation Safety Agreement» (BASA). Darin vereinbaren beide Parteien die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten f&#252;r Flugzeuge, Luftfahrzeugteile und Unterhaltsbetriebe. Dieses Abkommen entspricht den Regelungen zwischen der EU und Kanada.</p>
<p><span id="more-7972"></span></p>
<p>Das Abkommen, das die EU mit Kanada abgeschlossen hat, gew&#228;hrleistet, dass Lizenzen und Bewilligungen, welche die beiden Vertragsparteien vergeben, gegenseitig anerkannt werden. Weil die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, ist ein eigenes Abkommen mit Kanada n&#246;tig. Der Bundesrat hat dem neuen Abkommen heute zugestimmt.</p>
<p>Mit dem neuen Vertrag ist gew&#228;hrleistet, dass Schweizer Luftfahrtunternehmen in Kanada den Betrieben aus der EU gleichgestellt sind. Umgekehrt akzeptiert die Schweiz, dass kanadische Betriebe gleichwertig wie Schweizer Unternehmen gelten. Es ist vorgesehen mit weiteren Staaten ausserhalb Europas BASA-Vertr&#228;ge abzuschliessen. Durch das bilaterale Abkommen mit der EU und der Teilnahme der Schweiz an der Europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Flugsicherheit (EASA) er&#252;brigen sich solche Vertr&#228;ge mit europ&#228;ischen Staaten.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL hebt wegen Aschewolke erlassene Vorsichtsmassnahmen auf</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/05/27/bazl-hebt-wegen-aschewolke-erlassene-vorsichtsmassnahmen-auf/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 May 2010 08:37:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 27.05.2010 &#8211; Da der Vulkan auf Island seit Anfang Woche keine Asche mehr ausst&#246;sst, hat das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) die f&#252;r den Flugverkehr erlassenen Vorsichtsmassnahmen wieder aufgehoben. Das Amt beobachtet die Situation aber aufmerksam weiter. Seit Anfang Woche speit der Vulkan Eyjafjallaj&#246;kull auf Island keine Asche mehr, weshalb von ihm derzeit weder Gefahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 27.05.2010 &#8211; Da der Vulkan auf Island seit Anfang Woche keine Asche mehr ausst&#246;sst, hat das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) die f&#252;r den Flugverkehr erlassenen Vorsichtsmassnahmen wieder aufgehoben. Das Amt beobachtet die Situation aber aufmerksam weiter.</p>
<p><span id="more-7970"></span></p>
<p>Seit Anfang Woche speit der Vulkan Eyjafjallaj&#246;kull auf Island keine Asche mehr, weshalb von ihm derzeit weder Gefahren noch Beeintr&#228;chtigungen f&#252;r den Luftverkehr ausgehen. Aus diesem Grund hat das BAZL die Vorsichtsmassnahmen f&#252;r den Fugverkehr wieder aufgehoben. Die Schweizer Fluggesellschaften sind nicht mehr verpflichtet, ihre Flugzeuge regelm&#228;ssig auf Aschepartikel hin zu &#252;berpr&#252;fen. Das Amt hatte diese Massnahmen angeordnet f&#252;r Fl&#252;ge durch Regionen, in denen zwar Aschewolken vorhanden waren, jedoch in einer Dichte, die grunds&#228;tzlich keine Gefahr f&#252;r Flugzeuge darstellt.</p>
<p>Das BAZL verfolgt die Entwicklung des Vulkans aufmerksam weiter. Je nach Entwicklung k&#246;nnen erneute Auflagen oder Einschr&#228;nkungen f&#252;r den Luftverkehr nicht ausgeschlossen werden. Auf internationaler Ebene beteiligt sich das BAZL an den Arbeiten zur Definition einheitlicher Grenzwerte f&#252;r Vulkanasche sowie zur Verbesserung von Mess- und Vorwarnsystemen bei Vulkanausbr&#252;chen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Keine Einschr&#228;nkungen f&#252;r Flugverkehr wegen neuer Aschewolke zu erwarten</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/05/17/keine-einschraenkungen-fuer-flugverkehr-wegen-neuer-aschewolke-zu-erwarten/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 07:28:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.05.2010 &#8211; In der Nacht auf Dienstag wird von Nordwesten her eine weitere Aschewolke des Vulkans auf Island die Schweizer Grenze &#252;berqueren. Die Wolke weist eine geringe Dichte auf, weshalb der Luftraum in der Schweiz vermutlich offen bleiben kann. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) beobachtet die Entwicklung aufmerksam. Die neue Aschewolke breitet sich von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.05.2010 &#8211; In der Nacht auf Dienstag wird von Nordwesten her eine weitere Aschewolke des Vulkans auf Island die Schweizer Grenze &#252;berqueren. Die Wolke weist eine geringe Dichte auf, weshalb der Luftraum in der Schweiz vermutlich offen bleiben kann. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) beobachtet die Entwicklung aufmerksam.</p>
<p><span id="more-7966"></span></p>
<p>Die neue Aschewolke breitet sich von Nordwesten her &#252;ber dem europ&#228;ischen Festland aus und wird in der Nacht auf morgen Dienstag auch die Schweiz erreichen. Gem&#228;ss den letzten Informationen wird die Dichte der Wolke voraussichtlich so gering sein, dass keine Einschr&#228;nkungen f&#252;r den Flugverkehr erforderlich sind. Das BAZL verfolgt die Ausbreitung der Wolke dennoch aufmerksam weiter. Um zus&#228;tzliche Erkenntnisse &#252;ber die Aschewolke zu gewinnen, werden im Schweizer Luftraum weitere Messfl&#252;ge durchgef&#252;hrt.</p>
<p>Unver&#228;ndert in Kraft bleiben die vom BAZL am vorletzten Wochenende angeordneten Vorsichtsmassnahmen. Piloten m&#252;ssen weiterhin nach jedem Flug durch die Aschewolke ihr Flugzeug visuell auf Aschepartikel &#252;berpr&#252;fen. Zudem sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihre eingesetzten Flugzeuge jeden Abend von Unterhaltsspezialisten vertieft auf Ascheresten kontrollieren zu lassen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL ordnet Vorsichtsmassnahmen wegen neuer Aschewolke an</title>
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		<pubDate>Sat, 08 May 2010 20:23:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 08.05.2010 – In Verlauf der Nacht auf Sonntag wird die Aschewolke des Vulkans auf Island die Schweiz erreichen. Da die Dichte dieser Wolke derzeit keine Gefahr f&#252;r Flugzeuge darstellt, ist eine Sperrung des Luftraums in der Schweiz nicht erforderlich. Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat jedoch die Vorsichtsmassnahmen erneuert. Piloten m&#252;ssen ihr Flugzeug nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.05.2010 – In Verlauf der Nacht auf Sonntag wird die Aschewolke des Vulkans auf Island die Schweiz erreichen. Da die Dichte dieser Wolke derzeit keine Gefahr f&#252;r Flugzeuge darstellt, ist eine Sperrung des Luftraums in der Schweiz nicht erforderlich. Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat jedoch die Vorsichtsmassnahmen erneuert. Piloten m&#252;ssen ihr Flugzeug nach jedem Flug durch die Wolke visuell auf Aschepartikel hin &#252;berpr&#252;fen.</p>
<p><span id="more-7964"></span></p>
<p>Der Ausl&#228;ufer der vom isl&#228;ndischen Vulkan ausgestossenen Aschewolke wird in der Nacht auf Sonntag von S&#252;dwesten her die Schweiz erreichen. Gem&#228;ss den letzten Informationen weist die Wolke eine geringe Dichte auf und stellt f&#252;r Luftfahrzeuge keine absehbare Gefahr dar. Aus diesem Grund ist eine Luftraumsperre derzeit nicht notwendig.</p>
<p>Das BAZL hat jedoch als Vorsichtsmassnahme angeordnet, dass Piloten nach jedem Flug durch die Aschewolke ihr Flugzeug visuell auf Aschepartikel &#252;berpr&#252;fen m&#252;ssen. Zudem sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihre eingesetzten Flugzeuge jeden Abend von Unterhaltsspezialisten vertieft auf Ascheresten kontrollieren zu lassen. &#220;berdies sind morgen weitere Messfl&#252;ge im Schweizer Luftraum geplant.</p>
<p>Das BAZL wird die Situation unver&#228;ndert aufmerksam verfolgen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in den n&#228;chsten Tagen Fetzen der Aschewolke mit einer Dichte &#252;ber dem f&#252;r Flugzeuge kritischen Wert in die Schweiz getrieben werden. In diesem Fall m&#252;sste das BAZL im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs weitergehende Einschr&#228;nkungen anordnen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Aschewolke: BAZL beobachtet Situation aufmerksam</title>
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		<pubDate>Sat, 08 May 2010 15:10:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 08.05.2010 – Im Verlauf der Nacht auf den Sonntag wird eine weitere Aschewolke des Vulkans auf Island die Schweiz erreichen. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) beobachtet die Situation aufmerksam und wird im Verlauf des sp&#228;ten Abends entscheiden, ob es Massnahmen oder Einschr&#228;nkungen braucht, um die Sicherheit des Flugverkehrs zu gew&#228;hrleisten. Ein Ausl&#228;ufer der vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.05.2010 – Im Verlauf der Nacht auf den Sonntag wird eine weitere Aschewolke des Vulkans auf Island die Schweiz erreichen. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) beobachtet die Situation aufmerksam und wird im Verlauf des sp&#228;ten Abends entscheiden, ob es Massnahmen oder Einschr&#228;nkungen braucht, um die Sicherheit des Flugverkehrs zu gew&#228;hrleisten.</p>
<p><span id="more-7961"></span></p>
<p>Ein Ausl&#228;ufer der vom isl&#228;ndischen Vulkan ausgestossenen Aschewolke wird in der Nacht auf den Sonntag von S&#252;dwesten her die Schweiz erreichen. Es ist denkbar, dass die Dichte der Aschewolke einen Wert aufweist, der f&#252;r Luftfahrzeuge gef&#228;hrlich ist und deshalb Einschr&#228;nkungen des Flugverkehrs erforderlich machen wird. Das BAZL wird deshalb die Situation weiterhin aktiv verfolgen und nach R&#252;cksprache mit Meteoschweiz sowie der Flugsicherung Skyguide &#252;ber das weitere Vorgehen entscheiden und dar&#252;ber informieren.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>S&#252;danfl&#252;ge 2009 auf Flughafen Basel-M&#252;lhausen korrekt gehandhabt</title>
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		<pubDate>Thu, 06 May 2010 08:50:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 06.05.2010 &#8211; Das Instrumentenlande-System auf die S&#252;dpiste 33 des Flughafens Basel-M&#252;lhausen ist 2009 korrekt und gem&#228;ss den zwischen der Schweiz und Frankreich vereinbarten Bedingungen genutzt worden. Dies haben die Aufsichtsbeh&#246;rden der beiden L&#228;nder in einem gemeinsamen Bericht festgestellt. Der Anteil der S&#252;dlandungen betrug im vergangenen Jahr 7,8 Prozent. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 06.05.2010 &#8211; Das Instrumentenlande-System auf die S&#252;dpiste 33 des Flughafens Basel-M&#252;lhausen ist 2009 korrekt und gem&#228;ss den zwischen der Schweiz und Frankreich vereinbarten Bedingungen genutzt worden. Dies haben die Aufsichtsbeh&#246;rden der beiden L&#228;nder in einem gemeinsamen Bericht festgestellt. Der Anteil der S&#252;dlandungen betrug im vergangenen Jahr 7,8 Prozent.</p>
<p><span id="more-7959"></span></p>
<p>Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und die franz&#246;sische Direction générale de l&#8250;aviation civile (DGCA) haben in einem Abkommen von 2006 die Bedingungen f&#252;r den Betrieb des neuen Instrumentenlande-Systems (ILS) auf die Piste 33 des binationalen Flughafens Basel-M&#252;lhausen festgelegt. S&#252;danfl&#252;ge sind dann erforderlich, wenn der Nordwind die kritische St&#228;rke &#252;berschreitet und Landungen aus Norden nicht mehr zul&#228;sst. Der im Abkommen verankerte entsprechende Wert f&#252;r die R&#252;ckenwindkomponente, ab dem auf S&#252;danfl&#252;ge umgestellt werden muss, betr&#228;gt 5 Knoten (rund 9 Stundenkilometer). Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die beiden Beh&#246;rden j&#228;hrlich einen Bericht &#252;ber den Einsatz des ILS 33 durch die f&#252;r den Flugbetrieb zust&#228;ndige franz&#246;sische Flugsicherung vorlegen.</p>
<p>Der Bericht f&#252;r das Jahr 2009 zeigt, dass der Anteil der S&#252;danfl&#252;ge im Vergleich zum Vorjahr von 8,9 auf 7,8 Prozent gesunken ist. Die Anzahl der Anfl&#252;ge auf die Piste 33 ging gleichzeitig um 19,1 Prozent auf 2418 zur&#252;ck, w&#228;hrenddem sich die Gesamtzahl der Starts und Landungen auf dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen lediglich um 7,9 Prozent verringerte. Erg&#228;nzend enth&#228;lt der Bericht Angaben zur Benutzung des ILS nach Monaten, Wochentagen und Tageszeiten. Im Weiteren informiert das Dokument auch dar&#252;ber, wie das Verfahren zum Wechsel der Anflugpiste abl&#228;uft und wie das Informatiksystem optimiert wurde, das die Fluglotsen bei der Pistenwahl unterst&#252;tzt. Eine &#220;berpr&#252;fung der Abl&#228;ufe bei der franz&#246;sischen Flugsicherung durch das BAZL im Januar 2010 ergab, dass diese Verfahren gem&#228;ss den Vorgaben angewendet werden.</p>
<p>Zusammenfassend kommen das BAZL und die DGAC zum Schluss, dass das ILS 33 im Jahr 2009 korrekt und gem&#228;ss der Vereinbarung zwischen den beiden Beh&#246;rden genutzt worden ist. Das BAZL wird die Anwendung der S&#252;danfl&#252;ge weiterhin aufmerksam verfolgen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Neues Gespr&#228;ch der Arbeitsgruppe Schweiz-Deutschland zum Flughafen Z&#252;rich</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/28/neues-gespraech-der-arbeitsgruppe-schweiz-deutschland-zum-flughafen-zuerich/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 08:50:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.04.2010 – Die von den Verkehrsministern der Schweiz und Deutschlands eingesetzte Arbeitsgruppe zur Regelung der L&#228;rmfrage im Zusammenhang mit dem Flughafen Z&#252;rich hat erneut getagt. Die Verkehrsminister der Schweiz und Deutschlands, Moritz Leuenberger und Peter Ramsauer, haben Mitte M&#228;rz der gemischten Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, Gespr&#228;che zu f&#252;hren mit dem Ziel, Ans&#228;tze f&#252;r eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.04.2010 – Die von den Verkehrsministern der Schweiz und Deutschlands eingesetzte Arbeitsgruppe zur Regelung der L&#228;rmfrage im Zusammenhang mit dem Flughafen Z&#252;rich hat erneut getagt.</p>
<p><span id="more-7957"></span></p>
<p>Die Verkehrsminister der Schweiz und Deutschlands, Moritz Leuenberger und Peter Ramsauer, haben Mitte M&#228;rz der gemischten Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, Gespr&#228;che zu f&#252;hren mit dem Ziel, Ans&#228;tze f&#252;r eine dauerhafte und einvernehmliche Regelung zur Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums f&#252;r Anfl&#252;ge auf den Flughafen Z&#252;rich zu finden. Eine Basis daf&#252;r bildet die gemeinsam durchgef&#252;hrte L&#228;rmbelastung, deren Resultate seit vergangenem Oktober vorliegen.</p>
<p>Die Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Peter M&#252;ller, und des Leiters der Abteilung Luft- und Raumfahrt im deutschen Verkehrsministerium, Gerold Reichle, hat sich in Z&#252;rich zu einem Gespr&#228;ch getroffen. Der Schweizer Delegation geh&#246;rten im Weiteren die Z&#252;rcher Regierungsr&#228;tin Rita Fuhrer und der CEO der Flughafen Z&#252;rich AG, Thomas Kern, an, auf deutscher Seite waren auch der Waldshuter Landrat Tilmann Bollacher und das Bundesland Baden-W&#252;rttemberg durch Manfred Dahlheimer vertreten. Die Schweiz hat erste Vorstellungen f&#252;r eine m&#246;gliche L&#246;sung pr&#228;sentiert. Diese &#220;berlegungen sollen in weiteren Gespr&#228;chen er&#246;rtert werden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
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		<title>BAZL reduziert Meldepflicht f&#252;r Fluggesellschaften wegen Aschewolke</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/26/bazl-reduziert-meldepflicht-fuer-fluggesellschaften-wegen-aschewolke/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 15:41:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 26.04.2010 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) reduziert die Meldepflicht f&#252;r Fluggesellschaften im Zusammenhang mit der Vulkanasche aus Island. Ab sofort m&#252;ssen Piloten nur noch Meldung machen, wenn sie verd&#228;chtige Beobachtungen gemacht haben oder durch eine Aschewolke geflogen sind. Nach der Wieder&#246;ffnung des Luftraumes am vergangenen Dienstag hatte das BAZL die Schweizer Fluggesellschaften verpflichtet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 26.04.2010 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) reduziert die Meldepflicht f&#252;r Fluggesellschaften im Zusammenhang mit der Vulkanasche aus Island. Ab sofort m&#252;ssen Piloten nur noch Meldung machen, wenn sie verd&#228;chtige Beobachtungen gemacht haben oder durch eine Aschewolke geflogen sind.</p>
<p><span id="more-7954"></span></p>
<p>Nach der Wieder&#246;ffnung des Luftraumes am vergangenen Dienstag hatte das BAZL die Schweizer Fluggesellschaften verpflichtet, &#252;ber durchgef&#252;hrte Fl&#252;ge Meldung zu machen, um weitere Erkenntnisse &#252;ber die Aschewolke und m&#246;gliche Auswirkungen auf Flugzeuge gewinnen zu k&#246;nnen. S&#228;mtliche R&#252;ckmeldungen haben keinerlei Hinweise auf Beeintr&#228;chtigungen an den Flugzeugen ergeben. Nachdem die Aschewolke zur Zeit noch in der Region rund um Island beobachtet wird, hat das BAZL entschieden, die Meldepflicht zu reduzieren und verlangt von den Piloten nur noch R&#252;ckmeldungen, wenn sie Feststellungen machen, die im Zusammenhang mit der Vulkanasche stehen k&#246;nnten. Das BAZL wird die Lage im Zusammenhang mit dem Vulkausbruch in Island weiterhin beobachten.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Keine Auswirkungen durch Aschewolke festgestellt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/20/keine-auswirkungen-durch-aschewolke-festgestellt/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 17:09:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=7952</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 20.04.2010 &#8211; Seit der Wiederaufnahme des Flugbetriebs in der Schweiz sind keine sch&#228;digenden Auswirkungen der Aschewolke auf Flugzeuge aufgetreten. Dies haben sowohl die Berichte der Fluggesellschaften &#252;ber absolvierte Fl&#252;ge als auch weitere Testfl&#252;ge der Luftwaffe am Dienstag ergeben. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) wird die Entwicklung der Lage weiterhin aufmerksam beobachten. Das BAZL hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 20.04.2010 &#8211; Seit der Wiederaufnahme des Flugbetriebs in der Schweiz sind keine sch&#228;digenden Auswirkungen der Aschewolke auf Flugzeuge aufgetreten. Dies haben sowohl die Berichte der Fluggesellschaften &#252;ber absolvierte Fl&#252;ge als auch weitere Testfl&#252;ge der Luftwaffe am Dienstag ergeben. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) wird die Entwicklung der Lage weiterhin aufmerksam beobachten.</p>
<p><span id="more-7952"></span></p>
<p>Das BAZL hat den Luftraum ab heute Dienstag, 8 Uhr, wieder freigegeben. Test- und Messfl&#252;ge hatten zuvor ergeben, dass die Dichte der Aschewolke abgenommen hat und von ihr keine sch&#228;digenden Auswirkungen mehr auf Flugzeuge ausgehen. Um die Datenbasis sukzessive zu verbessern und sie auch aktuell zu halten, m&#252;ssen Schweizer Fluggesellschaften jedoch dem BAZL &#252;ber s&#228;mtlichen durchgef&#252;hrten Fl&#252;ge Bericht erstatten. Zudem f&#252;hrt die Luftwaffe weitere Testfl&#252;ge durch. Die im Verlauf des Dienstags gesammelten Daten und Informationen best&#228;tigen die ersten Befunde, wonach von der Aschewolke derzeit keine Gefahr mehr ausgeht. Sollten in den n&#228;chsten Tagen verst&#228;rkte Auswirkungen durch die Vulkanasche auf Flugzeuge festgestellt werden, m&#252;sste das BAZL die Situation aber neu beurteilen und allenfalls erneut Einschr&#228;nkungen anordnen.</p>
<p>Der Flugbetrieb ist am Dienstag im Schweizer Luftraum langsam wieder angelaufen. Die Normalisierung des Flugverkehrs in Europa wird aufgrund der tagelangen Luftraumsperre einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die Stabilit&#228;t des Flugbetriebs in dieser ausserordentlichen Situation wiederherzustellen und gestrandete Passagiere m&#246;glichst rasch zur&#252;ckbringen zu k&#246;nnen, haben die Flugh&#228;fen Z&#252;rich und Genf gest&#252;tzt auf das Luftfahrtgesetz die M&#246;glichkeit, vor&#252;bergehend Starts und Landungen auch ausserhalb der &#214;ffnungszeiten zuzulassen. Das BAZL akzeptiert deshalb Fl&#252;ge w&#228;hrend der Nachtflugsperre, wenn ein direkter Zusammenhang mit den Folgen der Luftraumsperre besteht. Das Amt fordert die Flugh&#228;fen jedoch mit Blick auf das Ruhebed&#252;rfnis der Anwohner auf, Bewegungen w&#228;hrend der Nachtflugsperre m&#246;glichst zur&#252;ckhaltend und nur kurzzeitig zu gew&#228;hren.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz aufgehoben</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/19/luftraumsperre-ueber-der-schweiz-aufgehoben/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Apr 2010 19:38:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 19.04.2010 – Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die in der Schweiz bestehende Luftraumsperre aufgehoben. Flugzeuge d&#252;rfen ab Dienstag, 08.00 Uhr wieder verkehren. Die Aschewolke liegt zwar vorerst immer noch &#252;ber der Schweiz, ihre Konzentration hat jedoch betr&#228;chtlich abgenommen und l&#228;sst es grunds&#228;tzlich zu, dass der Flugverkehr wieder aufgenommen werden kann. Dies haben erste [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 19.04.2010 – Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die in der Schweiz bestehende Luftraumsperre aufgehoben. Flugzeuge d&#252;rfen ab Dienstag, 08.00 Uhr wieder verkehren. Die Aschewolke liegt zwar vorerst immer noch &#252;ber der Schweiz, ihre Konzentration hat jedoch betr&#228;chtlich abgenommen und l&#228;sst es grunds&#228;tzlich zu, dass der Flugverkehr wieder aufgenommen werden kann. Dies haben erste Testfl&#252;ge und Messergebnisse gezeigt.</p>
<p><span id="more-7950"></span></p>
<p>Das BAZL hat nach R&#252;cksprache mit Meteoschweiz, der Flugsicherung Skyguide und der Luftwaffe entschieden, die Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz mit Wirkung ab Dienstag, 08.00 Uhr wieder aufzuheben. Grund daf&#252;r sind erste Ergebnisse von Testfl&#252;gen, welche die Swiss und die Luftwaffe heute durchgef&#252;hrt haben sowie die Resultate von Messfl&#252;gen, die Aufschluss &#252;ber die Aschewolke gaben. Diese Ergebnisse haben gezeigt, dass die Dichte der Aschewolke abgenommen hat und keine sch&#228;digenden Auswirkungen mehr auf Flugzeuge hat. Testfl&#252;ge im umliegenden Ausland haben die gleichen Befunde ergeben. Gest&#252;tzt darauf haben EU-Staaten ihre Luftr&#228;ume ebenfalls ab Dienstag, 8 Uhr, zumindest teilweise wieder ge&#246;ffnet.</p>
<p>Die Wiederaufnahme des Flugbetriebs in der Schweiz soll geordnet und schrittweise unter der F&#252;hrung der Flugsicherung Skyguide erfolgen. Schweizer Gesellschaften m&#252;ssen dem BAZL &#252;ber durchgef&#252;hrte Fl&#252;ge Bericht erstatten, um die Datenbasis weiter zu verbreitern und aktuell zu halten. Zum gleichen Zweck wird die Luftwaffe weitere Testfl&#252;ge durchf&#252;hren. Das Amt wird in den n&#228;chsten Tagen die Situation aktiv beobachten. F&#252;r den Fall, dass gr&#246;ssere Auswirkungen durch die Aschewolke auf Flugzeuge festgestellt werden, m&#252;ssten allenfalls wieder Einschr&#228;nkungen vorgenommen werden.</p>
<p>Das BAZL f&#252;hrt morgen Dienstag, 11.00 Uhr, im Medienzentrum des Bundes in Bern eine Medienorientierung zur Wieder&#246;ffnung des Schweizer Luftraums durch.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz bis Dienstag verl&#228;ngert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/19/luftraumsperre-ueber-der-schweiz-bis-dienstag-verlaengert/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Apr 2010 09:02:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 19.04.2010 &#8211; Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz wegen der Aschewolke bis am Dienstag 08.00 Uhr verl&#228;ngert. Das BAZL wird die Lage weiter aktiv verfolgen. Da die Aschewolke aus Island auch heute Montag &#252;ber der Schweiz verbleibt und im Verlauf des Nachmittags eine weitere Wolkenschicht mit Asche das Land [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 19.04.2010 &#8211; Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz wegen der Aschewolke bis am Dienstag 08.00 Uhr verl&#228;ngert. Das BAZL wird die Lage weiter aktiv verfolgen.</p>
<p><span id="more-7947"></span></p>
<p>Da die Aschewolke aus Island auch heute Montag &#252;ber der Schweiz verbleibt und im Verlauf des Nachmittags eine weitere Wolkenschicht mit Asche das Land erreichen d&#252;rfte, hat das BAZL die Sperrung des Luftraums aus Sicherheitsgr&#252;nden bis am Dienstag um 08.00 Uhr verl&#228;ngert. Die Massnahme gilt f&#252;r Fl&#252;ge nach Instrumentenflugregeln. Davon betroffen ist vor allem die kommerzielle Luftfahrt. Der Luftraum in grosser H&#246;he ist ab 21 000 Fuss (rund 6400 Meter &#252;ber Meer) freigegeben. Fl&#252;ge nach Sicht sind w&#228;hrend des Tages erlaubt. In diese Kategorie fallen vor allem Flugger&#228;te der Freizeitfliegerei. Das BAZL wird die Entwicklung der Lage weiter verfolgen. Sollte sich die Situation vor morgen 8 Uhr ver&#228;ndern, wird das BAZL eine neue Beurteilung vornehmen und allenfalls weitere Entscheide f&#228;llen und dar&#252;ber informieren.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz bis Montag verl&#228;ngert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/18/luftraumsperre-ueber-der-schweiz-bis-montag-verlaengert/</link>
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		<pubDate>Sun, 18 Apr 2010 10:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 18.04.2010 &#8211; Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz wegen der Aschewolke bis am Montag um 14.00 Uhr verl&#228;ngert. Das BAZL wird die Lage laufend neu analysieren und sp&#228;testens morgen Vormittag &#252;ber das weitere Vorgehen informieren. Da die Aschewolke aus Island gem&#228;ss Prognosen weiterhin &#252;ber der Schweiz verbleiben wird, hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.04.2010 &#8211; Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz wegen der Aschewolke bis am Montag um 14.00 Uhr verl&#228;ngert. Das BAZL wird die Lage laufend neu analysieren und sp&#228;testens morgen Vormittag &#252;ber das weitere Vorgehen informieren.</p>
<p><span id="more-7945"></span></p>
<p>Da die Aschewolke aus Island gem&#228;ss Prognosen weiterhin &#252;ber der Schweiz verbleiben wird, hat das BAZL die Sperrung des Luftraums aus Sicherheitsgr&#252;nden um 24 Stunden bis morgen Montag 14.00 Uhr verl&#228;ngert. Die Massnahme gilt f&#252;r Fl&#252;ge nach Instrumentenflugregeln. Davon betroffen ist vor allem die kommerzielle Luftfahrt. Der Luftraum in grosser H&#246;he ist ab 36 000 Fuss (rund 11 000 Meter &#252;ber Meer) freigegeben. Fl&#252;ge nach Sicht sind w&#228;hrend des Tages ebenfalls weiterhin erlaubt. In diese Kategorie fallen vor allem Flugger&#228;te der Freizeitfliegerei. Das BAZL wird die Lage weiterhin beobachten und sp&#228;testens am Montagvormittag &#252;ber weitere Entscheide informieren.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz erneut verl&#228;ngert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/17/luftraumsperre-ueber-der-schweiz-erneut-verlaengert/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Apr 2010 16:25:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.04.2010 &#8211; Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz wegen der Aschewolke erneut verl&#228;ngert, und zwar bis morgen Sonntag 14.00 Uhr. Das BAZL wird die Lage laufend neu analysieren und morgen Vormittag &#252;ber das weitere Vorgehen informieren. Nachdem die Aschewolke aus Island im Verlauf des Samstags ihre Lage nur unwesentlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.04.2010 &#8211; Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz wegen der Aschewolke erneut verl&#228;ngert, und zwar bis morgen Sonntag 14.00 Uhr. Das BAZL wird die Lage laufend neu analysieren und morgen Vormittag &#252;ber das weitere Vorgehen informieren.</p>
<p><span id="more-7943"></span></p>
<p>Nachdem die Aschewolke aus Island im Verlauf des Samstags ihre Lage nur unwesentlich ver&#228;ndert hat und voraussichtlich auch in den n&#228;chsten Stunden &#252;ber der Schweiz verharren wird, hat das BAZL die Sperrung des Luftraums aus Sicherheitsgr&#252;nden vorl&#228;ufig bis morgen Sonntag 14.00 Uhr verl&#228;ngert.  Die Massnahme gilt f&#252;r Fl&#252;ge nach Instrumentenflugregeln. Davon betroffen ist vor allem die kommerzielle Luftfahrt. Der Luftraum in grosser H&#246;he ist neu ab 20 000 Fuss (rund 6000 Meter &#252;ber Meer) wieder freigegeben. Bis anhin lag diese Grenze bei 36 000 Fuss oder rund 11 000 Metern. Fl&#252;ge nach Sicht d&#252;rfen w&#228;hrend der Nacht nicht mehr verkehren, sind jedoch morgen ab Tagesanbruch wieder zugelassen. In diese Kategorie fallen vor allem Flugger&#228;te der Freizeitfliegerei. Morgen Vormittag wird das BAZL nach erneuter R&#252;cksprache mit Meteoschweiz, Skyguide und ausl&#228;ndischen Stellen die Situation neu beurteilen und &#252;ber die getroffenen Entscheide informieren.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
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		<title>Luftraumsperre &#252;ber der Schweiz verl&#228;ngert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/17/luftraumsperre-ueber-der-schweiz-verlaengert/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Apr 2010 07:22:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.04.2010 &#8211; Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat in der Nacht die Luftraumsperre bis heute Samstag 20.00 Uhr verl&#228;ngert. Im Verlaufe des Tages wird das BAZL die Lage in Koordination mit Meteoschweiz, Skyguide und den umliegenden L&#228;ndern neu beurteilen und &#252;ber die Entwicklung der Situation informieren. Da die Aschewolke aus Island voraussichtlich &#252;ber der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.04.2010 &#8211; Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat in der Nacht die Luftraumsperre bis heute Samstag 20.00 Uhr verl&#228;ngert. Im Verlaufe des Tages wird das BAZL die Lage in Koordination mit Meteoschweiz, Skyguide und den umliegenden L&#228;ndern neu beurteilen und &#252;ber die Entwicklung der Situation informieren.</p>
<p><span id="more-7940"></span></p>
<p>Da die Aschewolke aus Island voraussichtlich &#252;ber der Schweiz liegen bleibt hat das BAZL in der Nacht die Sperrung des Luftraums aus Sicherheitsgr&#252;nden vorl&#228;ufig bis heute Samstag 20.00 Uhr verl&#228;ngert.  Dies gilt f&#252;r Fl&#252;ge nach Instrumentenflugregeln. Davon betroffen ist vor allem die kommerzielle Luftfahrt. Ab 09.00 Uhr wird der Luftraum in grosser H&#246;he (ab 36 000 Fuss, rund 11 000 Metern) f&#252;r &#220;berfl&#252;ge &#252;ber die Schweiz freigegeben. Erlaubt sind ab 09.00 Uhr zudem Fl&#252;ge auf Sicht. Dies betrifft vor allem die Freizeitfliegerei.  Im Verlaufe des Tages wird das BAZL die Situation neu beurteilen und &#252;ber die getroffenen Entscheide informieren.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Aschenwolke: Schweizer Luftraum aus Sicherheitsgr&#252;nden vor&#252;bergehend geschlossen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/16/aschenwolke-schweizer-luftraum-aus-sicherheitsgruenden-voruebergehend-geschlossen/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Apr 2010 16:15:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 16.04.2010 &#8211; Nach Einsch&#228;tzung von Meteoschweiz wird die Aschenwolke aus Island gegen Mitternacht den Schweizer Luftraum erreichen. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt hat deshalb in Koordination mit der Schweizer Flugsicherung Skyguide entschieden, s&#228;mtliche Fl&#252;ge im Schweizer Luftraum aus Sicherheitsgr&#252;nden zu untersagen. Ausgenommen vom Flugverbot sind ausschliesslich Such- und Rettungsfl&#252;ge. Das BAZL hat um 15.30 Uhr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 16.04.2010 &#8211; Nach Einsch&#228;tzung von Meteoschweiz wird die Aschenwolke aus Island gegen Mitternacht den Schweizer Luftraum erreichen. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt hat deshalb in Koordination mit der Schweizer Flugsicherung Skyguide entschieden, s&#228;mtliche Fl&#252;ge im Schweizer Luftraum aus Sicherheitsgr&#252;nden zu untersagen. Ausgenommen vom Flugverbot sind ausschliesslich Such- und Rettungsfl&#252;ge.</p>
<p><span id="more-7938"></span></p>
<p>Das BAZL hat um 15.30 Uhr mit einem so genannten NOTAM (Notice to Airmen) &#252;ber die Verkehrsrestriktionen informiert. Das Flugverbot gilt vorl&#228;ufig von Heute 24 Uhr Mitternacht bis 09.00 Uhr morgen Samstag, 17. April 2010. Im Verlaufe der Nacht wird das BAZL auf Grund der dann vorliegenden Informationen &#252;ber das weitere Vorgehen entscheiden. Es ist aus jetziger Sicht mit einer Verl&#228;ngerung des Flugverbotes zu rechnen.</p>
<p>W&#228;hrend der Dauer der Luftraumsperre sind s&#228;mtliche Fl&#252;ge im Schweizer Luftraum verboten. Ausgenommen davon sind nur Rettungsfl&#252;ge. Das BAZL beobachtet die Wetterlage laufend und wird dar&#252;ber informieren, wenn der Schweizer Luftraum wieder freigegeben werden kann.</p>
<p>Am 14. April 2010 brach in Island unter dem Eyjafjallaj&#246;kull-Gletscher ein Vulkan aus. Die Asche wurde kilometerhoch in die Atmosph&#228;re geschleudert und behinderte in der Folge den Flugverkehr in weiten Teilen Nordwesteuropas. Die Vulkanasche besteht aus zerriebenem Gestein, kleinen Lavast&#252;ckchen und Kristallen. Da Vulkanasche hoch aufsteigt, stellt sie eine grosse Gefahr f&#252;r den Luftverkehr dar. Durchfliegt ein Flugzeug die Aschewolke, so k&#246;nnen die Partikel zu Besch&#228;digungen der Flugzeuglackierungen und der Fenster f&#252;hren. Am meisten gef&#228;hrdet sind die Triebwerke: Die Vulkanasche wird darin sehr stark erhitzt und kann die Turbinen besch&#228;digen. Aschepartikel k&#246;nnen auch die Geschwindigkeitssensoren des Flugzeuges verkleben und den Funkverkehr beintr&#228;chtigen.</p>
<p> Seit der Eruption des Vulkans Eyjafjallaj&#246;kull auf Island am 14.04.2010 verfolgt die Nationale Alarmzentrale (NAZ) die Lage. Sie ist mit nationalen und internationalen Partnern in Kontakt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schweiz &#252;bernimmt EU-Regelungen f&#252;r Schutzmassnahmen auf Flugh&#228;fen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/04/07/schweiz-uebernimmt-eu-regelungen-fuer-schutzmassnahmen-auf-flughaefen/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 13:05:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 07.04.2010 &#8211; Die Schweiz hat das angepasste EU-System f&#252;r Schutzmassnahmen auf Flugh&#228;fen &#252;bernommen. Damit ist gew&#228;hrleistet, dass Schweizer Flugpassagiere weiterhin den B&#252;rgern der EU gleichgestellt sind. F&#252;r die Passagiere haben die &#252;bernommenen Regelungen kaum Auswirkungen. Im Zentrum des Treffens des Gemischten Ausschusses zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU vom 7. April 2010 in Br&#252;ssel standen die neu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 07.04.2010 &#8211; Die Schweiz hat das angepasste EU-System f&#252;r Schutzmassnahmen auf Flugh&#228;fen &#252;bernommen. Damit ist gew&#228;hrleistet, dass Schweizer Flugpassagiere weiterhin den B&#252;rgern der EU gleichgestellt sind. F&#252;r die Passagiere haben die &#252;bernommenen Regelungen kaum Auswirkungen.</p>
<p><span id="more-7936"></span></p>
<p>Im Zentrum des Treffens des Gemischten Ausschusses zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU vom 7. April 2010 in Br&#252;ssel standen die neu gestalteten Verordnungen der EU &#252;ber Schutzmassnahmen auf Flugh&#228;fen. Die &#220;bernahme dieser EU-Bestimmungen erlaubt es unter anderem, dass Transit-Passagiere aus der EU auch k&#252;nftig ohne zus&#228;tzliche Sicherheitskontrolle einen Zwischenstopp auf einem Schweizer Flughafen einlegen k&#246;nnen. Das gleiche gilt ebenfalls f&#252;r Passagiere aus der Schweiz, die &#252;ber einen EU-Flughafen weiterreisen. Zudem wird es k&#252;nftig neben Transit-Passagieren aus Singapur und Kroatien auch solchen aus Kanada, und den USA erlaubt sein, mit fl&#252;ssigen G&#252;tern aus Zollfreihandel-L&#228;den im Handgep&#228;ck durch Flugh&#228;fen der EU und der Schweiz zu reisen, sofern sich die Flaschen in versiegelten Taschen befinden. F&#252;r diese Staaten gelten somit die gleichen Regelungen, wie sie innerhalb der EU zur Anwendung kommen. Da die EU den Einsatz von K&#246;rper-Scannern als zus&#228;tzliche Sicherheitsmassnahme an Flugh&#228;fen noch nicht geregelt hat &#8211; zurzeit laufen lediglich in einigen L&#228;ndern Testversuche &#8211;, war dies noch nicht Gegenstand der Gespr&#228;che.</p>
<p>Das bilaterale Luftverkehrsabkommen wird regelm&#228;ssig an die Rechtsentwicklungen in der EU angepasst, um beispielswiese die Harmonisierung der Sicherheitsstandards zu gew&#228;hrleisten. Weitere Rechtsakte der EU, welche im Rahmen der jetzigen Aktualisierung in das Abkommen aufgenommen werden, betreffen die technische Sicherheit (Safety), eine Neufassung bestehender Liberalisierungsregeln, den Flugl&#228;rm sowie Wettbewerbs- und Fairnessregeln, beispielsweise hinsichtlich der Ausgestaltung von computerbasierten Buchungssystemen zwischen Fluggesellschaften und Reiseb&#252;ros.</p>
<p>Die EU-Kommission anerkannte ferner das Schweizer Anliegen, EU-interne Fl&#252;ge von Schweizer Fluggesellschaften ausf&#252;hren zu lassen (so genannte Kabotage-Rechte), und willigte in die Aufnahme eines Verhandlungsprozesses ein.</p>
<p>Geleitet wurde die Schweizer Delegation von Peter M&#252;ller, Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL). Delegationsleiter der EU war Daniel Calleja, Direktor Luftverkehr. Der parit&#228;tisch zusammengesetzte Ausschuss tritt einmal j&#228;hrlich zusammen und hat zur Aufgabe, die Anwendung des Abkommens zu besprechen sowie &#252;ber die Aufnahme neuer EU-Erlasse in den Vertrag zu entscheiden.  </p>
<p>Die von der Schweiz &#252;bernommen EU-Verordnungen treten am 29. April 2010 in Kraft.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schadstoffabh&#228;ngige Landegeb&#252;hren in der Schweiz versch&#228;rft</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/03/30/schadstoffabhaengige-landegebuehren-in-der-schweiz-verschaerft/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 08:25:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 30.03.2010 – Ab 1. April 2010 kommen in der Schweiz versch&#228;rfte schadstoffabh&#228;ngige Landegeb&#252;hren f&#252;r Flugzeuge zur Anwendung. Damit wird ein europ&#228;isch harmonisiertes Geb&#252;hrenmodell umgesetzt. Massgeblich f&#252;r die Geb&#252;hrenh&#246;he ist neu die absolute Menge der Stickoxidemissionen. 1997 f&#252;hrte die Schweiz als erstes Land weltweit zusammen mit Schweden schadstoffabh&#228;ngige Landegeb&#252;hren f&#252;r Flugzeuge ein. Das Bundesamt f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.03.2010 – Ab 1. April 2010 kommen in der Schweiz versch&#228;rfte schadstoffabh&#228;ngige Landegeb&#252;hren f&#252;r Flugzeuge zur Anwendung. Damit wird ein europ&#228;isch harmonisiertes Geb&#252;hrenmodell umgesetzt. Massgeblich f&#252;r die Geb&#252;hrenh&#246;he ist neu die absolute Menge der Stickoxidemissionen.</p>
<p><span id="more-7828"></span></p>
<p>1997 f&#252;hrte die Schweiz als erstes Land weltweit zusammen mit Schweden schadstoffabh&#228;ngige Landegeb&#252;hren f&#252;r Flugzeuge ein. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) verfolgte damit das Ziel, die Verwendung der bestm&#246;glichen Technologie durch finanzielle Anreize zu f&#246;rdern und zu beschleunigen. Dieses Ziel wurde erreicht: Heute verbrennen die Flugzeugtriebwerke das Kerosin praktisch ohne R&#252;ckst&#228;nde. Durch die gesteigerte Effizienz gingen die CO2-Emissionen pro Sitzplatz zur&#252;ck. Dies hatte jedoch seinen Preis: Die Stickoxidemissionen, die bei hohen Triebwerkstemperaturen als Folge der effizienten Verbrennung gebildet werden, sanken nach Einsch&#228;tzung des BAZL ungen&#252;gend. Auf Initiative des BAZL erarbeiteten Experten der Europ&#228;ischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) deshalb ein Geb&#252;hrenmodell, welches europaweit zu einer Reduktion der Stickoxide f&#252;hren soll. Im Juni 2009 setzte das BAZL eine Richtlinie in Kraft, die das Geb&#252;hrenmodell der ECAC &#252;bernimmt und auf kleinere Flugzeuge und Helikopter erweitert, die so genannte «Aircraft Emissions Charges in Switzerland».</p>
<p>Auf dieser Richtlinie basiert das auf 1. April 2010 in Kraft gesetzte Geb&#252;hrenmodell der Flugh&#228;fen Z&#252;rich, Bern und Lugano. Am 1. Mai 2010 folgt der Flughafen Genf. F&#252;r den Flughafen Basel-Mulhouse sind die franz&#246;sischen Luftfahrtbeh&#246;rden zust&#228;ndig. Das neue Geb&#252;hrenmodell ber&#252;cksichtigt in erster Linie die Stickoxidemissionen aus dem Flugbetrieb beim Start und bei der Landung. Dabei wird jedem Flugzeug und jedem Flugzeugtriebwerk ein Emissionswert zugeordnet. Je h&#246;her die Emissionen des Flugzeugs, desto h&#246;her ist auch der emissionsabh&#228;ngige Teil der Flughafengeb&#252;hren. Bei einem Airbus 320 kann sich der emissionsabh&#228;ngige Geb&#252;hren-Anteil verdoppeln, je nachdem ob das Flugzeug mit neuerer oder &#228;lterer Triebswerktechnik ausgestattet ist.</p>
<p>Die neuen Geb&#252;hrenans&#228;tze mussten auf Grund internationaler Konventionen so gestaltet werden, dass die Einnahmen der Flugh&#228;fen durch den Modellwechsel insgesamt nicht steigen. Auf die Luftfahrtindustrie wird jedoch der Druck erh&#246;ht, Triebwerke zu entwickeln, die nicht nur CO2-arm sind, sondern auch weniger Stickoxide ausstossen. Neben Schweden haben bereits Grossbritannien und Deutschland emissionsabh&#228;ngige Flughafengeb&#252;hren eingef&#252;hrt, die auf dem ECAC-Modell<br />
beruhen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL legt Schweizer Luftraum f&#252;r 2010 fest</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 12:03:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 18.02.2010 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Struktur des schweizerischen Luftraums f&#252;r 2010 festgelegt. Zwei Erg&#228;nzungen am kontrollierten Luftraum stehen zwei Verkleinerungen gegen&#252;ber. Die neue Luftraumstruktur tritt am 11. M&#228;rz in Kraft. Der Schweizer Luftraum 2010 enth&#228;lt vier Neuerungen, die das BAZL auf den 11. M&#228;rz in Kraft setzt. Im vergangenen Jahr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.02.2010 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die <a href="http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/18317.pdf">Struktur des schweizerischen Luftraums f&#252;r 2010</a> festgelegt. Zwei Erg&#228;nzungen am kontrollierten Luftraum stehen zwei Verkleinerungen gegen&#252;ber. Die neue Luftraumstruktur tritt am 11. M&#228;rz in Kraft.</p>
<p><span id="more-7825"></span></p>
<p>Der Schweizer Luftraum 2010 enth&#228;lt vier Neuerungen, die das BAZL auf den 11. M&#228;rz in Kraft setzt. Im vergangenen Jahr hatte das Amt bei den aviatischen Verb&#228;nden eine Konsultation zu den Anpassungen durchgef&#252;hrt und die betroffenen Kantone dar&#252;ber ebenfalls informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen hat das BAZL bei seinem Entscheid &#252;ber die neue Luftraumstruktur so weit als m&#246;glich ber&#252;cksichtigt. Ausschlaggebend f&#252;r die Anpassungen sind einerseits Sicherheits&#252;berlegungen, anderseits die M&#246;glichkeit, neue Freir&#228;ume f&#252;r die im Sichtflug verkehrenden Piloten zu schaffen.</p>
