Unterstützung für Luftfahrtbetriebe und Piloten aus einer Hand

Für Fluggesellschaften, kleine bis mittelgrosse Operator und Helikopterbetriebe

 

Vertretung und Beratung in allen Bereichen des Luftfahrtrechts, der Zulassung (z.B. Air Operator Certificat AOC); Vertretung bei Flugunfällen in der Phase der Flugunfalluntersuchung und in straf- und zivilrechtlichen Folgeverfahren gegenüber der SUST; Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL in sämtlichen verwaltungsrechtlichen und administrativrechtlichen Belangen; Beratung im Vertragsrecht, Lufttransportrecht und Flugpassagierrecht (Passenger Claims);

Rechtsanwalt Bärtschi vertritt solche Betriebe auch gegenüber Staatsanwaltschaften oder vor Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten (insbesondere dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesstrafgericht).

Für Piloten

 

Strafrechtliche Verteidigung im Nachgang an Flugunfälle; Unterstützung in der Phase der Flugunfalluntersuchung durch die SUST; Schadensabwehr im Falle von zivilrechtlichen Forderungen; versicherungsrechtliche Beratung bei Schadensfällen; Flugzeugkäufe und -verkäufe; Vertretung bei Zwischenfällen (z.B. Luftraumverletzungen, Airprox etc.); Vertretung in Rekursverfahren bei Verlust des Medicals der Klasse 1, 2 und LAPL; Vertretung vor sämtlichen Behörden und Gerichten in allen Rechtsbereichen.

Bei Flugunfällen beginnt die rechtliche Unterstützung bereits in der Flugunfalluntersuchung. Anschliessend folgt die strafrechtliche Verteidigung gegenüber der Bundesanwaltschaft, bspw. bei Verfahren vor Bundesstrafgericht. Seit einigen Jahren stehen hier nicht nur Piloten von Flugzeugen und Helikoptern im Fokus, sondern auch solche von Gleitschirmen und Modellflugzeugen.

Für Flugplätze (Flughäfen und Flugfelder)

 

Beratung und Vertretung gegenüber Behörden (u.a. BAZL) in allen verwaltungsrechtlichen und administrativrechtlichen Belangen; Beratung und Vertretung im Bereich der Infrastrukturplanung, Plangenehmigungsverfahren, SIL-Verfahren und Umnutzungsverfahren; Ausarbeitung von Betriebsreglementen; Vertretung vor Gerichten in allen Rechtsbereichen.

Für Produktions- und Unterhaltsbetriebe

 

Haftpflichtrechtliche und vertragsrechtliche Beratung; Beratung in Fragen der Zulassung und des allgemeinen Luftfahrtrechts, des Vertragsrechts, Haftpflichtrechts, Versicherungsrechts und des Verwaltungsrechts.

Vertretung vor sämtlichen Behörden und Gerichten in allen Rechtsbereichen.

Für Flugzeughalter

 

Beratung bei der Vorbereitung, Gestaltung und Abwicklung von Flugzeugkäufen bzw. -verkäufen; Ausarbeiten und Prüfen von Flugzeugkaufverträgen; Unterstützung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

Für Versicherungen und Gerichte

Rechtsgutachten zu luftfahrtrechtlichen Fragestellungen bspw. im Zusammenhang mit Flugunfällen, Versicherungs- und Haftpflichtrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Für Betriebe in der Raumfahrtbranche

 

Beratung im Bereich anwendbarer Regularien des Weltraumrechts.