Die neue Militärluftfahrtverordnung MLFV

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Am 1. November 2023 trat die Verordnung über die Militärluftfahrt, MLFV, in Kraft. Sie enthält entscheidende Neuerungen in Bezug auf die Abgrenzung der Sicherheitsuntersuchung von den Straf- und Administrativverfahren.

Lange Zeit haben sich die Untersuchungen von Flugzeugunfällen in der Militärluftfahrt markant von denjenigen in der Zivilluftfahrt unterschieden. Dies hatte nicht zuletzt damit zu tun, dass die Flugunfalluntersuchungen im Wesentlichen durch (militärische) Untersuchungsrichter geführt wurden, währenddessen in der Zivilaviatik die SUST für die Flugunfalluntersuchung verantwortlich ist. Der Vorteil des militärischen Verfahren war eine gewisse Transparenz für Besatzungsmitglieder: Sie wussten, dass Ihre Aussagen auch in juristischen Folgeverfahren Verwertung finden könnten. In der Zivilaviatik hingegen haben es Piloten immer mit zwei bzw. drei Instanzen zu tun: Der SUST, dem BAZL und/oder der Bundesanwaltschaft.

Die am 1. November 2023 in Kraft getretene Militärluftfahrtverordnung bringt dahingehend markante Neuerungen für Piloten der Luftwaffe. Neu ist, dass in der militärischen Flugunfalluntersuchung nun ebenfalls mehrere Instanzen beteiligt sind, nämlich die eigentliche Sicherheitsuntersuchungsbehörde (DASIB), andererseits aber auch die Straf- und Administrativbehörden der Militärjustiz. Dies führt zu demselben Dualismus, wie wir ihn in der Zivilaviatik bereits seit vielen Jahren kennen. In Bezug auf das Aktenverwertungsverbot bringt die Neuerung unbestrittenermassen Vorteile. In Bezug auf die Transparenz allerdings dürfte bei betroffenen Militärpiloten inskünftig dieselben Unsicherheiten herrschen, wie bei ihren zivilen Kollegen, nämlich die Unklarheit darüber, welche Aussagen von wem wie verwertet werden dürfen. Hier kommen den Erfahrungen aus den zivilen Verfahren deshalb grosse Bedeutung zu und gerade bei Ersteinvernahmen durch den UR und die DASIB ist eine sorgfältige Abwägung des Aussageverhalten unter der neuen Rechtslage empfehlenswert. 

Zur Frage, wann in solchen Fällen die Unterstützung eines auf Luftfahrt spezialisierten Rechtsanwalts ratsam ist, findet sich eine nicht abschliessende Zusammenfassung auf folgender Seite: www.baertschi-legal.ch/pikett   

Philip Bärtschi, lic. iur. Rechtsanwalt

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