<p>Eine der Erg&#228;nzungen betrifft den Luftraum des Regionalflugplatzes St. Gallen-Altenrhein. Einerseits wird die Obergrenze des Luftraumes um 1500 Fuss (rund 450 Meter) auf neu 5500 Fuss (knapp 1700 Meter) &#252;ber Meer erh&#246;ht, anderseits der Luftraum in der Region Arbon um rund 3 Kilometer Richtung Westen ausgedehnt. Die Massnahme soll mithelfen, dass nach Sicht und in Eigennavigation verkehrende Luftfahrzeuge nicht zu nahe an von der Flugsicherung geleitete Flugzeuge geraten, die sich kurz vor der Landung oder unmittelbar nach dem Start in St. Gallen-Altenrhein befinden. Um in einen kontrollierten Luftraum einfliegen zu k&#246;nnen, ben&#246;tigen Flugzeuge eine Freigabe durch die Flugsicherung. Dadurch l&#228;sst sich der Verkehr geordnet und mit den notwendigen Sicherheitsabst&#228;nden abwickeln.</p>
<p>Die zweite Ausdehnung des Luftraums dient dem Einsatz der ferngesteuerten Drohnen durch die Luftwaffe. Aufgrund ihrer eingeschr&#228;nkten M&#246;glichkeiten, andere Flugger&#228;te zu entdecken und gegebenenfalls auszuweichen, operieren Drohnen oft in separierten Luftr&#228;umen. Um ihre Trainingsfl&#252;ge mit den Drohnen ab dem Milit&#228;rflugplatz Emmen im Jahresverlauf flexibler durchf&#252;hren zu k&#246;nnen, ben&#246;tigt die Luftwaffe einen permanent eingerichteten Luftraum. In den letzten zwei Jahren bestand das Gebiet mit Beschr&#228;nkungen f&#252;r andere Luftraumnutzer jeweils w&#228;hrend einigen Wochen im Fr&#252;hling. Die Zone schliesst direkt &#246;stlich an die Kontrollzone des Flugplatzes Emmen an und erstreckt sich &#252;ber ein Gebiet zwischen Luzern, Meggen sowie Cham. Sie wird lediglich w&#228;hrend den Einsatzzeiten der Drohnen aktiv sein. Nach Angaben der Luftwaffe d&#252;rfte dies unver&#228;ndert w&#228;hrend rund 300 Stunden pro Jahr der Fall sein. Durchfl&#252;ge von zivilen Flugzeugen werden auch bei aktiviertem Flugbeschr&#228;nkungsgebiet grunds&#228;tzlich m&#246;glich sein, erfordern jedoch vorg&#228;ngig eine Freigabe durch die Flugsicherung.</p>
<p>Im Gegenzug verzichtet die Luftwaffe auf zwei kontrollierte Zonen im Schweizer Luftraum. Zum einen wird die Untergrenze des Gefahrengebietes rund um den Schiessplatz Breil/Brigels von Grund auf neu 4000 Fuss (rund 1200 Meter) &#252;ber Meer angehoben. Dadurch k&#246;nnen zivile Flugzeuge unterhalb dieser H&#246;he das Gebiet durchqueren, auch wenn die Schiesszone aktiviert ist. Zum anderen ben&#246;tigt die Luftwaffe zwei tempor&#228;re Kontrollsektoren der Milit&#228;rflugpl&#228;tze Alpnach und Buochs nicht mehr. Deshalb werden diese Sektoren in den Regionen Meiringen und Schwyz aufgehoben und k&#252;nftig f&#252;r die zivile Luftfahrt ohne Einschr&#228;nkungen benutzbar sein.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Solar Impulse darf n&#228;chtliche Versuchsfl&#252;ge von Payerne aus durchf&#252;hren</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/02/17/solar-impulse-darf-naechtliche-versuchsfluege-von-payerne-aus-durchfuehren/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 12:05:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.02.2010 – Der Bundesrat hat Versuchsfl&#252;ge des Projektes Solar Impulse ausserhalb der &#214;ffnungszeiten des Flugplatzes Payerne bewilligt. Er hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt und diese auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt. Das in der Schweiz entwickelte Projekt Solar Impulse (Bertrand Piccard / André Borschberg) ist eine grosse technologische Herausforderung, deren Bedeutung weit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.02.2010 – Der Bundesrat hat Versuchsfl&#252;ge des Projektes Solar Impulse ausserhalb der &#214;ffnungszeiten des Flugplatzes Payerne bewilligt. Er hat einer <a href="http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/18278.pdf">entsprechenden Verordnung</a> zugestimmt und diese auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt.</p>
<p><!-- more --></p>
<p>Das in der Schweiz entwickelte Projekt Solar Impulse (Bertrand Piccard / André Borschberg) ist eine grosse technologische Herausforderung, deren Bedeutung weit &#252;ber die Luftfahrt hinaus reicht. Im Rahmen der Versuchsphase wollen die Ingenieure von Solar Impulse eine Reihe von n&#228;chtlichen Testfl&#252;gen ab dem Flugplatz Payerne durchf&#252;hren. Diese Versuchsfl&#252;ge sollen ab kommendem Fr&#252;hling w&#228;hrend rund drei Jahren stattfinden. Sie sollen die Flugf&#228;higkeit des Flugzeugs, das nur von Sonnenenergie angetrieben wird, w&#228;hrend der Nacht belegen. Ziel der Tests ist der Nachweis, dass sich das Flugzeug ohne jeden Treibstoff 36 Stunden nonstop in der Luft halten kann. Die Versuchsfl&#252;ge sollen fr&#252;h am Morgen oder sp&#228;t am Abend stattfinden und gelegentlich durch einen Helikopter begleitet werden, welcher die technischen und wissenschaftlichen Kontrollinstrumente mitf&#252;hrt.</p>
<p>Die Testfl&#252;ge m&#252;ssen grunds&#228;tzlich die Regeln der Zivilluftfahrt und bestehenden Bestimmungen f&#252;r den Betrieb des Flugplatzes Payerne einhalten. Diese Regelungen lassen keine Starts und Landungen von nicht kommerziellen Fl&#252;gen zwischen 22  und 6 Uhr zu. Der Bundesrat hat deshalb eine Verordnung erlassen, dank der das Projekt Solar Impulse die n&#228;chtlichen Fl&#252;ge durchf&#252;hren kann. Die Dauer der Verordnung ist befristet und der Geltungsbereich ist auf den Flugplatz Payerne beschr&#228;nkt. Die Zahl der Testfl&#252;ge zwischen 22 und 6 Uhr ist begrenzt auf 20 pro Jahr. Diese Einschr&#228;nkung erlaubt es, die L&#228;rmauswirkungen der Tests auf die Bev&#246;lkerung zu begrenzen. Die vom Bund angeh&#246;rten Anliegergemeinden des Flugplatzes haben sich mit den Regelungen einverstanden erkl&#228;rt. Die Verordnung tritt am 1. April 2010 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2013.</p>
<p><em>Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>BAZL ver&#246;ffentlicht Schlussbericht zum SIL-Prozess f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 12:03:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 02.02.2010 – Das BAZL hat den Schlussbericht zum Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich ver&#246;ffentlicht. Er enth&#228;lt eine Zusammenfassung des umfangreichen Koordinationsprozesses und die vom UVEK im vergangenen Dezember getroffene Entscheidung, alle drei Betriebsvarianten als Basis f&#252;r das Objektblatt zu verwenden. Das BAZL erarbeitet in einem n&#228;chsten Schritt nun den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 02.02.2010 – Das BAZL hat den Schlussbericht zum Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich ver&#246;ffentlicht. Er enth&#228;lt eine Zusammenfassung des umfangreichen Koordinationsprozesses und die vom UVEK im vergangenen Dezember getroffene Entscheidung, alle drei Betriebsvarianten als Basis f&#252;r das Objektblatt zu verwenden. Das BAZL erarbeitet in einem n&#228;chsten Schritt nun den Entwurf f&#252;r das Objektblatt.</p>
<p><!-- more --></p>
<p>Der Schlussbericht fasst den Ablauf des SIL-Koordinationsprozesses f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich zusammen und enth&#228;lt eine &#220;bersicht &#252;ber den zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Akteuren der Luftfahrt erreichten Konsens sowie die noch verbliebenen Differenzen. Weiter umfasst das Dokument die Stellungnahmen der am Koordinationsprozess beteiligten Beh&#246;rden und Institutionen zum Entwurf des Schlussberichts sowie die Entscheide des UVEK zu den Betriebsvarianten.</p>
<p>Das UVEK hatte am 15. Dezember 2009 bekannt gegeben, alle drei Betriebsvarianten («E optimiert», «E DVO» und «J optimiert») ins Objektblatt aufzunehmen. Dadurch entsteht der n&#246;tige Spielraum, um im weiteren Verlauf der Arbeiten f&#252;r das k&#252;nftige Betriebsregime des Flughafens Z&#252;rich auf m&#246;gliche politische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu k&#246;nnen. Gest&#252;tzt auf den Schlussbericht erstellt das BAZL als n&#228;chstes den Entwurf f&#252;r das Objektblatt. Dieser Entwurf soll Mitte Jahr parallel zu den Richtpl&#228;nen der betroffenen Kantone in die &#246;ffentliche Auflage gehen. Neben den Kantonen und Gemeinden wird sich auch die Bev&#246;lkerung zum Entwurf &#228;ussern k&#246;nnen. Die Genehmigung des Objektblattes und der kantonalen Richtpl&#228;ne durch den Bundesrat ist f&#252;r 2012 geplant.</p>
<p>Im Rahmen des f&#252;nfj&#228;hrigen Koordinationsprozesses sind in einem analytischen Verfahren s&#228;mtliche technisch machbaren Betriebsformen f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich umfassend gepr&#252;ft und unter politischen Gesichtspunkten breit diskutiert worden. Die daraus resultierenden drei Varianten erm&#246;glichen einen Ausgleich zwischen den Interessen an einem leistungsf&#228;higen Flughafen und den Anliegen, die Auswirkungen des Luftverkehrs auf Menschen und Umwelt m&#246;glichst zu begrenzen. Dadurch bilden sie eine tragf&#228;hige Basis f&#252;r die weiteren Arbeiten.</p>
<p>Beteiligt an den technischen Arbeiten waren Vertreter des Kantons Z&#252;rich, der Flughafen Z&#252;rich AG, der Flugsicherung Skyguide sowie der Bundesstellen BAZL, BAFU, ARE und Luftwaffe. An den Koordinationsgespr&#228;chen vertreten waren weiter die in ihrer Raumplanung betroffenen Nachbarkantone Aargau und Schaffhausen. Die &#252;brigen Nachbarkantone St. Gallen, Thurgau, Schwyz und Zug wurden regelm&#228;ssig informiert und auch konsultiert.</p>
<p>Der SIL legt den raumplanerischen Rahmen fest, in welchen sich der Betrieb eines Flugplatzes einpassen muss. Er ist gleichzeitig die Basis und eine Voraussetzung f&#252;r die Genehmigung des Betriebsreglements einer Flugplatzanlage. Mit dem SIL erfolgt die Abstimmung der Sachplanung des Bundes f&#252;r die Infrastrukturen der Zivilluftfahrt mit den Raumplanungen der Kantone. Der SIL schafft aber auch Rechts- und Planungssicherheit und ist im Fall des Flughafens Z&#252;rich bis ins Jahr 2030 ausgelegt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Flugplatz Lugano: Baugenehmigung f&#252;r Anflugbefeuerung der Piste 19</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2010/01/07/flugplatz-lugano-baugenehmigung-fuer-anflugbefeuerung-der-piste-19/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 13:09:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 07.01.2010 – Das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat dem Flughafen Lugano die Genehmigung f&#252;r den Bau einer Leit- und Anflugbefeuerung auf die Piste 19 (Nordpiste) erteilt. Dieser Entscheid bringt das Optimierungsprojekt des Flughafens einen entscheidenden Schritt vorw&#228;rts. Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) wird die operationellen &#220;bergangsmassnahmen, die Ende September [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 07.01.2010 – Das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat dem Flughafen Lugano die Genehmigung f&#252;r den Bau einer Leit- und Anflugbefeuerung auf die Piste 19 (Nordpiste) erteilt. Dieser Entscheid bringt das Optimierungsprojekt des Flughafens einen entscheidenden Schritt vorw&#228;rts. Das Bundsamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) wird die operationellen &#220;bergangsmassnahmen, die Ende September 2009 verf&#252;gt wurden, wieder aufheben, sobald die nun bewilligten Einrichtungen installiert sind.</p>
<p><span id="more-7812"></span></p>
<p>Das UVEK hat die Baubewilligung (Plangenehmigung) f&#252;r ein Beleuchtungs-System bestehend aus neun Masten mit konstant brennenden und blinkenden Lichtern im Anflugbereich von Piste 19 (Nordpiste) erteilt, dem so genannten «Circling». Gegen das Projekt gingen zehn Einsprachen ein. Diese Einsprachen wurden im Rahmen der Bewilligung behandelt. Der Entscheid des UVEK kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.</p>
<p>Die heute erteilte Baubewilligung ist Teil eines gr&#246;sseren Projekts, das zum Ziel hat, den Anflug auf die Piste 19 des Flughafens Lugano zu optimieren. Das Projekt umfasst ebenfalls die Markierung von Hindernissen im Gel&#228;nde rund um den Flugplatz (Entscheid des UVEK vom April 2009) und zus&#228;tzliche Landelichter direkt vor der Schwelle zur Piste 19 (Entscheid des UVEK von Anfang Dezember 2009). Diese Massnahmen sollen den Besatzungen als erweiterte Anflughilfen dienen, insbesondere bei Nacht oder schlechter Sicht. Sie betreffen Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln (IFR) unterwegs sind.</p>
<p>Der Entscheid des UVEK stellt eine wichtige Etappe im Optimierungsprozess f&#252;r den Anflug auf den Flughafen Lugano dar. Der Flughafen verf&#252;gt damit &#252;ber die Voraussetzungen, um die der Verbesserung der Sicherheit dienenden Massnahmen umsetzen zu k&#246;nnen. Sobald der Flughafen die vorgesehenen Einrichtungen installiert und das BAZL diese abgenommen hat, wird das Amt die im letzten September verf&#252;gte operationelle &#220;bergangsregelung f&#252;r den  Anflug auf Piste 19 wieder aufheben. Diese Massnahmen besagen, dass Instrumentenanfl&#252;ge nur durchgef&#252;hrt werden d&#252;rfen, wenn sich keine Wolken unterhalb von 3000 Fuss (ca. 900 Mete</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Betriebsreglement Flughafen Z&#252;rich – Stellungnahme BAZL zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/12/18/betriebsreglement-flughafen-zuerich-stellungnahme-bazl-zum-entscheid-des-bundesverwaltungsgerichts/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Dec 2009 11:19:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 18.12.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat Kenntnis genommen vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum Betriebsreglement f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich. Das Gericht hat die Verf&#252;gung des BAZL weit gehend gest&#252;tzt, insbesondere die Genehmigung der zus&#228;tzlichen Ost- und der neu eingef&#252;hrten S&#252;danfl&#252;ge. Dies bedeutet, dass der heutige Betrieb des Flughafens Z&#252;rich im Grundsatz gutgeheissen wird. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.12.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat Kenntnis genommen vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum Betriebsreglement f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich. Das Gericht hat die Verf&#252;gung des BAZL weit gehend gest&#252;tzt, insbesondere die Genehmigung der zus&#228;tzlichen Ost- und der neu eingef&#252;hrten S&#252;danfl&#252;ge. Dies bedeutet, dass der heutige Betrieb des Flughafens Z&#252;rich im Grundsatz gutgeheissen wird.</p>
<p><span id="more-7810"></span></p>
<p>Nicht gutgeheissen hat das Bundesverwaltungsgericht die geplanten und vom BAZL genehmigten &#196;nderungen gegen&#252;ber dem heute geltenden Betrieb. Dabei handelt es sich einerseits um die Regelung zur zeitlichen Belegung der verschiedenen Pisten. Anderseits hat das Gericht die Plangenehmigung des Eidgen&#246;ssischen Departements f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) f&#252;r neue Schnellabrollwege der Ost-West-Piste 28 aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass zus&#228;tzliche Kapazit&#228;ten erst auf Grundlage des Objektblattes zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) geschaffen werden d&#252;rfen. Der Bundesrat wird das Objektblatt nach Abschluss des derzeit laufenden SIL-Prozesses f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich festlegen.</p>
<p>Das Amt wird den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts genau analysieren und dann gemeinsam mit dem UVEK &#252;ber das weitere Vorgehen entscheiden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verordnung &#252;ber die Slotkoordination verl&#228;ngert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/12/16/verordnung-ueber-die-slotkoordination-verlaengert/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 16:17:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 16.12.2009 – Der Bundesrat hat die Verordnung &#252;ber die Slotkoordination um zwei Jahre bis Ende 2011 verl&#228;ngert. Damit wird sichergestellt, dass die Slotkoordination f&#252;r die Flugh&#228;fen Z&#252;rich und Genf weiterhin &#252;ber eine rechtliche Basis verf&#252;gt, bis das revidierte Luftfahrtgesetz in Kraft tritt. Die neutrale Vergabe von Slots &#8211; Zeitnischen f&#252;r Starts und Landungen von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 16.12.2009 – Der Bundesrat hat die Verordnung &#252;ber die Slotkoordination um zwei Jahre bis Ende 2011 verl&#228;ngert. Damit wird sichergestellt, dass die Slotkoordination f&#252;r die Flugh&#228;fen Z&#252;rich und Genf weiterhin &#252;ber eine rechtliche Basis verf&#252;gt, bis das revidierte Luftfahrtgesetz in Kraft tritt.</p>
<p><span id="more-7808"></span></p>
<p>Die neutrale Vergabe von Slots &#8211; Zeitnischen f&#252;r Starts und Landungen von Flugzeugen &#8211; ist eine Vorgabe der EU, welche durch die bilateralen Vertr&#228;ge auch f&#252;r die Schweiz verbindlich ist. Seit 1. Oktober 2005 ist der Verein Slot Coordination Switzerland (SCS) f&#252;r die Vergabe der Slots auf den Flugh&#228;fen Z&#252;rich und Genf zust&#228;ndig. Die Verordnung, auf welche die Slotkoordination ihre T&#228;tigkeit st&#252;tzt, l&#228;uft Ende 2009 aus. Eine definitive rechtliche Basis f&#252;r die Slotkoordination ist in der ersten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes enthalten. Diese wird n&#228;chstes Jahr im Parlament behandelt. Um die Zeit, bis zum Inkrafttreten des revidierten Luftfahrtgesetzes zu &#252;berbr&#252;cken, hat der Bundesrat die bestehende Slot-Verordnung bis Ende 2011 verl&#228;ngert.</p>
<p>Die Slot-Verordnung stellt sicher, dass die Koordination der Slots von einer unabh&#228;ngigen Instanz, transparent und nicht diskriminierend erfolgt. Dieses Ziel wurde mit der Gr&#252;ndung des Vereins Slot Coordination Switzerland erreicht. Ihm geh&#246;ren neben den Flugh&#228;fen von Z&#252;rich und Genf auch die Fluggesellschaften Belair, Easyjet, Edelweiss und Swiss an. Die Vereinsmitglieder haben allerdings keinen Einfluss auf die Vergabe der Slots. Der Verein untersteht der Aufsicht des Bundesamts f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL). Er finanziert sich aus Beitr&#228;gen der beiden Flugh&#228;fen und der Schweizer Fluggesellschaften.</p>
<p><em>Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>SIL-Prozess Flughafen Z&#252;rich – Alle drei Betriebsvarianten bilden Basis f&#252;r Objektblatt</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 15:08:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 15.12.2009 – Der Rahmen f&#252;r den k&#252;nftigen Betrieb am Flughafen Z&#252;rich konkretisiert sich. Das UVEK hat entschieden, alle drei Betriebsvarianten aus dem Koordinationsprozess f&#252;r den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ins so genannte Objektblatt aufzunehmen. Bevorzugt werden die Varianten «E optimiert» auf dem bestehenden Pistensystem und «J optimiert» bei verl&#228;ngerten Pisten. Weiter hat das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 15.12.2009 – Der Rahmen f&#252;r den k&#252;nftigen Betrieb am Flughafen Z&#252;rich konkretisiert sich. Das UVEK hat entschieden, alle drei Betriebsvarianten aus dem Koordinationsprozess f&#252;r den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ins so genannte Objektblatt aufzunehmen. Bevorzugt werden die Varianten «E optimiert» auf dem bestehenden Pistensystem und «J optimiert» bei verl&#228;ngerten Pisten. Weiter hat das UVEK entschieden, Starts nach S&#252;den geradeaus zuzulassen, um bei schlechtem Wetter den Betrieb zu stabilisieren. Es geht um rund 1000 Abfl&#252;ge pro Jahr.</p>
<p><span id="more-7806"></span></p>
<p>Im August 2009 hatte das UVEK den Entwurf des Schlussberichts zum SIL-Koordinationsprozess f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich bei Kantonen, Bundesstellen und an den Flughafen angrenzenden Gemeinden in Konsultation gegeben. Gest&#252;tzt auf die eingegangenen Stellungnahmen und mit Blick auf die luftfahrtpolitischen Grunds&#228;tze des Bundes hat das UVEK folgende Entscheide getroffen:</p>
<li>Das Objektblatt f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich soll alle drei Betriebsvarianten («E DVO», «E optimiert» und «J optimiert») umfassen. Dadurch wird der n&#246;tige Spielraum geschaffen, um auf m&#246;gliche politische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu k&#246;nnen.</li>
<li>Das UVEK bevorzugt die Varianten «E optimiert» auf dem bestehenden Pistensystem und «J optimiert» bei Pistenverl&#228;ngerungen. «E optimiert» orientiert sich am fr&#252;her praktizierten Nordbetrieb, «J optimiert» basiert auf einer Kombination von Nord- und Ostbetrieb und weist von allen drei Varianten am wenigsten L&#228;rmbetroffene auf. Sowohl «E optimiert» als auch «J optimiert» ber&#252;cksichtigen die morgendlichen und abendlichen Sperrzeiten der deutschen Verordnung nicht und erfordern deshalb eine Vereinbarung mit Deutschland &#252;ber die Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums. «J optimiert» steht zudem unter dem Vorbehalt, dass Pistenverl&#228;ngerungen am Flughafen Z&#252;rich dereinst realisiert werden k&#246;nnen.</li>
<li>Solange keine neue Regelung mit Deutschland zur Benutzung des Luftraumes vorliegt, wird die Variante «E DVO» zur Anwendung kommen. Sie entspricht weit gehend dem heutigen Betrieb und h&#228;lt die deutschen Sperrzeiten ein. Der gekr&#246;pfte Nordanflug verbleibt als Option in der Variante «E DVO», sofern er die Anforderungen an Sicherheit und Kapazit&#228;t dereinst zu erf&#252;llen vermag. Die genaue Flugroute wird allenfalls noch zu pr&#252;fen sein.</li>
<li>Bei starkem Nordwind und schlechter Sicht sollen S&#252;danfl&#252;ge grunds&#228;tzlich m&#246;glich sein &#8211; unbesehen der deutschen Sperrzeiten. Diese wetterbedingten Landungen liegen im Interesse eines stabilen Betriebs und tragen somit auch zur Sicherheit bei. Es handelt sich um einige hundert Anfl&#252;ge pro Jahr, welche die Kapazit&#228;t des Flughafens nicht erh&#246;hen.</li>
<li>Aufnahme in die Betriebsvarianten finden sollen auch S&#252;dabfl&#252;ge geradeaus bei Nebel- und Bisenlagen. Sie verbessern die Stabilit&#228;t und Zuverl&#228;ssigkeit des Betriebs und dienen damit ebenfalls der Sicherheit. Pro Jahr wird sich die Zahl dieser direkten Starts auf rund 1000 belaufen. S&#252;dabfl&#252;ge geradeaus zur St&#228;rkung der Flughafenkapazit&#228;t sind hingegen nicht mehr vorgesehen. Auch wenn deren L&#228;rmauswirkungen vergleichsweise gering w&#228;ren, w&#252;rden sie doch die Gesamtbelastung der Bev&#246;lkerung erh&#246;hen. Ebenfalls mit Blick auf die Folgen f&#252;r Anwohnerinnen und Anwohner hatte das UVEK 2008 darauf verzichtet, die Fl&#228;che f&#252;r den allf&#228;lligen Bau einer Parallelpiste zu reservieren und von anderen Nutzungen freizuhalten. Dies bedeutet, dass der Flughafen langfristig nicht in der Lage sein d&#252;rfte, das prognostizierte Verkehrswachstum zu bew&#228;ltigen.</li>
<p>Die Entscheide des UVEK stellen einen Ausgleich dar zwischen dem Interesse an einem leistungsf&#228;higen Flughafen Z&#252;rich als nationale Drehscheibe sowie dem Grundsatz, dass m&#246;glichst wenig Menschen durch &#252;berm&#228;ssigen Flugl&#228;rm belastet und die Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt begrenzt werden sollen. Damit nimmt das UVEK R&#252;cksicht auf das Prinzip der Nachhaltigkeit und weicht von einer reinen Orientierung an der Nachfrage ab. Diese M&#246;glichkeit hat der Bundesrat in seinem luftfahrtpolitischen Bericht von 2004 so vorgesehen.</p>
<p>Die drei Betriebsvarianten «E DVO», «E optimiert» und «J optimiert» bilden zudem wichtige Elemente f&#252;r die anstehenden Gespr&#228;che mit Deutschland &#252;ber eine k&#252;nftige Regelung der Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums. Sie setzen den Rahmen f&#252;r den Vorschlag, den die Schweiz der deutschen Seite unterbreiten wird.</p>
<p>Auf der Basis der Entscheide des UVEK wird das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt als n&#228;chstes den Entwurf f&#252;r das Objektblatt erarbeiten. Verschiedene Anliegen aus der Konsultation zum Entwurf des Schlussberichts wird das Amt sp&#228;ter im Zusammenhang mit dem Betriebsreglement noch pr&#252;fen. Dabei geht es insbesondere um Flugrouten und &#220;berflugh&#246;hen. Es ist vorgesehen, den Entwurf des Objektblattes gegen Mitte 2010 parallel zu den Richtpl&#228;nen der betroffenen Kantone &#246;ffentlich aufzulegen. Neben den Kantonen wird sich auch die Bev&#246;lkerung zum Entwurf &#228;ussern k&#246;nnen. Die abschliessende Genehmigung des Objektblattes und der kantonalen Richtpl&#228;ne durch den Bundesrat ist f&#252;r 2012 geplant.</p>
<p>Der SIL legt den raumplanerischen Rahmen fest, in welchen sich der Betrieb eines Flugplatzes einpassen muss. Er ist gleichzeitig die Basis und eine Voraussetzung f&#252;r die Genehmigung des Betriebsreglements einer Flugplatzanlage. Mit dem SIL erfolgt die Abstimmung der Sachplanung des Bundes f&#252;r die Infrastrukturen der Zivilluftfahrt mit den Raumplanungen der betroffenen Kantone. Der SIL schafft aber auch Rechts- und Planungssicherheit und ist im Fall des Flughafens Z&#252;rich bis ins Jahr 2030 ausgelegt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Perspektiven f&#252;r Klein- und Freizeitluftfahrt diskutiert</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 14:18:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 03.12.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit Vertretern der Klein- und Freizeitluftfahrt eine Aussprache &#252;ber die Zukunft dieses Teils der Schweizer Aviatik gef&#252;hrt. Ziel war es, m&#246;gliche Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und allf&#228;llige Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu pr&#252;fen. Die Kategorie der Klein- und Freizeitluftfahrt (englisch als General Aviation bezeichnet) umfasst s&#228;mtliche fliegerischen Aktivit&#228;ten ausserhalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 03.12.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit Vertretern der Klein- und Freizeitluftfahrt eine Aussprache &#252;ber die Zukunft dieses Teils der Schweizer Aviatik gef&#252;hrt. Ziel war es, m&#246;gliche Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und allf&#228;llige Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu pr&#252;fen.</p>
<p><span id="more-7804"></span></p>
<p>Die Kategorie der Klein- und Freizeitluftfahrt (englisch als General Aviation bezeichnet) umfasst s&#228;mtliche fliegerischen Aktivit&#228;ten ausserhalb des kommerziellen internationalen Luftverkehrs. Die Palette der Akteure reicht von den Helikopterfirmen &#252;ber die Flugschulen bis hin zu Segelflugpiloten und Ballonfahrern. Sowohl bei den Unternehmen, Flugger&#228;ten als auch Piloten stellt die Klein- und Freizeitluftfahrt in der Schweiz die Mehrheit.</p>
<p>Mit der Liberalisierung des Luftverkehrs in Europa hat sich in den vergangenen Jahren f&#252;r die Schweizer Luftfahrt ein zusammenh&#228;ngender grosser Markt ge&#246;ffnet. Gleichzeitig sind im Interesse der Wettbewerbsgleichheit die Anforderungen und technischen Normen f&#252;r die Luftfahrt europaweit zusehends vereinheitlicht worden. Dar&#252;ber hinaus hat vor allem die Europ&#228;ische Union im Interesse eines m&#246;glichst hohen Sicherheitsniveaus erg&#228;nzende Vorschriften erlassen. Dadurch sieht sich insbesondere die Klein- und Freizeitaviatik vor zus&#228;tzliche Herausforderungen gestellt, verf&#252;gt sie doch in der Regel &#252;ber weniger gut ausgebaute Strukturen als die grossen Fluggesellschaften. Durch das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU gelten die europ&#228;ischen Vorschriften auch in der Schweiz.</p>
<p>Um die Situation der Klein- und Freizeitluftfahrt zu analysieren und m&#246;gliche Perspektiven f&#252;r die Zukunft zu diskutieren, hat das BAZL gestern an seinem Sitz in Ittigen bei Bern ein Forum durchgef&#252;hrt. Repr&#228;sentanten der verschiedenen Sparten und Verb&#228;nde aus der Klein- und Freizeitluftfahrt legten ihre Sicht der Dinge dar und machten Vorschl&#228;ge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Zudem &#228;usserten sie die Hoffnung, dass die Beh&#246;rden k&#252;nftig beim Erlass neuer Vorschriften die spezifischen Bed&#252;rfnisse der Klein- und Freizeitluftfahrt verst&#228;rkt ber&#252;cksichtigen w&#252;rden.</p>
<p>Vertreter des BAZL erl&#228;uterten einerseits die Vorteile, welche der freie Marktzugang in Europa der Schweizer Luftfahrt bietet. Anderseits wiesen sie darauf hin, dass das einheitliche Regelwerk den einzelnen Staaten bewusst nur einen eng begrenzen Spielraum l&#228;sst. BAZL-Direktor Peter M&#252;ller betonte, dass die Schweiz die bisherige Praxis weiterf&#252;hren und im Interesse der hiesigen Industrie die vorhandene Entscheidungsfreiheit bei der Umsetzung internationaler Normen auch k&#252;nftig nutzen werde. Er sagte im Weiteren zu, die von den Vertretern der Klein- und Freizeitfliegerei eingebrachten Anliegen zu pr&#252;fen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Flugplatz Samedan: BAZL genehmigt Konzept f&#252;r Schneer&#228;umung</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 12:27:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 01.12.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Konzept des Flugplatzes Samedan f&#252;r die Schneer&#228;umung genehmigt. Es st&#252;tzt sich auf die internationalen Vorgaben f&#252;r den Winterdienst ab. Das BAZL hatte im vergangenen Februar bei einer Inspektion auf dem Flugplatz Samedan festgestellt, dass die Schneer&#228;umung nicht den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) entsprach. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.12.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Konzept des Flugplatzes Samedan f&#252;r die Schneer&#228;umung genehmigt. Es st&#252;tzt sich auf die internationalen Vorgaben f&#252;r den Winterdienst ab.</p>
<p><span id="more-7802"></span></p>
<p>Das BAZL hatte im vergangenen Februar bei einer Inspektion auf dem Flugplatz Samedan festgestellt, dass die Schneer&#228;umung nicht den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) entsprach. Die neben der Piste vorhandenen Schneemauern waren zu nahe und zu hoch. Das Amt verlangte deshalb vom Flugplatz, die Schneemauern abzutragen und untersagte aus Sicherheitsgr&#252;nden die Benutzung der Piste, bis die Arbeiten ausgef&#252;hrt waren.</p>
<p>Der Flugplatz erf&#252;llte zwar die Auflage des BAZL, reichte jedoch im Nachhinein Beschwerde dagegen beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Gericht st&#252;tzte die Sicherheitsphilosphie des BAZL im Grundsatz, verlangte allerdings, bei der Regelung f&#252;r die Schneer&#228;umung die besonderen lokalen Verh&#228;ltnisse in Samedan zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<p>In der Zwischenzeit hat der Flugplatz nach Gespr&#228;chen mit dem BAZL ein Konzept f&#252;r die k&#252;nftige Schneer&#228;umung unterbreitet. Dieses entspricht den internationalen Vorgaben und enth&#228;lt ein Profil f&#252;r die Schneemauern seitlich der Piste, das sich am vom BAZL im letzten Februar verlangten orientiert. Das Schneer&#228;umungskonzept bietet die Grundlage, um auf dem Flugplatz Samedan einen sicheren Winterbetrieb zu gew&#228;hrleisten. Deshalb hat das BAZL das Konzept genehmigt und f&#252;r den Einsatz freigegeben.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL ver&#246;ffentlicht L&#228;rmbelastungskataster f&#252;r den Flughafen Basel-Mulhouse</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/11/30/bazl-veroeffentlicht-laermbelastungskataster-fuer-den-flughafen-basel-mulhouse/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 16:27:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 30.11.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) erarbeitet L&#228;rmbelastungskataster f&#252;r die Schweizer Flugh&#228;fen. Diese Dokumente beschreiben den maximal zu erwartenden L&#228;rm rund um einen Flughafen. Nach verschiedenen anderen Flugpl&#228;tzen liegt nun auch der L&#228;rmbelastungskataster f&#252;r den Flughafen Basel-Mulhouse vor. Der binationale Flughafen Basel-Mulhouse liegt zwar auf franz&#246;sischem Staatsgebiet. An- und Abflugrouten f&#252;hren allerdings auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.11.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) erarbeitet L&#228;rmbelastungskataster f&#252;r die Schweizer Flugh&#228;fen. Diese Dokumente beschreiben den maximal zu erwartenden L&#228;rm rund um einen Flughafen. Nach verschiedenen anderen Flugpl&#228;tzen liegt nun auch der <a href="http://www.bazl.admin.ch/themen/umwelt/00310/01613/02099/index.html?lang=de">L&#228;rmbelastungskataster f&#252;r den Flughafen Basel-Mulhouse</a> vor.</p>
<p><span id="more-7800"></span></p>
<p>Der binationale Flughafen Basel-Mulhouse liegt zwar auf franz&#246;sischem Staatsgebiet. An- und Abflugrouten f&#252;hren allerdings auch &#252;ber Schweizer Territorium. Die L&#228;rmkurven f&#252;r den Flughafen Basel-Mulhouse sind im Zusammenhang mit der Einf&#252;hrung des Instrumentenlandesystems auf die Piste 33 erarbeitet worden. Sie ber&#252;cksichtigen also bereits die Auswirkungen des seit Dezember 2007 in Betrieb stehenden neuen Anflugverfahrens auf die Nordwestschweiz.</p>
<p>Der L&#228;rmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Massnahmen gegen den Flugl&#228;rm zu treffen. Die Schweizer Gesetzgebung f&#252;r den Umweltbereich (L&#228;rmschutzverordnung) sieht vor, dass das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) die von den Flugh&#228;fen ausgehende L&#228;rmbelastung ermittelt und in der Form eines L&#228;rmbelastungskatasters (LBK) darstellt.</p>
<p>Der L&#228;rmbelastungskataster bildet lediglich die L&#228;rmbelastung ab und hat keine direkten Auswirkungen auf die betroffene Bev&#246;lkerung. Er dient aber den kantonalen und kommunalen Beh&#246;rden bei der Raumplanung, beispielsweise bei der Erstellung von Zonenpl&#228;nen oder bei der Erteilung von Baubewilligungen.</p>
<p>Die L&#228;rmbelastung wird mit Kurven auf den Landeskarten dargestellt. Die Kurven zeigen den Tagesdurchschnitt an den Tagen mit dem gr&#246;ssten L&#228;rm. Bei den vorliegenden L&#228;rmbelastungskurven handelt es sich um Berechnungen, die auf den prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten L&#228;rmemissionen  der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen und nicht um effektive Messungen. Der L&#228;rmbelastungskataster ist  eine der Grundlagen f&#252;r den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zum Flughafen Basel-Mulhouse, den das BAZL zusammen mit den regionalen Beh&#246;rden erarbeitet.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>&#220;berpr&#252;fung der Gebirgslandepl&#228;tze in Region Aletsch-Susten angelaufen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/11/13/ueberpruefung-der-gebirgslandeplaetze-in-region-aletsch-susten-angelaufen/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 18:37:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 13.11.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit der &#220;berpr&#252;fung der Gebirgslandepl&#228;tze in der Region Aletsch-Susten begonnen. Am ersten Koordinationsgespr&#228;ch stand eine Auslegeordnung der Interessen von Kantonen, Umweltorganisationen und Luftfahrtkreisen im Zentrum. Im Jahr 2000 hatte der Bundesrat beschlossen, die Gebirgslandepl&#228;tze in der Schweiz grunds&#228;tzlich zu &#252;berpr&#252;fen. Bei Gebirgslandepl&#228;tzen handelt es sich um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 13.11.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit der <a href="http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/00293/00363/index.html?lang=de">&#220;berpr&#252;fung der Gebirgslandepl&#228;tze</a> in der Region Aletsch-Susten begonnen. Am ersten Koordinationsgespr&#228;ch stand eine Auslegeordnung der Interessen von Kantonen, Umweltorganisationen und Luftfahrtkreisen im Zentrum.</p>
<p><span id="more-7715"></span></p>
<p>Im Jahr 2000 hatte der Bundesrat beschlossen, die Gebirgslandepl&#228;tze in der Schweiz grunds&#228;tzlich zu &#252;berpr&#252;fen. Bei Gebirgslandepl&#228;tzen handelt es sich um Landestellen &#252;ber 1100 Meter &#252;ber Meer, die mit exakten Koordinaten festgelegt sind, jedoch &#252;ber keine Infrastruktur verf&#252;gen. Sie dienen den Piloten zu Ausbildungs- und &#220;bungszwecken im Gebirge, f&#252;r sportliche Aktivit&#228;ten oder zum Transport von Touristen. Die Details der &#220;berpr&#252;fung legte die Landesregierung 2007 in einem Konzept fest. Ziel dieser &#220;berpr&#252;fung ist es, Konflikte zwischen der Nutzung der Gebirgslandepl&#228;tze und Natur- sowie Umweltschutzinteressen auszur&#228;umen oder zumindest zu verringern. M&#246;gliche Massnahmen daf&#252;r sind zeitliche Beschr&#228;nkungen f&#252;r die fliegerische Nutzung, vorgeschriebene An- und Abflugwege oder die Verschiebung beziehungsweise Aufhebung solcher Landestellen.</p>
<p>Das zust&#228;ndige Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt hat die Landestellen f&#252;r die &#220;berpr&#252;fung in sechs regionalen Gruppen zusammengefasst. Das Amt bezieht in die Arbeiten weitere Bundesstellen, die Standortkantone und -gemeinden sowie Vertreter der Luftfahrt und von Tourismus- und Umweltorganisationen ein. Dazu f&#252;hrt das Amt so genannte Koordinationsgespr&#228;che durch.</p>
<p>Heute hat das erste solche Gespr&#228;ch zu den Gebirgslandepl&#228;tzen in der Region Aletsch-Susten stattgefunden. Die Region umfasst neun Landepl&#228;tze im Grenzgebiet der Kantone Bern, Wallis und Uri: Bl&#252;emlisalp, Ebnefluh, Jungfraujoch, Kanderfirn, Langgletscher, Petersgrat, Rosenegg West, Sustenlimmi und Susten Steingletscher. An der heutigen Sitzung ging es um eine Auslegeordnung der Interessenlagen der Teilnehmenden. Im Zentrum stand die Situation, dass sieben der neun Gebirgslandepl&#228;tze in einem Gebiet liegen, das sowohl zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm&#228;ler von nationaler Bedeutung (BNL) als auch zum Weltnaturerbe der UNESCO geh&#246;rt. Das BAZL wird nun gest&#252;tzt auf die vorgebrachten Anliegen einen Vorschlag f&#252;r eine Regelung der Gebirgslandepl&#228;tze in der Region Aletsch-Susten erarbeiten. Dieser soll an einem zweiten Koordinationsgespr&#228;ch im n&#228;chsten Fr&#252;hjahr diskutiert werden.</p>
<p>F&#252;r die Gebirgslandepl&#228;tze in der Region Wallis S&#252;dost ist der Koordinationsprozess inzwischen abgeschlossen. Zum Vorschlag des Bundes, die vier bisherigen Pl&#228;tze Aeschhorn, Alphubel, Monte-Rosa sowie Theodulgletscher zu belassen und anstelle derjenigen beim Unterrothorn eine Landestelle Trift zu bezeichnen, hat im vergangenen Sommer eine &#246;ffentliche Mitwirkung stattgefunden. Das BAZL ist derzeit daran, die Stellungnahmen auszuwerten. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Anfang 2010 die Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Wallis und deren Nutzungsbedingungen definitiv festlegt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Strengere Regeln f&#252;r Minidrohnen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/11/13/strengere-regeln-fuer-minidrohnen/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 11:12:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 13.11.2009 – F&#252;r Minidrohnen gelten in der Schweiz k&#252;nftig strengere Regeln. Ab dem 1. Dezember sind Eins&#228;tze ferngesteuerter Modell-Flugger&#228;te ausserhalb der Sichtweite des Piloten bewilligungspflichtig. Grund f&#252;r diese Massnahme des Eidgen&#246;ssischen Departements f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sind Sicherheits&#252;berlegungen. Bei Minidrohnen handelt es sich um ferngesteuerte Modell-Flugger&#228;te, deren Gewicht weniger als 30 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 13.11.2009 – F&#252;r Minidrohnen gelten in der Schweiz k&#252;nftig strengere Regeln. Ab dem 1. Dezember sind Eins&#228;tze ferngesteuerter Modell-Flugger&#228;te ausserhalb der Sichtweite des Piloten bewilligungspflichtig. Grund f&#252;r diese Massnahme des Eidgen&#246;ssischen Departements f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sind Sicherheits&#252;berlegungen.</p>
<p><span id="more-7702"></span></p>
<p>Bei Minidrohnen handelt es sich um ferngesteuerte Modell-Flugger&#228;te, deren Gewicht weniger als 30 Kilogramm betr&#228;gt. Bisher brauchte es f&#252;r den Einsatz solcher Flugger&#228;te keine Bewilligung. Einzig Fl&#252;ge in der N&#228;he von Flugpl&#228;tzen sind aus Sicherheitsgr&#252;nden grunds&#228;tzlich untersagt. Ferngesteuerte Flugger&#228;te &#252;ber 30 Kilogramm ben&#246;tigen dagegen eine Bewilligung des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL).</p>
<p>Seit geraumer Zeit sind auf dem Markt Minidrohnen erh&#228;ltlich, deren Ausr&#252;stung mit Kameras und Navigationsger&#228;ten Fl&#252;ge auch ausserhalb der Sichtweite des Piloten zulassen. Auf diese Weise verkehrende Drohnen k&#246;nnen eine Gefahr sowohl f&#252;r den Luftverkehr als auch Personen am Boden darstellen. Aus diesem Grund hat das UVEK eine Einschr&#228;nkung erlassen und die Verordnung &#252;ber die Luftfahrzeuge besonderer Kategorien angepasst.</p>
<p>Neu ist der Betrieb ferngesteuerter Modell-Flugger&#228;te nur noch erlaubt, sofern der Pilot direkten Sichtkontakt zum Flugger&#228;t hat. Wer Minidrohnen ausserhalb der eigenen Sichtweite einsetzen will, ben&#246;tigt daf&#252;r k&#252;nftig eine Bewilligung des BAZL. Voraussetzung f&#252;r eine solche ist der Nachweis, dass die Sicherheit der vorgesehenen Flugoperation gew&#228;hrleistet ist. Die neue Regelung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Gemeinsame L&#228;rmanalyse zum Flughafen Z&#252;rich: Ergebnisse liegen vor</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 10:56:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 30.10.2009 – Die Ergebnisse der von der Schweiz und Deutschland gemeinsam durchgef&#252;hrten L&#228;rmberechnungen zum Betrieb des Flughafens Z&#252;rich liegen vor. Die Vertreter beider Staaten sind sich einig, dass die Resultate eine sachgerechte Basis f&#252;r eine L&#246;sungssuche bilden. Im Fr&#252;hjahr 2008 hatten der damalige Schweizer Bundespr&#228;sident Couchepin und die deutsche Bundeskanzlerin Merkel vereinbart, gemeinsam die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.10.2009 – Die <a href="http://www.bazl.admin.ch/aktuell/dokumente/index.html?lang=de">Ergebnisse der von der Schweiz und Deutschland gemeinsam durchgef&#252;hrten L&#228;rmberechnungen zum Betrieb des Flughafens Z&#252;rich</a> liegen vor. Die Vertreter beider Staaten sind sich einig, dass die Resultate eine sachgerechte Basis f&#252;r eine L&#246;sungssuche bilden.</p>
<p><span id="more-7508"></span></p>
<p>Im Fr&#252;hjahr 2008 hatten der damalige Schweizer Bundespr&#228;sident Couchepin und die deutsche Bundeskanzlerin Merkel vereinbart, gemeinsam die L&#228;rmbelastung, die vom Flughafen Z&#252;rich ausgeht, berechnen zu lassen. Die Resultate sollen eine objektive Grundlage bilden f&#252;r weitere Gespr&#228;che zwischen den beiden L&#228;ndern &#252;ber eine Regelung der Flugbewegungen auf s&#252;ddeutschem Gebiet im Zusammenhang mit dem Flughafen Z&#252;rich.</p>
<p>Die Organisation der Arbeiten oblag einer gemischten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Peter M&#252;ller, und des Leiters der Abteilung Luftfahrt im deutschen Verkehrsministerium, Thilo Schmidt. Sie liess die Berechnungen durch das deutsche Zentrum f&#252;r Luft- und Raumfahrt DLR auf der Basis des neuen deutschen Flugl&#228;rmgesetzes durchf&#252;hren. Die schweizerische Fachstelle f&#252;r L&#228;rmfragen, die Empa, lieferte Grundlagen f&#252;r die Berechnungen.</p>
