Freispruch für den Piloten

Lead: “Eine Robin DR 400/180R mit dem Piloten und drei Passagieren an Bord startete auf dem Flugplatz Schaffhausen und stürzte kurze Zeit danach in ein Sonnenblumenfeld. Eine Passagierin kam dabei ums Leben. Nun wurde der Pilot in dritter Instanz von der Anklage freigesprochen. Die Begründung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts lässt aufhorchen. Sie widerspricht einer Feststellung im Unfall-Schlussbericht der SUST.”

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Urteilssammlung