Notfallkontakt

Sie sind in einen Zwischenfall oder Flugunfall verwickelt und benötigen für die polizeilichen Einvernahmen oder die Einvernahme durch die SUST anwaltliche Unterstützung oder telefonische Rechtsberatung? Unter der folgenden Nummer sind wir für Sie in dringenden Fällen in der Regel 24/7 erreichbar:

079 814 73 74

Alternative Nummer: 041 419 40 90

Wann ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ratsam?

In folgenden Fällen lohnt es sich, rechtliche Unterstützung einzuholen:

Wann?

1. Bei Flugunfällen mit Sach- oder Personenschaden (Strafverfahren in Regel unvermeidbar);

2. Wenn es zu einer Annäherung mit einem anderen Luftfahrzeug gekommen ist und Ausweichmanöver notwendig wurden um eine Kollision zu vermeiden;

3. Bei einer Notlandung.

Wie?

In der Regel sollten Einvernahmen erst nach einer Beratung durch einen spezialisierten Anwalt und vorzugsweise in dessen Anwesenheit durchgeführt werden. Es besteht keine Pflicht, anlässlich einer Einvernahme Aussagen machen zu müssen.

Warum?

Der Schlussbericht der SUST gilt in Straf- und Zivilverfahren als Beweismittel. Ferner dürfen sämtliche Aussagen gegenüber der Polizei in einem Strafverfahren Verwendung finden.