<p>Die Arbeitsgruppe konnte sich davon &#252;berzeugen, dass die Berechnungen nach wissenschaftlichen Kriterien und methodisch korrekt durchgef&#252;hrt wurden. Die Schweiz wird gest&#252;tzt auf das Resultat der L&#228;rmanalyse der deutschen Seite einen L&#246;sungsvorschlag f&#252;r eine k&#252;nftige Regelung der An- und Abfl&#252;ge unterbreiten.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Rechte f&#252;r Flugpassagiere mit Behinderung verbessert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/10/27/rechte-fuer-flugpassagiere-mit-behinderung-verbessert/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 14:13:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 27.10.2009 – Die Rechte von behinderten Flugpassagieren in der Schweiz werden gest&#228;rkt. K&#252;nftig stehen ihnen die gleichen Zugangs- und Reisebedingungen zu wie allen anderen Flugg&#228;sten. Eine entsprechende Verordnung der Europ&#228;ischen Union (EU) tritt am 1. November in der Schweiz in Kraft. Rund 10 Prozent der Bev&#246;lkerung ist in ihrer Mobilit&#228;t eingeschr&#228;nkt. Deshalb bieten die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 27.10.2009 – <a href="http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/passagierrechte/02154/index.html?lang=de">Die Rechte von behinderten Flugpassagieren in der Schweiz</a> werden gest&#228;rkt. K&#252;nftig stehen ihnen die gleichen Zugangs- und Reisebedingungen zu wie allen anderen Flugg&#228;sten. Eine entsprechende Verordnung der Europ&#228;ischen Union (EU) tritt am 1. November in der Schweiz in Kraft.</p>
<p><span id="more-7466"></span></p>
<p>Rund 10 Prozent der Bev&#246;lkerung ist in ihrer Mobilit&#228;t eingeschr&#228;nkt. Deshalb bieten die meisten Flugh&#228;fen und Fluggesellschaften Passagieren mit Behinderungen schon heute eine Unterst&#252;tzung an.</p>
<p>Gem&#228;ss der ab 1. November 2009 auch in der Schweiz geltenden Verordnung der EU (Nr. 1107/2006) m&#252;ssen Flugh&#228;fen und Fluggesellschaften nun aber daf&#252;r sorgen, dass Personen mit Behinderungen oder eingeschr&#228;nkter Mobilit&#228;t gegen&#252;ber den andern Flugg&#228;sten nicht benachteiligt werden. Diese Personen haben Anspruch auf unentgeltliche Hilfeleistung in den Flugh&#228;fen (bei Abflug, Ankunft und im Transit) und an Bord der Luftfahrzeuge (z. B. Bef&#246;rderung von Rollst&#252;hlen oder Begleithunden). Zudem darf eine Fluggesellschaft die Bef&#246;rderung einer Person mit eingeschr&#228;nkter Mobilit&#228;t nur dann ablehnen, wenn sonst die Sicherheitsanforderungen nicht mehr eingehalten werden k&#246;nnen oder das Flugzeug zu klein ist.</p>
<p>Die Regelungen f&#252;r Behinderte und Menschen mit eingeschr&#228;nkter Mobilit&#228;t gelten f&#252;r alle Schweizer Flugh&#228;fen und f&#252;r s&#228;mtliche Fluggesellschaften, die von der Schweiz aus abfliegen. Zudem finden gewisse Teile der Verordnung auch Anwendung, wenn eine Schweizer oder EU-Fluggesellschaft ausserhalb Europas startet, aber in die Schweiz respektive die EU fliegt. Dies gilt insbesondere f&#252;r die Bef&#246;rderungspflicht, falls keine Sicherheitsauflagen dagegen sprechen oder f&#252;r die Dienstleitungen am Boden.</p>
<p>Zur Durchsetzung dieser Rechte hat jedes Land eine amtliche Stelle zu bestimmen. In der Schweiz ist &#252;bernimmt die Durchsetzungsstelle f&#252;r die Passagierrechte diese Aufgabe. Die Durchsetzungsstelle kann bei einem Verstoss gegen die Verordnung eine Fluggesellschaft oder einen Flughafen b&#252;ssen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Flugplatz Samedan: Sicherheitsphilosophie des BAZL best&#228;tigt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/10/08/flugplatz-samedan-sicherheitsphilosophie-des-bazl-bestaetigt/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 22:00:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 08.10.2009 – Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des BAZL &#252;ber die Schneer&#228;umung auf dem Flugplatz Samedan und damit die Sicherheitsphilosophie des Amtes grunds&#228;tzlich best&#228;tigt. Allerdings muss das BAZL die Verh&#228;ltnisse in Samaden nochmals genauer &#252;berpr&#252;fen. Im vergangenen Winter hatten Inspektoren des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) festgestellt, dass die Schneer&#228;umung auf dem Flugplatz Samedan nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 08.10.2009 – Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des BAZL &#252;ber die Schneer&#228;umung auf dem Flugplatz Samedan und damit die Sicherheitsphilosophie des Amtes grunds&#228;tzlich best&#228;tigt. Allerdings muss das BAZL die Verh&#228;ltnisse in Samaden nochmals genauer &#252;berpr&#252;fen.</p>
<p><!-- more --></p>
<p>Im vergangenen Winter hatten Inspektoren des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) festgestellt, dass die Schneer&#228;umung auf dem Flugplatz Samedan nicht den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) entspricht. Das BAZL hatte daraufhin am 16. Februar 2009 eine Schneer&#228;umung  verf&#252;gt, die den internationalen Vorgaben gen&#252;gte und den Flugplatz so lange geschlossen, bis die Arbeiten ausgef&#252;hrt waren. Gegen diese Verf&#252;gung hatte der Flugplatz Samedan  beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben.</p>
<p>In seinem Urteil ist das Gericht auf die Beschwerde gegen die Schliessung des Flugplatzes nicht eingetreten. Es hat festgehalten, dass das BAZL sich bei seinem Entscheid &#8211; gem&#228;ss dem Grundsatz safety first &#8211; zu Recht  auf die Empfehlungen der ICAO abgest&#252;tzt hat. Allerdings verlangt das Gericht, dass das BAZL die spezifische Situation des Flugplatzes Samedan bei der Festlegung der Schneer&#228;umung noch st&#228;rker ber&#252;cksichtigt. Zu diesem Zweck wird das Bundesamt das Gespr&#228;ch mit dem Flugplatz Samedan suchen. Ziel ist es eine L&#246;sung zu finden, die f&#252;r den Flugplatz tragbar ist und die Sicherheit gew&#228;hrleistet.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Flugplatz Lugano: Operationelle &#220;bergangsmassnahme f&#252;r Anfl&#252;ge bei Nacht</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/09/28/flugplatz-lugano-operationelle-uebergangsmassnahme-fuer-anfluege-bei-nacht/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:58:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.09.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat f&#252;r den Regionalflugplatz Lugano eine &#220;bergangsregelung bei den Nachtanfl&#252;gen angeordnet. Damit soll die Betriebssicherheit des Flugplatzes Lugano verst&#228;rkt werden. Die neue Massnahme tritt am 25. Oktober 2009 in Kraft. Sie gilt, bis ein Projekt des Flughafens zur Optimierung der Sicherheit umgesetzt ist. Um einen optimalen Flugbetrieb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.09.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat f&#252;r den Regionalflugplatz Lugano eine &#220;bergangsregelung bei den Nachtanfl&#252;gen angeordnet. Damit soll die Betriebssicherheit des Flugplatzes Lugano verst&#228;rkt werden. Die neue Massnahme tritt am 25. Oktober 2009 in Kraft. Sie gilt, bis ein Projekt des Flughafens zur Optimierung der Sicherheit umgesetzt ist.</p>
<p><span id="more-6534"></span></p>
<p>Um einen optimalen Flugbetrieb zu gew&#228;hrleisten und die Sicherheit zu verst&#228;rken, hat der Flugplatz Lugano ein Optimierungsprojekt lanciert. Dieses beinhaltet die Beleuchtung von Gel&#228;ndehindernissen sowie die Installation einer Leit- und Anflugbefeuerung auf die Nordpiste (Piste 19). Zweck dieser Installationen ist es, den Besatzungen beim Anflug nachts auf dem sogenannten «Circling» die Orientierung zu erleichtern.   </p>
<p>Die Umsetzung dieses vom Flugplatz durchgef&#252;hrten umfangreichen Projektes ist zeitaufw&#228;ndig. Im Interesse der Sicherheit des Flugbetriebs hat das BAZL deshalb eine &#220;bergangsregelung verf&#252;gt, welche am 25. Oktober 2009 in Kraft tritt. Die neue Regelung sieht vor, dass sich im Bereich des Anflugsektors unterhalb von 3000 Fuss (ca. 915 Meter &#252;ber Meer) keine Wolken mehr befinden d&#252;rfen. Die &#220;bergangsmassnahme betrifft s&#228;mtliche Luftfahrzeuge im Instrumentenanflug (IFR). Ziel ist es zu vermeiden, dass die Besatzungen beim Anflug auf Piste 19 bei einem allf&#228;lligen pl&#246;tzlichen Sichtverlust die Orientierung verlieren. Gem&#228;ss heutiger Regelung f&#252;r den Flugplatz Lugano k&#246;nnen Nachtfl&#252;ge bei einer Wolkenuntergrenze von 2615 Fuss (ca. 800 Meter &#252;ber Meer) durchgef&#252;hrt werden, auch wenn sich unterhalb dieser Grenze vereinzelt Wolken befinden. Die &#220;bergangsegelung gilt, bis das Projekt zur Optimierung der Sicherheit umgesetzt ist.     </p>
<p>Das BAZL hat diese Massnahme gest&#252;tzt auf eine umfassende Sicherheits&#252;berpr&#252;fung des Betriebs auf dem Flugplatz Lugano getroffen. Die &#220;berpr&#252;fung war Teil der allgemeinen Sicherheits- und Risiko&#252;berpr&#252;fung, die das BAZL auf den Schweizer Flugpl&#228;tzen durchf&#252;hrt.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ertr&#228;ge aus Kerosinbesteuerung f&#252;r Sicherheit und L&#228;rmschutz</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/09/25/ertraege-aus-kerosinbesteuerung-fuer-sicherheit-und-laermschutz/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 10:57:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 25.09.2009 – Die Einnahmen aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen in der Schweiz sollen neu verteilt werden. Anstatt wie bisher dem Strassenverkehr soll ein Teil der Mittel neu der Luftfahrt zufliessen und f&#252;r Massnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt eingesetzt werden. Am 29. November entscheidet das Stimmvolk &#252;ber die daf&#252;r erforderliche &#196;nderung der Bundesverfassung. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 25.09.2009 – Die Einnahmen aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen in der Schweiz sollen neu verteilt werden. Anstatt wie bisher dem Strassenverkehr soll ein Teil der Mittel neu der Luftfahrt zufliessen und f&#252;r Massnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt eingesetzt werden. Am 29. November entscheidet das Stimmvolk &#252;ber die daf&#252;r erforderliche &#196;nderung der Bundesverfassung. Bundesrat Moritz Leuenberger legte heute die Haltung des Bundesrates dar.</p>
<p><!-- more --></p>
<p>Der Bund erhebt auf allen in der Schweiz verkauften Treibstoffen eine Steuer und einen Zuschlag. Auch die Flugtreibstoffe unterstehen dieser Steuerpflicht. Ausgenommen ist einzig das Kerosin f&#252;r kommerzielle Fl&#252;ge ins Ausland &#8211; dies aufgrund einer Konvention der UNO-Luftfahrtorganisation, der auch die Schweiz angeh&#246;rt. Die Ertr&#228;ge aus der Besteuerung der Flugtreibstoffe fliessen einerseits in die Bundeskasse, anderseits kommen sie dem Strassenbaufonds zugute. Die Aufteilung der Mittel pr&#228;sentiert sich wie folgt: Die eine H&#228;lfte des Reinertrags f&#252;r die Bundeskasse, die andere H&#228;lfte und der gesamte Zuschlag f&#252;r den Strassenverkehr. Die Luftfahrt, von der die Ertr&#228;ge stammen, geht heute leer aus.</p>
<p>Dies wollen Bundesrat und Parlament &#228;ndern: Mit einer Anpassung der Verfassung soll die Voraussetzung geschaffen werden, damit jene Ertr&#228;ge aus der Kerosinbesteuerung, die heute dem Strassenverkehr zugute kommen, k&#252;nftig in die Luftfahrt zur&#252;ckfliessen. Der Anteil f&#252;r die Bundeskasse soll unver&#228;ndert bleiben. Dadurch k&#246;nnten von den j&#228;hrlich rund 60 Millionen Franken an Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung deren 40 Millionen f&#252;r die Luftfahrt Verwendung finden.</p>
<p>Mit diesen Mitteln kann der Bund einen Beitrag leisten an g&#252;nstige Rahmenbedingungen f&#252;r die Schweizer Luftfahrt und deren Wettbewerbsf&#228;higkeit verbessern. Dies entspricht den Zielen, die der Bundesrat in seinem luftfahrtpolitischen Bericht von 2004 festgelegt hatte.</p>
<p>Die Einnahmen aus der Flugtreibstoffbesteuerung sollen k&#252;nftig drei Zwecken dienen:</p>
<ul>
<li>der F&#246;rderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus der Luftfahrt (neue, satellitengest&#252;tzte Anflugstechniken, Programme f&#252;r Unfallverh&#252;tung)</li>
<li>der Finanzierung von Umweltmassnahmen, die der Luftverkehr n&#246;tig macht (Einbau von Schallschutzfenstern, L&#228;rmmonitoring)</li>
<li>der Unterst&#252;tzung von Sicherheitsmassnahmen bei der Abwehr von Terroranschl&#228;gen (Kontrollen von Gep&#228;ck und Passagieren auf Flugh&#228;fen)</li>
</ul>
<p>Die Neuregelung leistet einen Beitrag, um den Flugverkehr insgesamt sicherer und umweltfreundlicher zu machen. Davon profitieren k&#246;nnen auch Passagiere, k&#246;nnten doch insbesondere die finanziellen Beitr&#228;ge an die Flugsicherung zu einer leichten Senkung der Geb&#252;hren f&#252;hren.</p>
<p>Die Beitr&#228;ge aus der Kerosinbesteuerung helfen den Regionalflugpl&#228;tzen zudem, die Kosten f&#252;r die Flugsicherung zu decken. Denn aufgrund neuer internationaler Regeln und aus Gr&#252;nden der Kostentransparenz wird es k&#252;nftig nicht mehr m&#246;glich sein, die Flugsicherung auf den kleineren Regionalflugpl&#228;tzen aus den Geb&#252;hreneinnahmen der Flugsicherung auf den grossen Landesflugh&#228;fen zu finanzieren. Die Flugsicherung auf den Regionalflugpl&#228;tzen m&#252;sste aus anderen Quellen finanziert oder eingestellt werden. Dies k&#246;nnte im Extremfall zur Schliessung von Regionalflugpl&#228;tzen f&#252;hren, was nicht im Interesse des Bundes w&#228;re.</p>
<p>Mit Blick auf das Verursacherprinzip ist es auch folgerichtig, die Steuereinnahmen auf den Flugtreibstoffen f&#252;r Aufwendungen einzusetzen, welche die Luftfahrt verursacht. Damit kann die bisherige Ungleichbehandlung von Strassen- und Luftverkehr aufgehoben werden. Die Konsequenzen f&#252;r den Strassenverkehr wiederum sind marginal: Durch die Verwendung der rund 40 Millionen Franken f&#252;r die Luftfahrt verringern sich die Mittel des Strassenbaufonds um gerade mal 1,3 Prozent.</p>
<p><em>Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>Besserer Gesundheitsschutz f&#252;r Flugzeugbesatzungen</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 08:25:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 18.09.2009 &#8211; Der Gesundheitsschutz f&#252;r schweizerische Flugzeugbesatzungen wird verbessert. Mit der Teilrevision der Luftfahrtverordnung hat der Bundesrat das fliegende Personal neu teilweise dem Gesundheitsschutz des Arbeitsgesetzes unterstellt. Von den neuen Regelungen profitieren schwangere Frauen, stillende M&#252;tter und Mitglieder von Flugzeugbesatzung mit Kindern. Flugzeugbesatzungen sind bisher dem Schweizer Arbeitsgesetz grunds&#228;tzlich nicht unterstellt, weil ihre Einsatzzeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.09.2009 &#8211; Der Gesundheitsschutz f&#252;r schweizerische Flugzeugbesatzungen wird verbessert. Mit der Teilrevision der Luftfahrtverordnung hat der Bundesrat das fliegende Personal neu teilweise dem Gesundheitsschutz des Arbeitsgesetzes unterstellt. Von den neuen Regelungen profitieren schwangere Frauen, stillende M&#252;tter und Mitglieder von Flugzeugbesatzung mit Kindern.</p>
<p><span id="more-6254"></span></p>
<p>Flugzeugbesatzungen sind bisher dem Schweizer Arbeitsgesetz grunds&#228;tzlich nicht unterstellt, weil ihre Einsatzzeiten in weiten Teilen international geregelt sind und weil die Bedingungen in der Luftfahrt als derart besonders eingestuft werden, dass sie nicht mit den Anforderungen des Arbeitsgesetzes in Einklang zu bringen sind. Nach Ansicht des Bundesrates k&#246;nnen einzelne Bestimmungen im Schweizer Arbeitsrecht jedoch sehr wohl auch auf Flugzeugbesatzungen angewendet werden. Darum hat er durch eine Teilrevision der Luftfahrtverordnung  auch das fliegende Personal neu teilweise den  Bestimmungen des Gesundheitsschutzes im Arbeitsgesetz unterstellt. Die Neuregelung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.</p>
<p>Ab diesem Datum gelten f&#252;r schwangere Frauen und stillende M&#252;tter in Bezug auf ihren Einsatz an Bord von Flugzeugen neue Regelungen. Schwangere Frauen k&#246;nnen zwar schon heute verlangen, dass sie vom Flugdienst befreit werden, um das Ungeborene durch die Belastungen bei der Arbeit nicht einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen. Die Luftfahrtunternehmen waren bis anhin aber nicht verpflichtet, den Frauen eine andere T&#228;tigkeit anzubieten. Neu soll der Arbeitgeber schwangeren Frauen und stillenden M&#252;ttern, welche vom Flugdienst befreit sind, nach M&#246;glichkeit eine gleichwertige Arbeit anbieten, bei welcher die mit dem Flugdienst verbundenen spezifischen Belastungen nicht anfallen. Ist dies nicht m&#246;glich, so haben die betroffenen Frauen Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes. Ferner soll bei der Planung von Eins&#228;tzen auf  Bed&#252;rfnisse von Besatzungsmitgliedern, die Kinder oder pflegebed&#252;rftige Angeh&#246;rige zu betreuen haben, R&#252;cksicht genommen werden.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Landschaften, die der Erholung dienen, m&#246;glichst hoch &#252;berfliegen</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 08:46:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.09.2009 – Zur Erholung der Menschen besonders geeignete Landschaften in der Schweiz sollen k&#252;nftig von Flugl&#228;rm entlastet werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes unter der Leitung des BAZL schl&#228;gt vor, vier Gebiete als Landschaftsruhezonen zu bezeichnen. Piloten sollen diese Regionen in m&#246;glichst grosser H&#246;he &#252;berfliegen. Der Bundesrat hatte im Jahr 2000 mit dem Sachplan Infrastruktur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.09.2009 – Zur Erholung der Menschen besonders geeignete Landschaften in der Schweiz sollen k&#252;nftig von Flugl&#228;rm entlastet werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes unter der Leitung des BAZL schl&#228;gt vor, vier Gebiete als Landschaftsruhezonen zu bezeichnen. Piloten sollen diese Regionen in m&#246;glichst grosser H&#246;he &#252;berfliegen.</p>
<p><span id="more-6228"></span></p>
<p>Der Bundesrat hatte im Jahr 2000 mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) dem UVEK den Auftrag erteilt, das Netz der Gebirgslandepl&#228;tze in der Schweiz zu &#252;berpr&#252;fen. Gleichzeitig legte er fest, dass im Zusammenhang mit diesen Arbeiten zu kl&#228;ren ist, wie so genannte Ruhezonen geschaffen werden k&#246;nnen, die m&#246;glichst wenig Flugl&#228;rm ausgesetzt sind. Die Bezeichnung von Ruhezonen ist im Luftfahrtgesetz vorgesehen. Nachdem die &#220;berpr&#252;fung der Gebirgslandepl&#228;tze inzwischen angelaufen ist, hat eine Arbeitsgruppe des Bundes unter Federf&#252;hrung des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) nun auch einen Vorschlag f&#252;r die Schaffung von Ruhezonen ausgearbeitet.</p>
<p>Ruhezonen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Landschaftsruhezonen und Wildruhezonen. In Landschaftsruhezonen sollen Menschen sich erholen und die Vielfalt an nat&#252;rlichen Ger&#228;uschen m&#246;glichst ohne st&#246;rende L&#228;rmeinwirkungen wahrnehmen k&#246;nnen. Wildruhezonen wiederum sind Gebiete, in denen Wildtiere vor L&#228;rm gesch&#252;tzt sind und insbesondere nicht durch unerwartet auftretende L&#228;rmquellen aufgeschreckt werden.</p>
<p>W&#228;hrend die Frage von Wildruhezonen direkt im Rahmen der &#220;berpr&#252;fung der Gebirgslandepl&#228;tze behandelt wird, haben die Bundesstellen f&#252;r die Landschaftsruhezonen jetzt ein separates Konzept vorgelegt. Dieses sieht vier Erholungsr&#228;ume vor, tr&#228;gt aber auch den Bed&#252;rfnissen der Aviatik Rechnung. Es handelt sich um den Nationalpark einschliesslich einer Erweiterung im Norden und Osten, das Gebiet Adula/Greina im Grenzgebiet der Kantone Graub&#252;nden und Tessin sowie die Regionen Binntal und Weissmies im Wallis.</p>
<p>Um den Erholungscharakter dieser Regionen zu bewahren, werden die Piloten aufgefordert, die Regionen in m&#246;glichst grosser H&#246;he und auf direktem Weg zu &#252;berfliegen. Die Aufforderung soll auf der Luftfahrtkarte der Schweiz angebracht werden. Heute gilt f&#252;r Fl&#252;ge &#252;ber nicht besiedelten Gebieten in der Schweiz eine Mindestflugh&#246;he von 150 Metern. Die Arbeitsgruppe des Bundes hat das Konzept f&#252;r die Landschaftsruhezonen bei aviatischen und Umweltkreisen bis Ende November in Konsultation gegeben.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Flughafen Genf: Gemischte Kommission Schweiz-Frankreich diskutiert diverse Themen</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Sep 2009 21:24:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 11.09.2009 – Die Gemischte Kommission Schweiz-Frankreich f&#252;r den Flughafen Genf hat sich heute in Genf getroffen. Die Zusammenkunft fand unter dem Vorsitz des Direktors des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und der franz&#246;sischen Generaldirektion f&#252;r Zivilluftfahrt (DGAC) statt. Im Rahmen des Treffens kam es zu einem Meinungsaustausch bez&#252;glich der Aktivit&#228;ten und der Entwicklung des Flughafens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 11.09.2009 – Die Gemischte Kommission Schweiz-Frankreich f&#252;r den Flughafen Genf hat sich heute in Genf getroffen. Die Zusammenkunft fand unter dem Vorsitz des Direktors des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und der franz&#246;sischen Generaldirektion f&#252;r Zivilluftfahrt (DGAC) statt. Im Rahmen des Treffens kam es zu einem Meinungsaustausch bez&#252;glich der Aktivit&#228;ten und der Entwicklung des Flughafens Genf. In erster Linie wurde dabei &#252;ber die Arbeitsabl&#228;ufe im Sektor f&#252;r franz&#246;sische Zoll- und Polizeidienste diskutiert.</p>
<p><span id="more-6047"></span></p>
<p>Am 25. April 1956 haben die Schweiz und Frankreich ein Abkommen &#252;ber den Ausbau des Flughafens Genf-Cointrin verabschiedet. Dabei wurde die Schaffung eines «Franz&#246;sischen Sektors» beschlossen, der es den Passagieren erm&#246;glicht, sich nach Frankreich zu begeben oder aus Frankreich zu kommen ohne dabei schweizerisches Territorium zu betreten. Das Abkommen sah zudem die Schaffung einer Gemischten Kommission Schweiz-Frankreich vor. Diese sollte Schwierigkeiten beseitigen oder Verbesserungsvorschl&#228;ge f&#252;r Probleme liefern, die dem Flughafen Genf allenfalls aus diesem Abkommen entstehen k&#246;nnten. Die Gemischte Kommission Schweiz-Frankreich kommt jeweils auf Initiative einer der beiden Parteien zusammen. Ihr geh&#246;ren Beh&#246;rdenvertreter der Schweizer und der franz&#246;sischen Zivilluftfahrt, der Pr&#228;fekt des Departements von Ain, Vertreter der Eidgen&#246;ssischen Zollverwaltung, der Regionaldirektion der franz&#246;sischen Zollverwaltung sowie des Flughafens Genf (AIG) an. Das heutige Treffen war das 22. und wurde von der Schweiz organisiert.</p>
<p>Dieses Treffen auf h&#246;chster Stufe bot den beiden Delegationen die M&#246;glichkeit, &#252;ber die Auswirkungen des Schengenabkommens zu diskutieren sowie die Anpassungen beim franz&#246;sischen Zoll, die Zukunft des «Franz&#246;sischen Sektors» und die Form der Zusammenarbeit in den verschiedenen Gremien anzusprechen. Zudem hat die Kommission die Schaffung einer Arbeitsgruppe gutgeheissen, die den rechtlichen Status und die Entwicklung des «Franz&#246;sischen Sektors» evaluiert. Die Kommissionsmitglieder haben an der Sitzung auch vom Projekt des Flughafens Genf Kenntnis genommen, Wohnungen im benachbarten Frankreich mit Schallschutzvorrichtungen zu versehen. Weiter wurde die Frage bez&#252;glich Leichtaviatik diskutiert, die den Flughafen zurzeit besch&#228;ftigt.</p>
<p>Am Nachmittag trafen sich die Vertreter der Gemischten Kommission mit Wirtschaftsvertretern, mit den Beh&#246;rden der Anliegergemeinden sowie mit den Interessengruppen der Anwohner. Im Rahmen dieses Treffens haben die Parteien die M&#246;glichkeit zum Dialog &#252;ber verschiedene Themen bez&#252;glich des Flughafens Genf wahrgenommen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Anpassungen am Schweizer Luftraum in Konsultation gegeben</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/09/10/anpassungen-am-schweizer-luftraum-in-konsultation-gegeben/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Sep 2009 15:06:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 10.09.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die f&#252;r n&#228;chstes Jahr geplanten Anpassungen an der Schweizer Luftraumstruktur bei den aviatischen Kreisen in Konsultation gegeben. &#196;nderungen vorgesehen sind f&#252;r die Luftr&#228;ume des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein und in der Region Emmen-Buochs. Zeitlich koordiniert mit den Nachbarstaaten &#252;berpr&#252;ft das BAZL j&#228;hrlich die Luftraumstruktur in der Schweiz. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 10.09.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die f&#252;r n&#228;chstes Jahr geplanten Anpassungen an der Schweizer Luftraumstruktur bei den aviatischen Kreisen in Konsultation gegeben. &#196;nderungen vorgesehen sind f&#252;r die Luftr&#228;ume des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein und in der Region Emmen-Buochs.<br />
<span id="more-6019"></span></p>
<p>Zeitlich koordiniert mit den Nachbarstaaten &#252;berpr&#252;ft das BAZL j&#228;hrlich die Luftraumstruktur in der Schweiz. Jeweils im Fr&#252;hling wird der Luftraum f&#252;r das laufende Jahr in Kraft gesetzt. Im vorangehenden Herbst f&#252;hrt das Amt bei den aviatischen Kreisen eine Konsultation zu den vorgesehenen &#196;nderungen durch und informiert die betroffenen Kantone &#252;ber die Anpassungen. Die Konsultation f&#252;r den Luftraum 2010 beginnt in diesen Tagen und dauert bis Ende Oktober.</p>
<p>Bei einer der Anpassungen geht es darum, den Luftraum des Regionalflugplatzes St. Gallen-Altenrhein zu vergr&#246;ssern. Diese Massnahme soll mithelfen, dass nach Sicht und in Eigennavigation verkehrende Luftfahrzeuge nicht zu nahe an von der Flugsicherung geleitete Flugzeuge geraten, die sich kurz vor der Landung oder unmittelbar nach dem Start in St. Gallen-Altenrhein befinden. Einerseits soll die Obergrenze des Luftraumes St. Gallen-Altenrhein um 1500 Fuss (rund 450 Meter) auf neu 5500 Fuss (knapp 1700 Meter) &#252;ber Meer erh&#246;ht werden. Anderseits soll der Luftraum in der Region Arbon um rund 3 Kilometer Richtung Westen ausgedehnt werden. Um in einen kontrollierten Luftraum einfliegen zu k&#246;nnen, ben&#246;tigen s&#228;mtliche Flugzeuge eine Freigabe durch die Flugsicherung. Dadurch l&#228;sst sich der Verkehr geordnet und mit den notwendigen Sicherheitsabst&#228;nden abwickeln.</p>
<p>Eine weitere &#196;nderung dient dem Einsatz der ferngesteuerten Drohnen durch die Luftwaffe. Aufgrund ihrer eingeschr&#228;nkten M&#246;glichkeiten, andere Flugger&#228;te zu entdecken und gegebenenfalls auszuweichen, operieren Drohnen ohne Begleitung durch ein &#252;berwachendes Luftfahrzeug oft in separierten Luftr&#228;umen. Um ihre Trainingsfl&#252;ge mit den Drohnen ab dem Milit&#228;rflugplatz Emmen im Jahresverlauf flexibler durchf&#252;hren zu k&#246;nnen, hat die Luftwaffe nun beantragt, das in den letzten zwei Jahren tempor&#228;r eingerichtete Gebiet mit Beschr&#228;nkungen permanent festzulegen. Diese Zone schliesst direkt &#246;stlich an die Kontrollzone des Flugplatzes Emmen an und erstreckt sich &#252;ber ein Gebiet zwischen Luzern, Meggen sowie Cham. Die Zone soll lediglich w&#228;hrend den Einsatzzeiten der Drohnen aktiv sein. Nach Angaben der Luftwaffe d&#252;rfte dies w&#228;hrend rund 300 Stunden pro Jahr der Fall sein. Um Einschr&#228;nkungen f&#252;r die zivile Luftfahrt m&#246;glichst zu vermeiden, ist vorgesehen, die Zone durch die Flugsicherung Emmen zu bewirtschaften. Durchfl&#252;ge von zivilen Flugzeugen werden auch bei aktiviertem Flugbeschr&#228;nkungsgebiet grunds&#228;tzlich m&#246;glich bleiben, erfordern jedoch vorg&#228;ngig eine Bewilligung durch die Flugsicherung. Bis anhin f&#252;hrte die Luftwaffe die Drohnen-Fl&#252;ge in etwa dem gleichen Ausmass konzentriert w&#228;hrend einigen Wochen im Fr&#252;hling durch. Das Flugbeschr&#228;nkungsgebiet hatte dann jeweils ebenfalls G&#252;ltigkeit.</p>
<p>Weiter hat die Luftwaffe entschieden, die Untergrenze des Luftraumes rund um den Schiessplatz Breil/Brigels auf 4000 Fuss (rund 1200 Meter) &#252;ber Meer anzuheben. Damit wird einem Bed&#252;rfnis der zivilen Luftfahrt entsprochen, k&#246;nnen doch Flugzeuge k&#252;nftig unterhalb dieser H&#246;he das Gebiet durchqueren, auch wenn die Schiesszone aktiviert ist.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
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		<title>SIL-Prozess Flughafen Z&#252;rich: Schlussbericht geht in Konsultation</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/08/13/sil-prozess-flughafen-zuerich-schlussbericht-geht-in-konsultation/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 08:05:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 13.08.2009 – Der Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich tritt in die Endphase. Das federf&#252;hrende Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Entwurf des Schlussberichts bei den Kantonen, Bundesstellen und Perimetergemeinden in Konsultation gegeben. Dieser enth&#228;lt drei Betriebsvarianten f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich und liefert einen &#220;berblick &#252;ber den Ablauf des Koordinationsprozesses. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 13.08.2009 – Der Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich tritt in die Endphase. Das federf&#252;hrende Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Entwurf des Schlussberichts bei den Kantonen, Bundesstellen und Perimetergemeinden in Konsultation gegeben. Dieser enth&#228;lt drei Betriebsvarianten f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich und liefert einen &#220;berblick &#252;ber den Ablauf des Koordinationsprozesses. Nach der Konsultation wird das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entscheiden, welche Varianten die Basis f&#252;r den k&#252;nftigen Betrieb in Z&#252;rich bilden. Anschliessend wird das SIL-Objektblatt erstellt, das die raumplanerischen und betrieblichen Rahmenbedingungen f&#252;r den Flughafen festlegt. 2012 soll der Bundesrat das Objektblatt verabschieden.</p>
<p><span id="more-5162"></span></p>
<p>Anfang Juli letzten Jahres hatte das UVEK entschieden, f&#252;r den zuk&#252;nftigen Betrieb des Flughafens auf drei Varianten abzust&#252;tzen. Diese drei Varianten waren das Resultat umfangreicher Optimierungen sowohl bei den Flugrouten zwecks L&#228;rmoptimierung als auch bei Sicherheit und Kapazit&#228;t des Flughafenbetriebes. Die Varianten «E optimiert» und «E DVO» orientieren sich am heutigen Flugbetrieb und dem bestehenden Pistensystem. Bei Variante «E optimiert» wird davon ausgegangen, dass die Anfl&#252;ge am Morgen und Abend uneingeschr&#228;nkt von Norden erfolgen k&#246;nnen. Mit der Variante «E DVO» werden die heute geltenden deutschen Sperrzeiten f&#252;r die Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraumes ber&#252;cksichtigt. Die Variante «J optimiert» hingegen setzt eine Verl&#228;ngerung zweier Pisten voraus und basiert auf einer Kombination von Nord- und Ostbetrieb. Sie h&#228;lt die deutschen Einschr&#228;nkungen nicht ein.</p>
<p>Inzwischen liegen f&#252;r alle drei Betriebsvarianten die detaillierten L&#228;rmberechnungen und aufdatierten Grundlagen vor. Dabei zeigt sich, dass mit den drei Varianten in etwa &#228;hnliche Verkehrskapazit&#228;ten bew&#228;ltigt werden k&#246;nnen. Diese belaufen sich auf rund 350&#8242;000 Bewegungen pro Jahr, wobei der Unterschied zwischen den drei Betriebsformen etwa 3500 Bewegungen ausmacht. Was die L&#228;rmauswirkungen anbelangt, ist die Anzahl betroffener Personen bei Variante «J optimiert» am geringsten: W&#228;hrend des Tages werden zirka 13&#8242;000 Menschen durch L&#228;rm &#252;ber dem Immissionsgrenzwert betroffen. Die entsprechende Zahl betr&#228;gt bei den Varianten «E optimiert» und «E DVO» rund 20&#8242;000. W&#228;hrend der Nacht weist «J optimiert» etwa 40&#8242;000 Personen &#252;ber dem Immissionsgrenzwert aus, die Varianten «E optimiert» und «E DVO» rund 41&#8242;000 respektive 43&#8242;000.</p>
<p>Als Option enthalten die optimierten Betriebsvarianten bei den selten vorkommenden Wetterlagen mit schlechter Sicht und starkem Nordwind S&#252;danfl&#252;ge auch ausserhalb der deutschen Sperrzeiten. Diese S&#252;dlandungen liegen im Interesse eines stabilen und sicheren Flugbetriebs und bewirken keine Kapazit&#228;tssteigerung. Ebenfalls als Option in den drei Varianten figurieren Starts nach S&#252;den geradeaus. Diese wurden in zwei Formen gepr&#252;ft:</p>
<ul>
<li>Abfl&#252;ge nur bei Nebel- und Bisenlagen, um Versp&#228;tungen zu vermeiden. Dies w&#252;rde rund 1000 Bewegungen pro Jahr ausmachen;</li>
<li>Abfl&#252;ge zu Spitzenzeiten, um die Kapazit&#228;t zu verbessern. Je nach Betriebsvariante h&#228;tte dies zwischen 3200 und 8500 Starts j&#228;hrlich zur Folge.</li>
</ul>
<p>Die Berechnungen f&#252;r diese Optionen haben ergeben, dass allein die S&#252;dstarts zu Spitzenzeiten sp&#252;rbare Auswirkungen auf die L&#228;rmkurven h&#228;tten. Das UVEK wird nach der Konsultation der Kantone dar&#252;ber befinden, ob k&#252;nftig &#252;berhaupt S&#252;dstarts geradeaus und S&#252;danfl&#252;ge aus Wettergr&#252;nden durchgef&#252;hrt werden. Dabei wird es die Aspekte der Nachhaltigkeit und die Bed&#252;rfnisse der betroffenen Bev&#246;lkerung ber&#252;cksichtigen.</p>
<p>Die drei Betriebsvarianten dienen auch als Basis f&#252;r die Gespr&#228;che mit Deutschland &#252;ber die k&#252;nftige Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums. In diese Gespr&#228;che einbezogen wird zudem die zwischen der Schweiz und Deutschland im Fr&#252;hling 2008 vereinbarte Analyse der Belastungen, welche vom Flughafen Z&#252;rich ausgehen. Die Resultate der entsprechenden Berechnungen sind bis im Herbst zu erwarten.</p>
<p>Der Kanton Z&#252;rich, die Nachbarkantone, Bundesstellen und die Perimetergemeinden k&#246;nnen bis Ende Oktober zum Entwurf f&#252;r den Bericht Stellung nehmen. Anschliessend wird das UVEK entscheiden, welche Betriebsvarianten den Arbeiten f&#252;r das SIL-Objektblatt zugrunde gelegt werden und ob die S&#252;dabfl&#252;ge geradeaus sowie die S&#252;dlandungen aus Wettergr&#252;nden in den Varianten verbleiben. Das Objektblatt soll n&#228;chstes Jahr gleichzeitig mit den Richtpl&#228;nen der raumplanerisch betroffenen Kantone Z&#252;rich, Aargau und Schaffhausen in die Mitwirkung gehen. Neben den Kantonen wird sich auch die Bev&#246;lkerung zum Entwurf &#228;ussern k&#246;nnen. Die abschliessende Genehmigung des Objektblattes und der kantonalen Richtpl&#228;ne durch den Bundesrat ist f&#252;r 2012 vorgesehen.</p>
<p>Weitere Informationen &#252;ber den SIL-Koordinationsprozess: <a href="http://www.bazl.admin.ch/sil/index.html?lang=de">www.sil-zuerich.admin.ch</a></p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Luftwaffe macht gute Erfahrungen mit Ausbildungsmodell PC-21</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/08/04/luftwaffe-macht-gute-erfahrungen-mit-ausbildungsmodell-pc-21/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 16:29:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/2009/08/04/luftwaffe-macht-gute-erfahrungen-mit-ausbildungsmodell-pc-21/</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 04.08.2009 &#8211; Ende Juli 2009 ging die erste Pilotenschule der Schweizer Luftwaffe auf dem neuen Schulungsflugzeug Pilatus PC-21 zu Ende. Vier Pilotenanw&#228;rter erhielten das Milit&#228;rpilotenbrevet und vollziehen nun den Wechsel auf den F/A-18-Kampfjet. Dieser Sprung von einem Propeller-Schulflugzeug (PC-21) auf einen Kampfjet (F/A-18) ist weltweit einzigartig. Die Luftwaffe hat mit dem neuen Ausbildungsmodell gute [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 04.08.2009 &#8211; Ende Juli 2009 ging die erste Pilotenschule der Schweizer Luftwaffe auf dem neuen Schulungsflugzeug Pilatus PC-21 zu Ende. Vier Pilotenanw&#228;rter erhielten das Milit&#228;rpilotenbrevet und vollziehen nun den Wechsel auf den F/A-18-Kampfjet. Dieser Sprung von einem Propeller-Schulflugzeug (PC-21) auf einen Kampfjet (F/A-18) ist weltweit einzigartig. Die Luftwaffe hat mit dem neuen Ausbildungsmodell gute Erfahrungen gemacht. Die in diesem Zusammenhang befristet erstellten Trainingsr&#228;ume f&#252;r die Ausbildungsfl&#252;ge mit PC-21 werden nun unter der Leitung des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) &#252;berpr&#252;ft.</p>
<p><span id="more-5010"></span></p>
<p>F&#252;r die n&#246;tigen Ausbildungsfl&#252;ge mit dem PC-21 wurden auf Antrag der Luftwaffe im August 2008 durch das BAZL zwei Trainingsr&#228;ume verf&#252;gt: Hohgant und Speer. Ein dritter Trainingsraum &#8211; Jura &#8211; bestand bereits. Die Einrichtung der beiden zus&#228;tzlichen Trainingsr&#228;ume &#8211; die Luftwaffe hat diese aus Sicherheitsgr&#252;nden beantragt &#8211; hat das BAZL, um entsprechende Erfahrungen sammeln zu k&#246;nnen, vorerst auf ein Jahr befristet (Ablauf der Frist: 20. August 2009). Im Rahmen einer Vernehmlassung gingen mittlerweile Stellungnahmen der betroffenen Kantone und aus aviatischen Kreisen ein, die das BAZL zusammen mit der Luftwaffe auswertet.</p>
<p>Ab 20. August 2009 bis Ende 2010 finden keine Ausbildungsfl&#252;ge mit den PC-21 statt, weshalb die Luftwaffe die speziellen Luftr&#228;ume Hohgant und Speer vor&#252;bergehend nicht ben&#246;tigt. In den besagten Gebieten finden dennoch Fl&#252;ge mit PC-21 statt, allerdings in vermindertem Ausmass und ohne Einschr&#228;nkungen f&#252;r den zivilen Flugverkehr. W&#228;hrend dieser flug&#228;rmeren Zeit pr&#252;ft das BAZL gemeinsam mit der Luftwaffe &#8211; unter Ber&#252;cksichtigung der verschiedenen Interessen &#8211; die k&#252;nftige Ausgestaltung der Trainingsr&#228;ume Hohgant und Speer.<br />
Die Luftwaffe besitzt seit 2008 sechs neue Flugzeuge vom Typ Pilatus PC-21 f&#252;r ihre Pilotenausbildung. Das neue Ausbildungsmodell mit PC-21 verlangt, dass Piloten in gewissen Schulungsphasen intensiv Instrumente bedienen und kontrollieren. Dadurch sind sie nicht in der Lage, gleichzeitig den Luftraum ausreichend zu beobachten. Um zu verhindern, dass solche Ausbildungsfl&#252;ge ein Sicherheitsrisiko darstellen, hat die Luftwaffe beim BAZL beantragt, die PC-21-Trainingsr&#228;ume f&#252;r den zivilen Sichtflugverkehr einzuschr&#228;nken. W&#228;hrend der Trainingsfl&#252;ge sollen grunds&#228;tzlich keine zivilen Maschinen in die entsprechenden Luftr&#228;ume einfliegen d&#252;rfen. Die Beschr&#228;nkungen gelten nur f&#252;r die Zeit, in denen Trainingsfl&#252;ge mit PC-21 dort tats&#228;chlich stattfinden. Diese Fl&#252;ge finden nur w&#228;hrend der Woche und von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17 Uhr statt. Bis heute fanden keine PC-21 Nachtfl&#252;ge statt.</p>
<p>Der Trainingsraum &#0171;Hohgant&#0187; umfasst das Gebiet zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen. Der Raum &#0171;Speer&#0187; liegt zwischen Glarus, der Grenze Liechtensteins, Urn&#228;sch und Sch&#228;nis. &#0171;Jura&#0187; liegt zwischen Biel und Yverdon und ist begrenzt vom Neuenburgersee und der Landesgrenze zu Frankreich. Die Untergrenze der Trainingsr&#228;ume liegt bei 10&#8242;000 Fuss (rund 3000 Meter) &#252;ber Meer, die Obergrenze bei 18&#8242;000 Fuss (knapp 5500 Meter) &#252;ber Meer.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>UVEK regelt Emissionen von Luftfahrzeugen verbindlich</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/07/30/uvek-regelt-emissionen-von-luftfahrzeugen-verbindlich/</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 08:25:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 30.07.2009 – F&#252;r den weitaus gr&#246;ssten Teil der Luftfahrzeuge, die in der Schweiz zugelassen sind, gelten bez&#252;glich L&#228;rm und Abgase die Normen der Europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Flugsicherheit (EASA). F&#252;r die andern Flugzeugkategorien sind die Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) oder spezielle Schweizer Vorschriften anzuwenden. Mit einer Totalrevision der Verordnung &#252;ber die Emissionen der Luftfahrzeuge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.07.2009 – F&#252;r den weitaus gr&#246;ssten Teil der Luftfahrzeuge, die in der Schweiz zugelassen sind, gelten bez&#252;glich L&#228;rm und Abgase die Normen der Europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Flugsicherheit (EASA). F&#252;r die andern Flugzeugkategorien sind die Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) oder spezielle Schweizer Vorschriften anzuwenden. Mit einer Totalrevision der Verordnung &#252;ber die Emissionen der Luftfahrzeuge (VEL) hat das UVEK Klarheit &#252;ber das anwendbare Recht geschaffen.</p>
<p><span id="more-4981"></span></p>
<p>Im Rahmen der Revision der VEL h&#228;lt das UVEK fest, dass grunds&#228;tzlich die entsprechenden Normen der EASA anwendbar sind. Die Schweiz nimmt seit dem 1. Dezember 2006, an der EASA teil, welche f&#252;r die Sicherheitsnormen in der europ&#228;ischen Zivilluftfahrt zust&#228;ndig ist. Von den EASA-Normen erfasst werden die meisten in der Schweiz immatrikulierten Flugzeuge, ausgenommen sind insbesondere Ecolight und Eigenbauflugzeuge. Bei den Ecolight-Flugzeugen handelt es sich um eine Kategorie von modernen, leistungsf&#228;higen ein- oder zweipl&#228;tzigen Flugzeugen, die auf Grund der leichten Bauweise und des Antriebes durch moderne Motoren einen niedrigem Verbrauch und geringe Emissionen aufweisen. F&#252;r diese gelten die technischen Vorschriften der ICAO.  Wo die ICAO keine Regelungen kennt kommen spezielle Schweizer Vorschriften zur Anwendung. Die revidierte VEL pr&#228;zisiert somit die bereits heute geltenden Vorgaben. Neue Normen werden nicht eingef&#252;hrt. Die in der Schweiz immatrikulierten Luftfahrzeuge erf&#252;llen die L&#228;rm- und Abgasvorgaben bereits.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Schutzmassnahmen im Bereich Luftfracht verst&#228;rkt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/07/28/schutzmassnahmen-im-bereich-luftfracht-verstaerkt/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Jul 2009 11:07:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.07.2009 &#8211; Das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Verordnung &#252;ber Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) revidiert. Einerseits wurden neue Anforderungen f&#252;r verst&#228;rkte Schutzmassnahmen im Bereich der Luftfracht eingef&#252;hrt, andererseits bisherige Regelungen pr&#228;zisiert. Ziel der Schutzmassnahmen im Luftverkehr ist es zu verhindern, dass verbotene Gegenst&#228;nde (Waffen, Sprengstoffe, gef&#228;hrliche Gegenst&#228;nde usw.) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.07.2009 &#8211; Das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Verordnung &#252;ber Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) revidiert. Einerseits wurden neue Anforderungen f&#252;r verst&#228;rkte Schutzmassnahmen im Bereich der Luftfracht eingef&#252;hrt, andererseits bisherige Regelungen pr&#228;zisiert.</p>
<p><span id="more-4966"></span></p>
<p>Ziel der Schutzmassnahmen im Luftverkehr ist es zu verhindern, dass verbotene Gegenst&#228;nde (Waffen, Sprengstoffe, gef&#228;hrliche Gegenst&#228;nde usw.) auf Flugh&#228;fen und in Luftfahrzeuge gelangen und f&#252;r Anschl&#228;ge oder Entf&#252;hrungen von Luftfahrzeugen eingesetzt werden. Die Standards der Europ&#228;ischen Union (EU) im Bereich der Schutzmassnahmen sind gest&#252;tzt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen in der Schweiz direkt anwendbar. Daher konzentriert sich die Verordnung &#252;ber Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL) ausschliesslich auf Aspekte, welche im nationalen Bereich liegen oder zu denen sich das EU-Recht nicht explizit &#228;ussert.</p>
<p>Die neuen Anforderungen, die im Rahmen der Revision eingef&#252;hrt werden, verst&#228;rken die Schutzvorkehrungen f&#252;r Frachtsendungen w&#228;hrend der Transportkette vom Versender bis zum Luftverkehrsunternehmen. Ab sofort m&#252;ssen sich Versender, die den Status «bekannter Versender» («Known Consignor») erwerben wollen, von einer unabh&#228;ngigen Pr&#252;fstelle kontrollieren und zertifizieren lassen. Diese neue Stelle &#252;berpr&#252;ft im Auftrag des BAZL, ob die Versender die f&#252;r die Frachtsicherheit n&#246;tigen Schutzmassnahmen einhalten. Die Einf&#252;hrung dieses zus&#228;tzlichen Kontrollelementes erg&#228;nzt die Kette der Schutzmassnahmen zwischen Versender und Fluggesellschaft, erh&#246;ht die Sicherheit der Zivilluftfahrt und st&#228;rkt die wirtschaftliche Bedeutung des Frachtverkehrs.</p>
<p>Gleichzeitig mit der Einf&#252;hrung der neuen Massnahmen wurde die VSL pr&#228;zisiert. So wurden beispielsweise die Regelungen bez&#252;glich der Schutzanforderungen auf kleineren Flugpl&#228;tzen, bei welchen auf Grund einer Risiko- und Bedrohungsanalyse eine geringere Gef&#228;hrdung besteht, n&#228;her ausgef&#252;hrt.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schweiz &#252;bernimmt weitere technische EU-Verordnungen zur Zivilluftfahrt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/07/07/schweiz-uebernimmt-weitere-technische-eu-verordnungen-zur-zivilluftfahrt/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Jul 2009 00:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[
         <h1 class="webTitle">Schweiz &#252;bernimmt weitere technische EU-Verordnungen zur Zivilluftfahrt</h1><h2 class="webLead">Bern, 07.07.2009 - Der Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt, Peter M&#252;ller, und der Direktor Luftverkehr in der EU, Daniel Calleja, haben heute in Strassburg drei weitere europ&#228;ische Verordnungen in das bilaterale Luftverkehrs-Abkommen Schweiz - EU aufgenommen. Die rein technischen Abkommen, waren bei der letzten Sitzung des gemischten Ausschusses im vergangenen Dezember noch nicht unterschriftsreif.</h2><div><p>Die von der Schweiz neu &#252;bernommenen EU-Verordnungen treten am 1. August in Kraft. In einer Verordnung werden die Normen bei den operationellen Vorgaben f&#252;r den Betrieb von Luftfahrzeugen der technischen Entwicklung und den Erfahrungen aus Vorf&#228;llen angepasst. Beispielsweise wird neu vorgeschrieben, dass bei bestimmten Situationen, etwa beim Rollen des Flugzeugs auf dem Boden, die Piloten zwingend einen Kopfh&#246;rer mit Sprechgarnitur tragen m&#252;ssen.</p>

<p>Die beiden andern Verordnungen bringen vor allem Erleichterungen f&#252;r die Kleinaviatik beim Unterhalt der Luftfahrzeuge.&#160; Dazu kommen administrative Vereinfachungen. Eine entsprechende Qualifikation vorausgesetzt, k&#246;nnen Piloten von Kleinflugzeugen einfachere Instandstellungsarbeiten vermehrt selber vornehmen.</p>

<p>Die heute von der Schweiz &#252;bernommenen EU-Verordnungen erg&#228;nzen den Beschluss des gemischten Ausschusses vom 16. Dezember 2008 &#252;ber die&#160; &#220;bernahme von EU-Verordnungen im Bereich der Luftfahrt. Der gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens aus dem Jahr 2002 trifft sich einmal j&#228;hrlich, um Fragen zur Anwendung des Abkommens zu besprechen und &#252;ber die Aufnahme neuer Erlasse der EU in den Vertrag zu entscheiden.</p><h4>Adresse f&#252;r R&#252;ckfragen:</h4>F&#252;r Medienschaffende: <br />
Kommunikation BAZL<br />
Telefon: 031 325 83 70<h4>Herausgeber:</h4><dl><dt>Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt</dt><dd>Internet: <a rel="nofollow" target="_blank" href="http://www.bazl.admin.ch">http://www.bazl.admin.ch</a></dd></dl></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1 class="webTitle">Schweiz &#252;bernimmt weitere technische EU-Verordnungen zur Zivilluftfahrt</h1>
<h2 class="webLead">Bern, 07.07.2009 &#8211; Der Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt, Peter M&#252;ller, und der Direktor Luftverkehr in der EU, Daniel Calleja, haben heute in Strassburg drei weitere europ&#228;ische Verordnungen in das bilaterale Luftverkehrs-Abkommen Schweiz &#8211; EU aufgenommen. Die rein technischen Abkommen, waren bei der letzten Sitzung des gemischten Ausschusses im vergangenen Dezember noch nicht unterschriftsreif.</h2>
<div id="xmlWrapper">
<p>Die von der Schweiz neu &#252;bernommenen EU-Verordnungen treten am 1. August in Kraft. In einer Verordnung werden die Normen bei den operationellen Vorgaben f&#252;r den Betrieb von Luftfahrzeugen der technischen Entwicklung und den Erfahrungen aus Vorf&#228;llen angepasst. Beispielsweise wird neu vorgeschrieben, dass bei bestimmten Situationen, etwa beim Rollen des Flugzeugs auf dem Boden, die Piloten zwingend einen Kopfh&#246;rer mit Sprechgarnitur tragen m&#252;ssen.</p>
<p>Die beiden andern Verordnungen bringen vor allem Erleichterungen f&#252;r die Kleinaviatik beim Unterhalt der Luftfahrzeuge.&nbsp; Dazu kommen administrative Vereinfachungen. Eine entsprechende Qualifikation vorausgesetzt, k&#246;nnen Piloten von Kleinflugzeugen einfachere Instandstellungsarbeiten vermehrt selber vornehmen.</p>
<p>Die heute von der Schweiz &#252;bernommenen EU-Verordnungen erg&#228;nzen den Beschluss des gemischten Ausschusses vom 16. Dezember 2008 &#252;ber die&nbsp; &#220;bernahme von EU-Verordnungen im Bereich der Luftfahrt. Der gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens aus dem Jahr 2002 trifft sich einmal j&#228;hrlich, um Fragen zur Anwendung des Abkommens zu besprechen und &#252;ber die Aufnahme neuer Erlasse der EU in den Vertrag zu entscheiden.</p>
<h4>Adresse f&#252;r R&#252;ckfragen:</h4>
<p>F&#252;r Medienschaffende: <br />
Kommunikation BAZL<br />
Telefon: 031 325 83 70<br />
<h4>Herausgeber:</h4>
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<dt>Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt</dt>
<dd>Internet: <a rel="nofollow"  href="http://www.bazl.admin.ch">http://www.bazl.admin.ch</a></dd>
</dl>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesrat genehmigt Objektbl&#228;tter SIL und SPM f&#252;r den Flugplatz Buochs</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/07/01/bundesrat-genehmigt-objektblaetter-sil-und-spm-fuer-den-flugplatz-buochs/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Jul 2009 09:55:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=2011</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 01.07.2009 – Der Bundesrat hat den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und den Sachplan Milit&#228;r (SPM) f&#252;r den Flugplatz Buochs verabschiedet. Die beiden Objektbl&#228;tter definieren die Rahmenbedingungen f&#252;r die zivile Mitben&#252;tzung des Milit&#228;rflugplatzes sowie die vorgesehene milit&#228;rische Nutzung. Weiter hat der Bundesrat die Objektbl&#228;tter der Flugpl&#228;tze Luzern-Berom&#252;nster und Montricher sowie kleinere Anpassungen der bestehenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.07.2009 – Der Bundesrat hat den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und den Sachplan Milit&#228;r (SPM) f&#252;r den Flugplatz Buochs verabschiedet. Die beiden Objektbl&#228;tter definieren die Rahmenbedingungen f&#252;r die zivile Mitben&#252;tzung des Milit&#228;rflugplatzes sowie die vorgesehene milit&#228;rische Nutzung. Weiter hat der Bundesrat die Objektbl&#228;tter der Flugpl&#228;tze Luzern-Berom&#252;nster und Montricher sowie kleinere Anpassungen der bestehenden Objektbl&#228;tter der Flugpl&#228;tze Grenchen und Courtelary gutgeheissen.</p>
<p><span id="more-2011"></span></p>
<p>Der SIL ist das Raumplanungsinstrument des Bundes f&#252;r die Infrastruktur der Zivilluftfahrt. Er legt die Anforderungen und Ziele f&#252;r die Planung, den Bau und den Betrieb der zivil genutzten Flugpl&#228;tze fest. Der Sachplan wird mit den Richtpl&#228;nen der betroffenen Kantone abgestimmt. Den allgemeinen Konzeptteil des SIL hat der Bundesrat im Jahr 2000 verabschiedet, serienweise folgen seither die detaillierten Objektbl&#228;tter zu den einzelnen Anlagen.</p>
<p>Mit dem SIL-Objektblatt f&#252;r den Flugplatz Buochs schafft der Bundesrat die Voraussetzungen f&#252;r eine erweiterte zivile Nutzung. Die Obergrenze liegt in Buochs bei 25&#8242;000 Flugbewegungen pro Jahr, davon entfallen 1700 auf die milit&#228;rische Nutzung. In den letzten Jahren verzeichnete der Flugplatz jeweils gut 10&#8242;000 zivile Flugbewegungen. F&#252;r den vorgesehenen Ausbau des zivilen Flugbetriebs braucht es noch eine &#196;nderung des Betriebsreglements. Diese Arbeiten sind derzeit im Gang. Sobald sie abgeschlossen sind, wird das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) die eingegangenen Einsprachen sowie Stellungnahmen pr&#252;fen und &#252;ber das Betriebsreglement entscheiden.</p>
<p>SPM: Objektblatt f&#252;r den Milit&#228;rflugplatz Buochs genehmigt</p>
<p>Der Sachplan Milit&#228;r ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Bereich der Landesverteidigung und dient der &#252;bergeordneten Abstimmung von verschiedenen r&#228;umlichen Nutzungsanspr&#252;chen. In Koordination der Verfahren hat der Bundesrat das SPM-Objektblatt Milit&#228;rflugplatz Buochs dem gesamten, in Revision stehenden SPM vorgezogen und koordiniert mit dem entsprechenden SIL-Objektblatt genehmigt.</p>
<p>Das SPM-Objektblatt setzt die zuk&#252;nftige Nutzung des Milit&#228;rflugplatzes Buochs als sogenannte «Sleeping Base» fest. Damit wird die milit&#228;rische Nutzung auf maximal 1700 Flugbewegungen pro Jahr (Helikopter, Propellerflugzeuge und Drohnen) und auf minimale Unterhaltsaufwendungen beschr&#228;nkt. Der milit&#228;rische Jetbetrieb wird nur noch im Eventualfall, das heisst im Krisenfall bei ausserordentlicher Lage reaktiviert.</p>
<p>SIL: weitere Objektbl&#228;tter verabschiedet</p>
<p>Weiter hat der Bundesrat das SIL-Objektblatt f&#252;r das Segelfugfeld Montricher (Abbildung des bestehenden Betriebs) und den Flugplatz Luzern-Berom&#252;nster genehmigt. In Luzern-Berom&#252;nster ist ein Flugbetrieb von j&#228;hrlich 19&#8242;500 Bewegungen m&#246;glich. Gegenw&#228;rtig werden gut 9000 Flugbewegungen j&#228;hrlich gez&#228;hlt. F&#252;r Helikopter wurde neu eine An- und Abflugroute festgelegt. Die Piste soll zudem von 510 auf 490 Meter verk&#252;rzt und mit einer festen Unterlage versehen werden. Schliesslich hat der Bundesrat noch kleineren Anpassungen der Objektbl&#228;tter f&#252;r den Regionalflugplatz Grenchen und das Segelfugfeld von Courtelary zugestimmt. In Courtelary wird der Flugplatzperimeter leicht erweitert und in Grenchen die bereits 2004 abgelehnte<br />
&#220;bungsvolte entlang des Juras aus dem Objektblatt gestrichen sowie die neue Position des verschobenen Landeplatzes f&#252;r die Fallschirmspringer ins Objektblatt integriert.</p>
<p><em>Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>BAZL ver&#246;ffentlicht Sicherheitsbericht 2008</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/06/25/bazl-veroeffentlicht-sicherheitsbericht-2008/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Jun 2009 12:16:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 25.06.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Sicherheitsbericht 2008 &#252;ber die Schweizer Zivilluftfahrt ver&#246;ffentlicht. Aufgrund der gesammelten Daten und deren Auswertung kommt das Amt zum Schluss, dass sich die Sicherheit in der Schweizer Aviatik im vergangenen Jahr positiv entwickelt hat. Seit 2007 publiziert das BAZL einen j&#228;hrlichen Sicherheitsbericht. Er erscheint als Erg&#228;nzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 25.06.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat den <a href="http://http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/studien/00337/01631/index.html?lang=de">Sicherheitsbericht 2008 &#252;ber die Schweizer Zivilluftfahrt</a> ver&#246;ffentlicht. Aufgrund der gesammelten Daten und deren Auswertung kommt das Amt zum Schluss, dass sich die Sicherheit in der Schweizer Aviatik im vergangenen Jahr positiv entwickelt hat.</p>
<p><span id="more-223"></span></p>
<p>Seit 2007 publiziert das BAZL einen j&#228;hrlichen Sicherheitsbericht. Er erscheint als Erg&#228;nzung zum Bericht &#252;ber die Schweizer Zivilluftfahrt, der jeweils f&#252;r das laufende Jahr zentrale Themen aus der nationalen Aviatik behandelt. Der Sicherheitsbericht enth&#228;lt Informationen &#252;ber die Aufsichtst&#228;tigkeit des Amtes und die aus den gesammelten Daten gewonnenen Erkenntnisse &#252;ber das Sicherheitsniveau in der Schweizer Luftfahrt. F&#252;r das vergangene Jahr hat das Amt eine Verbesserung der Meldekultur &#252;ber sicherheitsrelevante Ereignisse festgestellt. Indiz daf&#252;r bildet die Zunahme der aus der Industrie gemeldeten Vorf&#228;lle. Gleichzeitig ist der Anteil der F&#228;lle mit erh&#246;htem Risiko gesunken. Daraus und aus den ausgewerteten Daten zieht das BAZL den Schluss, dass sich die Sicherheit in der Schweizer Aviatik 2008 gesamthaft positiv entwickelt hat.</p>
<p>Eine weitere St&#228;rkung der Sicherheitsphilosophie erwartet das Amt durch die Sicherheits-Management-Systeme, welche die kommerziellen Betriebe in der Luftfahrt einf&#252;hren m&#252;ssen. Solche Instrumente erlauben es, Daten systematisch zu erheben und zu bewerten sowie daraus allf&#228;lligen Handlungsbedarf im Interesse der Sicherheit abzuleiten. Durch den Betrieb eines Sicherheits-Management-Systems sind die Unternehmen k&#252;nftig direkt verantwortlich f&#252;r den Leistungsausweis in Sachen Sicherheit. Das BAZL wird die Implementierung der Sicherheits-Management-Systeme in der Industrie eng begleiten. Das Amt selber verf&#252;gt seit 2005 &#252;ber ein eigenes Sicherheits-Management-System.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>F&#252;nf Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Wallis</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/06/23/fuenf-gebirgslandeplaetze-im-suedoestlichen-wallis/</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Jun 2009 11:41:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 23.06.2009 – Die Anzahl der Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Kanton Wallis soll unver&#228;ndert bei f&#252;nf bleiben. Anstelle des wegfallenden Platzes auf dem Unterrothorn ist neu die Landestelle Trift vorgesehen. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Objektbl&#228;tter f&#252;r die f&#252;nf Gebirgslandepl&#228;tze in die &#246;ffentliche Mitwirkung gegeben. Die Entw&#252;rfe der Objektbl&#228;tter f&#252;r die Region Wallis S&#252;dost [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 23.06.2009 – Die Anzahl der Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Kanton Wallis soll unver&#228;ndert bei f&#252;nf bleiben. Anstelle des wegfallenden Platzes auf dem Unterrothorn ist neu die Landestelle Trift vorgesehen. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Objektbl&#228;tter f&#252;r die f&#252;nf Gebirgslandepl&#228;tze in die &#246;ffentliche Mitwirkung gegeben.</p>
<p><span id="more-221"></span></p>
<p>Die Entw&#252;rfe der Objektbl&#228;tter f&#252;r die Region Wallis S&#252;dost umfassen die bereits bestehenden Gebirgslandepl&#228;tze Aeschhorn, Alphubel, Monte-Rosa und Theodulgletscher. Neu hinzu kommt in der Region Trift bei Zermatt ein weiterer Landeplatz. Im Gegenzug ist der Verzicht auf den heutigen Landeplatz Unterrothorn vorgesehen. Diese L&#246;sung entspricht weit gehend dem Vorschlag, den das BAZL in Absprache mit den Bundes&#228;mtern f&#252;r Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) im letzten September den interessierten Kreisen vorgelegt hatte.</p>
<p>Er tr&#228;gt der Nachhaltigkeit in den drei Dimensionen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung und bildet einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen, welche verschiedene Organisationen in den bisherigen Gespr&#228;chen vertreten haben. An den Diskussionen &#252;ber die Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Wallis beteiligt waren neben BAZL, BAFU und ARE das Eidg. Departement f&#252;r Verteidigung, Bev&#246;lkerungsschutz und Sport (VBS), die Eidgen&#246;ssische Natur- und Heimatschutzkommission, der Kanton Wallis, die Standortgemeinden, Luftfahrtkreise sowie Organisationen f&#252;r Umwelt- und Naturschutz als auch f&#252;r Tourismus.</p>
<p>Die Objektbl&#228;tter f&#252;r die f&#252;nf Gebirgslandepl&#228;tze enthalten neben Informationen &#252;ber die Lage und Funktion der einzelnen Landestellen auch Vorgaben f&#252;r deren Benutzung. Abgesehen von der Landestelle Theodulgletscher sind auf allen Pl&#228;tzen saisonale Beschr&#228;nkungen vorgesehen. So sind in den Sommermonaten Juli bis September s&#228;mtliche Starts und Landungen verboten. Der neue Landeplatz Trift darf einzig zwischen Dezember und April f&#252;r Heliskiing-Fl&#252;ge genutzt werden. Im Weiteren sind f&#252;r jeden Platz An- und Abflugwege festgelegt. Zudem beinhalten die Objektbl&#228;tter die Empfehlung an die Piloten, bis kurz vor der Landung auf den f&#252;nf Pl&#228;tzen Mindestflugh&#246;hen einzuhalten. Sie betragen je nach Lage der Gebirgslandepl&#228;tze 600 oder 450 Meter &#252;ber Grund.</p>
<p>Das BAZL hat die Entw&#252;rfe der Objektbl&#228;tter f&#252;r die f&#252;nf Gebirgslandepl&#228;tze im Wallis jetzt in die &#246;ffentliche Mitwirkung gegeben. Durch den Flugverkehr auf den Landestellen betroffene Personen haben w&#228;hrend 30 Tagen Gelegenheit, eine Eingabe zu machen. Die Unterlagen liegen bei den Verwaltungen der Gemeinden Zermatt, T&#228;sch und Saas Fee sowie bei der Kantonsverwaltung in Sitten auf. Der Kanton Wallis erh&#228;lt drei Monate Zeit f&#252;r eine Stellungnahme. Indem er die Objektbl&#228;tter verabschiedet, entscheidet der Bundesrat anschliessend &#252;ber Anzahl, Standorte und Nutzungsbedingungen der Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Wallis.</p>
<p>Der Bundesrat hatte 2007 die konzeptionellen Ziele und Vorgaben f&#252;r die 42 Gebirgslandepl&#228;tze in der Schweiz verabschiedet und dem BAZL den Auftrag erteilt, die einzelnen Landestellen zu &#252;berpr&#252;fen. Bei der &#220;berpr&#252;fung geht es darum, vorhandene Konflikte zwischen der Nutzung der Gebirgslandepl&#228;tze sowie Natur- und Umweltschutzinteressen auszur&#228;umen oder mindestens zu reduzieren. F&#252;r diese Arbeiten sind die Gebirgslandepl&#228;tze in sechs regionale Gruppen zusammengefasst worden. Die Landestellen in der Region Wallis S&#252;dost sind die ersten, welche das BAZL &#252;berpr&#252;ft hat. Im Verlauf des Jahres wird das Amt die Arbeiten an den Gebirgslandepl&#228;tzen in der Region Aletschgletscher-Susten aufnehmen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Luftfahrtpolitische Ziele im Gesetz verankern</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/05/20/luftfahrtpolitische-ziele-im-gesetz-verankern/</link>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 16:52:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 20.05.2009 – Die Leits&#228;tze des Bundesrates aus dem luftfahrtpolitischen Bericht sollen gesetzlich verankert und die Aufsichtst&#228;tigkeit des Bundes pr&#228;zisiert werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur ersten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes ans Parlament verabschiedet. Die Finanzierung der Flugsicherung, eine Aufsichtsabgabe f&#252;r die kommerzielle Luftfahrt und erweiterte Kompetenzen der europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Flugsicherheit sind zentrale Themen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 20.05.2009 – Die Leits&#228;tze des Bundesrates aus dem luftfahrtpolitischen Bericht sollen gesetzlich verankert und die Aufsichtst&#228;tigkeit des Bundes pr&#228;zisiert werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur ersten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes ans Parlament verabschiedet. Die Finanzierung der Flugsicherung, eine Aufsichtsabgabe f&#252;r die kommerzielle Luftfahrt und erweiterte Kompetenzen der europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Flugsicherheit sind zentrale Themen der Vorlage.</p>
<p><span id="more-219"></span></p>
<p>Der Bundesrat hatte 2004 im luftfahrtpolitischen Bericht die Ziele f&#252;r die Schweizer Aviatik definiert. Sie sollen einen im europ&#228;ischen Vergleich hoch stehenden Sicherheitsstandard und eine optimale Anbindung des Landes an europ&#228;ische sowie weltweite Zentren erm&#246;glichen. Mit einer ersten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes will der Bundesrat seine Leits&#228;tze aus dem luftfahrtpolitischen Bericht umsetzen und die Grundlagen f&#252;r die Aufsichtst&#228;tigkeit des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) anpassen. Die sicherheitsrelevanten Aktivit&#228;ten des Amtes sollen verst&#228;rkt durch die kommerzielle Luftfahrt finanziert werden.</p>
<p><strong>Best Practice anstreben</strong></p>
<p>In der Schweizer Luftfahrt kommen seit langem die international harmonisierten Normen zur Anwendung. Diese Vorgaben entsprechen den anerkannten Regeln der Technik und gew&#228;hrleisten ein ausreichendes Sicherheitsniveau. Ein h&#246;heres Mass an Sicherheit l&#228;sst sich mit dem aktuellen Stand der Technik (Best Practice) erreichen, der auf gesicherten Erkenntnissen aus der Wissenschaft basiert. Im Interesse des angestrebten hohen Sicherheitsniveaus sollen k&#252;nftig f&#252;r die Schweizer Luftfahrt vermehrt Normen gelten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Voraussetzung daf&#252;r ist, dass ein gesetzlicher Spielraum besteht und die Normen sachlich angezeigt sowie wirtschaftlich tragbar sind.</p>
<p><strong>Kostendeckungsgrad erh&#246;hen</strong></p>
<p>Die Politik und die Eidgen&#246;ssische Finanzkontrolle haben dem BAZL wiederholt vorgehalten, sein Kostendeckungsgrad sei zu tief. Das Amt selber wies 2007 Bedarf f&#252;r 44 zus&#228;tzliche Stellen aus, um seine Aufgaben in der Sicherheitsaufsicht &#252;ber die Schweizer Luftfahrt langfristig gew&#228;hrleisten zu k&#246;nnen. Der Bundesrat anerkannte den Personalbedarf im Grundsatz, bewilligte in einem ersten Schritt aber lediglich 20 Stellen mit der Auflage, diese haushaltneutral zu finanzieren. Durch eine Anpassung der Geb&#252;hrenverordnung konnte das Amt die Vorgabe erf&#252;llen. Um die Aufwendungen f&#252;r die anderen 24 Stellen abdecken zu k&#246;nnen, ist in einem zweiten Schritt neu eine Aufsichtsabgabe vorgesehen. Sie bel&#228;uft sich auf rund 5 Millionen Franken j&#228;hrlich.</p>
<p>Die Abgabe entrichten soll die kommerzielle Luftfahrt, das heisst Fluggesellschaften, Flugh&#228;fen, Produktions- und Unterhaltsbetriebe, Flugschulen sowie Bodenabfertigungs-, Fracht- und Bordverpflegungsbetriebe. Keine Abgabe bezahlen m&#252;ssen Piloten und Besitzer von Luftfahrzeugen. Umgerechnet auf die 2008 ab den Landesflugh&#228;fen bef&#246;rderten Passagiere ergibt dies pro Person einen Betrag von zirka 13 Rappen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen sind je nach Gr&#246;sse unterschiedlich.</p>
<p><strong>Flugsicherung optimal positionieren</strong></p>
<p>Die heutige Regelung der Geb&#252;hren, welche die Flugsicherung f&#252;r An- und Abfl&#252;ge auf Schweizer Flugh&#228;fen und f&#252;r &#220;berfl&#252;ge in Rechnung stellt, f&#252;hrt zu unerw&#252;nschten Quersubventionierungen. So dienen zum Beispiel die Ertr&#228;ge der Flugsicherung am Flughafen Z&#252;rich mit einem Deckungsgrad von &#252;ber 100 Prozent zur Finanzierung des defizit&#228;ren Services auf den Regionalflugpl&#228;tzen. Eine Belastung entsteht der Schweizer Flugsicherung Skyguide zudem durch den Umstand, dass sie in Deutschland, Italien und &#214;sterreich Dienstleistungen erbringt, jedoch nur teilweise Einnahmen daf&#252;r erh&#228;lt.</p>
<p>Um die Quersubventionierung zwischen den Flugpl&#228;tzen zu reduzieren, sollen die Geb&#252;hren f&#252;r die Flugsicherung k&#252;nftig nicht mehr &#252;berall gleich sein, sondern nach Gruppen abgestuft werden. Dazu ist vorgesehen, die Flugpl&#228;tze in drei Kategorien einzuteilen: Landesflugh&#228;fen, Regionalflugpl&#228;tze und &#252;brige Flugpl&#228;tze. Innerhalb einer Kategorie sollen die gleichen Berechnungsgrundlagen f&#252;r die Flugsicherungsgeb&#252;hren gelten, Quersubventionierungen zwischen den verschiedenen Kategorien sind ausgeschlossen. Um die dadurch entstehende Deckungsl&#252;cke bei der Flugsicherung auf den Regionalflugpl&#228;tzen auszugleichen, will der Bundesrat einen Teil der Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung heranziehen. Die Verfassungs&#228;nderung, welche es erm&#246;glichen soll, die Einnahmen aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen k&#252;nftig f&#252;r die Luftfahrt zu verwenden, wird im Herbst zur Abstimmung kommen.</p>
<p>Im Interesse der internationalen Wettbewerbsf&#228;higkeit der Schweizer Flugsicherung schl&#228;gt der Bundesrat zudem vor, Skyguide die fehlenden Ertr&#228;ge f&#252;r ihre T&#228;tigkeit im Ausland auszugleichen. Dabei handelt es sich um j&#228;hrlich 44 Mio. Franken. Da im Gegenzug vorgesehen ist, die Kosten von 18 Mio. Franken f&#252;r die Mitgliedschaft bei der europ&#228;ischen Flugsicherungsorganisation und die Aufsicht durch das BAZL wieder an die Skyguide zu &#252;bertragen, resultiert f&#252;r die Bundeskasse unter dem Strich ein finanzieller Mehraufwand von 26 Mio. Franken. Es handelt sich um eine &#220;bergangsl&#246;sung, die auf maximal neun Jahre befristet ist. Bis dann d&#252;rften entweder Vereinbarungen mit den betroffenen Nachbarstaaten oder eine Regelung im Rahmen der Neuordnung der Flugsicherung in Europa vorliegen. Im Weiteren soll Skyguide die M&#246;glichkeit erhalten, Tochtergesellschaften zu gr&#252;nden, um sich mit Blick auf das Projekt der Neugestaltung der Flugsicherung in Europa optimal positionieren zu k&#246;nnen.</p>
<p>Die Schweiz nimmt seit Dezember 2006 an der europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Flugsicherheit (EASA) teil. Die EASA ist zust&#228;ndig f&#252;r die Zulassung und den Unterhalt von Flugger&#228;ten sowie -komponenten und wird ihre Kompetenzen in den n&#228;chsten Jahren auf die Bereiche Flugbetrieb, Pilotenausbildung, Flugsicherung und Flugh&#228;fen ausdehnen. Eine neue Verordnung enth&#228;lt unter anderem die M&#246;glichkeit, dass die EU auf Antrag der EASA Unternehmen b&#252;ssen kann, welche die Vorgaben nicht einhalten. Nun soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, bei der Umsetzung internationaler Normen solche Strafklauseln vorzusehen.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schweiz und Frankreich regeln Aufsicht &#252;ber die zivile Flugsicherung im Grenzgebiet</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/05/19/schweiz-und-frankreich-regeln-aufsicht-ueber-die-zivile-flugsicherung-im-grenzgebiet/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 May 2009 17:21:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 19.05.2009 – Vertretungen der Schweizer und der franz&#246;sischen Luftfahrt-Beh&#246;rden, Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und Direction générale de l&#8250;Aviation civile (DGAC), haben die k&#252;nftige Zusammenarbeit bei der technischen Aufsicht &#252;ber die grenz&#252;berschreitende Flugsicherung geregelt. BAZL-Vizedirektor Daniel H&#252;gli und Florance Rousse, Direktorin der Direktion f&#252;r die Sicherheit der Zivilluftfahrt (Direction de la sécurité de l&#8250;aviation civile, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 19.05.2009 – Vertretungen der Schweizer und der franz&#246;sischen Luftfahrt-Beh&#246;rden, Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und Direction générale de l&#8250;Aviation civile (DGAC), haben die k&#252;nftige Zusammenarbeit bei der technischen Aufsicht &#252;ber die grenz&#252;berschreitende Flugsicherung geregelt. BAZL-Vizedirektor Daniel H&#252;gli und Florance Rousse, Direktorin der Direktion f&#252;r die Sicherheit der Zivilluftfahrt (Direction de la sécurité de l&#8250;aviation civile, DSAC) unterzeichneten heute in Genf ein entsprechendes Abkommen.</p>
<p><span id="more-217"></span></p>
<p>Die Schweiz nimmt auf der Basis des bilateralen Abkommens &#252;ber die Luftfahrt mit der EU seit 1. Dezember 2006 am Einheitlichen Europ&#228;ischen Luftraum  (Single European Sky, SES) teil. Der SES will die Bewirtschaftung des Luftverkehrs in Europa durch verbesserte operationelle Konzepte, Betriebssysteme sowie direktere Flugrouten reorganisieren. Die Organisation der Flugsicherung orientiert sich dabei an den Verkehrsstr&#246;men und nicht mehr, wie heute, weitgehend an den nationalen Grenzen. Ziel der Reorganisation ist es, die Sicherheit und die Effizienz des Luftverkehrs in Europa zu steigern und gleichzeitig die Kosten und die negativen Umweltauswirkungen zu reduzieren.</p>
<p>Um eine effiziente Kontrolle der Flugsicherungen innerhalb des SES zu gew&#228;hrleisten, ist eine enge Zusammenarbeit der staatlichen Aufsichtsbeh&#246;rden notwendig. Die Schweiz und Frankreich arbeiten bei der grenz&#252;berschreitenden Luftraum&#252;berwachung schon lange zusammen. Der heute unterschriebene Vertrag regelt die Aufsicht &#252;ber die T&#228;tigkeiten, welche die schweizerische Skyguide und die franz&#246;sische Luftraum&#252;berwachung (Direction des services de la navigation aérienne, DSNA) im jeweils andern Staatsgebiet aus&#252;ben. Skyguide ist in der Gegend von Genf f&#252;r die Luftraum&#252;berwachung &#252;ber einem Teil des franz&#246;sischen Territoriums zust&#228;ndig, die DSNA im Raum Basel f&#252;r Schweizer Gebiet. Das Abkommen sieht insbesondere vor, dass j&#228;hrlich ein Plan von Inspektionen und Audits erstellt wird unter der Verantwortung der Beh&#246;rde jenes Staates, aus der die Flugsicherung stammt. Sowohl f&#252;r die franz&#246;sischen als auch f&#252;r die Schweizer Beh&#246;rden stellt es das erste Abkommen im Rahmen des SES dar.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Peter M&#252;ller tritt Amt als BAZL-Direktor an</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/05/01/peter-mueller-tritt-amt-als-bazl-direktor-an/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 May 2009 09:07:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 01.05.2009 – Der neue Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Peter M&#252;ller, hat heute sein Amt angetreten. Er l&#246;st Matthias Suhr ab, der seit dem Weggang des ehemaligen Direktors Raymond Cron Ende November 2008 das BAZL interimistisch geleitet hat. Der Bundesrat hat Peter M&#252;ller Anfang Jahr zum Nachfolger von Raymond Cron ernannt, der Anfang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.05.2009 – Der neue Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Peter M&#252;ller, hat heute sein Amt angetreten. Er l&#246;st Matthias Suhr ab, der seit dem Weggang des ehemaligen Direktors Raymond Cron Ende November 2008 das BAZL interimistisch geleitet hat.</p>
<p><span id="more-209"></span></p>
<p>Der Bundesrat hat Peter M&#252;ller Anfang Jahr zum Nachfolger von Raymond Cron ernannt, der Anfang Dezember letzten Jahres in die Privatwirtschaft gewechselt war. Der promovierte Jurist M&#252;ller ist 58-j&#228;hrig und verf&#252;gt &#252;ber langj&#228;hrige F&#252;hrungserfahrung in der Bundesverwaltung. Seit Anfang der 80er-Jahre im Bundesamt f&#252;r Justiz t&#228;tig, wo er zuletzt die Funktion eines Vizedirektors bekleidete, wechselte M&#252;ller 2003 als Generalsekret&#228;r ins Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r ausw&#228;rtige Angelegenheiten (EDA). Im Herbst letzten Jahres &#252;bernahm er den Posten des Schweizer Botschafters in Peru.</p>
<p>Peter M&#252;ller hat von Bundesrat Moritz Leuenberger den Auftrag, eine qualitativ hoch stehende Sicherheitsaufsicht &#252;ber die nationale Aviatik zu gew&#228;hrleisten und bei Bedarf weiter zu verst&#228;rken. Zudem soll er die Schweiz im Zusammenhang mit der zunehmenden Standardisierung der Luftfahrt auf europ&#228;ischer Ebene optimal positionieren. Ein weiterer Schwerpunkt seiner T&#228;tigkeit in den n&#228;chsten Monaten wird die Weiterf&#252;hrung des Prozesses zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich sein. Mit dem SIL werden die Rahmenbedingungen f&#252;r den k&#252;nftigen Betrieb des gr&#246;ssten Schweizer Flughafens definiert. Weiter obliegt Peter M&#252;ller die Leitung der Gespr&#228;che mit Deutschland auf fachlicher Ebene &#252;ber die Nutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums f&#252;r An- und Abfl&#252;ge im Zusammenhang mit dem Flughafen Z&#252;rich. Ebenso wird er die laufende Revision des Luftfahrtgesetzes, die noch dieses Jahr ins Parlament kommen soll, begleiten.</p>
<p>Matthias Suhr, der bis zum Amtsantritt von Peter M&#252;ller als Direktor ad interim das BAZL gef&#252;hrt hat, wird wieder die Funktion des Stabchefs und Stellvertreters des Direktors &#252;bernehmen. Beide Rollen hatte er bereits vor der &#220;bernahme der interimistischen Leitung des BAZL inne.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BAZL ver&#246;ffentlicht L&#228;rmkataster im Internet</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/04/28/bazl-veroeffentlicht-laermkataster-im-internet/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 10:46:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.04.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt hat auf seinem Internet-Auftritt die L&#228;rmbelastungskataster der Flugh&#228;fen Genf und Bern aufgeschaltet. Die L&#228;rmkataster anderer Schweizer Flugpl&#228;tze folgen in den n&#228;chsten Monaten. Die Ausarbeitung der L&#228;rmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Massnahmen gegen den Flugl&#228;rm zu treffen. Die Schweizer Gesetzgebung f&#252;r den Umweltbereich (Umweltschutzgesetz und L&#228;rmschutzverordnung) &#252;bertr&#228;gt der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.04.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt hat auf seinem Internet-Auftritt die L&#228;rmbelastungskataster der Flugh&#228;fen Genf und Bern aufgeschaltet. Die L&#228;rmkataster anderer Schweizer Flugpl&#228;tze folgen in den n&#228;chsten Monaten.</p>
<p><span id="more-207"></span></p>
<p>Die Ausarbeitung der L&#228;rmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Massnahmen gegen den Flugl&#228;rm zu treffen. Die Schweizer Gesetzgebung f&#252;r den Umweltbereich (Umweltschutzgesetz und L&#228;rmschutzverordnung) &#252;bertr&#228;gt der zust&#228;ndigen Beh&#246;rde die Aufgabe, in einem Kataster die L&#228;rmemissionen von Luftfahrtanlagen festzuhalten. Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt  (BAZL) ist deshalb verpflichtet, die L&#228;rmkurven f&#252;r Luftfahrteinrichtungen darzustellen.</p>
<p>Die L&#228;rmbelastungskataster f&#252;r die Flugh&#228;fen Genf und Bern, welche den Auftakt machen, ber&#252;cksichtigen verschiedene &#196;nderungen sowohl bei den Bauten als auch beim Betrieb der beiden Flugh&#228;fen. So war die Erneuerung der Konzession f&#252;r den Flughafen Genf Anlass f&#252;r die Erstellung des entsprechenden L&#228;rmbelastungskatasters. F&#252;r den Flugplatz Bern zeigt das L&#228;rmbelastungskataster eine Abnahme des Flugl&#228;rms, dies eine Folge des R&#252;ckgang der Flugbewegungen in den letzten Jahren. In den n&#228;chsten Monaten werden nach und nach auf dem Internet-Auftritt  des BAZL auch die L&#228;rmbelastungskataster anderer Schweizer Flugpl&#228;tze publiziert.</p>
<p>Die L&#228;rmkataster stellen lediglich ein Inventar der L&#228;rmsituation dar und haben keine direkten juristischen Auswirkungen f&#252;r die betroffenen Grundeigent&#252;mer. Den  Betreibern der Flugh&#228;fen dient dieses Instrument, um Massnahmenpl&#228;ne gegen &#252;berm&#228;ssige L&#228;rmbelastungen auszuarbeiten, beispielsweise im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen. Kantonale und kommunale Beh&#246;rden nutzen die L&#228;rmbelastungskataster f&#252;r die Raumplanung, etwa bei der Erteilung von Baubewilligungen.</p>
<p>Die L&#228;rmbelastung wird mit Kurven auf den Landeskarten dargestellt. Die Kurven zeigen den Tagesdurchschnitt an Tagen mit der gr&#246;ssten L&#228;rmbelastung. Bei den L&#228;rmkurven handelt es sich um Berechnungen, die auf den tats&#228;chlichen bzw. prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten L&#228;rmemissionen  der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen, und nicht um effektive Messungen. Im Kataster werden nicht nur die Auswirkungen auf die Anwohner aufgef&#252;hrt, sondern auch die Angaben zur Raumplanung (Zonenpl&#228;ne). Ferner werden auch die L&#228;rmempfindlichkeitsstufen jeder einzelnen Zone (beispielsweise Wohnzonen oder Erholungszonen) aufgezeigt.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sicherheits-Prozesse am Flughafen Bern-Belp gem&#228;ss ICAO-Vorgaben zertifiziert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/04/24/sicherheits-prozesse-am-flughafen-bern-belp-gemaess-icao-vorgaben-zertifiziert/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 09:40:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 24.04.2009 – Der Flughafen Bern-Belp erf&#252;llt mit der Organisation und Dokumentation seiner Sicherheits-Prozesse die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bun-desamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Alpar AG das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel H&#252;gli &#252;berreichte das Dokument heute dem Direk-tor der Alpar AG, Mathias H&#228;berli. Die ICAO hat in ihren Standards und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 24.04.2009 – Der Flughafen Bern-Belp erf&#252;llt mit der Organisation und Dokumentation seiner Sicherheits-Prozesse die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Das Bun-desamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Alpar AG das entsprechende Zertifikat erteilt. BAZL-Vizedirektor Daniel H&#252;gli &#252;berreichte das Dokument heute dem Direk-tor der Alpar AG, Mathias H&#228;berli.</p>
<p><span id="more-205"></span></p>
<p>Die ICAO hat in ihren Standards und Empfehlungen die Vorgaben f&#252;r sicherheitsrelevante Prozesse auf den Flugpl&#228;tzen festgelegt. Die im so genannten Annex 14 enthaltenen Anforderungen definieren etwa, wie ein Flugplatz die Schneer&#228;umung der Pisten, die Enteisung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die Betankung der Flugzeuge und die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung zu organisieren hat. Mit den Vorgaben will die ICAO sicherstellen, dass die Infrastruktur auf einem Flugplatz jederzeit sicher und reibungslos funktioniert. Die sicherheitsrelevanten Prozesse m&#252;ssen in einem Flugplatzhandbuch festgehalten sein, das gleichzeitig die Grundlage bildet f&#252;r ein Sicherheits-Management-System. Ein solches System beschreibt, wie eine Organisation vorhandene Risiken identifiziert, bewertet und mit geeigneten Massnahmen reduziert.</p>
<p>In der Schweiz werden vorerst die Flugpl&#228;tze mit Linien- und Charterverkehr gem&#228;ss den ICAO-Vorgaben zertifiziert. Es sind dies die Landesflugh&#228;fen Genf und Z&#252;rich sowie die Regionalflugpl&#228;tze Bern, Lugano, Sion und St. Gallen-Altenrhein. Das BAZL hat gemeinsam mit diesen Flugpl&#228;tzen die Grundlagen f&#252;r das Flugplatzhandbuch und das Sicherheits-Management-System erarbeitet. Basierend auf diesen Vorgaben erstellen die Flugpl&#228;tze die f&#252;r ihre Infrastruktur geltenden Betriebs- und Kontrollabl&#228;ufe. Das BAZL analysiert hernach die Dokumente und &#252;berpr&#252;ft in einem mehrt&#228;gigen Audit, ob die Flugh&#228;fen die Prozesse und Verfahren wie beschrieben anwenden. Nach erfolgreicher Erst-Zertifizierung f&#252;hrt das BAZL alle drei Jahre Wiederholungs-Audits durch um festzustellen, ob die sicherheitsrelevanten Prozesse der Flugh&#228;fen den ICAO-Vorgaben noch entsprechen. Der binationale Flughafen Basel-M&#252;lhausen wird von den franz&#246;sischen Aufsichtsbeh&#246;rden zertifiziert, unter Beteiligung des BAZL.</p>
<p>Der Flughafen Bern-Belp ist nach Genf, Z&#252;rich und St. Gallen-Altenrhein der vierte in der Schweiz, den das BAZL gem&#228;ss den Anforderungen der ICAO zertifiziert hat. Noch dieses Jahr soll der Flughafen Sion hinzukommen. Den Regionalflugplatz Lugano plant das BAZL im Jahre 2010 zu zertifizieren.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>UVEK informiert neu auch via Twitter</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/04/23/uvek-informiert-neu-auch-via-twitter/</link>
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		<pubDate>Thu, 23 Apr 2009 13:13:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 23.04.2009 – Das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird neu auch via Twitter kommunizieren. Es hat daher ein Profil auf der Plattform von microblogging eingerichtet &#8211; mit dem Ziel, einen zus&#228;tzlichen Zugang zu den Informationen zu schaffen, welche das UVEK verbreitet. Von nun an k&#246;nnen interessierte User auch mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 23.04.2009 – Das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird neu auch <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Twitter">via Twitter</a> kommunizieren. Es hat daher ein Profil auf der Plattform von microblogging eingerichtet &#8211; mit dem Ziel, einen zus&#228;tzlichen Zugang zu den Informationen zu schaffen, welche das UVEK verbreitet.</p>
<p>Von nun an k&#246;nnen interessierte User auch mit dem Profil <a href="http://twitter.com/uvek">http://twitter.com/uvek</a> Aktuelles aus dem UVEK mitverfolgen. Sie werden auf diese Weise beispielsweise auf Medienmitteilungen und andere Publikationen aufmerksam gemacht. &#220;ber diesen neuen Kanal, den viele Medien in der Schweiz und im Ausland nutzen, k&#246;nnen Informationen direkt auf PC oder Handy empfangen werden.</p>
<p>Via Twitter sind vorerst nur Informationen aus dem Generalsekretariat des UVEK erh&#228;ltlich. S&#228;mtliche Informationen des ganzen Departements (einschliesslich seiner Bundes&#228;mter) sind weiterhin via <a href="http://www.news.admin.ch">www.news.admin.ch</a> erh&#228;ltlich. Dieser Service benachrichtigt den Abonnenten per e-mail &#252;ber jede Medienmitteilung, die neu ver&#246;ffentlicht wird.</p>
<p><em>Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Flugplatz Lugano: BAZL gibt Projekt f&#252;r zus&#228;tzliche Beleuchtung von Piste 19 in Anh&#246;rung</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/04/17/flugplatz-lugano-bazl-gibt-projekt-fuer-zusaetzliche-beleuchtung-von-piste-19-in-anhoerung/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 10:48:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.04.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein Projekt f&#252;r den Ausbau der optischen Hilfen f&#252;r den Anflug auf die Piste 19 des Flugplatzes Lugano in die Anh&#246;rung gegeben. In Bem&#252;hen um eine weitere Verbesserung der betrieblichen Sicherheit hat der Flugplatz Lugano in Absprache mit dem BAZL ein Projekt f&#252;r die Installation von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.04.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein Projekt f&#252;r den Ausbau der optischen Hilfen f&#252;r den Anflug auf die Piste 19 des Flugplatzes Lugano in die Anh&#246;rung gegeben.</p>
<p><span id="more-201"></span></p>
<p>In Bem&#252;hen um eine weitere Verbesserung der betrieblichen Sicherheit hat der Flugplatz Lugano in Absprache mit dem BAZL ein Projekt f&#252;r die Installation von optischen Hilfen f&#252;r den Anflug auf die Nordpiste (Piste 19) eingereicht. Das BAZL hat dieses Projekt in die Anh&#246;rung geschickt. Die Beleuchtung (fachlich Befeuerung genannt) besteht einerseits aus neun Masten mit konstant brennenden und blinkenden Lichtern im Anflugbereich von Piste 19, dem sogenannten «Circling». Andererseits enth&#228;lt sie zus&#228;tzliche Landelichter direkt vor der Schwelle der Piste 19. Diese Massnahmen sollen den Besatzungen als erweiterte Anflughilfe dienen, insbesondere bei Nacht oder schlechter Sicht. Sie helfen, einen sicheren und optimalen Flugbetrieb in Lugano zu gew&#228;hrleisten.</p>
<p>Das BAZL hat die betreffenden eidgen&#246;ssischen und kantonalen Instanzen eingeladen, sich innert dreier Monate zum Bau der beiden Vorrichtungen zu &#228;ussern. Betroffene Personen haben im Rahmen der 30-t&#228;gigen &#246;ffentlichen Auflage die M&#246;glichkeit, Einsprache gegen die Projekte zu erheben. Die &#246;ffentliche Auflage f&#252;hrt der Kanton Tessin durch.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>H&#228;ufiger Nordwind verantwortlich f&#252;r S&#252;danfl&#252;ge 2008 auf Flughafen Basel-M&#252;lhausen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/04/08/haeufiger-nordwind-verantwortlich-fuer-suedanfluege-2008-auf-flughafen-basel-muelhausen/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Apr 2009 06:39:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 07.04.2009 &#8211; Die 8,9 Prozent S&#252;danfl&#252;ge 2008 auf den Flughafen Basel-M&#252;lhausen sind vor allem auf die &#252;berdurchschnittlichen Wetterlagen mit Nordwind zur&#252;ckzuf&#252;hren. Ein Teil der Landungen h&#228;tte jedoch ohne das Instrumentenlandesystem (ILS) aufgrund der Wetterbedingungen nicht von S&#252;den her erfolgen k&#246;nnen. Dies hat eine vertiefte Analyse der Luftfahrtbeh&#246;rden der Schweiz und Frankreichs ergeben. Die franz&#246;sische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 07.04.2009 &#8211; Die 8,9 Prozent S&#252;danfl&#252;ge 2008 auf den Flughafen Basel-M&#252;lhausen sind vor allem auf die &#252;berdurchschnittlichen Wetterlagen mit Nordwind zur&#252;ckzuf&#252;hren. Ein Teil der Landungen h&#228;tte jedoch ohne das Instrumentenlandesystem (ILS) aufgrund der Wetterbedingungen nicht von S&#252;den her erfolgen k&#246;nnen. Dies hat eine vertiefte Analyse der Luftfahrtbeh&#246;rden der Schweiz und Frankreichs ergeben. Die franz&#246;sische Seite hat inzwischen Massnahmen zur Optimierung des ILS-Betriebs ergriffen.</p>
<p><span id="more-199"></span><br />
Im Dezember 2007 hatte der Flughafen Basel-M&#252;lhausen ein Instrumentenlandesystem (ILS) f&#252;r die S&#252;dpiste 33 (vormals 34) in Betrieb genommen. Es ersetzte ein Verfahren, bei dem die Piloten kurz vor der Landung eine Kurve nach Sicht fliegen mussten. Durch die genaue F&#252;hrung der Flugzeuge in der Endphase erm&#246;glicht ein ILS Anfl&#252;ge auch bei schlechter Sicht und erh&#246;ht generell die Sicherheit. S&#252;danfl&#252;ge in Basel-M&#252;lhausen sind dann erforderlich, wenn der Nordwind die kritische St&#228;rke f&#252;r Landungen aus Norden &#252;berschreitet.</p>
<p>2008, dem ersten Betriebsjahr des ILS 33, machten die S&#252;danfl&#252;ge 8,9 Prozent der Landungen auf dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen aus. Wie im Abkommen zur Benutzung des ILS 33 festgelegt, haben das BAZL und die franz&#246;sische Luftfahrtbeh&#246;rde eine vertiefte Analyse der Gr&#252;nde vorgenommen. Eine solche ist vorgesehen, wenn die S&#252;dlandungen am Ende eines Jahres &#252;ber 8 Prozent liegen. Wird pro Kalenderjahr der Wert von 10 Prozent &#252;berschritten, m&#252;ssen die Luftfahrtbeh&#246;rden der beiden L&#228;nder Gespr&#228;che aufnehmen, um Massnahmen zu treffen, die den Anteil der S&#252;dlandungen wieder unter diese Marke bringen.</p>
<p>In ihrer Analyse zur Benutzung des ILS 33 im vergangenen Jahr kommen die beiden Luftfahrtbeh&#246;rden zum Schluss, dass die 8,9 Prozent S&#252;danfl&#252;ge haupts&#228;chlich auf h&#228;ufige Nordwindlagen zur&#252;ckzuf&#252;hren waren. So betrug 2008 der Anteil der Winde aus n&#246;rdlicher Richtung (Nordost bis Nordwest) 44,3 Prozent. In den beiden Vorjahren war dieser Wert 1,9 respektive 2,4 Prozent tiefer gewesen. Mit 8,9 Prozent haben die S&#252;dlandungen 2008 seit der Jahrtausendwende den h&#246;chsten Wert erreicht. Die Anzahl Anfl&#252;ge hingegen lag mit 2988 tiefer als in den Jahren 2001 und 2002, als 3340 respektive 3460 Flugzeuge von S&#252;den her landeten. Dieser Umstand spiegelt das geringere Verkehrsaufkommen auf dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen in den letzten Jahren wider.</p>
<p>Einen Einfluss auf den Anteil der S&#252;danfl&#252;ge hat auch das ILS 33 selber gehabt. W&#228;hrend mit dem alten Verfahren bei starkem Nordwind und zus&#228;tzlich schlechter Sicht keine Anfl&#252;ge von S&#252;den m&#246;glich waren, erlaubt das ILS in diesen Situationen nun eine sichere Landung. 2008 fanden bei derartigen Wetterverh&#228;ltnissen 360 Anfl&#252;ge auf das ILS 33 statt, was rund<br />
1 Prozent der gesamten Landungen in Basel-M&#252;lhausen ausmachte. Ohne das ILS h&#228;tten diese Landungen aus Sicherheitsgr&#252;nden nicht von S&#252;den erfolgen k&#246;nnen.</p>
<p>Das BAZL hatte im Verlauf des letzten Jahres zweimal bei der franz&#246;sischen Flugsicherung nachgepr&#252;ft, ob sie das Abkommen zur Benutzung des ILS 33 einh&#228;lt. Beide Male konnten sich die Experten des BAZL &#252;berzeugen, dass die Fluglotsen nur S&#252;danfl&#252;ge durchf&#252;hren liessen, wenn die erforderlichen Windwerte gegeben waren. Gest&#252;tzt auf internationale Empfehlungen erfolgt der Wechsel auf S&#252;dlandungen, wenn der durchschnittliche R&#252;ckenwind mehr als 5 Knoten betr&#228;gt. Bei dieser Windst&#228;rke treten erfahrungsgem&#228;ss B&#246;enspitzen von bis zu 10 Knoten auf.</p>
<p>Obwohl laut Abkommen eine vertiefte Analyse der 2008 durchgef&#252;hrten S&#252;danfl&#252;ge gen&#252;gen w&#252;rde, haben die beiden Parteien auf Anregung des BAZL M&#246;glichkeiten gepr&#252;ft, den Betrieb des ILS 33 zu optimieren. Die franz&#246;sische Seite hat inzwischen entsprechende Massnahmen eingeleitet. So hat sie Anpassungen am Informatiksystem in Auftrag gegeben, das die Fluglotsen mit Wetter- und technischen Informationen bei der Pistenwahl unterst&#252;tzt. Die Erfahrungen aus dem ersten Betriebsjahr zeigten, dass das System zu sensibel auf Windwechsel reagierte und dem Lotsen nicht im erw&#252;nschten Mass als Entscheidhilfe dienen konnte. Die Modifikationen sollten bis Ende Jahr implementiert sein.</p>
<p>Seit Anfang Februar sind zudem die ILS sowohl auf die Nord- wie auch auf die S&#252;dpiste gleichzeitig aktiviert. Dadurch kann die Flugsicherung flexibler und rascher auf Windwechsel reagieren. Zuvor hatte sie die Landesysteme jeweils nur aktiviert, wenn tats&#228;chlich Anfl&#252;ge darauf erfolgten. Die beiden Massnahmen sollen auch mithelfen, den f&#252;r S&#252;danfl&#252;ge erforderlichen Luftraum besser zu bewirtschaften, das heisst zielgerichteter zu aktivieren oder deaktiveren.</p>
<p>Das BAZL begr&#252;sst die von der franz&#246;sischen Seite getroffenen Massnahmen, liegt ihm doch daran, alle Mittel auszusch&#246;pfen, um den Anteil der S&#252;danfl&#252;ge so gering wie m&#246;glich zu halten. Das Amt hatte das ILS aus Sicherheitsgr&#252;nden stets bef&#252;rwortet, damit jedoch gleichzeitig die Erwartung verbunden, dass die S&#252;danfl&#252;ge von Wetterentwicklungen abgesehen nicht zunehmen. Das BAZL wird den Einsatz des ILS 33 weiterhin aufmerksam verfolgen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BAZL legt Schweizer Luftraumstruktur 2009 fest</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/03/10/bazl-legt-schweizer-luftraumstruktur-2009-fest/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 10:42:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=197</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 10.03.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Struktur des Schweizer Luftraumes f&#252;r das laufende Jahr festgelegt. In den Luftr&#228;umen der Flugpl&#228;tze Bern, Emmen, Grenchen und Genf gibt es geringf&#252;gige &#196;nderungen. International abgestimmt legen die zust&#228;ndigen Beh&#246;rden in Zentraleuropa jeweils im Fr&#252;hling die f&#252;r ein Jahr g&#252;ltige Luftraumstruktur in ihrem Land fest. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 10.03.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Struktur des Schweizer Luftraumes f&#252;r das laufende Jahr festgelegt. In den Luftr&#228;umen der Flugpl&#228;tze Bern, Emmen, Grenchen und Genf gibt es geringf&#252;gige &#196;nderungen.</p>
<p><span id="more-197"></span></p>
<p>International abgestimmt legen die zust&#228;ndigen Beh&#246;rden in Zentraleuropa jeweils im Fr&#252;hling die f&#252;r ein Jahr g&#252;ltige Luftraumstruktur in ihrem Land fest. Das BAZL hat die neue Struktur beschlossen und per 12. M&#228;rz 2009 in Kraft gesetzt. Zu &#196;nderungen kommt es in den Luftr&#228;umen der Flugpl&#228;tze Bern, Emmen, Grenchen und Genf. Das BAZL hatte im vergangenen Herbst bei den fliegerischen Kreisen eine Konsultation zu den Anpassungen durchgef&#252;hrt.</p>
<p>Damit Flugzeuge, die nach Sicht verkehren, den kontrollierten Luftraum rund um den Flugplatz Bern einfacher durchqueren k&#246;nnen, hat das BAZL zwei Transitrouten geschaffen. Die eine Route f&#252;hrt n&#246;rdlich der Agglomeration durch und folgt teilweise der Linienf&#252;hrung der Autobahnen A1 und A12, die andere verl&#228;uft s&#252;dlich der Stadt Bern. Mit den Transitrouten reagiert das BAZL auf die festgestellten vermehrten Einfl&#252;ge durch Sichtflugpiloten in den kontrollierten Luftraum der Region Bern ohne vorherige Absprache mit der Flugsicherung. Die Massnahme soll zeigen, ob sich der Sichtflugverkehr besser sowie direkter durch den Berner Luftraum «lotsen» l&#228;sst und es somit zu weniger Luftraumverletzungen kommt. Diese Anpassung erfordert keine &#196;nderung an der Struktur selber des bestehenden Luftraumes in Bern.</p>
<p>Bei den Flugpl&#228;tzen Emmen und Grenchen hat das BAZL die kontrollierten Luftr&#228;ume um wenige Kilometer ausgedehnt, um die An- und Abflugrouten vollumf&#228;nglich abdecken zu k&#246;nnen. In Grenchen erfolgt die Erweiterung im S&#252;dwesten, in Emmen Richtung Nordwesten. In Grenchen kann gleichzeitig die Obergrenze des Luftraumes um 500 Fuss (rund 150 Meter) auf noch 4500 Fuss (etwa 1370 Meter) &#252;ber Meer gesenkt werden. Die neue Regelung f&#252;r Grenchen tritt gemeinsam mit den leicht angepassten Abflugrouten auf Anfang Juni in Kraft. Beim Flughafen Genf schliesslich erfolgt eine leichte Verschiebung von zwei Sektoren innerhalb der vorhandenen Luftraumstruktur in dem Sinne, dass sie k&#252;nftig parallel zur Pistenachse und damit zur Anflugrichtung verlaufen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Neue Regeln f&#252;r Segelflugpiloten treten auf 1. M&#228;rz in Kraft</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/02/24/neue-regeln-fuer-segelflugpiloten-treten-auf-1-maerz-in-kraft/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Feb 2009 11:49:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 24.02.2009 – Mit einer &#196;nderung der Verordnung &#252;ber die Ausweise f&#252;r das Flugpersonal (RFP) setzt das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die im letzten Jahr beschlossenen Massnahmen des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) nach verschiedenen Unf&#228;llen mit Segelflugzeugen um. Segelflugpiloten ab 60 Jahren m&#252;ssen sich k&#252;nftig regelm&#228;ssig medizinisch untersuchen lassen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 24.02.2009 – Mit einer &#196;nderung der Verordnung &#252;ber die Ausweise f&#252;r das Flugpersonal (RFP) setzt das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die im letzten Jahr beschlossenen Massnahmen des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) nach verschiedenen Unf&#228;llen mit Segelflugzeugen um. Segelflugpiloten ab 60 Jahren m&#252;ssen sich k&#252;nftig regelm&#228;ssig medizinisch untersuchen lassen und einen obligatorischen &#220;berpr&#252;fungsflug absolvieren. Zudem werden alle Segelflieger verpflichtet, relevante medizinische Vorf&#228;lle zu melden.</p>
<p><span id="more-195"></span></p>
<p>Im August letzten Jahres hatte das BAZL als Folge mehrerer Unf&#228;lle mit Segelflugzeugen einen Aktionsplan mit Massnahmen erstellt, um die Sicherheit zu verbessern und das Unfallrisiko zu verkleinern. Neu m&#252;ssen sich Segelflugpiloten ab 60 Jahren alle zwei Jahre der gleichen medizinischen Routine-Untersuchung unterziehen wie die Piloten von Motorflugzeugen, um ihre Lizenz erneuern zu k&#246;nnen. Motorflugpiloten m&#252;ssen sich ab 40 Jahren alle zwei Jahre medizinisch untersuchen lassen, ab 50 Jahren ist der &#228;rztliche Routine-Check j&#228;hrlich vorgeschrieben. Erg&#228;nzend zur regelm&#228;ssigen Untersuchung sind die Segelflugpiloten k&#252;nftig analog zu den Motorflugpiloten verpflichtet, relevante medizinische Vorf&#228;lle, die sich auf ihre fliegerischen F&#228;higkeiten auswirken k&#246;nnten, dem BAZL zu melden. Zudem h&#228;lt die RFP fest, dass Segelflugpiloten alle zwei Jahre vor der f&#228;lligen Erneuerung ihrer Fluglizenz einen &#220;berpr&#252;fungsflug mit einem Fluglehrer durchf&#252;hren m&#252;ssen.</p>
<p>Das UVEK setzt mit der &#196;nderung der RFP, die am 1. M&#228;rz 2009 in Kraft tritt, die Massnahmen aus dem Aktionsplan des BAZL um. Die Verordnung soll mindestens so lange gelten, bis die neuen europ&#228;ischen Vorgaben zum Betrieb von Luftfahrzeugen in Kraft treten. Die entsprechenden Regelungen sind f&#252;r 2012 geplant.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL gibt Piste des Flughafens Samedan nach Schneer&#228;umung wieder f&#252;r Betrieb frei</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Feb 2009 18:23:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 20.02.2009 &#8211; Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Anfang Woche gesperrte Piste des Flugplatzes Samedan wieder f&#252;r den Betrieb freigegeben, nachdem die zu hohen Schneemauern ordnungsgem&#228;ss wegger&#228;umt worden sind. Bei einer &#220;berpr&#252;fung der Betriebssituation auf dem Flugplatz Samedan vom vergangenen Wochenende hatten Inspektoren des BAZL festgestellt, dass die neben der Piste vorhandenen Schneemauern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 20.02.2009 &#8211; Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Anfang Woche gesperrte Piste des Flugplatzes Samedan wieder f&#252;r den Betrieb freigegeben, nachdem die zu hohen Schneemauern ordnungsgem&#228;ss wegger&#228;umt worden sind.</p>
<p><span id="more-193"></span></p>
<p>Bei einer &#220;berpr&#252;fung der Betriebssituation auf dem Flugplatz Samedan vom vergangenen Wochenende hatten Inspektoren des BAZL festgestellt, dass die neben der Piste vorhandenen Schneemauern die internationalen Vorgaben nicht einhielten. Anstatt der empfohlenen H&#246;he von 1 Meter im seitlichen Abstand von zehn Metern waren die Schneew&#228;lle acht Meter vom Pistenrand entfernt zwischen 1,5 und 4 Meter hoch. Da das Amt diese Situation als untragbares Risiko f&#252;r den Flugbetrieb einstufte, verlangte es vom Flughafen, die Schneemauern so weit abzutragen, dass die internationalen Vorgaben erf&#252;llt sind. Bis dann wurde dem Flugplatz untersagt, die Piste weiter zu benutzen. In der Zwischenzeit hat der Flugplatz die Schneew&#228;lle wegr&#228;umen lassen. Nachdem sich Vertreter des Amtes an einem Augenschein in Samedan vergewisserten, dass die Schneesituation mit den internationalen Regeln konform ist, hat das BAZL die Piste ohne Einschr&#228;nkungen wieder f&#252;r den Betrieb freigegeben.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL verlangt nach Unfall in Samedan Schneer&#228;umung entlang der Piste</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/02/16/bazl-verlangt-nach-unfall-in-samedan-schneeraeumung-entlang-der-piste/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Feb 2009 17:53:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 16.02.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat nach dem Unfall in Samedan verf&#252;gt, dass der Flugplatz die Schneemauern entlang der Piste abtragen muss. Erst wenn die H&#246;he der vorhandenen Schneemenge den internationalen Vorgaben entspricht, d&#252;rfen in Samedan wieder Flugzeuge landen. Am vergangenen Donnerstag war auf dem Flugplatz Samedan ein landendes Flugzeug von der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 16.02.2009 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat nach dem Unfall in Samedan verf&#252;gt, dass der Flugplatz die Schneemauern entlang der Piste abtragen muss. Erst wenn die H&#246;he der vorhandenen Schneemenge den internationalen Vorgaben entspricht, d&#252;rfen in Samedan wieder Flugzeuge landen.</p>
<p><span id="more-190"></span></p>
<p>Am vergangenen Donnerstag war auf dem Flugplatz Samedan ein landendes Flugzeug von der Piste geraten und in eine Schneemauer geprallt. Das Flugzeug wurde zerst&#246;rt, die beiden Piloten kamen ums Leben und der Passagier erlitt Verletzungen. Gest&#252;tzt auf erste Informationen &#252;ber den Unfallhergang hat das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt am Wochenende die Situation auf dem Flugplatz Samedan &#252;berpr&#252;ft. Dabei mussten die Inspektoren feststellen, dass die neben der Piste vorhandenen Schneemauern die internationalen Vorgaben nicht einhalten. Anstatt der empfohlenen H&#246;he von 1 Meter im seitlichen Abstand von zehn Metern waren die Schneewalle acht Meter vom Pistenrand entfernt zwischen 1,5 und 4 Meter hoch.</p>
<p>Das BAZL hat deshalb im Interesse der Flugsicherheit vom Flugplatz Samedan verlangt, die Schneemauern so weit abzutragen, dass die internationalen Vorgaben erf&#252;llt sind. Bis dann hat das Amt dem Flugplatz untersagt, die Piste weiter f&#252;r den Betrieb mit Flugzeugen zu benutzen. Zudem beh&#228;lt sich das BAZL vor, gest&#252;tzt auf Erkenntnisse aus der noch laufenden Untersuchung durch das B&#252;ro f&#252;r Flugunfalluntersuchungen allenfalls weitere Massnahmen abzuleiten. &#220;berdies wird es in den n&#228;chsten Tagen auch die Schneesituation auf anderen betroffenen Flugpl&#228;tzen in der Schweiz &#252;berpr&#252;fen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schweiz und USA schliessen neues Abkommen &#252;ber Personendaten von Flugpassagieren</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 15:05:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 14.01.2009 – Die Schweiz und die USA haben ein neues Abkommen geschlossen, das die Weitergabe der Personendaten von Flugreisenden regelt (Passenger Name Record Daten, PNR-Daten). Die USA garantieren den Schweizer B&#252;rgern dabei die gleichen Sicherheitsgarantien beim Umgang mit diesen Daten wie den B&#252;rgern der EU. Der Bundesrat hat dem Abkommen zugestimmt, welches die befristete [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 14.01.2009 – Die Schweiz und die USA haben ein neues Abkommen geschlossen, das die Weitergabe der Personendaten von Flugreisenden regelt (Passenger Name Record Daten, PNR-Daten). Die USA garantieren den Schweizer B&#252;rgern dabei die gleichen Sicherheitsgarantien beim Umgang mit diesen Daten wie den B&#252;rgern der EU. Der Bundesrat hat dem Abkommen zugestimmt, welches die befristete Regelung aus dem Jahr 2005 ersetzt.</p>
<p><span id="more-182"></span></p>
<p>Das bestehende Abkommen &#252;ber den Austausch von PNR-Daten vom 29. M&#228;rz 2005 ist nach dreieinhalb Jahren abgelaufen. Das vom Bundesrat verabschiedete PNR-Abkommen ist, im Gegensatz zum bestehenden, unbefristet. Die USA garantieren den aus der Schweiz abreisenden Flugpassagieren darin grunds&#228;tzlich den gleichen Schutz bei den Passagierdaten wie den Passagieren aus dem EU-Raum. Anders als im Abkommen zwischen der EU und den USA sind die Datenschutzbestimmungen nicht im Abkommen selber enthalten. Das Schweizer PNR-Abkommen st&#252;tzt sich auf eine Datenschutzregelung der USA ab.</p>
<p>In dieser Datenschutzregelung wird festgehalten, dass Fluggesellschaften, die in die USA fliegen, maximal 19 Personendaten liefern m&#252;ssen. Auch das Abkommen zwischen den USA und der EU enth&#228;lt die Pflicht, maximal 19 Daten zu liefern Diese umfassen unter anderem Name, Passdaten, Reiseverlauf, Ticketnummer aber auch Sitzplatznummer oder Informationen zum Gep&#228;ck. Im alten Abkommen zwischen der Schweiz und den USA erhielten die US-Beh&#246;rden maximal 31 Daten. Gegen&#252;ber heute wurden die PNR-Angaben teilweise neu gruppiert und zusammengefasst. Die Datenschutzregelung der USA h&#228;lt ebenfalls fest, welche Informationen nicht geliefert werden m&#252;ssen, etwa solche, die Hinweise auf den ethnischen Hintergrund einer Person, die politische Meinung, die Religion oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder sexuelle Pr&#228;ferenzen enthalten k&#246;nnten. Die Aufbewahrungsdauer der Daten liegt neu bei 15 Jahren. Bisher war der Zugang zu den Daten auf 3,5 Jahre befristet.</p>
<p>Beim Schweizer PNR-Abkommen mit den USA ist vorgesehen, dass die Daten von den Fluggesellschaften geliefert werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, diese zu &#252;bermitteln, wenn sie in die USA fliegen wollen. Die Schweiz hat die M&#246;glichkeit, die Anwendung des PNR-Abkommens in den USA vor Ort zu &#252;berpr&#252;fen.</p>
<p><em>Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Peter M&#252;ller wird neuer Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2009/01/14/peter-mueller-wird-neuer-direktor-des-bundesamtes-fuer-zivilluftfahrt-2/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 11:09:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 14.01.2009 – Der Bundesrat hat Peter M&#252;ller zum neuen Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) gew&#228;hlt. Der ehemalige Generalsekret&#228;r des Eidgen&#246;ssischen Departementes f&#252;r ausw&#228;rtige Angelegenheiten (EDA) und aktuelle Botschafter der Schweiz in Peru wird seine neue Stelle am 1. Mai 2009 antreten. Zu seinen wichtigsten Aufgaben geh&#246;ren die Weiterentwicklung der Sicherheitsaufsicht &#252;ber die Schweizer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 14.01.2009 – Der Bundesrat hat Peter M&#252;ller zum neuen Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) gew&#228;hlt. Der ehemalige Generalsekret&#228;r des Eidgen&#246;ssischen Departementes f&#252;r ausw&#228;rtige Angelegenheiten (EDA) und aktuelle Botschafter der Schweiz in Peru wird seine neue Stelle am 1. Mai 2009 antreten. Zu seinen wichtigsten Aufgaben geh&#246;ren die Weiterentwicklung der Sicherheitsaufsicht &#252;ber die Schweizer Luftfahrt, die Positionierung der Schweiz im Zusammenhang mit der zunehmenden Europ&#228;isierung der Luftfahrt und die weitere Gestaltung der nationalen Luftfahrtpolitik. Darin eingeschlossen sind wichtige Entscheide &#252;ber den k&#252;nftigen Betrieb des Flughafens Z&#252;rich.</p>
<p><span id="more-180"></span></p>
<p>Das BAZL hat in den n&#228;chsten Jahren unter der Leitung des neuen Direktors eine Reihe wichtiger Herausforderungen zu bew&#228;ltigen. Es muss die im internationalen Vergleich anerkannt gute Sicherheitsaufsicht &#252;ber die nationale Luftfahrt weiter verbessern, die Schweiz optimal in die Entwicklungen in der europ&#228;ischen Luftfahrt integrieren und ihr so eine starke Position innerhalb der k&#252;nftigen Organisationsformen sichern, aber auch die nationale Luftfahrtpolitik weiter entwickeln. Dazu geh&#246;rt insbesondere die Vorbereitung wichtiger Entscheide &#252;ber den k&#252;nftigen Betrieb des Flughafens Z&#252;rich im Rahmen des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt.</p>
<p>Zudem wird der neue BAZL-Direktor die Aufgabe haben, das in den letzten Jahren markant gewachsene Amt zu konsolidieren und die von seinem Vorg&#228;nger entwickelte neue Amtskultur weiter zu stabilisieren.</p>
<p><strong>Erfolgreiche Laufbahn in der Bundesverwaltung</strong></p>
<p>Peter M&#252;ller bringt alle Voraussetzungen f&#252;r diese anspruchsvolle Aufgabe mit. Der 58-j&#228;hrige verf&#252;gt &#252;ber eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung und &#252;ber eine lange und erfolgreiche Berufs- und F&#252;hrungserfahrung in verschiedenen Funktionen.<br />
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften promovierte Peter M&#252;ller mit einer Dissertation zum Thema Verfassungsrecht zum Doktor der Rechte und erwarb anschliessend das F&#252;rsprecherpatent. Er arbeitete als Gerichtsschreiber am Bezirkgericht Aarau und als Adjunkt im Rechtsdienst des Aargauer Regierungsrates. 1982 trat er als stellvertretender Leiter  der Abteilung Rechtsetzung des Bundesamtes f&#252;r Justiz (BJ) in die Bundesverwaltung ein. Er leitete in der Folge mehrere Abteilungen des BJ und wurde 1992 zu dessen Vizedirektor ernannt. Anfang 2003 w&#228;hlte ihn der Bundesrat zum Generalsekret&#228;r des EDA, im Fr&#252;hjahr 2008 erfolgte die Ernennung zum Schweizer Botschafter in Peru. Peter M&#252;ller war zudem Mitglied verschiedener Expertenkommissionen und Lehrbeauftragter an der Universit&#228;t Z&#252;rich. Als Botschafter und ehemaliger Generalsekret&#228;r erf&#252;llt er die Anforderungen der Sicherheits&#252;berpr&#252;fung. Der neue BAZL-Direktor wird seine Stelle am 1. Mai 2009 antreten. Sein Vorg&#228;nger Raymond Cron hat Ende November 2008 in die Privatwirtschaft gewechselt, seither wird das BAZL interimistisch von Matthias Suhr, Leiter des Direktionsstabes und Stellvertreter des Amtsdirektors, gef&#252;hrt.</p>
<p><em>Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<item>
		<title>S&#252;danfl&#252;ge auf Flughafen Basel-M&#252;lhausen: Optimierungen pr&#252;fen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/12/17/suedanfluege-auf-flughafen-basel-muelhausen-optimierungen-pruefen/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 15:11:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.12.2008 – Der Betrieb des Instrumentenlandesystems auf der S&#252;dpiste des Flughafens Basel-M&#252;lhausen entspricht der Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbeh&#246;rden der Schweiz und Frankreichs. Dieses Ergebnis haben zwei &#220;berpr&#252;fungen des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) bei der zust&#228;ndigen franz&#246;sischen Flugsicherung ergeben. Dennoch will das Amt mit den franz&#246;sischen Beh&#246;rden pr&#252;fen, ob sich der Anteil der S&#252;danfl&#252;ge durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.12.2008 – Der Betrieb des Instrumentenlandesystems auf der S&#252;dpiste des Flughafens Basel-M&#252;lhausen entspricht der Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbeh&#246;rden der Schweiz und Frankreichs. Dieses Ergebnis haben zwei &#220;berpr&#252;fungen des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) bei der zust&#228;ndigen franz&#246;sischen Flugsicherung ergeben. Dennoch will das Amt mit den franz&#246;sischen Beh&#246;rden pr&#252;fen, ob sich der Anteil der S&#252;danfl&#252;ge durch Optimierungen noch verringern l&#228;sst.</p>
<p><span id="more-176"></span></p>
<p>Seit gut einem Jahr ist auf dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen ein Instrumentenlandesystem (ILS) f&#252;r die S&#252;dpiste 33 (vormals 34) in Betrieb. Es ersetzte ein Verfahren, bei dem die Piloten kurz vor der Landung eine Kurve nach Sicht fliegen mussten. Durch die genaue F&#252;hrung der Flugzeuge im Endandflug erh&#246;ht ein ILS generell die Sicherheit. Auf dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen erfolgt das Gros der Landungen von Norden. S&#252;danfl&#252;ge sind dann erforderlich, wenn der Nordwind die kritische St&#228;rke f&#252;r Landungen von Norden her &#252;berschreitet.</p>
<p>Die Benutzung des ILS 33 ist in einem Abkommen zwischen dem BAZL und den f&#252;r die Abwicklung des Verkehrs zust&#228;ndigen franz&#246;sischen Beh&#246;rden festgeschrieben. Gest&#252;tzt auf internationale Empfehlungen d&#252;rfen die Anfl&#252;ge erst aus s&#252;dlicher Richtung erfolgen, wenn der durchschnittliche R&#252;ckenwind mehr als 5 Knoten betr&#228;gt. Bei dieser Windst&#228;rke treten erfahrungsgem&#228;ss B&#246;enspitzen von bis zu 10 Knoten auf. Weiter enth&#228;lt die Vereinbarung Obergrenzen f&#252;r den Anteil der S&#252;danfl&#252;ge. Liegen die S&#252;dlandungen am Ende eines Jahres &#252;ber 8 Prozent, haben die beiden Luftfahrtbeh&#246;rden eine vertiefte Analyse der Gr&#252;nde vorzunehmen. Wird pro Kalenderjahr der Wert von 10 Prozent &#252;berschritten, m&#252;ssen die Luftfahrtbeh&#246;rden Gespr&#228;che aufnehmen, um Massnahmen zu treffen, die den Anteil der S&#252;dlandungen wieder unter diese Marke bringen.</p>
<p>Das BAZL hat im laufenden Jahr zweimal direkt bei der franz&#246;sischen Flugsicherung nachgepr&#252;ft, ob sie das Abkommen zur Benutzung des ILS 33 einh&#228;lt. Sowohl die Kontrolle im Mai als auch diejenige im November ergaben, dass die Flugsicherung die Vereinbarung korrekt umsetzt. Die Fluglotsen liessen keine S&#252;dlandungen ohne die erforderliche Windst&#228;rke durchf&#252;hren. Auch wenn die S&#252;danfl&#252;ge Ende Jahr aller Voraussicht nach &#252;ber 8 Prozent, jedoch nicht &#252;ber 10 Prozent liegen werden, will sich das BAZL nicht mit einer alleinigen Analyse der Gr&#252;nde begn&#252;gen, wie dies laut Vereinbarung vorgesehen w&#228;re. Das Amt hat die franz&#246;sischen Beh&#246;rden kontaktiert und will an einem Treffen zu Beginn des kommenden Jahres m&#246;gliche technische und operationelle Massnahmen pr&#252;fen, welche die S&#252;danfl&#252;ge optimieren und deren Anteil am Verkehr auf dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen noch reduzieren k&#246;nnten.</p>
<p>Dem Amt ist es ein Anliegen, alle M&#246;glichkeiten auszusch&#246;pfen, um den Anteil der S&#252;dlandungen so gering wie m&#246;glich zu halten. Das BAZL hatte der Einf&#252;hrung des ILS aus Sicherheitsgr&#252;nden zwar zugestimmt, gegen&#252;ber den federf&#252;hrenden franz&#246;sischen Beh&#246;rden jedoch von Anfang klar festgehalten, dass die S&#252;danfl&#252;ge von Wetterentwicklungen abgesehen nicht zunehmen d&#252;rfen. Das Amt erwartet auch, dass allf&#228;llige Verbesserungen bei der Nutzung des ILS 33 umgehend in den Betriebsablauf auf dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen einfliessen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Luftverkehrsabkommen mit der EU: Schweiz will &#252;ber Inlandfl&#252;ge verhandeln</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 15:10:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 17.12.2008 – Die Schweiz hat am diesj&#228;hrigen Treffen des Gemischten Ausschusses zum bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU ihren Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen &#252;ber reine Inlandfl&#252;ge (Kabotage-Recht) bekr&#228;ftigt. Eine von der EU durchgef&#252;hrte Studie hat ergeben, dass vor allem die Gesch&#228;ftsfliegerei von der Kabotage profitieren k&#246;nnte. Zudem haben behinderte Passagiere ab Herbst 2009 in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.12.2008 – Die Schweiz hat am diesj&#228;hrigen Treffen des Gemischten Ausschusses zum bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU ihren Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen &#252;ber reine Inlandfl&#252;ge (Kabotage-Recht) bekr&#228;ftigt. Eine von der EU durchgef&#252;hrte Studie hat ergeben, dass vor allem die Gesch&#228;ftsfliegerei von der Kabotage profitieren k&#246;nnte. Zudem haben behinderte Passagiere ab Herbst 2009 in der Schweiz neue Rechte bei der Flug-Abfertigung.</p>
<p><span id="more-174"></span></p>
<p>Das bilaterale Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass die EU und die Schweiz f&#252;nf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages Verhandlungen &#252;ber das Kabotage-Recht aufnehmen k&#246;nnen. Bei der Kabotage handelt es sich um reine Inlandfl&#252;ge innerhalb des jeweils anderen Staatsgebietes. Mit der Kabotage k&#246;nnte eine Schweizer Gesellschaft beispielsweise Fl&#252;ge von Frankfurt nach Berlin anbieten. Nachdem das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU Mitte 2002 wirksam geworden war, hatte die Schweiz am Treffen des Gemischten Ausschusses Ende 2007 den Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen &#252;ber die Kabotage eingebracht. Der parit&#228;tisch zusammengesetzte Ausschuss tritt einmal j&#228;hrlich zusammen und hat zur Aufgabe, die Anwendung des Abkommens zu besprechen sowie &#252;ber die Aufnahme neuer EU-Erlasse in den Vertrag zu entscheiden.</p>
<p>Die EU hatte vor Jahresfrist grunds&#228;tzlich positiv auf das Schweizer Anliegen reagiert, wollte jedoch vor der Aufnahme von Verhandlungen zuerst mit einer Studie abkl&#228;ren, welche Auswirkungen die Kabotage auf den Luftverkehrsmarkt Schweiz-EU haben w&#252;rde. Die Ergebnisse dieser Studie pr&#228;sentierte die EU-Delegation am diesj&#228;hrigen Treffen des Gemischten Ausschusses in Z&#252;rich. Die Untersuchungen kamen zum Schluss, dass durch die Kabotage keine grossen Auswirkungen auf den Linienverkehr zu erwarten w&#228;ren. Am meisten profitieren von der Kabotage w&#252;rde gem&#228;ss der Studie die Gesch&#228;ftsfliegerei, auch wenn deren Anteil am gesamten Luftverkehrsmarkt eher gering ist. Gesamthaft stufen die Verfasser der Studie das Recht auf reine Inlandfl&#252;ge als w&#252;nschenswert ein.</p>
<p>Gest&#252;tzt auf die Studie hat die Schweizer Delegation ihren Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen &#252;ber die Kabotage bekr&#228;ftigt. Die Abordnung der EU begr&#252;sste die Ergebnisse der Studie und will diese als n&#228;chstes bei den Mitgliedstaaten in eine Konsultation geben. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Schweiz und der EU soll die Resultate der Konsultation im n&#228;chsten Fr&#252;hling analysieren. Die EU deutete die Bereitschaft an, mit Verhandlungen &#252;ber die Kabotage zu beginnen, sofern die Haltung der Mitgliedstaaten grunds&#228;tzlich positiv ausf&#228;llt.</p>
<p>Weiter hat der Gemischte Ausschuss eine Reihe von EU-Verordnungen neu in das bilaterale Abkommen aufgenommen. Es handelt sich um Erlasse zur technischen Sicherheit, &#252;ber die Flugsicherung und zu Massnahmen zum Schutz der Luftfahrt vor kriminellen &#220;bergriffen. Ebenfalls in das Abkommen integriert wird eine Verordnung, welche die Rechte von behinderten Flugg&#228;sten bei der Abfertigung festschreibt. Sie verlangt von den Flugh&#228;fen, daf&#252;r zu sorgen, dass behinderte Passagiere ab einem fix auf ihrem Areal zu bestimmenden Punkt zum Flugzeug begleitet beziehungsweise von dort wieder zur&#252;ckgebracht werden. Die Aufwendungen f&#252;r diese Hilfeleistung an Behinderte k&#246;nnen die Flugh&#228;fen zwar weiterverrechnen. Um eine Diskriminierung der behinderten Flugg&#228;ste zu vermeiden, m&#252;ssen die Kosten aber gleichm&#228;ssig auf alle Passagiere verteilt werden. Da die Flugh&#228;fen Zeit ben&#246;tigen, um die Verordnung umzusetzen, treten die neuen Behindertenrechte in der Schweiz Anfang November 2009 in Kraft.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Schweiz f&#252;hrt Sicherheits-Management-Systeme in der Luftfahrt ein</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Dec 2008 09:05:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 05.12.2008 – Der Bundesrat hat einer &#196;nderung der Verordnung &#252;ber die Luftfahrt (LFV) zugestimmt. Mit dieser Anpassung werden die Unternehmen, welche kommerziell Fugzeuge und Helikopter betreiben oder diese unterhalten, verpflichtet, Sicherheits-Management-Systeme einzuf&#252;hren. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gem&#228;ss neuen Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) m&#252;ssen die kommerziellen Luftfahrtunternehmen Sicherheits-Management-Systeme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 05.12.2008 – Der Bundesrat hat einer &#196;nderung der Verordnung &#252;ber die Luftfahrt (LFV) zugestimmt. Mit dieser Anpassung werden die Unternehmen, welche kommerziell Fugzeuge und Helikopter betreiben oder diese unterhalten, verpflichtet, Sicherheits-Management-Systeme einzuf&#252;hren. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.</p>
<p><span id="more-172"></span></p>
<p>Gem&#228;ss neuen Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) m&#252;ssen die kommerziellen Luftfahrtunternehmen Sicherheits-Management-Systeme (SMS) einf&#252;hren. Als Mitglied der ICAO &#252;bernimmt die Schweiz die Anforderungen der ICAO ins nationale Recht. Der Bundesrat hat dieser &#196;nderung der LFV zugestimmt.</p>
<p>Gem&#228;ss dieser Verordnungs&#228;nderung sind die kommerziellen Flugunternehmen und die Helikopterbetriebe sowie die Unterhaltsbetriebe f&#252;r Flugzeuge und Helikopter gehalten, Sicherheits-Management-Systeme einzurichten. Mit der &#220;bernahme dieser neuen Regeln beteiligt sich die Schweiz an den Bestrebungen, die Regeln in der Zivilluftfahrt zu harmonisieren und die technische Sicherheit zu verbessern.</p>
<p>Ein SMS ist ein F&#252;hrung- und Kontrollinstrument, das es erlaubt, Risiken und unterschwellige Entwicklungen zu erkennen, welche das Sicherheitsniveau negativ beeintr&#228;chtigen k&#246;nnen.  Das Vorgehen besteht darin, systematisch Hinweise und Informationen zu erfassen.  Dies erlaubt es, m&#246;gliche Risiken zu identifizieren, sie zu bewerten, um anschliessend angemessene Massnahmen zu definieren und umzusetzen. Ebenso wie die Flugh&#228;fen und die Flugsicherung verf&#252;gt seit 2005 auch das BAZL &#252;ber ein SMS.</p>
<p>Die &#196;nderung der LFV tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>Flughafen Z&#252;rich: BAZL legt Projektierungszone f&#252;r Frachtausbau fest</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Dec 2008 14:26:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 03.12.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine Projektierungszone f&#252;r die Frachtentwicklung am Flughafen Z&#252;rich festgelegt. Damit entspricht das Amt einem Gesuch des Flughafens. Mit der Projektierungszone soll verhindert werden, dass am &#246;stlichen Rand des Flughafenareals Bauten entstehen, die eine m&#246;gliche k&#252;nftige Erweiterung der Frachtumschlagsfl&#228;chen beeintr&#228;chtigen. Die Flughafen Z&#252;rich AG (Unique) hat die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 03.12.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine Projektierungszone f&#252;r die Frachtentwicklung am Flughafen Z&#252;rich festgelegt. Damit entspricht das Amt einem Gesuch des Flughafens. Mit der Projektierungszone soll verhindert werden, dass am &#246;stlichen Rand des Flughafenareals Bauten entstehen, die eine m&#246;gliche k&#252;nftige Erweiterung der Frachtumschlagsfl&#228;chen beeintr&#228;chtigen.</p>
<p><span id="more-170"></span></p>
<p>Die Flughafen Z&#252;rich AG (Unique) hat die ben&#246;tigte Fl&#228;che und den geeigneten Standort f&#252;r eine k&#252;nftige Erweiterung des Frachtumschlags ermittelt. Diese Fl&#228;chen liegen &#246;stlich angrenzend an das heutige General/Business Aviation Center auf dem Gemeindegebiet von Kloten. Um das Gebiet von Bauten freihalten zu k&#246;nnen, welche den Ausbau des Frachtbereichs verunm&#246;glichen w&#252;rden, hat die Flughafen Z&#252;rich AG beim BAZL eine Projektierungszone beantragt. Von der Projektierungszone betroffen ist vor allem das Areal der ehemaligen Limess-Werkst&#228;tten im Gebiet R&#228;chtenwiesen.</p>
<p>Das BAZL hat dem Gesuch der Flughafen Z&#252;rich AG entsprochen und die Projektierungszone festgelegt. Wie das Amt festgestellt hat, entspricht die beantragte Projektierungszone den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes. Vor seinem Entscheid hatte das Amt den Kanton Z&#252;rich, die Stadt Kloten und die betroffenen Grundeigent&#252;mer angeh&#246;rt. Der Kanton hat die Projektierungszone unterst&#252;tzt. Gegen die Projektierungszone waren Einwendungen eines Grundeigent&#252;mers eingegangen. Dieser kann den Entscheid des BAZL an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Allf&#228;lligen Beschwerden kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Eine Projektierungszone mit ihren Beschr&#228;nkungen ist befristet auf f&#252;nf Jahre und kann um maximal drei Jahre verl&#228;ngert werden.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Matthias Suhr &#252;bernimmt interimistisch die Leitung des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Nov 2008 10:09:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 25.11.2008 – Der bisherige Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Raymond Cron, wechselt Ende November in die Privatwirtschaft. Da seine Nachfolge bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geregelt sein wird, &#252;bernimmt Matthias Suhr Anfang Dezember interimistisch die Leitung des BAZL. Suhr ist derzeit Leiter des Direktionsstabes und Stellvertreter von BAZL-Direktor Cron. Das UVEK beabsichtigt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 25.11.2008 – Der bisherige Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Raymond Cron, wechselt Ende November in die Privatwirtschaft. Da seine Nachfolge bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geregelt sein wird, &#252;bernimmt Matthias Suhr Anfang Dezember interimistisch die Leitung des BAZL. Suhr ist derzeit Leiter des Direktionsstabes und Stellvertreter von BAZL-Direktor Cron.</p>
<p>Das UVEK beabsichtigt, dem Bundesrat noch dieses Jahr die Wahl des neuen BAZL-Direktors zu beantragen.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>ESA-Ratssitzung auf Ministerebene 2008</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/11/21/esa-ratssitzung-auf-ministerebene-2008/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 08:32:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 21.11.2008 – Die zust&#228;ndigen Minister der ESA-Mitgliedstaaten treffen sich alle drei Jahre, um &#252;ber die Zukunft der europ&#228;ischen Raumfahrt zu entscheiden. Dieses Jahr findet die ESA-Ratssitzung auf Ministerebene vom 25. bis 26. November in Den Haag statt. Die Schweizer Delegation unter der F&#252;hrung von Staatssekret&#228;r Mauro Dell&#8250;Ambrogio umfasst Vertretungen aus dem Eidgen&#246;ssischen Departement des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.11.2008 – Die zust&#228;ndigen Minister der ESA-Mitgliedstaaten treffen sich alle drei Jahre, um &#252;ber die Zukunft der europ&#228;ischen Raumfahrt zu entscheiden. Dieses Jahr findet die ESA-Ratssitzung auf Ministerebene vom 25. bis 26. November in Den Haag statt. Die Schweizer Delegation unter der F&#252;hrung von Staatssekret&#228;r Mauro Dell&#8250;Ambrogio umfasst Vertretungen aus dem Eidgen&#246;ssischen Departement des Innern und aus dem Eidgen&#246;ssischen Departement f&#252;r ausw&#228;rtige Angelegenheiten.</p>
<p><span id="more-162"></span></p>
<p>Die Schweiz ist Mitglied der Europ&#228;ischen Weltraumorganisation ESA seit deren Gr&#252;ndung im Jahre 1975. Mit ihren 30 im Weltraumbereich aktiven Forschungsinstitutionen und rund 50 Industrieunternehmen ist die Schweiz sowohl auf wissenschaftlicher Ebene als auch im Technologiebereich im internationalen Wettbewerb gut positioniert.</p>
<p>Das ESA-Jahresbudget betr&#228;gt rund 4,7 Mia. CHF. Der Pflichtbeitrag der ESA-Mitgliedstaaten berechnet sich nach einem auf dem jeweiligen Bruttoinlandprodukt basierenden Verteilschl&#252;ssel (f&#252;r die Schweiz 3,2 %). Zusammen mit den optionalen Programmen ergibt sich ein j&#228;hrlicher ESA-Beitrag f&#252;r die Schweiz von rund 150 Mio. CHF. Diese Summe fliesst gr&#246;sstenteils wieder zur&#252;ck in die Schweiz, denn die ESA funktioniert nach dem Prinzip eines geografischen Mittelr&#252;ckflusses (&#0171;Geographic Return&#0187;), d.h. sie investiert &#252;ber Auftr&#228;ge f&#252;r Raumfahrtsprogramme in jedem Mitgliedstaat Betr&#228;ge, die mehr oder weniger den Beitragsgeldern des jeweiligen Landes entsprechen.</p>
<p>In Den Haag sind die 18 Mitgliedstaaten aufgerufen, die Entwicklung der ESA und den Langzeitplan ab 2009 gutzuheissen, einige am ESA-Rat auf Ministerebene 2005 in Berlin gestartete Programme fortzusetzen sowie neue Programme und Programmabschnitte zu beschliessen. Die vom ESA-Generaldirektor Jean-Jacques Dordain vorgeschlagenen Programme entsprechen rund 15 Mia. CHF.</p>
<p>Die Schweizer Schwerpunkte sind die folgenden:</p>
<ul>
<li><strong>Weiterentwicklung der Tr&#228;gerrakete Ariane 5 und Sicherung eines weiterhin unabh&#228;ngigen Zugangs f&#252;r Europa zum Weltraum: </strong>Die Schweiz kann sich im rentablen Bereich der Raketen-Oberstufen weitere Technologiekompetenzen aneignen und sich an der Vorbereitung der n&#228;chsten Generation von Tr&#228;gerraketen beteiligen.</li>
<li><strong>Entwicklung und Bau des europ&#228;ischen Daten-Relais-Satelliten (EDRS):</strong> EDRS ist eine Infrastruktur zur besseren und schnelleren Daten&#252;bertragung (optisch und per Funk) unter Satelliten und Bodenstationen mittels neuer Kommunikationstechnologien. Das System bietet der Schweiz die Chance, unter anderem die sogenannten Laser Communication Terminals zur optischen Kommunikation beizusteuern.</li>
<li><strong>Dritte Generation von geostation&#228;ren Wettersatelliten (MTG):</strong> Dieses der Nachhaltigkeit verpflichtete Programm ist eine Zusammenarbeit zwischen der ESA und der europ&#228;ischen Organisation f&#252;r Wettersatelliten EUMETSAT. Es soll die Beobachtungskontinuit&#228;t ab 2015 sicherstellen und zielt auf eine weitere Steigerung der Zuverl&#228;ssigkeit von Wetter- und Klimaprognosen ab. Dabei wird auch die Schweizer Hardwareindustrie von diesem Programm profitieren und ihre entsprechenden technologischen Kapazit&#228;ten konsolidieren k&#246;nnen.</li>
</ul>
<p><em>Quelle: Staatssekretariat f&#252;r Bildung und Forschung (SBF).</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schweiz soll Teil eines gemeinsamen Luftraums in Zentraleuropa werden</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/11/20/schweiz-soll-teil-eines-gemeinsamen-luftraums-in-zentraleuropa-werden/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 16:12:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 20.11.2008 – Die Schweiz soll Teil eines gemeinsam bewirtschafteten Luftraumes in Zentraleuropa werden. Der Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und der Chef des Luftwaffenstabs haben zusammen mit ihren Amtskollegen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden eine Absichtserkl&#228;rung unterzeichnet zur Schaffung eines Luftraumblocks f&#252;r das Gebiet der sechs Staaten. Gleichzeitig haben die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 20.11.2008 – Die Schweiz soll Teil eines gemeinsam bewirtschafteten Luftraumes in Zentraleuropa werden. Der Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und der Chef des Luftwaffenstabs haben zusammen mit ihren Amtskollegen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden eine Absichtserkl&#228;rung unterzeichnet zur Schaffung eines Luftraumblocks f&#252;r das Gebiet der sechs Staaten. Gleichzeitig haben die beteiligten Flugsicherungen &#8211; darunter die Skyguide &#8211; mit einer Vereinbarung die Basis f&#252;r eine verst&#228;rkte Zusammenarbeit auf operationeller Ebene gelegt.</p>
<p><span id="more-160"></span></p>
<p>Mit dem Projekt f&#252;r einen einheitlichen europ&#228;ischen Luftraum (Single European Sky, SES) hat die EU eine Initiative lanciert, die den Flugverkehr in Europa in den n&#228;chsten Jahren massiv ver&#228;ndern wird: Anstatt wie heute mehrheitlich entlang von Landesgrenzen soll die Flugsicherung k&#252;nftig entsprechend den Verkehrsstr&#246;men organisiert sein. Daf&#252;r sind Luftr&#228;ume vorgesehen, die &#8211; je nach Flugrouten &#8211; mehrere L&#228;nder umfassen k&#246;nnen. Diese Neuorganisation soll mithelfen, den laut Prognosen in den n&#228;chsten zehn Jahren deutlich wachsenden Flugverkehr in Europa sicher, effizient, Kosten sparend und mit geringeren Umweltauswirkungen abzuwickeln.</p>
<p>Im Rahmen des SES-Projektes entstand 2006 unter dem Namen FABEC (Functional Airspace Block Europe Central) die Idee f&#252;r einen gemeinsam betriebenen Luftraum in Zentraleuropa, einer Region mit hohem Verkehrsaufkommen und einer komplexen Luftraumstruktur. Mit einer Studie liessen die zivilen und milit&#228;rischen Luftfahrtbeh&#246;rden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz sowie die in den sechs L&#228;ndern t&#228;tigen Flugsicherungen die Machbarkeit und die Auswirkungen eines solchen gemeinsamen Luftraumes abkl&#228;ren. Die Schweiz partizipiert seit 2006 gest&#252;tzt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU am SES.</p>
<p>Die im vergangenen Sommer fertig gestellte Studie kam zu einem positiven Ergebnis: Mit FABEC w&#228;re die vorhergesagte Verkehrszunahme um 50 Prozent bis 2018 ohne Einbusse bei der Sicherheit zu bew&#228;ltigen, die Versp&#228;tungen w&#252;rden nicht zunehmen sowie die Emissionen pro Flug als Folge direkterer und damit k&#252;rzerer Flugwege zur&#252;ckgehen. So weist die Studie beim Kohlendioxidausstoss f&#252;r das Jahr 2018 eine Reduktion von rund 220 Kilogramm pro Flug aus und bei den Kosten f&#252;r die Luftraumbenutzer bis 2025 Einsparungen von rund 7 Milliarden Euro (10,5 Milliarden Franken).</p>
<p>Gest&#252;tzt auf die viel versprechenden Resultate der Machbarkeitsstudie haben die Beh&#246;rden der sechs Staaten eine Absichtserkl&#228;rung zur Schaffung des FABEC unterzeichnet. F&#252;r die Schweiz unterschrieben im Auftrag des Bundesrates BAZL-Direktor Raymond Cron und der Chef des Luftwaffenstabs, Christian Papaux, das Dokument. F&#252;r die eigentliche Einf&#252;hrung und den Betrieb des FABEC ist ein Staatsvertrag zwischen den beteiligten Staaten erforderlich. Ein solches Abkommen ist f&#252;r 2010 vorgesehen. In der Schweiz liegt die Kompetenz zum Abschluss eines solchen Vertrages bei den Eidgen&#246;ssischen R&#228;ten.</p>
<p>Aus Schweizer Sicht stellt FABEC eine bedeutende Chance dar, um auch in Zukunft in der europ&#228;ischen Flugsicherung eine zentrale und aktive Rolle spielen zu k&#246;nnen. Der Bundesrat hat die Bewirtschaftung eines funktionalen Luftraumblocks (FAB) &#252;ber dem Gebiet der Schweiz und im angrenzenden Ausland durch Skyguide denn auch als Ziel in seinem luftfahrtpolitischen Bericht von 2004 festgeschrieben. Aufgrund des relativ kleinen Schweizer Luftraums und angesichts der anstehenden Ver&#228;nderungen am europ&#228;ischen Himmel ist f&#252;r die Schweizer Flugsicherung eine verst&#228;rkte grenz&#252;berschreitende Zusammenarbeit unabdingbar.</p>
<p>Zwischenzeitlich haben die Umsetzungsarbeiten f&#252;r FABEC bereits begonnen. Mit der Unterzeichnung einer parallelen Vereinbarung haben die Flugsicherungen die Absicht bekundet, ihre Zusammenarbeit schrittweise zu intensivieren, sowohl auf operationellem als auch auf technischem Gebiet. FABEC wird auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Flugsicherungen mit sich bringen. Denkbar sind verschiedene Auspr&#228;gungen, von vertraglichen Kooperationen bis zu gemeinsamen Gesellschaften f&#252;r verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Flugsicherung. Dazu geh&#246;ren zum Beispiel Fluginformationsdienste oder die Aus- und Weiterbildung von Fluglotsen. Bez&#252;glich der k&#252;nftigen Organisationsform der Flugsicherungen sind aber noch weitere und detaillierte Abkl&#228;rungen erforderlich.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Luftfahrt muss Beitrag an Umweltschutz leisten</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/10/29/luftfahrt-muss-beitrag-an-umweltschutz-leisten/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Oct 2008 13:37:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 29.10.2008 – An einer zweit&#228;gigen internationalen Konferenz in Genf widmeten sich auf Einladung der Schweiz Vertreter von Staaten und der Luftfahrtindustrie den Herausforderungen, vor denen die globale Aviatik aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Umwelt steht. Die Teilnehmenden unterstrichen die Notwendigkeit eines globalen Dialoges und kamen zum Schluss, dass es einen umfassenden Ansatz an technischen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 29.10.2008 – An einer zweit&#228;gigen internationalen Konferenz in Genf widmeten sich auf Einladung der Schweiz Vertreter von Staaten und der Luftfahrtindustrie den Herausforderungen, vor denen die globale Aviatik aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Umwelt steht. Die Teilnehmenden unterstrichen die Notwendigkeit eines globalen Dialoges und kamen zum Schluss, dass es einen umfassenden Ansatz an technischen, operationellen und wirtschaftlichen Massnahmen braucht, damit die Luftfahrt den k&#252;nftigen Anforderungen im Umweltbereich gen&#252;gen kann. Dies entspricht der Haltung der Schweiz, die sich seit Jahren f&#252;r einen wirkungsvollen Beitrag der weltweiten Luftfahrt an den Umweltschutz einsetzt.</p>
<p><span id="more-158"></span></p>
<p>Die Konferenz mit dem Titel «Meeting The Environmental Challenge» wurde gemeinsam von der Europ&#228;ischen Union und der Europ&#228;ischen Zivilluftfahrt-Konferenz organisiert. Da die Schweiz sich seit Jahren f&#252;r einen substanziellen Beitrag der weltweiten Luftfahrt an den Umweltschutz stark macht, &#252;bernahm das UVEK die Rolle des Gastgebers  f&#252;r den von nahezu 200 Personen besuchten Anlass. Vertreten waren neben Repr&#228;sentanten von Staaten und Beh&#246;rden Exponenten aus der weltweiten Industrie und von internationalen Organisationen. In seiner Begr&#252;ssungansprache unterstrich Bundesrat und UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger, dass s&#228;mtliche Branchen &#8211; also auch die Aviatik &#8211; einen Beitrag an den Kampf gegen die Klimaerw&#228;rmung leisten m&#252;ssten. Dabei mahnte er die Industrie, das Thema selber anzupacken. Ansonsten w&#252;rden die Regierungen die Luftfahrt zu Massnahmen zugunsten der Umwelt zwingen.</p>
<p>In verschiedenen Vortr&#228;gen und Diskussionsrunden streiften die Teilnehmenden die bereits eingeleiteten Vorhaben f&#252;r eine umweltfreundlichere Aviatik wie zum Beispiel das Projekt f&#252;r einen einheitlichen europ&#228;ischen Luftraum, der direktere Flugrouten und damit unter anderem auch einen geringeren Treibstoffverbrauch bringen soll. Derweil die EU ihr geplantes Emissionshandelssystem f&#252;r die Luftfahrt als ersten Schritt f&#252;r weltweite Massnahmen propagierte, &#228;usserten andere Teilnehmende Zweifel an der N&#252;tzlichkeit von regionalen Massnahmen.</p>
<p>Einig waren sich die Akteure, dass es einen umfassenden Ansatz braucht, um die negativen Folgen der Luftfahrt wirksam und nachhaltig verringern zu k&#246;nnen. Dazu geh&#246;ren der technische Fortschritt bei Flugzeugen, Verbesserungen im Betrieb der Luftfahrzeuge (treibstoffsparendes Fliegen) und bei der Infrastruktur (direktere Flugwege und k&#252;rzere Abfertigungszeiten auf den Flugh&#228;fen) sowie marktwirtschaftliche Massnahmen wie Emissionshandelssysteme oder eine globale Abgabe auf ausgestossenes Kohlendioxid.</p>
<p>Weil eine weltweite Strategie die beste Wirkung hat, favorisierten die Konferenzteilnehmer ein globales Vorgehen. Diesen Aspekt hob auch Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt in seinem Schlusswort hervor. In seiner Rolle als Verantwortlicher f&#252;r das Thema Umwelt der Europ&#228;ischen Zivilluftfahrt-Konferenz erinnerte er daran, dass die Luftfahrt bis Ende 2009 mit Vorschl&#228;gen f&#252;r die Zeit nach der Kyoto-Phase bereit sein m&#252;sse. Er votierte f&#252;r eine klare F&#252;hrungsrolle der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation in dieser Frage und bezeichnete ein globales Emissionshandelssystem f&#252;r die Luftfahrt als zwingende Notwendigkeit.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>Ein Management-System f&#252;r mehr Sicherheit</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/10/24/ein-management-system-fuer-mehr-sicherheit/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 20:45:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 24.10.2008 – Die diesj&#228;hrige Sicherheitskonferenz des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) drehte sich um Sicherheits-Management-Systeme. Durch die M&#246;glichkeit, Schwachstellen fr&#252;hzeitig zu erkennen, tragen diese Instrumente zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt bei. Das BAZL f&#252;hrt j&#228;hrlich eine Sicherheitskonferenz mit den Akteuren der Schweizer Zivilluftfahrt durch mit dem Ziel, Erfahrungen auszutauschen und den Dialog [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 24.10.2008 – Die diesj&#228;hrige Sicherheitskonferenz des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) drehte sich um Sicherheits-Management-Systeme. Durch die M&#246;glichkeit, Schwachstellen fr&#252;hzeitig zu erkennen, tragen diese Instrumente zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt bei.</p>
<p><span id="more-156"></span></p>
<p>Das BAZL f&#252;hrt j&#228;hrlich eine Sicherheitskonferenz mit den Akteuren der Schweizer Zivilluftfahrt durch mit dem Ziel, Erfahrungen auszutauschen und den Dialog &#252;ber Sicherheitsfragen zu pflegen. Das diesj&#228;hrige Thema «Einf&#252;hrung von Sicherheits-Management-Systemen» zog &#252;ber 150 Fach- und Kaderleute aus der Industrie an.</p>
<p>Gem&#228;ss einer Vorgabe der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO m&#252;ssen gewerbsm&#228;ssige Unternehmen in der Aviatik (Fluggesellschaften, Unterhaltsbetriebe, Flugh&#228;fen) in den n&#228;chsten Jahren ein Sicherheits-Management-System (SMS) einf&#252;hren. Ein SMS erlaubt ein fr&#252;hzeitiges Erkennen von Fehlern oder Schwachstellen. Es erfasst Daten aus einem Unternehmen und wertet diese auf potenzielle Risiken und Gefahren hin aus. Danach werden die Risiken kategorisiert und je nach Bedarf Korrekturmassnahmen definiert. Zum Schluss erfolgt eine Analyse der durch die umgesetzten Massnahmen erzielten Wirkung. Weltweite Erfahrungen zeigen, dass ein SMS die Sicherheit eines Unternehmens oder einer Branche substanziell verbessert.</p>
<p>Das BAZL misst dem Thema SMS grosse Bedeutung zu. Seit 2005 betreibt das Amt ein eigenes SMS, welches ihm erlaubt hat, die Aufsicht in der Schweizer Luftfahrt neu zu organisieren. Waren die Kontrollen fr&#252;her darauf angelegt, zu pr&#252;fen, ob die Vorgaben eingehalten sind, verfolgt das BAZL jetzt einen risikobasierten Ansatz, indem es mit den Erkenntnissen aus dem SMS seine Audits und Inspektionen gezielt steuert. Ein SMS in einem Luftfahrtunternehmen wird es k&#252;nftig erm&#246;glichen, dass eine Beh&#246;rde ihre Aktivit&#228;ten verst&#228;rkt nach dem Sicherheits-Leistungsausweis ausrichtet: Ein Betrieb, der &#252;ber ein gut funktionierendes SMS verf&#252;gt und die Schwachstellen eigenst&#228;ndig laufend behebt, braucht weniger Aufsicht als eine Firma, deren SMS nicht rund l&#228;uft.</p>
<p>Mit der heutigen Sicherheitskonferenz in Bern erm&#246;glichte das BAZL der Industrie eine breite Diskussion &#252;ber  das Thema SMS. Internationale Experten referierten &#252;ber M&#246;glichkeiten, die Einf&#252;hrung und den Betrieb von SMS. Dabei zeigte sich, dass es keine Standardl&#246;sung f&#252;r ein SMS gibt, sondern jeder Betrieb abh&#228;ngig von seiner Gr&#246;sse und den Strukturen ein einfacheres oder komplexeres SMS ben&#246;tigt. In einer abschliessenden Diskussion mit den Referenten und Vertretern der Amtsleitung des BAZL bot sich den Teilnehmenden die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Modalit&#228;ten rund um die Implementierung von SMS zu kl&#228;ren.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Schweiz &#252;bernimmt europ&#228;ische Vorschriften f&#252;r Helikopter</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/10/21/schweiz-uebernimmt-europaeische-vorschriften-fuer-helikopter/</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 13:34:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 21.10.2008 – Die Schweiz f&#252;hrt die europ&#228;ischen Vorschriften f&#252;r den kommerziellen Betrieb von Helikoptern ein. Das UVEK hat die entsprechende Verordnung &#252;ber den Betrieb von Helikoptern zur gewerbsm&#228;ssigen Bef&#246;rderung von Personen oder G&#252;tern genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. November in Kraft, die Unternehmen erhalten eine mehrj&#228;hrige Frist f&#252;r die Anpassungen. Die neue Verordnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.10.2008 – Die Schweiz f&#252;hrt die europ&#228;ischen Vorschriften f&#252;r den kommerziellen Betrieb von Helikoptern ein. Das UVEK hat die entsprechende <a href="http://www.admin.ch/ch/d/as/2008/4699.pdf">Verordnung &#252;ber den Betrieb von Helikoptern zur gewerbsm&#228;ssigen Bef&#246;rderung von Personen oder G&#252;tern</a> genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. November in Kraft, die Unternehmen erhalten eine mehrj&#228;hrige Frist f&#252;r die Anpassungen. Die neue Verordnung erm&#246;glicht mit Blick auf die Besonderheiten der Helikopteroperationen im Gebirge und f&#252;r Rettungsfl&#252;ge Ausnahmen von den europ&#228;ischen Vorgaben. Unter anderem wird es in bestimmten Situationen weiterhin m&#246;glich sein, Rettungsfl&#252;ge mit einmotorigen Helikoptern durchzuf&#252;hren.</p>
<p><span id="more-154"></span></p>
<p>Seit 1997 gelten in der Schweiz f&#252;r den kommerziellen Einsatz von Flugzeugen die europ&#228;ischen Normen und Vorgaben. Diese Joint Aviation Requirements (JAR) regeln die Voraussetzungen, die eine Fluggesellschaft erf&#252;llen muss, damit sie gewerbsm&#228;ssige Fl&#252;ge durchf&#252;hren kann. Dabei handelt es sich um Anforderungen an die Qualifikation des Personals (Piloten und Verantwortliche f&#252;r den Flugbetrieb) und an die Organisationsform eines Luftfahrtunternehmens sowie um operationelle Vorgaben. Mit den JAR hat in Europa eine weit gehende Harmonisierung der Zulassung und Aufsicht &#252;ber die kommerzielle Zivilluftfahrt stattgefunden, was Vorteile sowohl mit Blick auf die Sicherheit als auch auf die Wettbewerbsbedingungen gebracht hat.</p>
<p>Mit dem Erlass der entsprechenden Verordnung erweitert die Schweiz die JAR auf die kommerzielle Helikopterfliegerei. Die Normen regeln den Einsatz von Helikoptern f&#252;r den gewerbsm&#228;ssigen Transport von Personen und G&#252;tern sowie f&#252;r Rettungsfl&#252;ge. Die Schweiz ist eines der letzten L&#228;nder, welches diese europ&#228;ischen Normen &#252;bernimmt. Nicht unter die JAR fallen Arbeitsfl&#252;ge (Aerial Work). Dabei handelt es sich insbesondere um Transporte von am Helikopter angeh&#228;ngten Lasten. F&#252;r diese Form der gewerbsm&#228;ssigen Bef&#246;rderung von G&#252;tern gelten weiterhin die bisherigen nationalen Vorschriften.</p>
<p>Da die Helikopterfliegerei im Gebirge spezielle Anforderungen stellt, hat das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) unter Beizug von Vertretern der Industrie Ausnahmen von den JAR erarbeitet. Derweil JAR f&#252;r Rettungsfl&#252;ge unter gewissen Umst&#228;nden zweimotorige Helikopter vorschreiben, l&#228;sst die Schweiz f&#252;r diese Art der Operation weiterhin auch den Einsatz einmotoriger Ger&#228;te zu &#8211; etwa, wenn ein zweimotoriger Helikopter nicht zur Verf&#252;gung steht oder aufgrund seiner Leistungsf&#228;higkeit nicht f&#252;r einen Einsatz geeignet erscheint. Dies kann zum Beispiel aufgrund der geringeren Luftdichte oder hoher Windgeschwindigkeiten in grossen H&#246;hen der Fall sein. Die Unternehmen m&#252;ssen die genauen Kriterien f&#252;r den Einsatz einmotoriger Helikopter zu Rettungszwecken in ihren Handb&#252;chern beschreiben und durch das BAZL genehmigen lassen.</p>
<p>Gegen&#252;ber der urspr&#252;nglichen Fassung hat das BAZL die Ausnahmegr&#252;nde in der Verordnung erweitert. Damit tr&#228;gt das Amt einem Anliegen aus der Helikopterindustrie Rechnung. Durch die ausgeweitete Definition der Ausnahmen von den JAR lassen sich Einschr&#228;nkungen oder Probleme f&#252;r die Rettungsfliegerei in der Schweiz vermeiden, ohne dass darunter die Sicherheit der Flugoperationen leiden w&#252;rde. Das BAZL gew&#228;hrt den Helikopterunternehmen eine mehrj&#228;hrige Frist, um sich an die europ&#228;ischen Vorgaben anzupassen. Die Frist gilt l&#228;ngstens, bis die neuen operationellen Regeln der Europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Flugsicherheit (EASA) f&#252;r die kommerzielle Luftfahrt in Kraft treten. Dies d&#252;rfte voraussichtlich 2012 der Fall sein.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fortschritt in der Flughafenfrage Z&#252;rich: Auftrag zur Ermittlung der Gesamtl&#228;rmbelastung erteilt</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/10/17/fortschritt-in-der-flughafenfrage-zuerich-auftrag-zur-ermittlung-der-gesamtlaermbelastung-erteilt/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Oct 2008 09:55:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 17.10.2008 – Die von den Verkehrsministern beider L&#228;nder eingesetzte Arbeitsgruppe zum Flughafen Z&#252;rich unter der Leitung von Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und Thilo Schmidt, Abteilungsleiter Luft- und Raumfahrt im Bundesministerium f&#252;r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), ist am 16. Oktober 2008 in Z&#252;rich zusammengekommen. Hintergrund dieses Treffens ist die Vereinbarung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 17.10.2008 – Die von den Verkehrsministern beider L&#228;nder eingesetzte Arbeitsgruppe zum Flughafen  Z&#252;rich unter der Leitung von Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) und Thilo Schmidt, Abteilungsleiter Luft- und Raumfahrt im Bundesministerium f&#252;r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), ist am 16. Oktober 2008 in Z&#252;rich zusammengekommen. Hintergrund dieses Treffens ist die Vereinbarung vom 29. April 2008 zwischen dem Schweizer Bundespr&#228;sidenten Pascal Couchepin und der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, die vom Flughafen ausgehende Gesamtbelastung zu ermitteln und zu bewerten.</p>
<p>Dabei hat sich die Arbeitsgruppe darauf verst&#228;ndigt, eine technische Untergruppe einzusetzen, die noch im November ihre Arbeit aufnehmen wird. Insbesondere geht es dabei um die Ermittlung der vom Flughafen Z&#252;rich ausgehenden Gesamtl&#228;rmbelastung. Methodische Grundlage ist das deutsche Gesetz zum Schutze gegen Flugl&#228;rm von 2007, erg&#228;nzt um weitere erforderliche Daten wie z. B. Flugspuren und den Flottenmix. Die technischen Arbeiten werden durch ein unabh&#228;ngiges deutsches Institut durchgef&#252;hrt und von Experten aus beiden L&#228;ndern begleitet. Ergebnisse sollen im Fr&#252;hjahr 2009 vorliegen. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die hochrangige deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe die Ergebnisse einer Gesamtbewertung unterziehen.</p>
<p>Anschliessend wird die Schweiz vereinbarungsgem&#228;ss einen Vorschlag zum k&#252;nftigen Anflugregime und zur Nutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums unterbreiten.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>UVEK genehmigt Schallschutzanlage f&#252;r Triebwerkstandl&#228;ufe</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 08:14:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 14.10.2008 – Das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Plangenehmigung f&#252;r eine neue Schallschutzanlage (SSA) f&#252;r Triebwerkstandl&#228;ufe am Flughafen Z&#252;rich erteilt. Das UVEK verf&#252;gt in seinem Entscheid zahlreiche Auflagen f&#252;r Bau und Betrieb. Sobald die Anlage in Betrieb genommen werden kann, bedeutet das merklich weniger L&#228;rm f&#252;r die Bev&#246;lkerung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 14.10.2008 – Das Eidgen&#246;ssische Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Plangenehmigung f&#252;r eine neue Schallschutzanlage (SSA) f&#252;r Triebwerkstandl&#228;ufe am Flughafen Z&#252;rich erteilt. Das UVEK verf&#252;gt in seinem Entscheid zahlreiche Auflagen f&#252;r Bau und Betrieb. Sobald die Anlage in Betrieb genommen werden kann, bedeutet das merklich weniger L&#228;rm f&#252;r die Bev&#246;lkerung in unmittelbarer Flughafenn&#228;he. Die Flughafenbetreiberin Unique rechnet mit einer Bauzeit von rund einem Jahr.</p>
<p><span id="more-150"></span></p>
<p>Standl&#228;ufe sind notwendig, um die Funktionsf&#228;higkeit von Triebwerken nach dem Unterhalt oder einer Reparatur zu testen. Die am Flughafen Z&#252;rich heute noch vor­hande­nen Schallschutzr&#246;hren sind technisch veraltet und teilweise so bauf&#228;llig, dass sie nicht mehr sicher betrieben werden k&#246;nnen oder bereits abgebrochen werden mussten. Zudem passen sie nicht mehr zu den modernen Flugzeugflotten. Der Bau einer neuen SSA wurde deshalb vom BAZL als Auflage im vorl&#228;ufigen Betriebsreg­lement (vBR) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich angeordnet. Die Beschwerdeverfahren gegen das vBR sind aber vor dem Bundesverwaltungsgericht noch h&#228;ngig, womit auch die Vorgabe, eine SSA zu bauen, formell noch nicht in Kraft ist.</p>
<p>Mitte Januar 2007 hat Unique dennoch ein Gesuch f&#252;r den Bau einer SSA einge­reicht. W&#228;hrend der Auflage des Projekts gingen verschiedene Einsprachen von Flughafengemeinden, Privaten und der Swiss ein. Die jetzt genehmigte Anlage ist so gross, dass sie alle Flugzeugtypen aufnehmen kann, die zurzeit am Flughafen Z&#252;rich verkehren. Sie sieht wie ein grosses U aus und ist 86 m breit und 102 m tief. F&#252;r die rund 15 m hohen W&#228;nde wird spezielles, Schall absorbierendes Material verwendet. F&#252;r die Triebwerk-Standl&#228;ufe werden die Flugzeuge r&#252;ckw&#228;rts in die Anlage gescho­ben und die Triebwerke laufen gelassen.</p>
<p>Das UVEK ber&#252;cksichtigte bei der Erarbeitung des Entscheids neben den Projekt­unterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen auch die Einspra­chen. Der Entscheid kommt einerseits den Anliegen der Gemeinden zum L&#228;rmschutz f&#252;r die Bev&#246;lkerung entgegen. Insbesondere f&#252;r n&#228;chtliche Standl&#228;ufe werden Ein­schr&#228;nkungen verf&#252;gt. Mit der neuen SSA werden die umweltrechtlichen Vorgaben zum L&#228;rmschutz eingehalten, f&#252;r die Bev&#246;lkerung resultiert vor allem in den Nacht­stunden eine wesentliche Verbesserung der L&#228;rmsituation. Andererseits tr&#228;gt er aber auch den berechtigten Anliegen der Benutzer der SSA, insbesondere der Swiss, Rechnung. F&#252;r einen wesentlichen Teil ihrer Flotte ist der Flughafen Z&#252;rich nach wie vor Home-Base. Es muss m&#246;glich sein, dass die vorgeschriebenen Triebwerktests zur Wahrung eines sicheren Flugbetriebs durchgef&#252;hrt werden k&#246;nnen. Mit klaren Ben&#252;tzungsregeln und einem restriktiven Kontingent f&#252;r Ausnahmen k&#246;nnen die un­terschiedlichen Anliegen ber&#252;cksichtigt werden. Falls beim Bundesverwaltungsge­richt keine Beschwerde gegen den Entscheid erhoben wird, kann der Flughafen nun mit dem Bau der SSA beginnen.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>BAZL erl&#228;sst Massnahmen f&#252;r Experimental-Flugzeuge</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 11:36:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 07.10.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat f&#252;r Experimental-Flugzeuge in der Schweiz Massnahmen erlassen. Sie betreffen die Zulassung der Flugger&#228;te und die Ausbildung bei der Organisation Experimental Aviation of Switzerland (EAS). Die Massnahmen sind angezeigt nach einer Reihe von Vor- und Unf&#228;llen mit Experimental-Flugzeugen. In den vergangenen anderthalb Jahren haben sich in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 07.10.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat f&#252;r Experimental-Flugzeuge in der Schweiz Massnahmen erlassen. Sie betreffen die Zulassung der Flugger&#228;te und die Ausbildung bei der <a href="http://www.experimental.ch/">Organisation Experimental Aviation of Switzerland (EAS)</a>. Die Massnahmen sind angezeigt nach einer Reihe von Vor- und Unf&#228;llen mit Experimental-Flugzeugen.</p>
<p><span id="more-145"></span></p>
<p>In den vergangenen anderthalb Jahren haben sich in der Schweiz &#252;ber ein Dutzend Vorf&#228;lle oder Unf&#228;lle mit Experimental-Flugzeugen ereignet. Experimentals sind Flugger&#228;te, die zu mehr als 50 Prozent im Eigenbau hergestellt oder zusammengebaut worden sind. Das BAZL hat die Zulassung dieser Experimental-Flugzeuge an die private Organisation EAS delegiert. Das Amt &#252;bt jedoch die Oberaufsicht &#252;ber den Verein aus und f&#252;hrt bei diesem regelm&#228;ssig Audits durch.</p>
<p>Aufgrund der geh&#228;uften Unf&#228;lle seit dem Fr&#252;hjahr 2007 hat das BAZL die Prozesse f&#252;r die Zulassung, die regelm&#228;ssigen technischen Kontrollen und die Aufsicht im Bereich der Experimentals einer umfassenden &#220;berpr&#252;fung unterzogen. Dabei ist das Amt zum Schluss gekommen, dass mit Blick auf die Sicherheit Massnahmen angebracht sind, nicht zuletzt auch aufgrund der technischen Entwicklung der Eigenbau-Flugzeuge. Experimentals verf&#252;gen heute teilweise &#252;ber modernste Cockpit-Systeme und k&#246;nnen Fluggeschwindigkeiten von &#252;ber 400 Stundenkilometern erreichen.</p>
<p>Um der ver&#228;nderten Situation bei den Experimentals Rechnung zu tragen, hat das BAZL in Absprache mit dem EAS folgende Massnahmen definiert:</p>
<ul>
<li>
Bei komplexen Projekten beziehungsweise Flugger&#228;ten, welche Sonderbewilligungen ben&#246;tigen, wird das BAZL die Zulassung enger begleiten und koordinieren.
</li>
<li>F&#252;r die Zulassung von komplexen Flugger&#228;ten muss der EAS k&#252;nftig einen Gesamtprojektleiter ernennen, der die &#220;bersicht &#252;ber alle Teilbereiche (technische und operationelle Aspekte) haben muss.</li>
<li>Der Gesamtprojektleiter fungiert als direkter Ansprechpartner f&#252;r das BAZL.<br />
Das BAZL verst&#228;rkt die Ausbildung der anerkannten Berater f&#252;r den Bau und die Testfl&#252;ge innerhalb des EAS.</li>
</ul>
<p>Unver&#228;ndert bestehen bleiben die vorsorglichen Auflagen, welche das BAZL vor einem Jahr nach dem Absturz eines Experimentals auf ein Wohnhaus in Basel erlassen hatte. Seither ist es untersagt, f&#252;r Testfl&#252;ge mit solchen Flugger&#228;ten von Landesflugh&#228;fen oder &#252;ber dicht besiedelte Gebiete zu starten.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schweiz &#252;bernimmt Betriebsregeln der EU f&#252;r Fluggesellschaften</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/09/30/schweiz-uebernimmt-betriebsregeln-der-eu-fuer-fluggesellschaften/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 10:12:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 30.09.2008 – Auf 1. Oktober &#252;bernimmt die Schweiz die EU-Regelungen f&#252;r den kommerziellen Betrieb von Fluggesellschaften. Diese Regeln entsprechen weitgehend den bisher geltenden Regelungen. Die EU l&#246;st bei der Regelung im gewerbsm&#228;ssigen Betrieb von Flugzeugen die Joint Aviation Authorities (JAA) ab. Die JAA ist ein Zusammenschluss von 40 europ&#228;ischen Staaten mit dem Ziel, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 30.09.2008 – Auf 1. Oktober &#252;bernimmt die Schweiz die EU-Regelungen f&#252;r den kommerziellen Betrieb von Fluggesellschaften. Diese Regeln entsprechen weitgehend den bisher geltenden Regelungen.</p>
<p><span id="more-143"></span></p>
<p>Die EU l&#246;st bei der Regelung im gewerbsm&#228;ssigen Betrieb von Flugzeugen die Joint Aviation Authorities (JAA) ab. Die JAA ist ein Zusammenschluss von 40 europ&#228;ischen Staaten mit dem Ziel, die Vorschriften in der Luftfahrt zu vereinheitlichen. Nach der Regelung der technischen Belange, zust&#228;ndig ist hier die Europ&#228;ische Agentur f&#252;r Flugsicherheit (EASA), folgen nun die operationellen Bereiche f&#252;r Flugzeuge. Die &#220;bernahme der EU-Regelungen (EU-OPS) durch die Schweiz st&#252;tzt sich auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen.</p>
<p>Die ab 1. Oktober geltenden so genannten EU-OPS-Regeln sind &#252;ber weite Strecken identisch mit den bereits heute in der Schweiz angewandten JAR-OPS-Vorschriften. Nicht in JAR OPS enthalten waren die Dienstzeiten des fliegenden Personals, die national geregelt wurden. EU-OPS dagegen weist neu auch Regelungen f&#252;r die Dienst- und Ruhezeiten auf. Wie bisher bleibt die maximale j&#228;hrliche Arbeitszeit auf 2000 Stunden beschr&#228;nkt und die j&#228;hrliche Gesamtzeit im Cockpit darf 900 Stunden nicht  &#252;berschreiten. In wenigen Spezialbereichen k&#246;nnen die L&#228;nder eigene Bestimmungen weiterf&#252;hren. Mit der Verordnung des UVEK macht die Schweiz von dieser M&#246;glichkeit Gebrauch. Beispielsweise wird festgelegt, welche Vorschriften gelten, wenn zwischen zwei Eins&#228;tzen eine l&#228;ngere Pause liegt (so genannte Split Duty) oder wie zu verfahren ist, wenn sich die Besatzung w&#228;hrend des Fluges erholen kann (so genannte vergr&#246;sserte/augmented crew).<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Neue Grundlage f&#252;r Ausbildung von Fluglotsen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/09/23/neue-grundlage-fuer-ausbildung-von-fluglotsen/</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Sep 2008 09:04:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 23.09.2008 – Die Ausbildung und Lizenzierung des Flugsicherungspersonals in der Schweiz wird auf eine neue Grundlage gestellt. Die Verordnung &#252;ber die Ausweise f&#252;r das Personal der Flugsicherung (VAPF) enth&#228;lt detailliertere Anforderungen an die Ausbildung als die bisherige Verordnung und orientiert sich an europ&#228;ischen Vorgaben. Das UVEK hat die VAPF genehmigt und auf den 1. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 23.09.2008 – Die Ausbildung und Lizenzierung des Flugsicherungspersonals in der Schweiz wird auf eine neue Grundlage gestellt. Die Verordnung &#252;ber die Ausweise f&#252;r das Personal der Flugsicherung (VAPF) enth&#228;lt detailliertere Anforderungen an die Ausbildung als die bisherige Verordnung und orientiert sich an europ&#228;ischen Vorgaben. Das UVEK hat die VAPF genehmigt und auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt.</p>
<p><span id="more-140"></span></p>
<p>Mit der VAPF &#252;bernimmt die Schweiz Regelungen sowohl der Europ&#228;ischen Union als auch der europ&#228;ischen Flugsicherungsorganisation Eurocontrol. Die neue Verordnung enth&#228;lt umfassende Vorgaben f&#252;r die Ausbildung von Mitarbeitenden der Flugsicherung, deren T&#228;tigkeit einen direkten Einfluss auf die Sicherheit des Flugverkehrs hat. Darunter fallen insbesondere die Fluglotsen, das Personal des Fluginformationsdienstes, der Verkehrsflusssteuerung und der Flugdatenverarbeitung. Erg&#228;nzend zu den Anforderungen an die Ausbildung beschreibt die VAPF auch die Verfahren, um eine Lizenz in der Flugsicherung erhalten oder um als Ausbildner sowie Pr&#252;fungsexperte t&#228;tig sein zu k&#246;nnen. Dazu geh&#246;ren unter anderem regelm&#228;ssige Wiederholungskurse und medizinische Untersuchungen.</p>
<p>Mit der VAPF gelten f&#252;r die Ausbildung von Fluglotsen k&#252;nftig &#228;hnliche europ&#228;ische Standards, wie dies heute schon bei den Piloten der Fall ist. Die meisten dieser Vorgaben waren bereits in der bisherigen Verordnung &#252;ber die Ausweise f&#252;r das Personal der Flugsicherung enthalten, allerdings weniger detailliert als im neuen Regelwerk. Gesamthaft soll die VAPF die Qualit&#228;t der Ausbildung f&#246;rdern und somit zu einem hohen Sicherheitsstandard in der Schweizer Flugsicherung beitragen.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Gebirgslandepl&#228;tze im Wallis: Bund pr&#228;sentierte L&#246;sungsansatz</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/09/16/gebirgslandeplaetze-im-wallis-bund-praesentierte-loesungsansatz/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Sep 2008 16:11:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 16.09.2008 – Im Kanton Wallis soll der Gebirgslandeplatz Unterrothorn wegfallen und daf&#252;r w&#228;hrend des Winters bei Zermatt die Landestelle Trift zur Verf&#252;gung stehen. Dieser L&#246;sungsansatz der Bundes&#228;mter f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) bildete die Grundlage f&#252;r das gestrige Koordinationsgespr&#228;ch &#252;ber die Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Wallis. Gest&#252;tzt auf die Diskussion erstellt das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 16.09.2008 – Im Kanton Wallis soll der Gebirgslandeplatz Unterrothorn wegfallen und daf&#252;r w&#228;hrend des Winters bei Zermatt die Landestelle Trift zur Verf&#252;gung stehen. Dieser L&#246;sungsansatz der Bundes&#228;mter f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) bildete die Grundlage f&#252;r das gestrige Koordinationsgespr&#228;ch &#252;ber die Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Wallis. Gest&#252;tzt auf die Diskussion erstellt das BAZL nun einen Entwurf f&#252;r das Objektblatt mit den Landepl&#228;tzen in der Region, der n&#228;chstes Jahr in die &#246;ffentliche Mitwirkung gehen wird.</p>
<p><span id="more-138"></span></p>
<p>Im Juni 2007 hatte der Bundesrat die konzeptionellen Ziele und Vorgaben f&#252;r die Gebirgslandepl&#228;tze in der Schweiz verabschiedet und dem BAZL den Auftrag erteilt, die einzelnen Landestellen zu &#252;berpr&#252;fen. F&#252;r diese Arbeiten sind die Gebirgslandepl&#228;tze in sechs regionale Gruppen zusammengefasst worden. Bei der &#220;berpr&#252;fung geht es darum, vorhandene Konflikte zwischen der Nutzung der Gebirgslandepl&#228;tze sowie Natur- und Umweltschutzinteressen auszur&#228;umen oder mindestens zu reduzieren.</p>
<p>Die erste Region &#8211; Wallis S&#252;dost &#8211; umfasst die Gebirgslandepl&#228;tze Aeschhorn, Alphubel, Monte-Rosa, Theodulgletscher und Unterrothorn. An den Diskussionen, den so genannten Koordinationsgespr&#228;chen, beteiligt sind neben BAZL, BAFU und ARE das Eidg. Departement f&#252;r Verteidigung, Bev&#246;lkerungsschutz und Sport (VBS), die Eidgen&#246;ssische Natur- und Heimatschutzkommission, der Kanton Wallis, die Standortgemeinden, Luftfahrtkreise sowie Organisationen f&#252;r Umwelt-, Naturschutz und Tourismus. An einem ersten Koordinationsgespr&#228;ch im vergangenen April waren die Positionen der Teilnehmenden und erste Vorschl&#228;ge f&#252;r die Nutzung der Gebirgslandepl&#228;tze im s&#252;d&#246;stlichen Wallis im Zentrum gestanden.</p>
<p>Gest&#252;tzt auf diese Vorschl&#228;ge hat das BAZL in Absprache mit dem BAFU und dem ARE einen L&#246;sungsansatz f&#252;r das zweite Koordinationsgespr&#228;ch erarbeitet. Dieser tr&#228;gt der Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen (Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft) Rechnung. Er sieht vor, den Landeplatz Unterrothorn aufzuheben und im Gegenzug in der Region Trift bei Zermatt eine neue Landestelle zu bezeichnen. Sie soll jedoch nur im Winter zur Verf&#252;gung stehen. Abgesehen von der Landestelle Theodulgletscher sind auf allen Pl&#228;tzen saisonale Beschr&#228;nkungen vorgesehen. Heliskiing-Fl&#252;ge sollen nur noch zwischen Dezember und April erlaubt sein, touristische Fl&#252;ge in den Sommermonaten verboten und Trainingsfl&#252;ge im selben Zeitraum auf den Nachmittag beschr&#228;nkt werden. Zudem ist im L&#246;sungsansatz die Empfehlung enthalten, bei Anfl&#252;gen auf die f&#252;nf Gebirgslandepl&#228;tze folgende Mindestflugh&#246;hen einzuhalten: 600 Meter &#252;ber Gebieten, die sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm&#228;ler von nationaler Bedeutung befinden, und 450 Meter &#252;ber Wildruhezonen.</p>
<p>Die am gestrigen Koordinationsgespr&#228;ch abgegebenen Stellungnahmen zum L&#246;sungsansatz der drei Bundes&#228;mter zeigten die teilweise unterschiedlichen Interessen der beteiligten Institutionen deutlich auf. W&#228;hrend sich die Tourismus- und Aviatikkreise f&#252;r eine liberalere L&#246;sung aussprachen, verlangten die Vertreter der Umweltorganisationen weitergehende Beschr&#228;nkungen der Landestellen. Das BAZL wird gest&#252;tzt auf die Diskussion einen Entwurf f&#252;r das Objektblatt mit den Gebirgslandepl&#228;tzen in der Region Wallis S&#252;dost erstellen. Dieser Entwurf soll Anfang n&#228;chsten Jahres in die &#246;ffentliche Mitwirkung gehen. Mit der Genehmigung des Objektblattes wird der Bundesrat die Gebirgslandepl&#228;tze und die Nutzungsbedingungen dann definitiv festlegen. Das BAZL wird im kommenden Jahr die &#220;berpr&#252;fung der zweiten Gruppe mit den Gebirgslandepl&#228;tzen in der Region Jungfrau-Aletschgletscher in Angriff nehmen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ideen f&#252;r die Gestaltung der Schweizer Luftfahrt diskutiert</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/09/12/ideen-fuer-die-gestaltung-der-schweizer-luftfahrt-diskutiert/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Sep 2008 10:17:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 12.09.2008 – Welches sind die gr&#246;ssten Herausforderungen f&#252;r die Schweizer Zivilluftfahrt und wie ist ihnen am besten zu begegnen? An einem Diskussionsforum des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) erhielten Spitzenvertreter aus der Aviatik Gelegenheit, Ideen f&#252;r die k&#252;nftigen Rahmenbedingungen der Schweizer Luftfahrt einzubringen. Der Bundesrat hat der Schweizer Zivilluftfahrt in seinem luftfahrtpolitischen Bericht Ende 2004 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 12.09.2008 – Welches sind die gr&#246;ssten Herausforderungen f&#252;r die Schweizer Zivilluftfahrt und wie ist ihnen am besten zu begegnen? An einem Diskussionsforum des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) erhielten Spitzenvertreter aus der Aviatik Gelegenheit, Ideen f&#252;r die k&#252;nftigen Rahmenbedingungen der Schweizer Luftfahrt einzubringen.</p>
<p><span id="more-136"></span></p>
<p>Der Bundesrat hat der Schweizer Zivilluftfahrt in seinem luftfahrtpolitischen Bericht Ende 2004 eine herausragende Bedeutung beigemessen. Die Luftfahrt soll die Verbindung der Schweiz sowohl zu europ&#228;ischen wie auch weltweiten Zentren sicherstellen. Die Landesregierung hat sich den auch grunds&#228;tzlich f&#252;r eine prospektive Aviatik ausgesprochen. Zu den Aufgaben des BAZL geh&#246;rt folglich nicht nur die Aufsicht &#252;ber die Schweizer Zivilluftfahrt, sondern auch die Gestaltung m&#246;glichst optimaler Rahmenbedingungen. Dabei hat das Amt die Ziele der Nachhaltigkeit mit den drei Elementen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<p>Die internationale Zivilluftfahrt steht in den kommenden Jahren vor grossen Herausforderungen: Prognostiziertes Verkehrswachstum, anhaltender wirtschaftlicher Druck, Zunahme der Dichte von Normen und Regelungen auf europ&#228;ischer Ebene, vermehrte Forderungen, einen Beitrag an den Klimaschutz zu leisten, sind nur einige der Stichworte. Diese Entwicklungen werden auch Auswirkungen auf die Schweizer Aviatik haben. Um die Bed&#252;rfnisse und Anliegen der verschiedenen Akteure mit Blick auf ein sich rasch ver&#228;nderndes Umfeld aufnehmen zu k&#246;nnen, hat das BAZL gestern ein Diskussionsforum durchgef&#252;hrt.</p>
<p>Vertreter der Spitzen s&#228;mtlicher Sparten von der Freizeitaviatik bis zur Verkehrsfliegerei legten die aus ihrer Sicht gr&#246;ssten Herausforderungen f&#252;r das Luftfahrtsystem Schweiz dar und pr&#228;sentierten m&#246;gliche L&#246;sungsans&#228;tze. Das Spektrum der eingebrachten Ideen reichte von einer weit gehenden internationalen Harmonisierung der Vorgaben bis zur Zur&#252;ckhaltung beim Erlass neuer Vorschriften. Das BAZL hat die Ideen entgegengenommen und wird pr&#252;fen, ob und in welcher Form sie bei der Definition neuer Regeln ber&#252;cksichtigt werden k&#246;nnen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BAZL erl&#228;sst Einschr&#228;nkungen f&#252;r Helikopterplattformen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/09/09/bazl-erlaesst-einschraenkungen-fuer-helikopterplattformen/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Sep 2008 09:49:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=130</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 09.09.2008 – Als Folge eines Unfalls auf dem Flugplatz Grenchen hat das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) Einschr&#228;nkungen f&#252;r die Benutzung von mobilen Helikopterplattformen angeordnet. Diese Plattformen bleiben k&#252;nftig Helikopterfirmen und Piloten vorbehalten, die &#252;ber eine ausreichende Erfahrung im Umgang mit solchen Anlagen verf&#252;gen. Auf verschiedenen Schweizer Flugpl&#228;tzen sind heute mobile Plattformen f&#252;r Landungen mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 09.09.2008 – Als Folge eines Unfalls auf dem Flugplatz Grenchen hat das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) Einschr&#228;nkungen f&#252;r die Benutzung von mobilen Helikopterplattformen angeordnet. Diese Plattformen bleiben k&#252;nftig Helikopterfirmen und Piloten vorbehalten, die &#252;ber eine ausreichende Erfahrung im Umgang mit solchen Anlagen verf&#252;gen.</p>
<p><span id="more-130"></span></p>
<p>Auf verschiedenen Schweizer Flugpl&#228;tzen sind heute mobile Plattformen f&#252;r Landungen mit Helikoptern in Betrieb. Die Plattformen dienen dazu, Helikopter mit Kufen, die nicht selber rollen k&#246;nnen, zu Tankstellen, in Hangars oder Werkst&#228;tten zu transportieren. Mitte Juni ereignete sich auf dem Flugplatz Grenchen ein Unfall mit einer solchen Plattform. Ein Helikopter rutschte nach der Landung seitlich von der Plattform und kippte um. Die Maschine wurde schwer besch&#228;digt, der Pilot blieb unverletzt.</p>
<p>Unabh&#228;ngig von der eingeleiteten Untersuchung des Unfalls durch das B&#252;ro f&#252;r Flugunfalluntersuchungen (BFU) hat das BAZL die Risiken einer Benutzung von Helikopterplattformen analysiert. Dabei kam es zum Schluss, dass der Betrieb solcher Plattformen eine nicht zu untersch&#228;tzende Gefahr darstellen kann. Um aber eine umfassende Beurteilung vornehmen zu k&#246;nnen, braucht es weitere Abkl&#228;rungen, insbesondere zu den heute noch weit gehend unerforschten Resonanzeffekten. Darunter ist das Zusammenwirken des Schwingungsverhaltens einer Plattform mit den Vibrationen des Helikopters zu verstehen. Bis die entsprechenden Ergebnisse vorliegen, hat das BAZL als vorsorgliche Sicherheits-Massnahme Einschr&#228;nkungen f&#252;r die Benutzung mobiler Helikopterplattformen auf Flugpl&#228;tzen erlassen.</p>
<p>So d&#252;rfen Helikopterplattformen auf Flugpl&#228;tzen bis auf weiteres nicht mehr &#246;ffentlich, das heisst f&#252;r alle Piloten, zug&#228;nglich sein. Helikopterfirmen oder -piloten, die den Nachweis erbringen, dass ein sicherer Betrieb gew&#228;hrleistet ist, k&#246;nnen solche Plattformen jedoch weiterhin verwenden. Neben einer technisch geeigneten Plattform braucht es ausreichende Kenntnisse im Umgang mit solchen Anlagen, grosse Erfahrung und eine sorgf&#228;ltige Einweisung der Piloten. Sind diese Voraussetzungen erf&#252;llt, bewilligt das BAZL die Benutzung einer Plattform. Das Amt beh&#228;lt sich vor, diese Einschr&#228;nkungen zu &#252;berpr&#252;fen, wenn neue Erkenntnisse zum Betrieb von Helikopterplattformen vorliegen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Nachhaltigkeit in der Zivilluftfahrt verankern</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Aug 2008 09:24:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.08.2008 – In einem Projekt hat der Bund die Nachhaltigkeit der Zivilluftfahrt umfassend untersucht und dargestellt. Der Bericht «Nachhaltigkeit im Luftverkehr» zeigt die St&#228;rken des Luftfahrtsystems Schweiz auf, liefert aber auch Hinweise f&#252;r Verbesserungen, etwa im Bereich der Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima. Die Erkenntnisse sollen in die Weiterentwicklung der Luftfahrtpolitik des Bundes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.08.2008 – In einem Projekt hat der Bund die Nachhaltigkeit der Zivilluftfahrt umfassend untersucht und dargestellt. Der Bericht «Nachhaltigkeit im Luftverkehr» zeigt die St&#228;rken des Luftfahrtsystems Schweiz auf, liefert aber auch Hinweise f&#252;r Verbesserungen, etwa im Bereich der Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima. Die Erkenntnisse sollen in die Weiterentwicklung der Luftfahrtpolitik des Bundes und den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) einfliessen.</p>
<p><span id="more-126"></span></p>
<p>Die Bundes&#228;mter f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) sowie das Staatssekretariat f&#252;r Wirtschaft (Seco) haben im Rahmen eines Projektes gemeinsam mit der Luftwaffe, der Universit&#228;t Bern, der Fluggesellschaft Swiss und der Flughafen Z&#252;rich AG (Unique) die Nachhaltigkeit in der Luftfahrt unter die Lupe genommen. Ziel war es, einen Bericht aus dem Jahre 1993 &#252;ber die Auswirkungen der Luftfahrt auf die Umwelt zu aktualisieren und neben der Umwelt auch Wirtschaft sowie Gesellschaft als die beiden anderen S&#228;ulen der Nachhaltigkeit einzubeziehen. Die Nachhaltigkeit ist als eine Grundlage f&#252;r das Handeln des Bundes in der Verfassung verankert und auch im luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates von Ende 2004 als Maxime festgeschrieben.</p>
<p>Die Studie kommt zum Schluss, dass aus wirtschaftlicher Sicht die Auswirkungen der Luftfahrt zumeist positiv zu werten sind. Aus der Optik der Umwelt ist trotz in den letzten Jahren erzielter Fortschritte Potenzial f&#252;r weitere Verbesserungen vorhanden. Mit Blick auf die Gesellschaft halten sich die positiven Aspekte wie der Stand der technischen Sicherheit und die Defizite bei den Entwicklungsm&#246;glichkeiten von Regionen rund um die Landesflugh&#228;fen in etwa die Waage. An St&#228;rken der schweizerischen Zivilluftfahrt listet der Bericht insbesondere den hohen Stellenwert der Sicherheit auf und die regionale Verteilung der Infrastruktur, die einen ausgewogenen Zugang der Schweizer Bev&#246;lkerung zum Luftverkehr gew&#228;hrleistet. Nachholbedarf besteht demgegen&#252;ber bei der Begrenzung der Auswirkungen der Luftfahrt auf die Klimaerw&#228;rmung. Hier setzt sich die Schweiz international f&#252;r einen m&#246;glichst weltweit abgestimmten Ansatz ein, der neben technischen und operationellen Massnahmen auch wirtschaftliche Mittel wie etwa die Integration der Luftfahrt in ein Emissionshandelssystem enth&#228;lt. Weiter spricht sich der Bericht f&#252;r einen konsequenten Einbezug aller Nachhaltigkeitsaspekte in die Planungsprozesse in der Schweizer Luftfahrt aus. Diesbez&#252;glich stellt der SIL-Prozess f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich ein gutes Anwendungsbeispiel dar.</p>
<p>Der Bericht &#252;ber die Nachhaltigkeit in der Luftfahrt enth&#228;lt eine Reihe von Kriterien und Postulaten f&#252;r die k&#252;nftige Gestaltung der zivilen Aviatik in der Schweiz. Er soll als Grundlage dienen, um die Luftverkehrspolitik des Bundes weiterzuentwickeln und Schwerpunkte zu setzen. Zudem ist vorgesehen, die Erkenntnisse in die geplante Revision des Konzeptteils des SIL einfliessen zu lassen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL bewilligt Luftr&#228;ume f&#252;r Trainingsfl&#252;ge der Luftwaffe mit PC-21-Flugzeugen</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/08/21/bazl-bewilligt-luftraeume-fuer-trainingsfluege-der-luftwaffe-mit-pc-21-flugzeugen/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Aug 2008 16:18:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 21.08.2008 – Die Schweizer Luftwaffe hat aus Sicherheitsgr&#252;nden beantragt, zwei Trainingsr&#228;ume f&#252;r die Ausbildungsfl&#252;ge mit dem neuen Flugzeug Pilatus PC-21 f&#252;r den zivilen Verkehr einzuschr&#228;nken. Das BAZL hat die Luftraumeinschr&#228;nkungen nach Abschluss der Vernehmlassung und nach Gespr&#228;chen mit den aviatischen Kreisen und den betroffenen Kantonen verf&#252;gt. Die Einschr&#228;nkungen sind vorerst auf ein Jahr befristet. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 21.08.2008 – Die Schweizer Luftwaffe hat aus Sicherheitsgr&#252;nden beantragt, zwei Trainingsr&#228;ume f&#252;r die Ausbildungsfl&#252;ge mit dem neuen Flugzeug Pilatus PC-21 f&#252;r den zivilen Verkehr einzuschr&#228;nken. Das BAZL hat die Luftraumeinschr&#228;nkungen nach Abschluss der Vernehmlassung und nach Gespr&#228;chen mit den aviatischen Kreisen und den betroffenen Kantonen verf&#252;gt. Die Einschr&#228;nkungen sind vorerst auf ein Jahr befristet.</p>
<p><span id="more-122"></span></p>
<p>Die Luftwaffe hat f&#252;r ihre Pilotenausbildung neue Flugzeuge vom Typ Pilatus PC-21 erhalten. Die Lehrg&#228;nge f&#252;r das Flugzeug verlangen, dass die Piloten in gewissen Flugphasen intensiv Instrumente bedienen und kontrollieren. Dadurch sind sie nicht mehr in der Lage, den umgebenden Luftraum jederzeit ausreichend zu beobachten. Um zu verhindern, dass es bei solchen Ausbildungsfl&#252;gen zu gef&#228;hrlichen Ann&#228;herungen oder gar Kollisionen mit anderen Flugzeugen kommt, hat die Luftwaffe beantragt, zwei f&#252;r den PC-21 vorgesehene Trainingsr&#228;ume f&#252;r den zivilen Sichtflugverkehr einzuschr&#228;nken. W&#228;hrend der Trainingsfl&#252;ge sollen grunds&#228;tzlich keine zivilen Maschinen in die beiden Luftr&#228;ume einfliegen d&#252;rfen. Die Beschr&#228;nkungen gelten nur f&#252;r die Zeit, in denen Trainingsfl&#252;ge mit PC-21-Flugzeugen tats&#228;chlich stattfinden.</p>
<p>Der Trainingsraum «Hohgant» umfasst in etwa das Gebiet zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen, der Raum «Speer» ist ungef&#228;hr zwischen Glarus, der liechtensteinischen Grenze, Urn&#228;sch und Sch&#228;nis situiert. Die Untergrenze der beiden Luftr&#228;ume liegt bei 10&#8242;000 Fuss (rund 3000 Meter) &#252;ber Meer, die Obergrenze bei 18&#8242;000 Fuss (knapp 5500 Meter).</p>
<p>Im Fr&#252;hjahr 2008 fand eine Vernehmlassung bei den Luftfahrtkreisen zu den Luftraumeinschr&#228;nkungen statt. Auch die Kantone, die unter dem Luftraum liegen, wurden informiert. In den anschliessenden Gespr&#228;chen zwischen den Beteiligten sagte die Luftwaffe zu, dass sie an Feiertagen im Kanton Appenzell Innerrhoden, die auf einen Wochentag fallen, m&#246;glichst keine &#220;bungsfl&#252;ge durchf&#252;hrt. An Wochenenden und &#252;ber Mittag finden generell keine Trainingsfl&#252;ge statt.  Um Erfahrungen mit den Luftr&#228;umen f&#252;r den milit&#228;rischen Trainingsbetrieb sammeln zu k&#246;nnen, hat das BAZL die Einschr&#228;nkungen vorerst auf ein Jahr befristet.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<item>
		<title>Bazl-Direktor Raymond Cron wechselt in die Privatwirtschaft</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Aug 2008 08:10:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 14.08.2008 – Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), verl&#228;sst per Ende November die Bundesverwaltung, um eine neue Herausforderung in der Privatwirtschaft anzunehmen. Das UVEK bedauert seinen Entscheid sehr. Cron hat das BAZL in den letzten viereinhalb Jahren umfassend reorganisiert und ein Sicherheitsmanagement f&#252;r die Schweizerische Luftfahrt etabliert, das international Vorbildcharakter hat. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 14.08.2008 – Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL), verl&#228;sst per Ende November die Bundesverwaltung, um eine neue Herausforderung in der Privatwirtschaft anzunehmen. Das UVEK bedauert seinen Entscheid sehr. Cron hat das BAZL in den letzten viereinhalb Jahren umfassend reorganisiert und ein Sicherheitsmanagement f&#252;r die Schweizerische Luftfahrt etabliert, das international Vorbildcharakter hat.</p>
<p><span id="more-118"></span></p>
<p>Der Verwaltungsrat der Orascom Development Holding AG hat Raymond Cron zum Head European Operations ernannt. Er wird diese Funktion Anfang Dezember &#252;bernehmen.</p>
<p><strong>Ein vorbildliches Sicherheitsmanagement eingef&#252;hrt</strong></p>
<p> Raymond Cron wurde Ende 2003 zum Direktor des BAZL gew&#228;hlt. Er hatte vom Vorsteher des UVEK prim&#228;r den Auftrag erhalten, die Sicherheit in der Schweizerischen Luftfahrt neu zu organisieren. Er hat in der Folge das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt umfassend reorganisiert und die notwendigen Massnahmen zur St&#228;rkung der Sicherheitsaufsicht &#252;ber die Schweizerische Luftfahrt eingeleitet. Das Sicherheitsmanagementsystem des BAZL hat international Beachtung gefunden und geniesst Vorbildcharakter. Anstelle von isolierten Kontrollen verfolgt das BAZL heute einen systematischen Ansatz mit Inspektionen und Audits. Zudem hat Raymond Cron in zahlreichen internationalen Gremien der Luftaufsichtsbeh&#246;rden Einsitz genommen und die Schweizer Anliegen dort eingebracht. In den Gespr&#228;chen mit den deutschen Luftaufsichtsbeh&#246;rden hat er auf technischer Ebene wichtige Vorarbeiten f&#252;r die Gespr&#228;che auf politischer Ebene zur k&#252;nftigen Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraumes im Zusammenhang mit Starts und Landungen auf dem Flughafen Z&#252;rich geleistet. Zudem hat der den Prozess f&#252;r einen neuen Sachplan Infrastruktur Luftfahrt f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich z&#252;gig vorangetrieben. </p>
<p>Raymond Cron hat sich durch seine Arbeit das Vertrauen der zust&#228;ndigen Parlamentskommissionen sowie aller an der Luftfahrt Beteiligten erworben. Das UVEK bedauert, dass er das BAZL verl&#228;sst und beginnt nun mit der Evaluation m&#246;glicher Kandidaten f&#252;r diese anspruchsvolle Aufgabe.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktionsplan f&#252;r mehr Sicherheit im Segelflug</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/08/13/aktionsplan-fuer-mehr-sicherheit-im-segelflug/</link>
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		<pubDate>Wed, 13 Aug 2008 07:50:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 13.08.2008 – Segelflugpiloten ab 60 Jahren m&#252;ssen sich k&#252;nftig regelm&#228;ssig medizinisch untersuchen lassen und einen obligatorischen &#220;berpr&#252;fungsflug absolvieren. Zudem werden alle Segelflieger verpflichtet, relevante medizinische Vorf&#228;lle zu melden. Mit diesen vorsorglichen Massnahmen reagiert das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) auf die Unf&#228;lle mit Segelflugzeugen in den vergangenen Wochen. Sie sollen auf Anfang 2009 wirksam werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 13.08.2008 – Segelflugpiloten ab 60 Jahren m&#252;ssen sich k&#252;nftig regelm&#228;ssig medizinisch untersuchen lassen und einen obligatorischen &#220;berpr&#252;fungsflug absolvieren. Zudem werden alle Segelflieger verpflichtet, relevante medizinische Vorf&#228;lle zu melden. Mit diesen vorsorglichen Massnahmen reagiert das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) auf die Unf&#228;lle mit Segelflugzeugen in den vergangenen Wochen. Sie sollen auf Anfang 2009 wirksam werden und bilden Teil eines Aktionsplans zur Verbesserung der Sicherheit im Segelflug.</p>
<p><span id="more-116"></span></p>
<p>In der laufenden Saison haben sich in der Schweiz seit Ende April acht Unf&#228;lle mit Segelflugzeugen ereignet, wobei sechs der Piloten ums Leben kamen. Unabh&#228;ngig von den noch laufenden Abkl&#228;rungen des B&#252;ros f&#252;r Flugunfalluntersuchungen (BFU) hat das BAZL gepr&#252;ft, ob sich mit Massnahmen die Sicherheit im Segelflug verst&#228;rken l&#228;sst. In der Folge hat das Amt einen Aktionsplan mit verschiedenen Massnahmen verabschiedet. Diese haben rein pr&#228;ventiven Charakter und lassen keinerlei R&#252;ckschl&#252;sse auf die Ursachen der Unf&#228;lle in diesem Jahr zu. Die Massnahmen sollen mindestens so lange gelten, bis die neuen europ&#228;ischen Vorgaben zum Betrieb von Luftfahrzeugen in Kraft treten. Die entsprechenden Regelungen sind f&#252;r 2012 geplant.</p>
<p>Der Aktionsplan des BAZL sieht vor, dass sich Segelflugpiloten ab 60 Jahren alle zwei Jahre der gleichen medizinischen Routine-Untersuchung unterziehen m&#252;ssen wie die Piloten von Motorflugzeugen, um ihre Lizenz erneuern zu k&#246;nnen. F&#252;r Motorflugpiloten besteht ab 40 Jahren die Pflicht, sich alle zwei Jahre medizinisch untersuchen zu lassen, ab 50 Jahren ist der &#228;rztliche Routine-Check j&#228;hrlich vorgeschrieben. Erg&#228;nzend zur regelm&#228;ssigen Untersuchung sind die Segelflugpiloten k&#252;nftig analog zu den Motorflugpiloten verpflichtet, relevante medizinische Vorf&#228;lle, die sich auf ihre fliegerischen F&#228;higkeiten auswirken k&#246;nnten, dem BAZL zu melden.</p>
<p>Zudem enth&#228;lt der Aktionsplan die Vorgabe, dass Segelflugpiloten ab 60 Jahren l&#228;ngstens zw&#246;lf Monate vor der alle zwei Jahre f&#228;lligen Erneuerung ihrer Fluglizenz einen &#220;berpr&#252;fungsflug mit einem Fluglehrer durchf&#252;hren m&#252;ssen. Diese Massnahmen sind verh&#228;ltnism&#228;ssig und in ihrer Kombination geeignet, die Sicherheit im Segelflug generell zu st&#228;rken. Das BAZL beabsichtigt, die neuen Vorgaben auf Anfang 2009 in Kraft zu setzen. Die daf&#252;r erforderliche &#196;nderung des Reglements &#252;ber die Ausweise des Flugpersonals hat das Amt eingeleitet.</p>
<p>Unterst&#252;tzend zu diesen Massnahmen ist vorgesehen, dass der schweizerische Segelflugverband in Zusammenarbeit mit dem BAZL Richtlinien f&#252;r die Ausbildung von Piloten im Gebirgsflug und f&#252;r die Teilnahme an den verbreiteten Segelfluglagern erl&#228;sst. Diese Richtlinien sollen ebenfalls ab 2009 gelten. Bereits im kommenden Herbst wird das BAZL erstmals einen Wiederholungskurs in der fliegerischen Praxis f&#252;r Segelfluglehrer durchf&#252;hren. Bis anhin existierten Repetitionskurse lediglich f&#252;r den Bereich Theorie.</p>
<p>Genauer pr&#252;fen will das BAZL, ob die erforderliche Flugpraxis, um die Lizenz als Segelflugpilot zu verl&#228;ngern, angepasst werden soll. Heute m&#252;ssen Segelflieger 12 Flugstunden und 12 Landungen innert zweier Jahre vorweisen, wovon mindestens die H&#228;lfte im letzten Jahr. Dabei k&#246;nnen sie Fl&#252;ge mit Motorflugzeugen anrechnen lassen, maximal bis zur H&#228;lfte der vorgenannten Werte. Ebenfalls noch genauer abkl&#228;ren wird das BAZL, ob es spezielle Vorgaben f&#252;r die Segelflug-Wettbewerbe braucht und ob das Amt die Segelfluggruppen regelm&#228;ssigen Sicherheitsaudits unterziehen soll. Letztere Massnahme w&#252;rde jedoch zus&#228;tzliche personelle Ressourcen im BAZL erfordern.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>SIL-Prozess Flughafen Z&#252;rich: Bund f&#252;r drei Betriebsvarianten und gegen Parallelpiste</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/07/03/sil-prozess-flughafen-zuerich-bund-fuer-drei-betriebsvarianten-und-gegen-parallelpiste/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 08:15:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 03.07.2008 – Der Bund will die drei verbliebenen Betriebsvarianten als Basis f&#252;r das Objektblatt verwenden und auf die raumplanerische Sicherung einer Parallelpiste verzichten. So lauten die Entscheide im Prozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich. Dadurch bleiben sowohl der Entwicklungsspielraum des Flughafens als auch alle Optionen f&#252;r die Gespr&#228;che mit Deutschland [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 03.07.2008 – Der Bund will die drei verbliebenen Betriebsvarianten als Basis f&#252;r das Objektblatt verwenden und auf die raumplanerische Sicherung einer Parallelpiste verzichten. So lauten die Entscheide im Prozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich. Dadurch bleiben sowohl der Entwicklungsspielraum des Flughafens als auch alle Optionen f&#252;r die Gespr&#228;che mit Deutschland &#252;ber die Nutzung des s&#252;ddeutschen Luftraumes erhalten.</p>
<p><span id="more-115"></span></p>
<p>Am Koordinationsgespr&#228;ch 3 von Anfang April hatten der Standortkanton Z&#252;rich und die Nachbarkantone Stellung genommen zu den drei im SIL-Prozess verbliebenen optimierten Betriebsvarianten f&#252;r den Flughafen Z&#252;rich und zur Frage, ob die Option einer Parallelpiste durch eine raumplanerische Sicherung des entsprechenden Bodens offen gelassen werden soll. Unter Ber&#252;cksichtigung der Stellungnahmen der Nachbarkantone und nach R&#252;cksprache mit dem Kanton Z&#252;rich und der Flughafen Z&#252;rich AG (Unique) hat der Bund jetzt seine Entscheide getroffen.<br />
<strong><br />
Betriebsvarianten:</strong> Der Bund will alle drei Varianten als Basis f&#252;r das SIL-Objektblatt heranziehen und das Spektrum an m&#246;glichen Betriebsformen nicht weiter einengen. Es handelt sich um die Varianten E optimiert und E DVO auf dem bestehenden Pistensystem sowie die Variante J optimiert auf dem System mit verl&#228;ngerten Pisten. Die Varianten enthalten Spielraum, damit sich der Flughafen weiterentwickeln kann. Sie sind das Ergebnis umfangreicher Optimierungen, sowohl bei den Auswirkungen auf die Umwelt als auch bei den Anforderungen an die Sicherheit und die Kapazit&#228;t des Flughafenbetriebs.</p>
<p>Die Varianten E optimiert und E DVO basieren auf dem heutigen Betriebskonzept. Der Hauptunterschied liegt darin, dass E optimiert die deutschen Sperrzeiten am Morgen und Abend f&#252;r Anfl&#252;ge &#252;ber den s&#252;ddeutschen Luftraum nicht einh&#228;lt, w&#228;hrend E DVO die deutsche Verordnung ber&#252;cksichtigt. E DVO enth&#228;lt zudem als Option den gekr&#246;pften Nordanflug, sofern er dereinst in Form eines satellitengest&#252;tzten Pr&#228;zisionsanfluges verf&#252;gbar sein wird und die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Kapazit&#228;t zu erf&#252;llen vermag. Die Variante J optimiert fusst auf verl&#228;ngerten Pisten (10-28 sowie 14-32) und beinhaltet eine Kombination von Nord- und Ostbetrieb. W&#228;hrend Anflugwellen enth&#228;lt J optimiert Landungen von Norden, bei Startwellen Anfl&#252;ge aus Richtung Osten. Da die Verl&#228;ngerung im Westen ausreicht, damit alle Flugzeugtypen auf der Piste 28 landen k&#246;nnen, wird der urspr&#252;nglich geplante Ausbau auch im Osten fallengelassen. J optimiert h&#228;lt die deutschen Sperrzeiten nicht ein. Eine Variante mit Pistenausbauten und den entsprechenden Investitionen kommt f&#252;r die Schweiz nur in Frage, wenn es gelingt, mit Deutschland eine neue Vereinbarung f&#252;r die Nutzung des Luftraums &#252;ber S&#252;ddeutschland zu finden. Der Entscheid des Bundes, alle drei Betriebsvarianten im SIL-Prozess zu belassen, entspricht der Haltung sowohl des Kantons Z&#252;rich als auch der Flughafen Z&#252;rich AG.</p>
<p><strong>Raumplanerische Sicherung Parallelpiste:</strong> Das Instrument der raumplanerischen Sicherung bietet die M&#246;glichkeit, die erforderliche Fl&#228;che f&#252;r ein bestimmtes Vorhaben zu reservieren und dadurch von anderen Nutzungen freizuhalten. Es wurde im Rahmen des SIL-Prozesses abgekl&#228;rt, welche Auswirkungen eine raumplanerische Sicherung f&#252;r eine allf&#228;llige Parallelpiste auf dem Flughafen Z&#252;rich haben w&#252;rde. Zwei unabh&#228;ngige Gutachten kamen zum Schluss, dass eine solche Sicherung Sinn machen w&#252;rde. Einerseits liesse sich damit der Spielraum des Flughafens f&#252;r eine Entwicklung gem&#228;ss prognostizierter Nachfrage  (bis zu 450&#8242;000 Bewegungen im Jahr 2030) erhalten, anderseits stuften die Gutachter die Folgen einer solchen Sicherung f&#252;r die betroffene Region als vergleichsweise gering ein. Der Z&#252;rcher Regierungsrat hatte sich von Anfang an klar dagegen ausgesprochen, eine Parallelpiste raumplanerisch zu sichern.</p>
<p>Der Bund anerkennt zwar, dass es aus einer rein raumplanerischen Sicht w&#252;nschenswert erscheinen mag, die Option f&#252;r eine Parallelpiste zu erhalten und den entsprechenden Boden in den kommenden Jahren nicht anderweitig zu nutzen. Er teilt jedoch die Haltung der Experten nicht, wonach die Auswirkungen einer solchen Massnahme nur marginal w&#228;ren. Die betroffene Region w&#228;re mit einer grossen Unsicherheit konfrontiert, was die k&#252;nftige Nutzung des entsprechenden Gebiets als Wohn- und Lebensraum angeht. Zudem h&#228;tte ein solcher Schritt eine grosse negative Signalwirkung auf die Wohnqualit&#228;t in den tangierten Gemeinden und br&#228;chte Einschr&#228;nkungen mit sich, die nicht vertretbar sind.</p>
<p>Eine raumplanerische Sicherung k&#228;me nur dann in Frage, wenn der Bau einer Parallelpiste am Flughafen Z&#252;rich tats&#228;chlich realistisch w&#228;re. Angesichts der Dimension eines solchen Vorhabens in einer dicht besiedelten Region stuft der Bund die Chancen einer Parallelpiste aus heutiger Sicht aber als gering ein. Betr&#228;chtliche Verschiebungen bei der L&#228;rmbelastung, der Verlust von Moorschutz- und Naturgebieten, die notwendige Verlegung von H&#228;usern, Strassen und eines Waffenplatzes sind alles Gr&#252;nde, die gegen eine Verwirklichung sprechen.</p>
<p>Wie der Z&#252;rcher Regierungsrat beurteilt auch der Bund die Auswirkungen einer derartigen Massnahme auf die betroffenen Gebiete als kritisch. Die Flughafen Z&#252;rich AG hingegen hat die raumplanerische Sicherung unterst&#252;tzt mit dem Argument, dass es dereinst nur mit einer Parallelpiste gelingen werde, den prognostizierten Verkehr abwickeln zu k&#246;nnen.</p>
<p>Durch den Verzicht auf eine raumplanerische Sicherung einer Parallelpiste wird der Flughafen Z&#252;rich m&#246;glicherweise langfristig die Nachfrage an Flugbewegungen nicht befriedigen k&#246;nnen. Dennoch sieht der Bund dessen Rolle als Drehscheibe im internationalen Luftverkehr nicht in Gefahr. Voraussetzung ist allerdings, dass sowohl beim Betrieb auf dem bestehenden Pistensystem wie auch bei allenfalls verl&#228;ngerten Pisten das Optimierungspotenzial ausgenutzt werden kann.</p>
<p><strong>Betriebselemente: </strong>Noch nicht entschieden wurde &#252;ber einzelne Elemente in den drei Betriebsvarianten, die im Rahmen der Optimierung entstanden sind. Es sind dies zum Einen Starts nach S&#252;den geradeaus, um die Stabilit&#228;t des Betriebs in bestimmten Situationen erh&#246;hen zu k&#246;nnen. Zum Anderen geht es um zus&#228;tzliche Landungen aus S&#252;den bei der seltenen Situation mit starkem Nordostwind. Zuerst sollen detaillierte Erkenntnisse &#252;ber die Auswirkungen dieser Elemente sowohl auf den Flugbetrieb als auch auf das Umfeld gewonnen werden. Unter anderem braucht es daf&#252;r L&#228;rmberechnungen. Diese Elemente sind an die klare Bedingung gekn&#252;pft, dass sie die Sicherheit und Stabilit&#228;t des Flughafenbetriebs gew&#228;hrleisten und die Gesamtbelastung der betroffenen Bev&#246;lkerung nicht wesentlich erh&#246;hen.</p>
<p><strong>Sistierung:</strong> Indem alle drei verbliebenen Varianten weiterverfolgt werden und auf eine eigentliche Wahl einer Betriebsform verzichtet wird, bleiben die Entwicklungsm&#246;glichkeiten des Flughafens und die Optionen f&#252;r eine L&#246;sung mit Deutschland gewahrt. Dadurch ist auch einem Anliegen des Kantons Z&#252;rich und der Flughafen Z&#252;rich AG Rechnung getragen, womit sich eine Sistierung des SIL-Prozesses er&#252;brigt. Flughafen und Kanton Z&#252;rich hatten den Prozess aussetzen wollen, bis die Resultate aus der Analyse der Belastung vorliegen, die der Flugbetrieb in S&#252;ddeutschland verursacht. Den entsprechenden Auftrag haben der Bundesrat und die deutsche Bundeskanzlerin Ende April einer deutsch-schweizerischen Arbeitsgruppe auf Fachebene erteilt. Die Belastungsanalyse soll die Basis bilden, um mit Deutschland eine tragf&#228;hige Vereinbarung &#252;ber die Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums zu finden. Die Schweiz ben&#246;tigt f&#252;r die weiteren Diskussionen mit Deutschland planerisch abgesicherte Grundlagen aus dem SIL. Zudem soll der Prozess so bald als m&#246;glich zu Ende gef&#252;hrt werden, um f&#252;r den Flughafen und die Bev&#246;lkerung Rechtssicherheit schaffen zu k&#246;nnen.</p>
<p><strong>N&#228;chste Schritte:</strong> Mit diesen Entscheiden tritt der Koordinationsprozess in seine letzte Phase. Das BAZL wird in einem n&#228;chsten Schritt den Schlussbericht erstellen, zu dem die Kantone wiederum Stellung nehmen k&#246;nnen. Der Bericht wird die Ergebnisse der Koordinationsphase enthalten und aufzeigen, wo die Beteiligten eine Einigung erzielen konnten und wo noch Differenzen bestehen. Anschliessend erarbeitet das BAZL auf der Grundlage der jetzt gef&#228;llten Beschl&#252;sse und den Stellungnahmen zum Schlussbericht den Entwurf f&#252;r das SIL-Objektblatt, das n&#228;chstes Jahr gemeinsam mit den Richtpl&#228;nen der raumplanerisch betroffenen Kantone Z&#252;rich, Aargau und Schaffhausen in die &#246;ffentliche Mitwirkung gehen soll. Die abschliessende Genehmigung des Objektblattes und der kantonalen Richtpl&#228;ne durch den Bundesrat ist f&#252;r 2010 vorgesehen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>BAZL lehnt Gesuch f&#252;r gekr&#246;pften Nordanflug ab</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 08:14:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 03.07.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) ist aus Sicherheits&#252;berlegungen nicht bereit, den gekr&#246;pften Nordanflug auf den Flughafen Z&#252;rich zu genehmigen. Ein solcher Nichtpr&#228;zisions-Anflug weist gemessen an konventionellen, auf Instrumente gest&#252;tzten Verfahren ein tieferes Sicherheitsniveau auf. Damit st&#252;nde er klar im Gegensatz zu den luftfahrtpolitischen Zielen des Bundes, in der schweizerischen Zivilluftfahrt ein m&#246;glichst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 03.07.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) ist aus Sicherheits&#252;berlegungen nicht bereit, den gekr&#246;pften Nordanflug auf den Flughafen Z&#252;rich zu genehmigen. Ein solcher Nichtpr&#228;zisions-Anflug weist gemessen an konventionellen, auf Instrumente gest&#252;tzten Verfahren ein tieferes Sicherheitsniveau auf. Damit st&#252;nde er klar im Gegensatz zu den luftfahrtpolitischen Zielen des Bundes, in der schweizerischen Zivilluftfahrt ein m&#246;glichst hohes Sicherheitsniveau zu gew&#228;hrleisten. Deshalb hat das BAZL das Gesuch der Flughafen Z&#252;rich AG abgelehnt. Grunds&#228;tzlich bewilligungsf&#228;hig w&#228;re dagegen ein gekr&#246;pfter Nordanflug, der als Pr&#228;zisionsverfahren auf Satellitennavigation basiert und eine &#228;hnliche Sicherheit aufweist wie ein Instrumentenverfahren.</p>
<p><span id="more-114"></span></p>
<p>Die Flughafen Z&#252;rich AG (Unique) hatte Ende 2004 ein Gesuch zur Einf&#252;hrung eines gekr&#246;pften Nordanflugs eingereicht. Er soll zwischen 6 und 7 Uhr die t&#228;glichen S&#252;danfl&#252;ge ersetzen, die aufgrund der deutschen Sperrzeiten f&#252;r die Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums erforderlich sind. Das Projekt sieht vor, dass die Flugzeuge gest&#252;tzt auf ein Fl&#228;chennavigationssystem entlang der deutschen Landesgrenze fliegen, um kurz vor der Landung mit einer Kurve auf die Achse der Nordpiste 14 einzudrehen. Der gekr&#246;pfte Nordanflug ist ein Verfahren, das teilweise von den internationalen Standards abweicht und bei dem im Gegensatz zu einem Pr&#228;zisionsanflugverfahren die Landung nicht nach Instrumenten, sondern auf Sicht erfolgt.</p>
<p>Dieser Umstand erforderte mehrfach &#196;nderungen am Verfahren. Sowohl f&#252;r die Abweichungen von den internationalen Normen als auch die vorgenommenen Erg&#228;nzungen am Verfahren musste der Flughafen respektive die Flugsicherung Skyguide umfassende Sicherheitsnachweise liefern. Das BAZL hat alle Unterlagen &#252;berpr&#252;ft und im Detail analysiert. Am Schluss hat das Amt eine integrale Sicherheits&#252;berpr&#252;fung durchgef&#252;hrt und einen Risikovergleich mit anderen Navigationsverfahren vorgenommen, die auf dem Flughafen Z&#252;rich zur Verf&#252;gung stehen.</p>
<p>Das BAZL ist nach seinen Abkl&#228;rungen zum Schluss gelangt, dass der gekr&#246;pfte Nordanflug grunds&#228;tzlich die minimalen Sicherheitsanforderungen erf&#252;llt. Er bildet im internationalen Vergleich aber einen Sonderfall und weist gegen&#252;ber einem konventionellen Instrumentenverfahren ein erh&#246;htes Risiko auf. Dies ist unter anderem darauf zur&#252;ckzuf&#252;hren, dass der Pilot bei einem gekr&#246;pften Anflug die Maschine im Endanflug auf Sicht steuern muss, w&#228;hrenddem die Landung bei einem Pr&#228;zisionsverfahren durch einen Radarstrahl gesteuert wird. Zudem vergr&#246;ssert der Endanflug nach Sicht die Beanspruchung des Piloten in einer Flugphase, deren Intensit&#228;t bereits erh&#246;ht ist. Und die Kurve kurz vor der Landung f&#252;hrt zu einer zus&#228;tzlich h&#246;heren Arbeitsbelastung des Piloten.</p>
<p>Gem&#228;ss internationalen Studien und Berechnungen weisen Nichtpr&#228;zisionsverfahren gegen&#252;ber Instrumentenanfl&#252;gen generell ein rund viermal h&#246;heres Unfallrisiko auf. Werden in den Vergleich nur Flugh&#228;fen mit &#228;hnlicher Infrastruktur wie in Z&#252;rich einbezogen, liegt das Risiko um 70 Prozent h&#246;her. In diesen Zahlen sind jedoch Besonderheiten des gekr&#246;pften Nordanflugs wie die Kurve kurz vor der Landung noch nicht ber&#252;cksichtigt.</p>
<p>Durch das erh&#246;hte Risiko steht der gekr&#246;pfte Nordanflug klar im Widerspruch zur Luftfahrtpolitik des Bundes. So hat der Bundesrat in seinem luftfahrtpolitischen Bericht f&#252;r die Schweizer Luftfahrt ein im europ&#228;ischen Vergleich hoch stehendes Sicherheitsniveau vorgegeben. Das BAZL f&#252;hrt diesen Auftrag aus, indem es einerseits die internationalen Standards, die den anerkannten Regeln entsprechen, umsetzt. Erg&#228;nzend wendet das BAZL im Interesse einer optimierten Sicherheit bei Bedarf und gest&#252;tzt auf eine Risikobeurteilung Normen an, die den Stand der Technik (best practice) widerspiegeln.</p>
<p>In Bezug auf Anfl&#252;ge heisst dies, dass bei zwei zur Verf&#252;gung stehenden Verfahren immer dasjenige mit dem h&#246;heren Sicherheitsgrad anzuwenden ist. Da auf dem Flughafen Z&#252;rich f&#252;r Landungen aus allen topografisch m&#246;glichen Himmelsrichtungen instrumentengest&#252;tzte Verfahren in Betrieb sind, lehnt es das BAZL ab, den gekr&#246;pften Anflug in der vorliegenden Form zu genehmigen. Ein anderer Entscheid w&#228;re mit dem Prinzip «Safety first» nicht vereinbar. Auf einem Interkontinentalflughafen wie Z&#252;rich operieren regelm&#228;ssig Besatzungen aus fernen L&#228;ndern, die mit den lokalen Verh&#228;ltnissen nicht vertraut sind. Umso wichtiger ist es, dass diesen Piloten Landeverfahren zur Verf&#252;gung stehen, die weltweit zum Standard geh&#246;ren, ihnen vertraut sind und nicht im Endanflug ungewohnte Man&#246;ver erfordern.</p>
<p>Zudem haben im Rahmen des Einspracheverfahrens die Fluggesellschaft Swiss und die Flugsicherung Skyguide darauf hingewiesen, dass der gekr&#246;pfte Nordanflug gegen&#252;ber einem Instrumentenverfahren eine tiefere Kapazit&#228;t aufweist. Dies w&#252;rde dazu f&#252;hren, dass in der Zeit von 6 bis 7 Uhr die Versp&#228;tungen zun&#228;hmen. Bereits heute bewirken die Anfl&#252;ge auf das Instrumentensystem der S&#252;dpiste 34 Versp&#228;tungen in der ersten Betriebsstunde, da die Kapazit&#228;t dieses Verfahrens geringer ist als dasjenige auf das Instrumentenlandesystem der Nordpiste 14. Eine Einf&#252;hrung des gekr&#246;pften Nordanflugs h&#228;tte zur Folge, dass der Druck auf das Gesamtsystem in Z&#252;rich steigen w&#252;rde, was wiederum nicht im Interesse eines geordneten und sicheren Betriebs l&#228;ge. Swiss und Skyguide haben denn auch grosse Bedenken ge&#228;ussert, was die Sicherheit des Anflugs und seine negativen Auswirkungen auf die Stabilit&#228;t des Flughafenbetriebs anbelangt. Zudem sind beim BAZL gegen den gekr&#246;pften Nordanflug knapp 500 Einsprachen eingegangen, die zu einem grossen Teil ebenfalls Sicherheitsbedenken geltend machten.</p>
<p>Die Ablehnung des Gesuchs ist kein grunds&#228;tzliches Nein des BAZL zu einem gekr&#246;pften Nordanflug. Das Amt k&#246;nnte aber nur einen Anflug genehmigen, dessen Sicherheitsniveau mit demjenigen eines Instrumentenverfahrens vergleichbar ist. Eine derartige L&#246;sung w&#228;re etwa mit Satellitennavigation denkbar. In dieser Form figuriert der gekr&#246;pfte Nordanflug als m&#246;gliche Option in einer Betriebsvariante im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Satellitengest&#252;tzte Anfl&#252;ge sind in der Schweiz heute noch nicht freigegeben, und auch die Kriterien f&#252;r eine Zulassung sind noch nicht definiert. Das BAZL ist bereit, in hoher Priorit&#228;t und gemeinsam mit dem Flughafen Z&#252;rich die Entwicklung und Zertifizierung von satellitengest&#252;tzten Anflugverfahren an die Hand zu nehmen. Die Erarbeitung der entsprechenden Grundlagen d&#252;rfte jedoch einige Jahre in Anspruch nehmen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Flughafen Z&#252;rich: Gespr&#228;che mit Deutschland f&#252;r eine Neuregelung der Anfl&#252;ge werden fortgef&#252;hrt</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jul 2008 08:08:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 03.07.2008 – Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Gespr&#228;che mit dem deutschen Verkehrsministerium &#252;ber eine neue Regelung zur Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraumes fortzuf&#252;hren. Die Gespr&#228;che zur allgemeinen Verbesserung der grenz&#252;berschreitenden Zusammenarbeit werden dagegen nicht weitergef&#252;hrt. Die Neubeurteilung erfolgte aufgrund der Resultate des Treffens mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Bundesrat hat die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 03.07.2008 – Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Gespr&#228;che mit dem deutschen Verkehrsministerium &#252;ber eine neue Regelung zur Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraumes fortzuf&#252;hren. Die Gespr&#228;che zur allgemeinen Verbesserung der grenz&#252;berschreitenden Zusammenarbeit werden dagegen nicht weitergef&#252;hrt. Die Neubeurteilung erfolgte aufgrund der Resultate des Treffens mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel.</p>
<p><span id="more-113"></span></p>
<p>Der Bundesrat hat die Resultate der Gespr&#228;che mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel von Ende April in Bern zur Kenntnis genommen und &#252;ber das weitere Vorgehen in den Gespr&#228;chen mit Deutschland &#252;ber die Benutzung des s&#252;ddeutschen Luftraums gesprochen. Er ist zum Schluss gekommen, dass der Ansatz einer Intensivierung der grenz&#252;berschreitenden Zusammenarbeit nicht weiterverfolgt wird.</p>
<p>Der Bundesrat hat daher das Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Gespr&#228;che mit dem deutschen Verkehrsministerium &#252;ber eine bessere Regelung der Anfl&#252;ge &#252;ber s&#252;ddeutsches Gebiet auf den Flughafen Z&#252;rich weiter zu f&#252;hren. Die seit 2006 bestehende gemischte Arbeitsgruppe auf Fachebene hat von beiden Regierungen den Auftrag erhalten, zun&#228;chst die vom Betrieb des Flughafens Z&#252;rich ausgehende Belastung der Bev&#246;lkerung durch L&#228;rm nach international anerkannten Methoden neu zu messen und gemeinsam zu analysieren. Gest&#252;tzt auf die Resultate dieser Analyse wird die Schweiz der deutschen Regierung einen Vorschlag f&#252;r eine neue Regelung unterbreiten, die f&#252;r beide Seiten insgesamt besser ist als die heute geltende deutsche Verordnung. Die Vorbereitungen f&#252;r die Belastungsanalyse sind bereits im Gang. Sie soll so rasch als m&#246;glich durchgef&#252;hrt werden.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>Busverbindungen zwischen Flugh&#228;fen und Tourismusgebieten werden erleichtert</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Jul 2008 13:17:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 02.07.2008 – Busverbindungen zwischen den schweizerischen Flugh&#228;fen und Tourismusgebieten werden erleichtert. Der Bundesrat hat die Verordnung &#252;ber die Personenbef&#246;rderungskonzession (VPK) revidiert und damit einen parlamentarischen Auftrag erf&#252;llt. Eine erleichterte Erteilung von Bewilligungen f&#252;r Transporte von Flugg&#228;sten in Tourismusgebiete ist im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Dadurch werden die Angebote f&#252;r ausl&#228;ndische Touristen attraktiver. In den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 02.07.2008 – Busverbindungen zwischen den schweizerischen Flugh&#228;fen und Tourismusgebieten werden erleichtert. Der Bundesrat hat die Verordnung &#252;ber die Personenbef&#246;rderungskonzession (VPK) revidiert und damit einen parlamentarischen Auftrag erf&#252;llt. Eine erleichterte Erteilung von Bewilligungen f&#252;r Transporte von Flugg&#228;sten in Tourismusgebiete ist im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Dadurch werden die Angebote f&#252;r ausl&#228;ndische Touristen attraktiver.</p>
<p><span id="more-110"></span></p>
<p>In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach direkten Busverbindungen zwischen den Schweizer Flugh&#228;fen und touristischen Destinationen gestiegen. Der Bund konnte bisher Gesuche f&#252;r Verbindungen aus rechtlichen Gr&#252;nden oft nicht bewilligen. Aufgrund von zwei &#252;berwiesenen Motionen im Nationalrat und im St&#228;nderat hat nun der Bundesrat die VPK revidiert (Inkrafttreten: 1. August 2008).</p>
<p>Um die Verfahren zu vereinfachen, k&#246;nnen in Zukunft f&#252;r die Transfers von Flugg&#228;sten Eidgen&#246;ssische Bewilligungen erteilt werden. Die Transfers sind zwar weiterhin bewilligungspflichtig, die Bewilligungen k&#246;nnen aber erleichtert erteilt werden. Gar keine Bewilligung ben&#246;tigt der Transport von Gruppen, die im Rahmen eines Pauschalangebotes einen solchen Transfer ben&#252;tzen.</p>
<p>Das Ziel der Neuregelung ist es, interessierten Transportunternehmen einfacher eine Bewilligung erteilen zu k&#246;nnen. Halten die Erbringer der Flughafentransporte gewisse Auflagen ein, so konkurrenzieren in der Praxis diese Transporte den abgeltungsberechtigten &#246;ffentlichen Verkehr nicht wesentlich. Dies zeigen die Erfahrungen mit Pilotversuchen. Zentral ist dabei, dass die Transporte ausschliesslich von den Flugg&#228;sten benutzt werden d&#252;rfen und somit nicht allgemein zug&#228;nglich sind.</p>
<p>Bei einer Anh&#246;rung begr&#252;sste die Mehrheit der betroffenen Stellen die vollst&#228;ndige &#214;ffnung f&#252;r den Gruppentransfer und die erleichterte Bewilligungserteilung f&#252;r Individualreisende. Namentlich Tourismuskreise, das Transportgewerbe und die Mehrheit der Kantone sprachen sich daf&#252;r aus.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Verkehr (BAV)</em></p>
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		<title>BAZL reduziert einzelne Geb&#252;hren</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/07/01/bazl-reduziert-einzelne-gebuehren/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jul 2008 13:19:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 01.07.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) reduziert die Geb&#252;hren f&#252;r einzelne Leistungen. Damit reagiert das Amt auf Kritik an der neuen Geb&#252;hrenverordnung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist. Der Bundesrat hatte im vergangenen Herbst die revidierte Geb&#252;hrenordnung des BAZL genehmigt und auf Anfang 2008 in Kraft gesetzt. Durch die angepassten Geb&#252;hrens&#228;tze kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 01.07.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) reduziert die Geb&#252;hren f&#252;r einzelne Leistungen. Damit reagiert das Amt auf Kritik an der neuen Geb&#252;hrenverordnung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist.</p>
<p><span id="more-111"></span></p>
<p>Der Bundesrat hatte im vergangenen Herbst die revidierte Geb&#252;hrenordnung des BAZL genehmigt und auf Anfang 2008 in Kraft gesetzt. Durch die angepassten Geb&#252;hrens&#228;tze kann das BAZL wie von der Landesregierung gefordert seinen Kostendeckungsgrad erh&#246;hen und 20 zus&#228;tzliche Stellen f&#252;r die Sicherheitsaufsicht haushaltneutral finanzieren. Die neue Geb&#252;hrenverordnung erm&#246;glicht dem Amt auch, seine Leistungen verst&#228;rkt nach Aufwand zu verrechnen, w&#228;hrend die alte Fassung noch mehrheitlich Pauschalgeb&#252;hren enthalten hatte.</p>
<p>Die neuen Geb&#252;hrens&#228;tze l&#246;sten in Luftfahrtkreisen Kritik aus. Vor allem Vertreter der Leichtaviatik beklagten sich &#252;ber das Ausmass der Aufschl&#228;ge verschiedener Geb&#252;hrens&#228;tze. An einer Informationsveranstaltung des Aero-Clubs sagte BAZL-Direktor Raymond Cron Mitte Mai zu, die Tarife zu &#252;berpr&#252;fen. Die Abkl&#228;rungen ergaben, dass bei der Festlegung einzelner Geb&#252;hrens&#228;tze Spielraum f&#252;r eine Reduktion besteht. Das BAZL hat deshalb entschieden, die folgenden Geb&#252;hrentarife zu senken:</p>
<ul>
<li>Bewilligung f&#252;r Aussenlandungen (Landungen ausserhalb eines Flugplatzes) von 500 auf 400 Franken f&#252;r kommerzielle Fl&#252;ge und 250 Franken f&#252;r private Fl&#252;ge</li>
<li>Umwandlung ausl&#228;ndischer Ausweise in eine Schweizer Lizenz f&#252;r Privatpiloten von 600 auf 230 Franken</li>
<li>Grundgeb&#252;hr f&#252;r Flugveranstaltungen von 750 auf 400 Franken</li>
<li>Bewilligung f&#252;r Fl&#252;ge unterhalb der gesetzlichen Mindestflugh&#246;hen von 400 auf 250 Franken f&#252;r private Fl&#252;ge</li>
<li>Halbierung der Jahresgeb&#252;hr f&#252;r im Schweizer Register eingetragene Luftfahrzeuge, wenn das Flugger&#228;t w&#228;hrend eines vollen Jahres stillgelegt, das heisst nicht mehr in Betrieb ist, oder w&#228;hrend den ersten sechs Monaten eines Jahres aus dem Register gel&#246;scht wird</li>
<li>
Mindestgeb&#252;hr f&#252;r &#196;nderungen an der Organisation zur Aufrechterhaltung der Luftt&#252;chtigkeit von Flugzeugen von 500 auf 200 Franken</li>
</ul>
<p>Das BAZL reduziert diese Geb&#252;hren r&#252;ckwirkend auf Anfang 2008. Piloten, Luftfahrzeugbesitzer, Untenehmen und Organisatoren von Flugveranstaltungen, welche noch die h&#246;heren Ans&#228;tze bezahlt haben, erhalten die Differenz zu den neuen Tarifen zur&#252;ckerstattet.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Luftverkehr w&#228;hrend der Euro 2008: Rund 1000 Fan-Fl&#252;ge bew&#228;ltigt</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jun 2008 13:19:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 26.06.2008 – Im Zusammenhang mit der Euro 2008 fanden in der Schweiz gut 1000 zus&#228;tzliche Flugbewegungen statt, davon rund 100 ausserhalb der Betriebszeiten der Flugh&#228;fen. Bew&#228;hrt hat sich auch das eigens f&#252;r die Euro 2008 in D&#252;bendorf eingerichtete Swiss Airspace and Aviation Coordination Center (SAACC). In den aus Sicherheitsgr&#252;nden rund um die Stadien eingerichteten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 26.06.2008 – Im Zusammenhang mit der Euro 2008 fanden in der Schweiz gut 1000 zus&#228;tzliche Flugbewegungen statt, davon rund 100 ausserhalb der Betriebszeiten der Flugh&#228;fen. Bew&#228;hrt hat sich auch das eigens f&#252;r die Euro 2008 in D&#252;bendorf eingerichtete Swiss Airspace and Aviation Coordination Center (SAACC). In den aus Sicherheitsgr&#252;nden rund um die Stadien eingerichteten Sicherheitszonen kam es zu 6 Luftraumverletzungen.</p>
<p><span id="more-112"></span></p>
<p>Die Bedeutung der Luftfahrt im Zusammenhang mit der Euro 2008 lag in zwei Bereichen: einerseits als Transportmittel f&#252;r die Fans andererseits in der Sicherung des Luftraumes rund um die Fussball-Stadien.</p>
<p>Genau 1027 Fan-Fl&#252;ge (Hin- und R&#252;ckfl&#252;ge) im Zusammenhang mit der Euro 2008 bew&#228;ltigte das Luftfahrtsystem in der Schweiz bis heute Donnerstag fr&#252;h. Am meisten Fl&#252;ge wickelte der Flughafen Basel-Mulhouse mit insgesamt 352 Fan-Fl&#252;gen ab gefolgt von Genf  mit 261 Zusatzfl&#252;gen. Z&#252;rich hatte 252 Eurofl&#252;ge  zu bew&#228;ltigen, Bern 162. Die Spitzenbelastung meldete Genf am 11./12. Juni mit 67 Zusatzfl&#252;gen wegen der Euro 2008.</p>
<p>In einer Sonderverordnung hatte der Bundesrat erm&#246;glicht, dass maximal 20 Flugzeuge pro Spieltag in Bern, Genf und Z&#252;rich bis morgens um 02.00 Uhr starten konnten, wenn die Fussballspiele um 20.45 Uhr angepfiffen wurden. Ziel der Sonderverordnung war es, dem Bed&#252;rfnis nach einer Bew&#228;ltigung der erwarteten grossen Besuchermassen und nach einem geregelter R&#252;cklauf nach Ende der jeweiligen Spiele Rechnung zu tragen vor dem Hintergrund einer Minimierung der Sicherheitsrisiken. Das vom Bundesrat beschlossene Kontingent wurde an keinem der insgesamt 9 Spieltage ausgesch&#246;pft. Am meisten Verkehr nach 24.00 Uhr verzeichnete Z&#252;rich am 17. Juni mit 16 Starts. F&#252;r den Flughafen Basel hatte die zust&#228;ndige Préfecture du Haut-Rhin in Colmar eine analoge Bewilligung gegeben. Insgesamt verliessen Basel 33 Fan-Fl&#252;ge zwischen 24.00 Uhr und 02.00 Uhr. Von den Sonderbewilligungen haben insgesamt 106 Fl&#252;ge profitiert. (Basel 33, Bern 16, Genf 14, Z&#252;rich 43)</p>
<p>Die  Flugzeuge verliessen die Gates jeweils rechtzeitig vor 02.00 Uhr. Eine einzige Maschine startete in Genf am 12. Juni mit Versp&#228;tung: Da das Spiel Tschechien gegen Portugal bereits um 18.00 begonnen hatte, h&#228;tten alle Maschine noch vor Mitternacht in Genf abheben sollen. Da das Flugzeug aus operationellen Gr&#252;nden aber noch nicht startklar war, erlaubte das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) einen Start der Maschine kurz von 01.00 Uhr in der fr&#252;h. Dadurch liessen sich allf&#228;llige Sicherheitsprobleme mit Passagieren, welche die Nacht im Flughafen h&#228;tten verbringen m&#252;ssen, vermeiden.</p>
<p>Im SAACC in D&#252;bendorf wurden unter der Leitung des BAZL und der Luftwaffe s&#228;mtliche Aktivit&#228;ten im Schweizer Luftraum im Zusammenhang mit der Euro 2008 koordiniert, die Luftraum&#252;berwachung betreut, die Einhaltung der Zeitfenster f&#252;r Starts und Landungen (Slots) beobachtet und die Abfl&#252;ge auf der Grundlage der Sonderverordnung &#252;berwacht. Vertreten im SAACC waren neben den Flugh&#228;fen, der Slotkoordination und der Luftraum&#252;berwachung Skyguide auch Verbindungsleute von Frankreich, Deutschland und Euro-Mitorganisator &#214;sterreich. Die enge Zusammenarbeit der Beh&#246;rden erm&#246;glichte eine reibungslose Abwicklung des Luftverkehrs.</p>
<p>Zum Schutz der Spiele hatte der Bundesrat am 16. April 2008 beschlossen, den zivilen Luftverkehr &#252;ber den Stadien einzuschr&#228;nken. Zur &#220;berwachung des &#246;ffentlichen Raumes in den Austragungsorten setzte die Luftwaffe auf Antrag der Polizeikr&#228;fte zudem ferngesteuerte Drohnen ein. Um die Drohnen sicher von den Milit&#228;rflugpl&#228;tzen Emmen und Payerne in die Zonen rund um die Stadien &#252;berfliegen zu k&#246;nnen, ben&#246;tigte die Luftwaffe Zuf&#252;hrluftr&#228;ume, in welchen sich ebenfalls keine zivilen Luftraumnutzer aufhalten durften.  Das Konzept sah eine flexible Handhabung dieser Luftraumsperrungen vor und, wenn kein Bedarf vorhanden war, wurden die Zuf&#252;hrluftr&#228;ume f&#252;r den Sichtflugverkehr freigegeben. W&#228;hrend der Euro 2008 waren die Drohnenzuf&#252;hrluftr&#228;ume nur an den 9 Schweizer Spieltagen aktiv.</p>
<p>Insgesamt hielten sich die Luftraumbenutzer gut an die Luftraumeinschr&#228;nkungen. Die Luftwaffe z&#228;hlte an den neun Spieltagen 6 Luftraumverletzungen. Sofern die Fehlbaren ausfindig gemacht werden konnten wurden sie dem BAZL gemeldet, das sie der Bundesanwaltschaft zur weiteren Beurteilung &#252;berweisen wird.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		<title>Revision des Luftfahrtgesetzes geht in die Vernehmlassung</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/06/18/revision-des-luftfahrtgesetzes-geht-in-die-vernehmlassung/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jun 2008 10:13:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 18.06.2008 – Das Luftfahrtgesetz soll in drei Etappen revidiert werden. Die Umsetzung des luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates von 2004, neue Grunds&#228;tze f&#252;r die Flughafengeb&#252;hren und die Finanzierung der Flugsicherung sowie eine Aufsichtsabgabe f&#252;r die kommerzielle Luftfahrt bilden die zentralen Elemente einer ersten Teilrevision, welche die Landesregierung bis im Herbst in die Vernehmlassung geschickt hat. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.06.2008 – Das Luftfahrtgesetz soll in drei Etappen revidiert werden. Die Umsetzung des luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates von 2004, neue Grunds&#228;tze f&#252;r die Flughafengeb&#252;hren und die Finanzierung der Flugsicherung sowie eine Aufsichtsabgabe f&#252;r die kommerzielle Luftfahrt bilden die zentralen Elemente einer ersten Teilrevision, welche die Landesregierung bis im Herbst in die Vernehmlassung geschickt hat.</p>
<p><span id="more-109"></span></p>
<p>In seinem luftfahrtpolitischen Bericht hatte der Bundesrat 2004 einen im europ&#228;ischen Vergleich hoch stehenden Sicherheitsstandard und eine optimale Anbindung des Landes an europ&#228;ische sowie weltweite Zentren als wichtigste Ziele f&#252;r die Schweizer Aviatik definiert. Um die sich daraus ergebenden Leitlinien f&#252;r die k&#252;nftige Luftfahrtpolitik umsetzen zu k&#246;nnen, sind verschiedene rechtliche Anpassungen erforderlich. Die meisten &#196;nderungen betreffen das Luftfahrtgesetz, das der Bundesrat mit drei koordinierten Teilrevisionen anpassen will.</p>
<p>Zur St&#228;rkung der Sicherheit enth&#228;lt die erste Teilrevision die M&#246;glichkeit, bei den Normen f&#252;r die Schweizer Luftfahrt nicht nur auf die international anerkannten Standards abzustellen, sondern auch den weiterentwickelten Stand der Technik anzuwenden. Die Revision enth&#228;lt weiter neue Grunds&#228;tze f&#252;r die Flughafengeb&#252;hren, die Abgeltung der Kosten f&#252;r die Schutzmassnahmen gegen kriminelle &#220;bergriffe und die Finanzierung der Flugsicherung. Eine Aufsichtsabgabe soll es dem Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) erm&#246;glichen, den Kostendeckungsgrad zu erh&#246;hen und zus&#228;tzliches Personal f&#252;r seine &#220;berwachungsaufgaben zu finanzieren. &#220;berdies legt die Revision die Grundlage f&#252;r die Neuorganisation der Flugunfalluntersuchungen in der Schweiz. Die zentralen Neuerungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:</p>
<p><strong>Stand der Technik:</strong> Die Schweiz wendet in der Zivilluftfahrt seit langem die international harmonisierten technischen und betrieblichen Normen an. Die Vorgaben entsprechen den anerkannten Regeln der Technik und haben sich in der Praxis bew&#228;hrt. Sie gew&#228;hrleisten ein grunds&#228;tzlich ausreichendes Sicherheitsniveau. Ein h&#246;heres Mass an Sicherheit l&#228;sst sich mit dem aktuellen Stand der Technik (Beste Practice) erreichen, der auf gesicherten Erkenntnissen aus der Wissenschaft basiert, jedoch noch nicht Eingang in die internationalen Normen und Standards gefunden hat. Sofern es gesamthaft im Interesse der Sicherheit liegt und der rechtliche Rahmen Spielraum l&#228;sst, sollen in Zukunft f&#252;r die Schweizer Luftfahrt Normen definiert und angewendet werden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Solche Normen k&#246;nnen einen Beitrag leisten an das angestrebte hohe Sicherheitsniveau der Schweizer Aviatik.</p>
<p>Da die Luftfahrt einem rasanten technischen Wandel unterliegt, ist es erforderlich, dass Beh&#246;rden rasch auf neue Entwicklungen reagieren und das Regelwerk anpassen k&#246;nnen. Um dies zu gew&#228;hrleisten, soll das BAZL die Kompetenz erhalten, administrative und technische Vorschriften in Form von Amtsverordnungen zu erlassen. Bei der Definition solcher Vorgaben bezieht das Amt die betroffenen Kreise jeweils im Rahmen einer Konsultation mit ein.</p>
<p><strong>Flughafengeb&#252;hren:</strong> Die Flugh&#228;fen haben heute das Recht, von Passagieren und Fluggesellschaften Geb&#252;hren f&#252;r die Benutzung der Infrastruktur zu verlangen. Neu soll die M&#246;glichkeit hinzukommen, dass die Flugh&#228;fen die H&#246;he der Geb&#252;hren am Verkehrsaufkommen ausrichten k&#246;nnen &#8211; eine Landung in einer verkehrsreichen Zeit w&#252;rde so mehr kosten als etwa ein Start zu einer Zeit mit weniger Flugbewegungen. Weiter soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, per Verordnung festzulegen, wie weit Einnahmen der Flugpl&#228;tze, die nicht mit dem Flugverkehr zusammenh&#228;ngen (Mieten von Restaurants und L&#228;den, Parkplatzgeb&#252;hren) bei der Berechnung der Flughafengeb&#252;hren zu ber&#252;cksichtigen sind. Je st&#228;rker diese nicht direkt aus der Aviatik stammenden Ertr&#228;ge ber&#252;cksichtigt werden, je tiefer fallen im Prinzip die eigentlichen Flughafengeb&#252;hren aus. Zudem ist vorgesehen, dass das BAZL die Geb&#252;hren der Flugh&#228;fen zu genehmigen hat. Heute &#252;bt das Amt lediglich eine Aufsicht &#252;ber das Geb&#252;hrenwesen der Flugh&#228;fen aus.</p>
<p><strong>Sicherheitsgeb&#252;hr:</strong> Als Folge von Anschl&#228;gen und Attentatsversuchen gegen die Zivilluftfahrt sind in den letzten Jahren die Schutzmassnahmen mehrfach versch&#228;rft worden. Dies hat dazu gef&#252;hrt, dass die Sicherheitskosten auf den Flugh&#228;fen deutlich angestiegen sind. Es stellt sich die Frage, wer f&#252;r diese Aufwendungen aufkommen soll. Der Bundesrat hat in seinem luftfahrtpolitischen Bericht festgehalten, dass die &#246;ffentliche Hand die Kosten f&#252;r hoheitliche Aufgaben &#252;bernehmen und die Luftfahrt jene Massnahmen finanzieren soll, welche direkt der Aviatik zugute kommen. Als hoheitliche Aufgaben definiert sind zum Beispiel die Sicherheitsbeauftragten auf Schweizer Flugzeugen, die Kontrolle der Flughafenumgebung oder Ein- und Ausreisekontrollen. In die Verantwortung der Luftfahrtkreise fallen unter anderem die Sicherheitskontrollen von Passagieren und Gep&#228;ck sowie die Zutrittskontrollen auf den Flugh&#228;fen. Da diese direkt im Zusammenhang mit dem Transport von Personen oder G&#252;tern stehen, soll hier weiterhin das Verursacherprinzip gelten. Um die Aufwendungen f&#252;r Schutzmassnahmen finanzieren zu k&#246;nnen, sollen die Flugh&#228;fen in Zukunft von den Passagieren eine separate Sicherheitsgeb&#252;hr erheben k&#246;nnen. Auch diese Geb&#252;hr bedarf der Genehmigung durch das BAZL.</p>
<p><strong>Flugsicherungsgeb&#252;hren: </strong>Die Flugsicherung verrechnet f&#252;r An- und Abfl&#252;ge auf Schweizer Flugh&#228;fen sowie f&#252;r &#220;berfl&#252;ge Geb&#252;hren. Die Geb&#252;hren sind heute f&#252;r einen bestimmten Flugzeugtyp auf jedem Flugplatz in der Schweiz gleich hoch. Diese Regelung f&#252;hrt zu unerw&#252;nschten Quersubventionierungen. So finanziert zum Beispiel die Flugsicherung am Flughafen Z&#252;rich dank einem Deckungsgrad von &#252;ber 100 Prozent den entsprechenden Service auf den Regionalflugpl&#228;tzen, wo die Einnahmen die Kosten nicht abzudecken verm&#246;gen. Um diese Quersubventionierung zu reduzieren, sollen die Flugpl&#228;tze in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Die erste Kategorie enth&#228;lt die Landesflugh&#228;fen Z&#252;rich und Genf, die zweite die Regionalflugpl&#228;tze mit Linienverkehr (Bern, Lugano, Altenrhein), eine dritte die konzessionierten Regionalflugpl&#228;tze mit Flugsicherung (Grenchen, Les Eplatures) und eine vierte die zivil mitbenutzten Milit&#228;rflugpl&#228;tze (Buochs, Payerne und Emmen). Innerhalb einer Kategorie sollen die gleichen Berechnungsgrundlagen f&#252;r die Flugsicherungsgeb&#252;hren gelten und Quersubventionierungen zwischen den verschiedenen Kategorien sind k&#252;nftig ausgeschlossen.</p>
<p>Durch die Bildung der Flugplatzkategorien entsteht auf den Regionalflugpl&#228;tzen eine Deckungsl&#252;cke bei den Flugsicherungsgeb&#252;hren, da die Quersubventionierungen durch die Landesflugh&#228;fen wegfallen. Um diese auszugleichen, soll ein Teil der Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung herangezogen werden. Daf&#252;r ist eine &#196;nderung der Bundesverfassung vorgesehen, die es k&#252;nftig erm&#246;glichen w&#252;rde, jene Gelder aus der Kerosinbesteuerung, die heute in den Strassenverkehr fliessen, f&#252;r Massnahmen in den Bereichen Umweltschutz, technische Sicherheit und Schutzmassnahmen in der Luftfahrt einzusetzen. Dieses Vorgehen entspricht dem Konzept, welches das BAZL im Auftrag der nationalr&#228;tlichen Kommission f&#252;r Verkehr und Fernmeldewesen f&#252;r die Finanzierung der Flugsicherung erstellt hatte. Die Anpassung der Bundesverfassung befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.</p>
<p><strong>Aufsichtsabgabe:</strong> In den vergangenen Jahren hatten die Politik und die Finanzkontrolle des Bundes wiederholt den Kostendeckungsgrad des BAZL als zu tief kritisiert. Gleichzeitig wies das Amt im vergangenen Jahr Bedarf f&#252;r 44 zus&#228;tzliche Stellen aus, um seine Aufgaben in der Sicherheitsaufsicht und der Regulation &#252;ber die Schweizer Luftfahrt auch in Zukunft gew&#228;hrleisten zu k&#246;nnen. Der Bundesrat anerkannte im Grundsatz den Personalbedarf, gab jedoch in einem ersten Schritt bloss 20 Stellen frei mit der Auflage, diese haushaltneutral zu finanzieren. Durch eine Anpassung der Geb&#252;hrenverordnung, welche der Bundesrat im letzten Herbst genehmigte, kann das Amt seinen Kostendeckungsgrad im laufenden Jahr von 11 auf 15 Prozent steigern und die zus&#228;tzlichen Stellen finanzieren. Um die Aufwendungen f&#252;r die anderen 24 Stellen abdecken zu k&#246;nnen und gleichzeitig den Kostendeckungsgrad des BAZL auf knapp 30 Prozent zu verbessern, ist in einem zweiten Schritt eine neue Aufsichtsabgabe vorgesehen. Die kommerzielle Luftfahrt soll mit dieser Abgabe einen Beitrag an jene Kosten des BAZL f&#252;r seine Aufsichtst&#228;tigkeit leisten, die nicht durch Geb&#252;hreneinnahmen gedeckt sind und folglich durch die Steuerzahler getragen werden m&#252;ssen. Die Abgabe entrichten sollen Fluggesellschaften, Flugh&#228;fen, Produktions- und Unterhaltsbetriebe, Flugschulen und die Flugsicherung. Keine Abgabe zahlen m&#252;ssen hingegen Piloten und Besitzer von Luftfahrzeugen. Die Aufsichtsabgabe verbessert die Einnahmensituation des BAZL um j&#228;hrlich rund 18 Mio. Franken und soll vollumf&#228;nglich in die Sicherheitsaufsicht fliessen. Umgerechnet auf die 2007 transportierten Passagiere resultiert pro Person ein Betrag von 51 Rappen.   </p>
<p><strong>Flugunfalluntersuchung:</strong> In seiner 2003 vorgestellten Studie &#252;ber die Sicherheit des schweizerischen Zivilluftfahrtsystems hatte das holl&#228;ndische Luft- und Raumfahrtinstitut NLR unter anderem empfohlen, die Flugunfalluntersuchung neu zu organisieren. Diesem Vorschlag entsprechend ist geplant, das B&#252;ro f&#252;r Flugunfalluntersuchungen (BFU) und die Unfalluntersuchungsstelle im Landverkehr (UUS) zu einer Kommission zusammenzulegen. Dadurch lassen sich Synergien in der Unfalluntersuchung nutzen. Weiter ist vorgesehen, die Eidg. Flugunfalluntersuchungskommission aufzuheben. Sie fungiert heute als Rekursinstanz f&#252;r die vom BFU erarbeiteten Untersuchungsberichte. Einerseits sieht die Internationale Zivilluftfahrtorganisation in ihrem Regelwerk nicht vor, dass die Staaten solche Rekursstellen einrichten sollen, anderseits verz&#246;gert die M&#246;glichkeit, Beschwerde einzureichen, den Abschluss und damit die pr&#228;ventive Wirkung von Untersuchungen.</p>
<p>Die erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes geht bis zum 3. Oktober 2008 in die Vernehmlassung. Das zweite Revisionspaket soll Bewilligungsverfahren f&#252;r Infrastrukturanlagen zum Inhalt haben, das dritte die Frage der Tr&#228;gerschaft der Landesflugh&#228;fen regeln. Geplant ist, die beiden weiteren Teilrevisionen 2009 respektive 2010 in Angriff zu nehmen.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
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		<title>Zulassung von Flugzeugen: Schweizer Recht an europ&#228;ische Normen angepasst</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jun 2008 10:12:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 18.06.2008 – Die Schweiz passt die Normen bei der Zulassung von Flugzeugen den EU-Vorschriften an. Deshalb hat der Bundesrat heute die Luftfahrtverordnung ge&#228;ndert. Gleichzeitig werden auch f&#252;nf Verordnungen des Eidgen&#246;ssischen Departements f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und eine Verordnung des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) angepasst, wo die technischen Details geregelt sind. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 18.06.2008 – Die Schweiz passt die Normen bei der Zulassung von Flugzeugen den EU-Vorschriften an. Deshalb hat der Bundesrat heute die Luftfahrtverordnung ge&#228;ndert. Gleichzeitig werden auch f&#252;nf Verordnungen des Eidgen&#246;ssischen Departements f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und eine Verordnung des Bundesamtes f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) angepasst, wo die technischen Details geregelt sind. Die &#196;nderungen stehen im Zusammenhang mit der Teilnahme der Schweiz an der Europ&#228;ischen Agentur f&#252;r Flugsicherheit (EASA).</p>
<p><span id="more-108"></span></p>
<p>Die Schweiz nimmt seit dem 1. Dezember 2006 an der EASA teil. Dadurch hat sie auch die Verordnungen der Agentur &#252;bernommen. Diese sind in der Schweiz direkt anwendbar. Es handelt sich dabei um Vorschriften, welche das Zulassungsverfahren und die Luftt&#252;chtigkeit bei Luftfahrzeugen regeln. Die Normen stellen sicher, dass Luftfahrzeuge grunds&#228;tzlich flugtauglich und sicher sind.</p>
<p>Mit dem Entscheid des Bundesrates wird das Schweizer Recht  nun an die EASA Vorgaben angepasst. Damit ist sichergestellt, dass zwischen der nationalen Gesetzgebung und dem EU-Recht keine Differenzen bestehen. F&#252;r die Luftfahrt-Industrie &#228;ndert sich dadurch nichts, da die EASA-Normen bereits heute gelten. Allerdings fallen nicht alle Luftfahrzeuge in den Geltungsbereich der EASA: Da die Agentur keine entsprechenden Regeln erlassen hat, gilt das Schweizer Recht  weiterhin f&#252;r historische Luftfahrzeuge und Luftfahrzeuge, die wissenschaftlichen oder milit&#228;rischen Zwecken dienen.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EURO 2008: Luftr&#228;ume f&#252;r Drohnen morgen Sonntag nicht aktiv</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/06/10/euro-2008-luftraeume-fuer-drohnen-morgen-sonntag-nicht-aktiv/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Jun 2008 08:03:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 07.06.2008 &#8211; Aufgrund der Lagebeurteilung der kantonalen Polizeibeh&#246;rden ben&#246;tigt die Schweizer Luftwaffe morgen Sonntag keine speziellen Zuf&#252;hrluftr&#228;ume f&#252;r die Drohnen. Deshalb hat das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) entschieden, diese Zuf&#252;hrluftr&#228;ume morgen Sonntag zu deaktivieren. Damit stehen diese Luftr&#228;ume den zivilen Nutzern ohne Einschr&#228;nkungen zur Verf&#252;gung. Im Rahmen des polizeilichen Sicherheitskonzeptes setzt die Luftwaffe auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 07.06.2008 &#8211; Aufgrund der Lagebeurteilung der kantonalen Polizeibeh&#246;rden ben&#246;tigt die Schweizer Luftwaffe morgen Sonntag keine speziellen Zuf&#252;hrluftr&#228;ume f&#252;r die Drohnen. Deshalb hat das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) entschieden, diese Zuf&#252;hrluftr&#228;ume morgen Sonntag zu deaktivieren. Damit stehen diese Luftr&#228;ume den zivilen Nutzern ohne Einschr&#228;nkungen zur Verf&#252;gung.</p>
<p><span id="more-107"></span></p>
<p>Im Rahmen des polizeilichen Sicherheitskonzeptes setzt die Luftwaffe auf Antrag der Kantone w&#228;hrend der EURO 2008 rund um die Stadien von Basel, Bern und Z&#252;rich unbemannte, ferngesteuerte Luftfahrzeuge ­- so genannten Drohnen &#8211; ein. Um diese Drohnen sicher von den Milit&#228;rflugpl&#228;tzen Emmen und Payerne in die mit Einschr&#228;nkungen belegten Zonen rund um die Stadien &#252;berfliegen zu k&#246;nnen, ben&#246;tigt die Luftwaffe spezielle Zuf&#252;hrluftr&#228;ume, in welchen sich ebenfalls keine zivilen Luftraumnutzer aufhalten.</p>
<p>Die Zuf&#252;hrluftr&#228;ume sind grunds&#228;tzlich an s&#228;mtlichen Spieltagen der EURO 2008 aktiv, in der Regel vier Stunden vor Spielbeginn bis l&#228;ngstens 2 Uhr in der folgenden Nacht. Sie sind 3 nautische Meilen (zirka 5,5 Kilometer) breit und erstrecken sich &#252;ber ein Gebiet zwischen dem Flugplatz Payerne im Westen, dem Flugplatz Emmen im Osten und dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen.</p>
<p>Aufgrund der Lagebeurteilung hat das BAZL im Einvernehmen mit der Luftwaffe deshalb kurzfristig entschieden, diese Luftr&#228;ume f&#252;r morgen Sonntag zu deaktivieren. Damit stehen sie den zivilen Nutzern ohne Einschr&#228;nkungen zur Verf&#252;gung. Sofern die Luftwaffe an weiteren Spieltagen der EURO 2008 auf diese Zuf&#252;hrluftr&#228;ume verzichten kann, wird das BAZL diese jeweils ganz oder teilweise ausser Kraft setzen.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BAZL bewilligt zus&#228;tzliche Mannschaftsfl&#252;ge nach Lugano w&#228;hrend EURO 2008</title>
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		<pubDate>Thu, 29 May 2008 09:20:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bern, 29.05.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat an den Spieltagen der Euro 2008 f&#252;r die Mannschaften, die im Tessin Unterkunft haben, den Einsatz zus&#228;tzlicher Maschinen f&#252;r Fl&#252;ge ausserhalb der &#214;ffnungszeiten des Flugplatzes von Lugano bewilligt. Das BAZL st&#252;tzt sich dabei auf den Entscheid des Bundesrates vom 7. Mai 2008. Der Kanton Tessin hatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 29.05.2008 – Das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) hat an den Spieltagen der Euro 2008 f&#252;r die Mannschaften, die im Tessin Unterkunft haben, den Einsatz zus&#228;tzlicher Maschinen f&#252;r Fl&#252;ge ausserhalb der &#214;ffnungszeiten des Flugplatzes von Lugano bewilligt. Das BAZL st&#252;tzt sich dabei auf den Entscheid des Bundesrates vom 7. Mai 2008. Der Kanton Tessin hatte solche Fl&#252;ge beantragt, da in Lugano nur Flugzeuge mit rund 50 Sitzpl&#228;tzen starten und landen k&#246;nnen.</p>
<p><span id="more-106"></span></p>
<p>Am 9. April hatte der Bundesrat eine Sonderverordnung erlassen, welche f&#252;r die Fussballmannschaften nach den Spielen der Euro 2008 Fl&#252;ge ausserhalb der &#214;ffnungszeiten der Schweizer Flugh&#228;fen erlaubt. Urspr&#252;nglich war vorgesehen, dass pro Mannschaft nur ein Flug bewilligt werden soll.  Der Kanton Tessin meldete anschliessend das Bed&#252;rfnis an, f&#252;r die Fl&#252;ge nach Lugano mehrere Flugzeuge pro Mannschaft zulassen zu k&#246;nnen. Begr&#252;ndet wurde dies damit, dass in Lugano auf Grund des Anflugverfahrens und der Pistenl&#228;nge nur Flugzeuge landen k&#246;nnen, in denen rund 50 Personen Platz haben. Der Bundesrat hat in der Folge am 7. Mai die Sonderverordnung erg&#228;nzt und f&#252;r die im Tessin stationierten Fussballmannschaften mehrere Flugbewegungen ausserhalb der &#214;ffnungszeiten des Flugplatzes von Lugano zugelassen.</p>
<p>Auf Gesuch des Flugplatzes Lugano, das vom Kanton Tessin unterst&#252;tzt wurde, hat das BAZL nun an den Spieltagen der im Tessin untergebrachten Fussball-Nationalmannschaften den Einsatz von maximal vier Flugzeugen pro Mannschaft nach Betriebsschluss des Flugplatzes genehmigt.<br />
<em><br />
Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Anfl&#252;ge auf ILS 34 am Flughafen Basel-M&#252;lhausen: Vereinbarung eingehalten</title>
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		<pubDate>Wed, 28 May 2008 08:44:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 28.05.2008 – Die Handhabung der Anfl&#252;ge auf das neue Instrumentenlandesystem (ILS) der S&#252;dpiste 34 am Flughafen Basel-M&#252;lhausen verletzt die Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbeh&#246;rden der Schweiz und Frankreichs nicht. Dies hat eine Inspektion ergeben, die das BAZL bei der zust&#228;ndigen franz&#246;sischen Flugsicherung durchf&#252;hrte. Das BAZL bef&#252;rwortet aber eine rasche und m&#246;glichst umfassende Information der betroffenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 28.05.2008 – Die Handhabung der Anfl&#252;ge auf das neue Instrumentenlandesystem (ILS) der S&#252;dpiste 34 am Flughafen Basel-M&#252;lhausen verletzt die Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbeh&#246;rden der Schweiz und Frankreichs nicht. Dies hat eine Inspektion ergeben, die das BAZL bei der zust&#228;ndigen franz&#246;sischen Flugsicherung durchf&#252;hrte. Das BAZL bef&#252;rwortet aber eine rasche und m&#246;glichst umfassende Information der betroffenen Bev&#246;lkerung durch den Flughafen &#252;ber die durchgef&#252;hrten S&#252;danfl&#252;ge.</p>
<p><span id="more-105"></span></p>
<p>Im Dezember letzten Jahres nahm der Flughafen Basel-M&#252;lhausen das neue Instrumentenlandesystem (ILS) auf die S&#252;dpiste 34 in Betrieb. Es ersetzte das Verfahren mit einem kreis&#228;hnlichen Man&#246;ver kurz vor der Landung, das die Piloten nach Sicht fliegen mussten. Ein ILS erm&#246;glicht sowohl eine genaue horizontale wie auch vertikale F&#252;hrung der Flugzeuge im Endanflug. S&#228;mtliche Maschinen m&#252;ssen einem exakt definierten Gleitweg folgen. Dadurch tr&#228;gt das System generell zur Verbesserung der Sicherheit im Flugbetrieb bei. Hauptlanderichtung auf dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen ist traditionellerweise der Norden. S&#252;danfl&#252;ge sind dann erforderlich, wenn der Nordwind die kritische St&#228;rke f&#252;r Landungen von Norden &#252;berschreitet. Die L&#228;rmauswirkungen der Anfl&#252;ge auf das ILS liegen in der Schweiz unter dem Immissionsgrenzwert gem&#228;ss Eidgen&#246;ssischer L&#228;rmschutzverordnung.</p>
<p>Um sicherzustellen, dass weiterhin nur aufgrund der Windwerte S&#252;danfl&#252;ge erfolgen, handelte das BAZL mit den f&#252;r die Abwicklung des Verkehrs zust&#228;ndigen franz&#246;sischen Beh&#246;rden eine Vereinbarung f&#252;r die Benutzung des ILS 34 aus. Dieses Abkommen legt fest, dass gest&#252;tzt auf internationale Empfehlungen bei einem durchschnittlichen R&#252;ckenwind von &#252;ber 5 Knoten der Anflugverkehr via S&#252;den abgewickelt werden darf. Bei dieser Windst&#228;rke treten erfahrungsgem&#228;ss B&#246;enspitzen von bis zu 10 Knoten auf. Zudem enth&#228;lt die Vereinbarung Obergrenzen f&#252;r den Anteil der S&#252;danfl&#252;ge. Liegen die S&#252;dlandungen am Ende eines Jahres &#252;ber 8 Prozent, haben die beiden Luftfahrtbeh&#246;rden eine vertiefte Analyse der Gr&#252;nde vorzunehmen. Wird pro Kalenderjahr der Wert von 10 Prozent &#252;berschritten, m&#252;ssen die Luftfahrtbeh&#246;rden Gespr&#228;che aufnehmen, um Massnahmen zu treffen, die den Anteil der S&#252;dlandungen wieder unter diese Marke bringen.</p>
<p>In den vergangenen Wochen waren aus der neu von den ILS-Anfl&#252;gen tangierten Bev&#246;lkerung in den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn vermehrt Klagen laut geworden, wonach der Anteil S&#252;dlandungen &#252;ber dem in der Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbeh&#246;rden festgelegten Wert liege und S&#252;danfl&#252;ge stattgefunden h&#228;tten, obwohl die Windwerte daf&#252;r nicht gegeben gewesen seien. Auch wenn die Vereinbarung vorsieht, dass die Beh&#246;rden die Benutzung des ILS 34 erst nach Ablauf eines Kalenderjahres &#252;berpr&#252;fen, hat das BAZL reagiert und Anfang Mai gemeinsam mit der Aufsichtsbeh&#246;rde Frankreichs eine Inspektion bei der franz&#246;sischen Flugsicherung durchgef&#252;hrt.</p>
<p>Dabei zeigte sich, dass die Fluglotsen die Vereinbarung korrekt anwendeten. Gem&#228;ss den &#252;berpr&#252;ften Daten und Unterlagen waren keine Anfl&#252;ge aus Richtung S&#252;den auf den Flughafen Basel-M&#252;lhausen erfolgt, ohne dass die erforderlichen Windwerte gegeben gewesen w&#228;ren. Einzige Ausnahme bildete der 6. M&#228;rz 2008, als die Flugsicherung aufgrund einer technischen Panne an den Navigationsanlagen f&#252;r Nordlandungen w&#228;hrend einigen Stunden S&#252;danfl&#252;ge durchf&#252;hren liess. Da es sich um eine ausserordentliche Situation handelte und weil ansonsten der Flughafen h&#228;tte geschlossen werden m&#252;ssen, erachtet das BAZL diese einzelne Massnahme jedoch als vertretbar.</p>
<p>Um das ILS 34 in Betrieb nehmen zu k&#246;nnen, muss die Flugsicherung zuerst die Sektoren des kontrollierten Luftraumes im S&#252;den des Flughafens aktivieren. Der Entscheid, diese Sektoren zu aktiveren, f&#228;llen die Fluglotsen aufgrund von Wettervorhersagen. Die Inspektoren des BAZL stellten bei der Pr&#252;fung der Unterlagen fest, dass die Flugsicherung mehrfach die Sektoren des kontrollierten Luftraums f&#252;r das ILS 34 aktiviert hatte, anschliessend jedoch keine Landungen von S&#252;den erfolgten. Grund daf&#252;r war, dass der Wind entgegen der Prognose unterhalb der Limite von durchschnittlich 5 Knoten R&#252;ckenwind blieb. Dieser Umstand zeigt, dass die Flugsicherung den Betrieb sorgf&#228;ltig und korrekt handhabt. Als unterst&#252;tzendes Instrument f&#252;r die Pistenwahl benutzt die Flugsicherung ein neues Informatiksystem, das gest&#252;tzt auf verschiedene Wetter- und technische Informationen Empfehlungen abgibt. Das BAZL geht davon aus, dass anstehende Feinjustierungen an diesem System in Zukunft eine noch pr&#228;zisere Vorausbestimmung der Windentwicklung und damit auch eine genauere Aktivierung der Luftraum-Sektoren erm&#246;glichen werden.</p>
<p>Die Windwerte und somit auch die S&#252;dlandungen auf den Flughafen Basel-M&#252;lhausen unterliegen im Verlaufe des Jahres nat&#252;rlichen Schwankungen. Erfahrungsgem&#228;ss weisen die w&#228;rmeren Monate eines Jahres mehr Phasen mit starkem Nordwind auf. W&#228;hrend der Anteil der S&#252;danfl&#252;ge im Januar unter 3 Prozent und im Februar bei 6 Prozent lag, machte er im M&#228;rz und im April jeweils 13 Prozent aus. Im Durchschnitt der ersten vier Monate 2008 betrug der Wert 9 Prozent. Aus diesen Zahlen lassen sich aber noch keine R&#252;ckschl&#252;sse f&#252;r das gesamte Jahr ziehen. Auch in fr&#252;heren Jahren erfolgten in den Fr&#252;hlingsmonaten teilweise deutlich mehr als 10 Prozent der Anfl&#252;ge in Basel-M&#252;lhausen aus Richtung S&#252;den. Das BAZL wird die Benutzung des ILS 34 in den n&#228;chsten Monaten aufmerksam beobachten und allenfalls in der zweiten Jahresh&#228;lfte weitere Inspektionen durchf&#252;hren.</p>
<p>Gerade weil die S&#252;danfl&#252;ge unregelm&#228;ssig erfolgen und f&#252;r die betroffene Bev&#246;lkerung nicht immer voraussehbar sind, bef&#252;rwortet das BAZL eine rasche, transparente und m&#246;glichst umfassende Information der &#214;ffentlichkeit. Eine klare Faktenlage erm&#246;glicht es den Interessierten, sich ein Bild &#252;ber Umfang sowie Gr&#252;nde f&#252;r die S&#252;dlandungen zu machen. Das Amt hat dem Flughafen Basel-M&#252;lhausen nahegelegt, regelm&#228;ssiger und detaillierter &#252;ber die Benutzung des ILS 34 zu orientieren.</p>
<p>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL)</p>
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		<title>BFU-Chef Jean Overney geht in Pension &#8211; Olivier de Sybourg &#252;bernimmt Nachfolge ad interim</title>
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		<pubDate>Tue, 27 May 2008 10:09:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bern, 27.05.2008 – Der Chef des B&#252;ros f&#252;r Flugunfalluntersuchungen (BFU), Jean Overney, geht per Ende dieses Monats in Pension. Er leitete das BFU w&#228;hrend zehn Jahren. Zum Nachfolger ad interim wurde Olivier de Sybourg ernannt. Jean Overney (61) &#252;bernahm die Leitung des BFU im M&#228;rz 1998. In seine Amtszeit fiel die Untersuchung gravierender Unf&#228;lle der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 27.05.2008 – Der Chef des B&#252;ros f&#252;r Flugunfalluntersuchungen (BFU), Jean Overney, geht per Ende dieses Monats in Pension. Er leitete das BFU w&#228;hrend zehn Jahren. Zum Nachfolger ad interim wurde Olivier de Sybourg ernannt.</p>
<p><span id="more-104"></span></p>
<p>Jean Overney (61) &#252;bernahm die Leitung des BFU im M&#228;rz 1998. In seine Amtszeit fiel die Untersuchung gravierender Unf&#228;lle der Schweizer Zivilluftfahrt: Der Absturz einer Swissair-Maschine bei Halifax (1998), von zwei Crossair-Flugzeugen in Nassenwil (2000) und Bassersdorf (2001) sowie die Kollision zweier Flugzeuge im von skyguide kontrollierten s&#252;ddeutschen Luftraum bei &#220;berlingen (2002). Unter Overneys F&#252;hrung entwickelte sich das BFU zu einer Fachstelle f&#252;r Unfallpr&#228;vention, die auch &#252;ber die Schweiz hinaus einen ausgezeichneten Ruf geniesst.</p>
<p> Jean Overney wird nach der Pensionierung auf Mandatsbasis noch f&#252;r einige Zeit als Experte f&#252;r das BFU t&#228;tig sein. Dieses ist dem Eidgen&#246;ssischen Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zwar administrativ zugeordnet, fachlich ist es jedoch unabh&#228;ngig.  </p>
<p>Das BFU wird derzeit neu organisiert. Bis zum Abschluss dieser Reform wird Olivier de Sybourg ab dem 1. Juni die Leitung des BFU ad interim &#252;bernehmen. De Sybourg (52) war bisher Stellvertreter von Jean Overney und Unfalluntersuchungsleiter.<br />
<em><br />
Quelle: Eidgen&#246;ssisches Departement f&#252;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Urteil im Crossair-Prozess</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/05/19/urteil-im-crossair-prozess/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 May 2008 09:58:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philip Bärtschi (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=103</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 16.05.2008 – Die Bundesanwaltschaft nimmt Kenntnis vom Urteil des Bundesstrafgerichts zum Crossair-Absturz bei Bassersdorf und stellt immerhin mit einer gewissen Genugtuung fest, dass das Gericht sich detailliert mit der Anklage auseinandersetzte und den Urteilsspruch differenziert begr&#252;ndete und, dass es namentlich der unsachlichen Argumentation der Verteidigung nicht gefolgt ist. Dass die Beurteilung des Falles schwierig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 16.05.2008 – Die Bundesanwaltschaft nimmt Kenntnis vom Urteil des Bundesstrafgerichts zum Crossair-Absturz bei Bassersdorf und stellt immerhin mit einer gewissen Genugtuung fest, dass das Gericht sich detailliert mit der Anklage auseinandersetzte und den Urteilsspruch differenziert begr&#252;ndete und, dass es namentlich der unsachlichen Argumentation der Verteidigung nicht gefolgt ist.</p>
<p><span id="more-103"></span></p>
<p>Dass die Beurteilung des Falles schwierig ist, war sich die Bundesanwaltschaft von Anfang an bewusst. Die Anklagebeh&#246;rde ist bei einem Ereignis von solcher Tragweite und ausreichender Verdachtslage verpflichtet, den Fall vor Gericht zu bringen.</p>
<p>Die Bundesanwaltschaft wird die schriftliche Urteilsbegr&#252;ndung abwarten und nach eingehender Analyse entscheiden, ob sie das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen wird.</p>
<p><em>Quelle: Bundesanwaltschaft</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verordnung &#252;ber den Lufttransport gef&#228;hrlicher G&#252;ter angepasst</title>
		<link>http://www.airlaw.ch/2008/05/14/verordnung-ueber-den-lufttransport-gefaehrlicher-gueter-angepasst/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 May 2008 10:45:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Steiger (airlaw.ch)</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.airlaw.ch/?p=102</guid>
		<description><![CDATA[Bern, 14.05.2008 – Der Bundesrat hat eine &#196;nderung der Verordnung &#252;ber den Lufttransport (LTrV) genehmigt und damit die neuen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Bef&#246;rderung gef&#228;hrlicher G&#252;ter ins Schweizer Recht umgesetzt. Mit dem neuen Text werden Einzelheiten und Durchf&#252;hrungsbedingungen f&#252;r die Schulung von Ausbildungspersonal festgelegt sowie die Sicherheit verst&#228;rkt. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bern, 14.05.2008 – Der Bundesrat hat eine &#196;nderung der Verordnung &#252;ber den Lufttransport (LTrV) genehmigt und damit die neuen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Bef&#246;rderung gef&#228;hrlicher G&#252;ter ins Schweizer Recht umgesetzt. Mit dem neuen Text werden Einzelheiten und Durchf&#252;hrungsbedingungen f&#252;r die Schulung von Ausbildungspersonal festgelegt sowie die Sicherheit verst&#228;rkt.</p>
<p><span id="more-102"></span></p>
<p>Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization, ICAO) basiert auf dem Chicagoer Abkommen, dessen wichtigstes Ziel es ist, die Grunds&#228;tze f&#252;r Technik, Betrieb und Infrastruktur in der Luftfahrt festzulegen und weiterzuentwickeln. Zur Verbesserung der Sicherheit hat die ICAO unter anderem im Rahmen eines Anhangs zum Abkommen allgemeine Bedingungen f&#252;r eine internationale Regelung des Transports von Gefahreng&#252;tern formuliert. Um die Ausbildung von Luftfahrtpersonal, das mit gef&#228;hrlichen G&#252;tern befasst ist, genauer zu regeln, wurden diese internationalen Bestimmungen angepasst. Als Mitglied der ICAO &#252;bernimmt die Schweiz nun diese Regelung.</p>
<p>Die Umsetzung der neuen Anforderungen ins Schweizer Recht erfordert eine entsprechende Anpassung der Verordnung &#252;ber den Lufttransport (LTrV). Es geht um die Einzelheiten und Bedingungen, unter denen die Ausbildung im Bereich des Lufttransports von gef&#228;hrlichen G&#252;tern zu erfolgen hat. Die neuen Vorschriften sehen namentlich vor, dass Schulen oder Personen, die Ausbildungspersonal schulen wollen, das seinerseits f&#252;r die Ausbildung im Bereich Lufttransport gef&#228;hrlicher G&#252;ter zust&#228;ndig ist, nunmehr eine entsprechende Zulassung brauchen. In Zukunft ist eine Genehmigung erforderlich, die aufgrund einer Eignungspr&#252;fung erteilt wird. F&#252;r die Erteilung dieser Genehmigung ist das Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL) zust&#228;ndig. Die &#196;nderung der LTrV tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.</p>
<p><em>Quelle: Bundesamt f&#252;r Zivilluftfahrt (BAZL).</em></p>
]]></content:encoded>
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